Volltext Seite (XML)
8 Ber- 'bunar Aschen Vom bric— außer tilgte, a bei bürg dien und Rück- Lvn - röß- Ni r - ntliche e ver- iiekru- . Von hrung kcichf- eneral o rd- tzen, nlind löglich Deut tisches nerte- aüssen usam- cheren it sich Palast lltten- ch er- nmer, i trci- ; und Mein- v. e men, >, feine Aep- Selee- el m ein ckivr, 8. echntk ie. !. )un- end: M msse Druckerei >okn. Amts- und Anzeigeblatt für den Kmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Bezugspreis vierteljährlich Mk. 1.80 etnschlietzl. . . L« Anzeigenpreis: die tleinspaltig« Zeil« 12 Pfg., de« „Illustrierten UnterhaltungSblattS- in der I I I stli sLlveUflOm, Eüll-sklV, für auswärtige 1k Pfg. Im Reklameteil die Neuheide. GberMengrün, Schönheide, ^7«^'"' L Schönheiderhammer, Sosa, Unterstvtzengrün, Mdenthai usw. Fel.-Adr.: Amtsölatt. Aernsprecher Ar. 110. Verantwort!. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. yz. Jahrgang. . > As/SLS. Dienstag, den 12. September ISIS Ausführungsverordnung zur Aeichsikeischordnung vom 21. August 1916 (N. G. Bl. L. 94l). I. 1 Zu 8 1. Zur Vermeidung von Mißverständnissen wird bemerkt, daß unter Mndvieh im Sinne von tz 1 Nr. 1 auch Kälber zu verstehen sind. Zu den Hühnern im Sinne von 8 1 Absatz 1 gehören auch Kapaune und Poularden, dagegen nicht Truthühner und Perlhühner (Hähne und Hennen), Ziegenfleisch bleibt wie bisher dem Markenzwang unterworfen. 2 Zu 8 6. Die jetzigen Bestimmungen über Sicherung einer gewissen Menge von Fleisch bleiben bestehen. Selbstversorgern, welche für einen Teil ihres Bedarfes Marken zum Bezüge von frischem Fleisch erhalten, ist mindestens die Hälfte des Wertes der von ihnen zu rückbehaltenen Marken sicherzustellen. 3 Zu tz S Absatz 4. Hausschlachtungen von Kälbern bis zu 6 Wochen und von Schafen sind nur mit Genehmigung deS Kommunalverbandes zulässig. Den Gast- und Speisewirtschaften ist zur Befriedigung ihres Fleischbedarfes für den allgemeinen Betrieb ihres Gewerbes in der Regel erst dann Schlachtviehfleisch zu- zuwetsen, wenn der sicherzustellende Bedarf der übrigen Bevölkerung gedeckt ist. Um eine gleichmäßige Fleischzuteilung an die Gast- und Speisewirtschaften zu er zielen, haben die Kommunalverbände unter Zuziehung von Vertretern dieses Gewerbes den Regelbedarf der einzelnen in Betracht kommenden Betriebe zu ermitteln und darü ber einen Bedarfsschein auszustellen. Je nach dem Jleischvorrat ist dann allwöchentlich von der Fleischverteilungsstelle gegebenenfalls unter Mitwirkung von Vertretern des Gastwirtsgewerbes zu bestimmen, mit welchem Vomhundertsatz der Regelbedarfes die Gast- und Speisewirtschaften in der folgenden Woche höchstens beliefert werden dürfen. Die Regelung des Fleischbezugs für Kranke bleibt den Kommunalverbänden über lassen. Es sollen für Kranke in der Regel nicht mehr als höchstens 750 wöchentlich gewährt werden. 4 . Zu 8 9 letzter Absatz. Jagdberechtigte haben das Ergebnis der Strecke jeder Treibjagd an Rot-, Dam-, Reh- und Schwarzwild dem Kommunalverbande, in welchem die Jagd abgehalten wurde, anzuzeigen und dabei anzugeben, was sie zur Selbstversorgung verwenden wollen, und an welche Privatpersonen und Händler sie die übrige Strecke abgegeben haben, auch wieviel jeder einzelne Empfänger erhallen hat. Bei Einzelabschuß ist die Monatsstrecke in gleicher Weise dem Kommunalverbande anzuzeigen. Sowell die Abgabe an Ver braucher, nicht an Händler, erfolgt ist, hat der Jagdberechtigte