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MM Frankenberger Tageblatt Mittwoch ren 4. Dezemver laiv 77. Jahrgang sdsr, srar, mtsr uns vbr Die Untern«! bewerb brauchen L krärzte und die nichttierärztlichen Beschauer sind ' rewichtes usw. auch die Lostrennung jung über die Lostrennung, Behand- " " — »Sächs. nungslust und der wirtschaftliche W«tt- gbständlgteit, freie Sonne, Kuft und Licht, Eier-Berkauf in per städtischen Niederlage: Mittwoch, den 4. de. Mte.: Vormittag V-9 bi» V,1 Uhr an die vewohner de» 2. Srotkartenbezirker gegen Eiermarke Nr. 32. Aus eine MarkeentMt ein Et »um Preise von 58 Pfg. das Stück. Gleichzeitig wird sao««»« an die noch nicht belieferten Hauahallangen abgegeben Ausweiekarte ist vorzulegen. «U»trat Frankenberg, den 3. Dezember 1918. haltet <lie iirieg;getaiige»en ruriiclti Vielfach haben sich in den letzten Tagen Kriegsgefangene aller Nationen eigenmächtig aus Gefangenenlagern und von Arbeitsstellen entfernt oder sind von örtlichen Stellen ent lassen wordey, um auf eigen« Faust zu versuchen, ihre Heimat Tageblatt- Bestellungen Feststellung des Gewichtes von Rohfetten durch die Fleischbeschauer. In Ergänzung der Bekanntmachung vom 7. Juni 1918 («Sächsische Staatrzeitung" und «Leipziger Zätung" Nr. 135) wird folgende» angeordnet: ...... - . Die mit der Fleischbeschau beauftragten Tu ° " verpflichtet, im Anschluß an die Feststellung de» S und Feststellung de» Gewichtes der Rohfette (vgl. S. - « » lung, Verpackung, Bezeichnung und Versendung von Rohfetten; vom 5. April 1916 " Mr ak —l III ab»»maib»n and da« lkeioickt in da« Ktblamtbum einrutra s damit sie sich natürlich entfalten können. Mit erheblichen ! Lasten können sie sich abfindsn, aber nicht mit der Schaffung ' einer Eristenz-Grundlage, welche die Konkurrenz nicht kennt. Und von einer internationalen Sozialisierung ist nichts zu merken. Wir sähen damit fest, wenn schließlich England und Amerika billiger die Produkte lieferten, als wir sie zu geben lm Stande sind. Berkaus von Marmelade bei sämtlichen Händlern Donnerstag, den 5. d. M.» auf Lebensmittelmarke Nr. 173 je 35V Gramm zum Preise von 1 Mark für da» Pfund. Stadtrat Frankenberg. den 3. Dezember ii»8 Die Kirchnerstelle — verbunden mit de« Geschäfte« der K!rche«S«ch- ««d Kirchrechtmvgsfüürtmg — ist baldmöglichst zu besehen. Gebaltsftaffel außer freier Wohnung zur Zeit von 1900 bi» 25V« Mark mit Krieg» teuerungszulagen nach den staatlichen Bestimmungen. Pensionsberechtigung. , 2m Expedition«- und Kassendienst ausgebildete Bewerber wollen ihre Gesuche bi» 17. De- zembrr mit Lebenslauf anher einreichen. Der Kirchenvorstand. Ehmer, Vorsitzender. leren und großen Städte Sachsens ergab aber, daß die Vor- brreitung der Wählen, Aufstellung der Wählerlisten und deren Kontrolle mehr Zeit in Anspruch nimmt, als vor gesehen war. Es stellte sich auch hreaüs, daß trotz der Demobilisation des Heeres die Gemeindeverwaltungen noch nicht alle früher tätigen Kräfte frei bekommen haben. Diesen Bedenken hat sich das Ministerium nicht verschließen können und hat deshalb am 28. November 1918 ein äbgeändertes Gememdewahlgesetz erlassen, worin lM äußerste Termin für die Eemeindewahl auf Sonntag, den 9.. Februar 1919 fest gesetzt wird. In Gemeinden, wo «ine Gemeindevertretung nicht mehr besteht, ist die Durchführung der Wahl zu be schleunigen. Bis zum Abschluß der Wahl bleibt die bls- herige Gemeindevertretung bestehen. Nach der Wahl der Gemeindevertretung bleibt den Gemeinden die Ordnung des Ratskollegiums überlassen. Für die Wahlen sind Ortsgesetze zu erlassen; eine Vor- läge wird vom Ministerium des Innern Msgearbeitet und mit Erläuterungen den Gemeindebehörden ausgestellt werden. DwEemeinden sind an diese Vorlage nicht gebunden, sie wird aber den Gemeindebehörden die Aufgaben erleichtern. Die Ortsgesetze sind in Städten vom Stadtrat und den Stadtverordneten, auf dem Lande vom Gemeinderat zu er lassen. In Gemeinden, wo eine volle Gemeindevertretung nicht mehr besteht, kann der Stadtrat, Bürgermeister oder Gememdevorstand das Ortsgesctz selbst erlassen und nach träglich die Zustimmung der neu gewählten Gemeindever tretung emholen. Wo Arbeiter- und Soldatenräte bestehen, empfiehlt es sich, Bevollmächtigte der A. -und S.