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LS8. Freitag, de« 11. October. 1878. Grzgeb.^oLssreund. Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz- Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Preis vierteljährlich 1 Mark 80 Pfennige — JnsertionSgebühren: die gespaltene Zeile 10 Pfennig«, die zweispaltige Zeile amtlicher Inserate 25 Pfennige. — JnsertionSannahme für die am Abende erscheinende Nummer bis Vormittags 10 Uhr. Bekanntmachung, die Eisenbahnlinie Nie-erfchlema- Schneeberg bett. Nach einer Mittheilung der Königlichen Generaldirection der sächsischen StaatS- eisenbahnen wird am 15. diese« Monats, als dem Tage der Einführung de- Winter- fahrplaneS, auf der Eisenbahnlinie Niederschlema-Schueebcrg der secundäre Betrieb nach Maßgabe der vom Reichskanzler erlassenen, in Nr. 6 des diesjährigen Gesetz- und Ver ordnungsblattes für das Königreich Sachsen publicirte» „Bahnordnung für deutsch« Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung" eingeführt werden. Infolge dieser Maßregel wird auf der gedachten Streck« von dem angegebenen Zeitpunkte ab die Bahnbewachung in Wegfall kommen und die Beseitigung der an den Niveauübergängen zeither aufgestellt gewesenen UebergangSbarrieren in Angriff genommen werden. Zum Ersatz hierfür wer den die Lokomotiven, welche auf der sekundär bettiebenen Strecke verkehren, mit hell- tönenden Läutewerken, wie solche in 8- 12 der angezogeuen Bahnordnung vorgcschrieben sind, ausgerüstet und die Lokomotivführer angewiesen werden, das Werk bei der Annähe rung des Auges oder einer einzeln fahrenden Maschine an einen in gleicher Ebene mit der Bahn gelegenen Uebergang in Thätigkeit zu setzen und darin bis nach Passirung des UebergaugeS zu erhalten Wenn gleich mit dieser in H. 21 »I 4 der Bahnordnung vorgeschriebenen Maß regel den Gefahren, welche der Wegfall der Bahn- bez. Uebergangsbewachung für das die Bahn pafsirende Publicum und den öffentlichen Verkehr im Allgemeinen sonst zur Folge haben könnte, wirksam begegnet wird, zumal auch infolge der mit dem Secundär- bettieb verbundenen geringeren Fahrgeschwindigkeit ein schnelleres Anhalten des Zuges in Nothfällen möglich sein wird, so will doch die unterzeichnete Königliche Amtshauptmann schaft nicht unterlassen Vie Beobacht««- erhöhter Borficht «nv Aufmerk samkeit beim Pasfiren der fragliche« llebergäng« hierdurch mit dem Be merken'anzuempfehlen, daß nach §. 44 der Bahnordnung, sobald sich ein Zug nähert, Fuhrwerke, Reiter, Fußgänger, Treiber von Vieh und Lastthieren bei den an den Wege übergängen aufgestellten Warnungstafeln zu halten resp. die Bahn zu räumen haben und daß Zuwiderhandlungen gegen diese oder sonstige von der Bahnverwaltung bez. deren Organen getroffene Anordnungen mit einer Geldstrafe bis z» dreißig Mark'ge ahndet werden, sofern nicht nach den allgemeinen Strafbestimmungen eine härtere Strafe verwirkt ist. Die der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft unterstellten OrtSpo- lizeibehörden erhalten Veranlassung, thunlichst dafür Sorge zu tragen, daß diese Be stimmungen möglichst bekannt und streng eingehalten werden. Schwarzenberg, am 8. October 1878. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. von Wirsing. ve. B. Bekanntmachung. Herr Stadtrath Carl Friedrich Förster in Hartenstein ist auf die Dauer der gegen denselben eingeleiteten Untersuchung seiner Aemter als ». Stadtrath und Stellvertreter des Bürgermeisters und K. als Standesbeamter für den combinirten StandeSamtöbezirk Hartenstein enthoben und die Function unter » Herrn Stadtrath Her mann Gottlob Göbel und mit Genehmigung der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Zwickau die Function unter b dem bisherigen 1 stellvertretenden Standesbeamten Kirchner Friedrich August Rierbauer übertragen und als den Stellvertreter Herr Bürgermeister Nierba«er bestellt und verpflichtet worden. Glauchau, den 8. October 1878. Königliche