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12. Januar L89S. Sonnabend. Bekanntmachung, verkehrspolizeiliche Bestimmungen betr. I. Bei eintrctender Glätte bez. Froste haben die Haus- und Grundstücksbesitzer, bez. deren Stellvertreter die Trottoirs und Fußwege längs der Straßenfront ihrer Grundstücke von Schnee und Eis sorgfältig zu reinigen und bei Glätte mit Sand, Asche oder einem anderen das Gehen erleichterndem Material zu bestreuen. 2. Das Begehen des Trottoirs mit gefüllten Wafserkannen und anderen Gefäßen, das Ausgießen von Flüssigkeiten jeder Art auf die Trottoirs und Straßen, sowie das Fahren mit Handschlitten auf den Trottoirs ist verboten. 3. Das Fahren mit Handschlitten auf den Straßen der inneren Stadt ist nur gestattet, wenn dieselben von erwachsenen Personen geleitet werden. 4. Es ist verboten, den Schnee aus den Gehöften und von den Häusern weg auf die Straßen zu werfen; die Hausbesitzer haben denselben auf ihre Kosten aus den Gehöften und aus der Stadt Hinausschaff n zu lassen. 5. Zur Vermeidung von Gefahren für die Fußgänger haben die Hausbesitzer an ihren Häusern die Eiszapfen in vorsichtiger Weise rechtzeitig von den Dächern abstoßen zu lasten. 6. Das Verunreinigen der Trottoirs, Straßen und Plätze vor den Gasthöfen und Restaurationen ist verboten. 7. Alle in der Stadt verkehrenden Wagen und Schlitten sind bei eintretender Dunkelheit mit brennenden Laternen zu versehen, und zwar die zur Beförderung von Personen dienenden mit je zwei, an beiden Seiten des Kutschersitzes befestigten Laternen, Lastfuhrwerke dagegen mit einer linker Seits am Kummet des Pferdes angebrachten Laterne. 8. Bei eintretendem Schnee müssen sämmtliche Fuhrwerke mit Geläute versehen werden. 9. Das truppweise Stehenbleiben auf den Trottoirs ist verboten. 10. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden auf Grund Z 366, des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tage» bestraft. Pulsnitz, den 11. Januar 1895. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung, die Anmeldung Militärpflichtiger zu den Rekrutirungsstammrollen betreffend. Die Bürgermeister und Gemeindevorstände des hiesigen Bezirks werden hiermit veranlaßt, sofort durch vorschriftsmäßige Bekanntmachung und auf sonst ortsübliche Weise Aufforderung wegcu Anmeldung znr Rekrutirungsstammrollc au die hierzu Verpflichteten zu erlassen. Der Verpflichtung zur Anmeldung unterliegen sämmtliche Wehrpflichtige, die im Laufe des Jahres 1895 das 20. Lebensjahr vollenden, sowie diejenigen Militärpflichtigen der älteren Jahrgänge, über deren Dienüverpsiichwngcn noch nicht endgültig durch die Ober-Ersatz-Commission entschieden worden ist. Ebenso unterliegen dieser Meldepflicht auch Rekruten, welche bis zum 1. Februar des lauftude« Jahres noch keinen Gestellungsbefehl erhalten haben und sich im Besitze eines Urlaubspasses befinden Die Anmeldung zur Rekrutlrungsstammroue ist in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar dieses Jahres zu bewirken und hat bei der Ortsbehorde desjenigen Orles zu ersvigen, Wo Ser Militärpflichtige feiNM Aufenthalt oder Wohnsitz hat. Die zum einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Militärpflichtigten haben sich, sofern sie nicht bereits vorher zum aktiven Militärdienst eingetreten sind, bei der Ersatz-Commission ihres Wohn- oder Aufenthaltsortes . schriftlich oder mündlich unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines zu melden und ihre Zurückstellung vor der Aushebung zu beantragen. Dasern ein Militärpflichtiger nach erfolgter Anmeldung zur Stammrolle seinen dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz wechselt und nach einem änderen Musterungs oder Aushebungsbezirke verzieht, so hat er dies behufs Berichtigung derStammrollen sowohl beim Abgänge der Behörde, welche ihn in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch sofort nach der Ankunft am neuen Orte derjenigen Behörde, welche daselbst die Stammrolle führt, rechtzeitig zu melden. Wer diese vorgeschricbenen Meldungen unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark ooer mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Die nach Z 46 der Wehrordnung anzulegenden Rekrutirungsstammrollen sind zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 3 Mark t spätestens bis zum 15. Februar dieses Jahres unter Beifügung der Geburtslisten, der Gebnrts- und Loosangsscheins für die Geburtsjahrgänge 1875, 1874 und 1873 hier einzureichen. Die Einreichung von Stammrcä. n älterer Jahrgänge ist nur dann erforderlich, wenn