die Fleischmarken hierfür einzunehmen und mit einzusenden. Das Wild, welches der Jagdberechtigte in seiner eigenen Haushaltung verbrauchen will, hat er der Ortsbehörde, von der er seine Fleisch marken bezieht, spätestens bei der nächsten Entnahme von Fleischmarken anzuzeigen, damit die Verrechnung auf seinen Fleischmarkenanteil erfolgen kann. Der Kommunal verband hat, soweit das Wild für den eigenen Bedarf des Jagdberechtigten bestimmt war oder an Händler verkauft wurde, die Anzeigen an den Kommunalverband des Wohnorts de» Empfänger und zutreffendenfalls auch des Jagdberechtigten zwecks Ueber- wachung des Verbrauchs weiterzugeben. II. 5 3« 8 12. Zum Erlaß von Anordnungen nach 8 12 (Ausfuhr von Fleischwaren) sind die Kommunalverbände mit Zustimmung der Kreishauptmannschast zuständig. Es wird noch besonders darauf hingewiesen, daß die Ausfuhr von Wild und Hühnern nach 8 12 der ReichSfleischordnung nicht beschränkt werden darf. 6 3« 8 13. Als Kommunalverband im Sinne von 8 13 der Reichsfleischordnung gelten die amtShauptmannschastlichen Bezirksverbände und die bezirksfreien Städte. Sie können sich zur gemeinsamen Regelung der Fleischversorgung vereinigen. Die Bildung eines GemetndeverbandS im Sinne des Gesetzes vom 18. Juli 1910 ist hierzu nicht erforder lich. Die KreiShauptmannschaften werden ermächtigt, ihrerseits den Zusammenschluß mehrerer Kommunalverbände anzuordnen. Dresden, den 6. September 1916. 1488 II8 III Ministerium des Innern. Durch die Verordnung des Bundesrats vom 28. Juni 1915 über den Verkehr mit Krastfuttermitteln (R. G. Bl. S. 399) und die Ergänzungs-Verordnung dazu vom 19. Dezember 1915 (R. G. Bl. S. 831) sind u. a. folgende Futtermittel beschlagnahmt: Wicken, Peluschken, Gemenge von Hülsensrüchten ohne Getreide, Gemenge von Gerste mit Hülsenfrüchten, Lupinen, Ackerbohnen. Die Beschlagnahme hindert die Besitzer der genannten Futtermittel nicht, sie im eigenen Betriebe zu verbrauchen, sei es zu Futterzwecken oder zur Aussaat, wer aber solche Futtermittel absetzen will, muß dies durch Vermittlung der Bezugs-Vereini gung deutscher Landwirte tun. Es ist deshalb von der Bezugs-Vereinigung deutscher Landwirte unter Zustimmung des Ministeriums die Landwirtschaftliche 3entral-Genossenschaft Dresden-A., Sidonienstr. 11 1t beauftragt worden, derartige Posten aufzukaufen. Für die Futtermittel werden, soweit sie von mittlerer Art und Güte sind, folgende gesetzlich vorgeschriebene Preise gezahlt werden: für 1000 kß Wicken M. 350.— Peluschken 350.— Gemenge von Hülsenfrüchten ohne Getreide „ 350.— Gemenge von Gerst» mit Hülsenfrüchten . „ 300.— Lupinen „ 250.— Ackerbohnen „ 350.— Sind die Waren nicht von mittlerer Art und Güte, so tritt ein entsprechender Preisabschlag ein. Kommt keine Einigung über den Preis zustande, so setzt die Kreishauptmann schast ihn endgültig fest. Besitzer der genannten Futtermittel, die ihre Vorräte zu verkaufen wünschen, ha ben dies der Landwirtschaftlichen Zentral-Genossenschaft möglichst bald anzuzeigen. Diese wird sich dann wegen Einsendung von Proben usw. mit den Verkäufern in Verbindung setzen. Dresden, den 6. September 1916. 