-Rät« gut- acht.ich zu hören. Bei einigermaßen Takt und Geschick werden sich hierdurch leicht abweichende Meinungen überbrücken lassen. An dem Wahlgesetz darf natürlich nichts geändert werden. Die Ausgabe des Musters, für ein Ortsgesetz wird sich um ermge Tage verzögern. Den Gemeindebehörden wird aber empfohlen, sofort an die Aufstellung der Wählerlisten zu gehen. Das Wahlgesetz sieht für die Wahl gebundene Liste» vor; d. h. der Wähler ist bei der Abstimmung an die von Partei- und Berufsgruppen aufgestellten Bewerberlisten in der Art gebunden, daß er nicht für Bewerber aus verschiede nen Listest stimmen darf. Nimmt er innerhalb einer Bewerber liste Streichungen oder Umstellungen vor, oder fügt er Namen hinzu, die in keiner der eingereichten Bcwerberlisten stehen, so werden die Stimmzettel dadurch nicht ungültig; diese Ver änderungen sind aber ohne Einfluß auf das Wahlergebnis. Jeder gültige Stimmzettel wird ohne Rücksicht auf die Voll- ständigteit und Reihenfolge der Benennungen demjenigen Wahlvorschlag zugerechnet, für den er erkennbar abgegeben ist. Durch das Ortsgesetz kann auch die Verbindung verschie dener Listen vorgesehen werden. Es empfiehlt sich, die Amtszeit der Gewählten nur auf eine kurze Zeit, etwa drei Jahre, zu bemessen. Ob eine teil weise oder Gesamterncuerung der Gemeindevertretung ein- treten soll, bleibt der Vorschrift des Ortsgesetzes überlassen. .Die Anforderungen an die Gemeindeverwaltungen sind groß. Wer aber die neue Zeit erfaßt, mit altem Vorrecht aufräumen will, der wird freudig an die Arbeit gehen, dre Mitarbeit aller an den großen Ausgaben einer neuen Zeit herbeizuführen. .. . .... , ir pflanzliche und tierische Orte und Fette, Rohfellabteilung, Berlin. Unter den Linden 68», mitzutetlen. . Ueb« den jeweiligen Roksettanfall ist dem zuständigen Kommunalverband nach Ablauf einer jeden Monat» zujammenfasfend zu berichten. Für die Mitwirkung bei der Rohfetierfossang gewährt der Kriegeausschub den genannten Sachverständigen eine Vergütung von 4 Mark für je 109 Kilogramm Rohfett, jedoch monatlich mindesten» 6 Mark, höchstens 4« Mark. Etwaige bare Auslagen, die bei dieser besonderen Tätigkeit für den Kriegsausschuß aufgewendet werden müssen, werden erstattet. Die monatlichen Forderungsnachweise find dem Kommunaloerband einzureichen, dem die berechneten Beträge nach Prüfung vom Kriegsausschuß zur weiteren Veranlassung überwiesen werden. Die Ver- gülurm der fett besoldeten Tierärzte und nichttierärztlichen Beschauer bleibt der Entschließung ihrer Anftellungsbehürden überlassen. Soweit an größeren Schlachthöfen und Zentralschlächtereien bereits Einrichtungen zur wirksamen Erfassung der anfallenden Rohfette im Einverständnis mit dem genannten Kriegs- ausschuß bestehen, bleiben sie von dieser Bekanntmachung unberührt. Diese Bekanntmachung, die sofort in Kraft tritt, haben die Anstellungsbebörden allen für die Fleischbeschau verpflichteten Tierärzten und nichttierärztlichen Beschauern al» Abdruck oder ab schriftlich zuzufertigen. Dresden, den 19. November 1918. Arbeite, und Wirtschaftsministerium. Ford will am Weg lortletre« Berlin, 2. 