Verwaltungs-Commission. i. v. Seyfart, Negierungsassessor. Enders. Bekanntmachung. Auf Folium 30 des Handelsregisters für die Stadt Schneeberg ist das Aus scheiden des Herrn Johan« Friedrich Robert Wtlisch aus, der Handelsgesell schaft Gebrüder Wittsch in Schneeberg, sowie das Erlöschen der Herrn Carl J«»i«S Richard Willsch crtheilt gewesenen Procura infolge Anzeige vom 1. dss. Mon. am heutigen Tage verlautbart worden. Schneeberg, am 9. October 1878. Das Königliche Gerichtsamt. Bernhardi. Drese. Holzauktion auf Mitweidaer Staatsforstrevier. Im Gasthofe „zum Anker" in Raschau sollen Dienst««, de« 22. Oktober 1878, von früh 9 Uhr an folgende aus Mitweidaer StaatSforstrevler in den Bezirken : „Floßzeche, Auerhahnpälz, Brandgehau und Roßbach" aufbereitete Hölzer, al«: 74 Stück weiche Stämme von 10 bis 15 cm. Mittenstärke, " 75 - - - - 16 - 22 - 9 - - - - 23 u. mehr - - 831 - - - - verschiedenen Stärken, meist schwächere, 288 - - Klötzer von 14 bis 22 cm. Oberstärke 3„ m. lang,» 185 - - - - 14 - 15 - - 3„ - - ! darunter 2945 (zu Röhren paffend),- Stück frisch«, 1034 - - - - 16 - 22 - Oberstärke 3,, m. lang,! nicht geschälte, 1527 - - - - 23 - 52 - - 3,, m. - ! 500 - - Stangenklötzer von 10 bis 13 cm. Oberstärke, 3,, m. lang, 213 Rmm. wandelbare fichtene Scheite, 3 - lärchcne - 60 - fichtene Rollen, 43 - lärchene - 20 - kieferne - 516 - fichtene Stöcke, 233 - fichtenes und 55 - lärcheneS Astholz einzeln und partienweise, soweit nicht Caution gestellt worden, nur gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Wer diese Hölzer vorher besehen will, hat sich am 19. oder 21. Oktober ». o„ an jedem Tage bis 9 Uhr früh, an den mitunterzeichneten Oberförster zu wenden, oder ohne Weiteres in die betreffenden Waldorte zu begeben. Die Brennhölzer kommen vor Nachmittags 2 Uhr nicht zum AuSgebote. Forstrentamt Schwarzenberg und Forst-Revierverwaltung Mitweida zu Raschau, am 9. Oktober 1878. Brückner. Gi«r Bekanntmachung. Wegen vorzunehmender Reinigung der Expeditionslocalitäten bleibt nächsten Sonnabend, den 12. October 1878 die Sparcasse geschlossen und werden an demselben Tage bei dem unterzeichneten Stadt- rathe nur dringliche Polizeisachen expedirt. Schwarzenberg, am 8. Oktober 1878. Der Stadtrath. Weidauer. Bekanntmachung. " Die Geschwornen-Urliste für Schwarzenberg tst revidirt und ergänzt worden und liegt vom 5. bis mit 2 l. Oktober 1878 zu Jedermanns Einsicht an RathSstelle aus. Diejenige», welche nach ß- 5 des Gesetzes vom 14. September 1878, die Bildung der Geschwornenlisten und der Geschwornenbank bett., von dem Amte eine« Geschwornen befreit zu werden wünschen, haben ihre Gesuche, bei deren Verlust, schrift lich bis zum 21. laufenden Monats allhier einzureichen. Innerhalb derselben Frist kann jeder selbstständige hiesige Ortseinwohner, welcher das 30. AlterSjahr erfüllt hat, wegen Uebergehung seiner Person, dasern er zu dem Amte eines Geschwornen fähig zu sein behauptet, sowie wegen Uebergehung fähiger oder wegen erfolgter Eintragung unfähiger Personen, Einspruch erheben. Schwarzenberg, am 3. Oktober 1878. Der Stadtrath. Weidauer, Bttrgrmstt. Bekanntmachung. Die Urliste zur Wahl der Geschwornen für die Stadt Hartenstein ist nach 9. des Gesetzes vom 14. September 1868, die Bildung der Geschwornenlisten rc. bttffd., revidirt und ergänzt worden und liegt, nach ß. 10 desselben Gesetzes, von heute ab bis zum S3. d. M. für die dazu Berechtigten an hiesiger RathS-Stelle zur Einsichtnahme aus. Diejenigen, welche nach 8- 5. genannten Gesetze« von dem Geschwornen-Amte befreit zu werden wünschen, haben ihre Gesuche, bei deren Verlust, schriftlich bis gleichfalls den 23. Ok tober o. hier einzureichen. Hartenstein, 8. Oktober 1878. Der Stadtgemeinderath daselbst. Nierbauer, Brgrmstr. Bekanntmachung. Am 31. Oktober d. I., Vorm. 9 Uhr, soll in hiesiger RathSexpedition eine Taschenuhr mit Kette gegen Baarzahlung meist bietend versteigert werden, was hierdurch bekannt gemacht wird. Aue, den 9. Oktober 1878. Die Localgerichte das.