1528 II 8 II Ministcri« m dcs Innci». E Städtischer Kartoffel verkauf Dienstag, den 12. ds. MtS., vorm. von '/,8 Uhr ab. Kartenausgabe in „Stadt Leipzig". Nutzholzvcrsteigerung. Schimheider StNtsforstrcvicr. Gasthaus „Zur Post" in Schönheide, 849 120 65 468 Montag, den 18. September 1S16, vorm. S Uhr Stämme w. 1 rm w. Nutzscheite, 3,s rm w. Nutz! knüppel in Abt. 7, 8, 49 (Kahlschläge), 7, 57, 61 (Durchforstungen). „ 20—29 „ Klötze 16-22 „ Derbstangen 8—15 „ bis 15 cm stark, 392 w. Stämme 16—19 cm stark, " - „ 1363 ,, Klötze 7-15 „ „ 50 , „ 23u.m. „ Kgl. Aorstrevierverwaltung Schönheide. Kgl. Forstrentamt Eibenstock. Wom Wellkrieg. Silistria gefallen! Nur wenige Tage nach der Einnahme von Tutrakan ist auch die zweite rumänische Festung, daS bis zum Jahre 1913 zu Bulgarien gehörende Silistria, eine Stadt von reichlich 12000 Einwohnern, in die Hände der Bul garen zurückgefallen. Nähere Einzelheiten über den Her gang, Beute usw. fehlen noch. Der gestrige Heeresbericht meldete nur kurz die vollendete Tatsache: — (Amtlich.) Großes Hauptquartier, 10. September. Westlicher Kriegsschauplatz. Di« Schlacht an der Somme nimmt nach der vorgestrigen Kampfpause ihrenFortgang. Der englisch«, auf 15 Kilometer breiter Front zwischen Thtepval und EombleS erfolgte Stoß brach sich an der Standhaftigkeit der unter dem Befehl der Ge nerale Freiherr von Marschall und von Kirchbach stehenden Truppen. Bei Longueval und Gtnchy sind die Nahkämpfe noch nicht abg«. schloffen. Die Franzosen wurden im Abschnitt Bar- leux — Belloy von Regimentern des Generals von Qua st blutig abgeschlagen Nordwest lich von ChaulneS machten wir bei Säuberung einzelner Grabenteile Gefangene und erbeuteten 6 Ma schinengewehre. — Rechts der Maas spielten sich neue Gefechte südlich des Werkes Thtaumont und östlich von Fleury ab. Eingedrungener Feind ist durch Gegenstoß geworfen. — Im Luftkampf verloren unsere Gegner in den letzten Tagen — vor wiegend an der Somme — 9, durch unser Abwehr feuer 3 Flugzeuge. Hauptmann Bölcke hat den 22. feindlichen Flieger abgeschoffen. Oestlicher Kriegsschauplatz. Abgesehen von wiederholten russischen vergeblichen Angriffen gegen bayrische Truppen bei Stara Czere- wiszcze am Stochod ist die Lage vom Meere bis an die Karpathen unverändert. — In den Karpa then setzt der Feind seine Angriffe fort. West lich von Schipoth hat er Gelände gewonnen. Sonst ist er überall abgewiesen. — Südlich von Dorna Watra haben deutsche Truppen mit rumänischen Kräften Fühlung gewonnen. valkankrtegS schau platz. SMstria Ist --»«st-«. - Die blutigen Verluste der Rumänen und Ruffen in den letzten Kämpfen fiel- len sich als sehr bedeutend heraus. — An der make- konischen Front keine Ereignisse von besonderer Be deutung. Der erste Gsneralquartiermeister:- (W. T. B.) Ludendorff. Den bulgarischen König dürfte die neue Siegeskunde im deutschen Großen Hauptquartier erreicht haben: Berlin, 9. September. (Amtlich.) Seine Maje stät der König der Bulgaren, begleitet von Seiner Königl. Hoheit dem Kronprinzen, traf im Gro ßen Hauptquartier im Osten zu Besprechungen mit Seiner Majestät dem Kaiser ein. Im Gefolgt deS Königs befinden sich der Kabinettschef Exzellenz Dobro- vitsch und die Flügeladjutanten Oberst Stojanoff und Major Kolfoff. Ueber die Kampstätigkeit der österreichisch-ungarischen Truppen melden die letzten Berichte: Wien, 9. September. Amtlich wird verlautbart: Oestlicher Kriegsschauplatz. Front gegen Rumänien. In den Kar- pathen beiderseits der Straße Petroscheny—Hatscheg warfen unsere Truppen den Feind bi» 4 Kilometer hin ter seine ursprüngliche Stellung zurück. Ein neuer star- ker Angriff gegen den rechten Flügel dieser Gruppe veranlaßte deren Zurücknahme in die früheren Stellun-