12. Das bekannte Verlangen der Franzosen nach Auslieferung der stärksten und besten Lokomotiven hat zu einer scharfen Zuspitzung der Lage geführt. Gestern ließ Ge neralissimus Foch der deutschen Wafsenstillstandslomnrission «in Ultimatum mit 24stündig«r Befristung überreichen, in dem die französische Forderung erneut aufgestellt wird. Der Vor sitzende der Waffenstillstandskommission Staatssekretär Erz berger hat sofort nachdrück.ich Einspruch erhoben und erklärt, sMe'Erfüllung der Forderung wäre selbst dann unmöglich, wenn man das ganz« deutsche Wirtschaftsleben zum Heraussuchen der stärksten und besten Lokomotiven in Unordnung brächte. Er hat den Vermittlungsvorschlag gemacht, daß Deutschland alle gegenwärtig in Reparatur befindlichen Lokomotiven nach Fer tigstellung abliefert. Als Termin der Auslieferung wurde der 1. Februar 1919 oorgeschlagen. Der Vermittelungsvorschlag ist an die Bedingung geknüpft, daß die Franzosen in Belgien und Nordfrankreich beschlagnahmte Lokomotiven in Anrech nung bringen und ihre Zahl namhaft machen. Die fran zösische Forderung ginge über Sinn und Wortlaut des Waf fenstillstandsvertrages weit hinaus, da dort über die Qualität der abzuliefernden Maschinen keine Bestimmung getroffen sei. Die Frist des Ultimatums war heute vormittag 10 Uhr abge laufen. Welche Entscheidung gefallen ist, ist noch nicht bekannt. NährmittelverteUung. An Nährmitteln gelangen zur Belieferung der blauen und roten Nahrmittelkarten de« Kommunaloerbande» auf die Wochen vom 1. bi» 14. Dezember diele» Jahre» '/, bezw. '/«Pfund Kiuderzwieback und Keks zur Verteilung. . . Flöha, den 2. Dezember 1918. Der Kommunalverband. Amtsblatt für die Amtshallptmauschast Mha Md die Behörden in Frankenberg Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. — Druck undtPerlag von T. G. Roßberg in Frankenberg i. Sa. Var neae Semiiraewsblrecbt Die siegreiche Novemberrevolution hat eine Reihe von Vorrechten d«r besitzenden Klassen beseitigt, an deren Stelle die Gleichberechtigung aller getreten ist. Durch Erlaß des Ee- meindewahlgesetzes vom 23. November 1913 wird auch für die Gemeindevertretung der Stadt- und Landgemeinden das Vorrecht des Besitzes und Standes aufgehoben; es werden alle Eemeindemitglieder aufgerufen, an der Verwaltung und dem Ausbau der Gemeinden mitzuwirken. Die schlummern den Kräfte des Volkes werden geweckt und der Gesamtheit dienstbar gemacht. Um das Ziel recht bald zu erreichen, war bas Mini sterium bestrebt, die Wahlen bis zum 31. Dezember voll ziehen zu lassen. Eile tut not, zumal in wichtigen Groß städten und auch in einer Anzahl Landgemeinden, wo durch dle revolutionäre Kraft der Arbeiter- und Soldatenräte die Gemeindevertretung beseitigt worden war. Die geordnete Erledigung der Verwaltungsarbeit in den Gemeinden ist aber nicht nur eine Lebensfrage für die Gemeindeverwaltung, son dern m noch höherem Maße für die Einwohner selbst. Wird doch die Beschaffung und Verteilung von Lebensmitteln, Kohle usw. durch die Gemeindeverwaltung erledigt. Eine Unterbrechung oder Unterbindung dieser Tätigkeit kann bei dem großen Mangel an Lebensmitteln zu einer Katastrophe für die Bevölkerung werden. ! Ein« Aussprache mit Vertretern der Landgemeinden, mitt- Vie Soristiliemrg * Den deutschen Nerven werden überaus harte Pro ben zugemutet: der Krieg, der Waffenstillstand, die Revo lution. Es soll weiter folgen die Sozialisierung, Verstaat lichung der wichtigsten Betriebsmittel. Der Plan besteht, und eine Kommission zur Prüfung der Einzelheiten ist einge setzt worden. Ls scheinen zunächst die Produktionsgruppen Kohl«, Eisen, Chemische Industrie, Elektrizität in Bettacht kommen zu sollen. Es wird aber auch vom Großgrundbesitz gesprochen. Tatsächlich liegt dje Sache so, daß, wenn mit dieser Sozia'.isiemng ein Anfang gemacht wird, das Ende schwer abzusehen ist. Di« neue Regierung übernimmt damit eine sehr hohe Verantwortung. Schon der Plan schafft Beunruhigung und lähmt die Unternehmungslust, oa feine Wirkungen auf die Gesamtheit der industriellen Betriebe, auch auf die, welche selbständig bleiben sollen, nicht leicht zu ermessen ist. Diese gedrückt« Stimmung ist um so «rklär.icher, als zugleich dre.Jn- dustrie den Erwerbslosen Arbeit geben soll, und die Ernäh- rungsschwierigkeiten bekannt sind. Wir sind heute soweit gekommen, daß wir so leicht nicht mehr vor irgend etwas erschrecken. Wir halten im Kriege bereits di« Rationierung der Lebensmittel und der wichtigen Rohmaterialien» aber der private Besitzer blieb doch unan getastet, wenn auch das Reich über sein Eigentum verfügte. Der Reichstag hat im letzten Sommer ebenfalls «in Stück Sozialisierung vollbracht; rüdem er das Branntweinmonopol genehmigt«. Aber beim Branntwein kommt kein Fabrikat zn Betracht, dqß uns«« Welthandelsstellung wesentlich beein flußt. Es wären auch wohl noch andere Monopol« zur Er höhung der Einnahmen erschienen, aber man würde kaum so weit gegangen sein, das gesamte industrielle und gewerbliche L«b«n vom Staat« abhängig zu machen, wse es bei d«r So zialisierung von Koh.« Md Essen geschehen müßte. England plant «in elektrisches Strom- und Kraft-Monopol, will also quch nicht di« Industrie als solche verstaatlichen, sondern Hal nur den Steuerzweck im Auge. Daß «ine Verstaatlichuirg auch heilsam wirken kann, sehen wir bei der Eisenbahn und bei der Post. Aber auch hier ist d«r individuellen Tätigkeit des Einzelnen noch Spielraum ge lassen, Kraftwagen und Schiffahrt machen der Eisenbahn noch Ksstkurrenz. Bel der Sozia.isierung der Betriebsmittel haben wir aber mit einer Belastung der Industrie zu rechnen, die das gesamt« Ausland nicht kennt, die also die Fähigkeit unser«s Wettbewerbs auf dem Weltmärkte gefährdet. Und ein so guter Abnehmer seiner gewerblichen Fabrikate das deutsche Volk selbst ist, jetzt, nach hem Kriege wird es nicht die Kaufkraft entfalten können, die nötig ist, um die wesent lich gestiegeneil Löhne der arbeitenden Bevölkerung aufzu- brlngen. Wir müssen viel einnehmen, und dazu gehört großer Unternehmungsgeist und starke Produktion. Und dazu ge brauchen wir dqs Ausland, das durch kaufmännische private Tätigkeit neu gewonnen werden mH. Noch zu erwähnen ist die Rückwirkung einer Sozialisierung auf die Tätigkeit der'geistig«» Arbeiter, die im Dienste der Industrie tätig sind und die wesentlich dazu beigetragen haben, sie groß zu Machen. „Ohne Profit raucht kein Schornstein", hat schon vor Jahren selbst August Bebel gesagt. Wer sich müht, will auch davon etwas haben, und zwar fo m«l, als ihm sein Erfolg wert dünkt, nicht so viel, als »hm der Staat zu zählen für gut befindet. Darauf besteht schon der rntellig«nte Landarbeiter, der in der Sozialisierung wohl eine Programmnummer, aber keine praktische Förderung seiner Interessen erblickt. Berkaus van iiVuark Mittwoch, de« 4. d. an die Bewohner sämt- licher Bezirke auf alle noch nickt belieferten 4. Abschnitt« für November der Landessperrkarte bet Kerber, Herold, Holler u. Schaarschmidt je 75 Gramm. — Dte Aa»«ei»karte ist vorzulegen. «radtra» Fraateaberg, den 3. Dezember 1918. Berkaus von Rotzfleifch 1. Brotkartenbezkrkes Nr. 1 bi» 599 auf Leb«n»«ittelmarke Nr. 187. Personen über S Sahr« «hatten 250 Gram«, unter S Sahre 125 Gram«. Dle A«»wei»kart« ist vorzulegen. Stadtrat Frankenberg, den 3. Dezember 1918. Von Zeit zu Zeit haben sie dte Doppelsrachtbriefe des Rohfettabtteferers zu prüfen, wob« feftzustellen tft, ob du» versandte Rohsett mit den Eintragungen im Schlachtbuch im Einklang steht. Etwaige Abweichungen find dem Kriegsausschuß süi " '