Miluärpflichtige aus älteren Geburtsjahren zur Anmeldung kommen sollten. Mit den Stammrollen sind gleichzeitig die etwa eingegangmen Benachrichtigungen über erfolgte Bestrafungen Militärpflichtiger einzureichen, nachdem die Bestrafungen zuvor in der Stammrolle eingetragen worden sind. Es sind alle erlittenen Strafen einzutragen, somit auch diejenigen wegen begangener Usbertretungen, über ertheilte Verweise re. Den Führern der Stammrollen wird deshalb hiermit zur besonderen Pflicht gemacht, einen jeden sich Anmeldenden verantwortlich darüber zu befragen, ob, wann und wo, sowie mit welcher Strafe er belegt worden ist. ' Die Militärpflichtigen sind in alphabetischer Reihenfolge einzutragen. k In größeren Gemeinden ist bei Anlegung der Stammrolle unter dem letzten Namen jedes Buchstabens genügender Raum zu Nachtragungen frei zu lassen. Die Mititär- - pflichtigen mit gleichen Anfangsbuchstaben werden unter sich nummerirt. Von den im Orte geborenen Militärpflichtigen ist ein Geburtsschein nicht abzuvsrlangen. Von n übrigen ' Militärpflichtigen sind bei dec'Anmeldung nur Geburtsscheine abzugeben, die für militärische Zwecke unentgeldlich ertheilt werden, da eine Rückgabe einmal eingcreichter Och. ne nicht erkolgen kann. Die Ortsvorstände haben sich hierbei davon zu überzeugen, daß die Angaben des Anmeldenden mit den Angaben auf dem Geburtsschein genau übereinsti ' en. - Ueber An- und Abmeldungen Militärpflichtiger, die nach Einreichung der Stammrolle erfolgen, ist sofort unter Benutzung eines Ausschnittes aus der Stammrolle hier Anzeige zu erstatten. - Den Ortsvorständen liegt weiter die Verpflichtung ob, über Leben und derzeitigen Aufenthalt der in der Geburtsliste pro 1875 verzeichneten militärpflichtigen Personen ungesäumt Erörterungen anzustellen und das Ergebniß in den Stammrollen zu vermerken. Kamenz, am 3. Januar 1895. Der Civil-Vorsitzende der Königlichen Ersatz-Commission des Aushebungs-Bezirkes Kamenz. von Erdmanusdorff, Amtshauptmann. außerhalb des Hauses kann ich es nicht. (Lebhafter Wi derspruch links; Präs. v. Levetzow bittet, ungehörige Zwischenrufe zu unterlassen.) Man erlebt es ja fort während, daß Religion, Sitte und Ordnung angegriffen werden. Sittlichkeit wird geradezu zu Unsittlichkeit ge stempelt, letztere als sittlich hingestellk. (Widerspruch bei den Sozialdemokraten.) Abg. Auer selbst äußerte ja noch in seiner Rede, er habe noch jederzeit sein Liebchen gefun den, der Arbeiter brauche keine Ehe. (Lebhafter Wider- ipruch links.) Ja, Sie wollen doch dir ' reis Liebe als Recht proklamiren. So ist es mir auch ganz selbstver ständlich, daß die Sozialdemokratie nur Anarchismus gezeitigt hat, und haben wir auch nicht so viele und so schwere anarchistische Verbrechen erleben müssen, wie Frankreich und Spanien, so haben nur doch gesehen, daß Deutscher Reichstag. Bei der ersten Lesung der Umsturzvorlage hielt Abg. Frhr. v. Stumm (Reichsp) folgende, sehr beachtenswerthe Rede: Die am 8. Januar gehaltene Rede, des Abg. Auer war nicht nur lang, sondern im gewissen Sinne auch rech; langweilig. (Widerspruch links.) Sie enthalt nicht viel Neues, sondern war gewissermaßen eine sozialdemokratisch? Programmrede. Wir wissen aber längst, daß diese Red u, die wir hier zu hören bekommen, in Widerspruch mir denen stehen, die man draußen hält. Draußen tritt ö-s revolutionäre Tendenz stets scharf genug hervor, und in jeder Rede wird mindestens von dem großen allgemeinen Kladderadatsch gesprochen. Muß ich deshalb auch hier die Sozialdemokratie als politische Partei anerkennen, man bei uns solche Verbrechen verherrlichte. Eine Anzahl Führer der Anarchisten sind auch früher sozialdemokratische Abgeordnete gewesen. (Rufe links: Namen.) Ich brauche nur zu erinnern an Most, Hasselmann, Werner, Auerbach, Hermann. Es ist ja auch leicht nachzuweisen, daß Anar chisten .und Sozialdemokraten Hand in Hand auch bei uns gehen. In dem dem „Vorwärts" beigelegten „Rothen Kalender" sind nicht nur dir H -ldenthaten der Sozialde mokratie, sondern auch die Schandthaten der Anarchisten verzeichnet. (Lachen ''ei den Soz) Anarchisten und So zialdemokraten unterscheiden sich nicht dem Wesen, sondern nur der Taktil nach. Nicht ur jene, sondern auch die Sozialdemokraten haben daher eine ganz heillose Angst vor der Umsturzvorlage. Im Arbeiter-Liederbuch wird ja schon darauf hingewiesen, die Reaktion trachte danach, Freiing, den W. Januar 1895, Nachmittags 3 Uhr gelangen im KvMg scheu Gasthof,, in Kleindittmannsdorf — als in dem hierzu erwählten Versteigerungslokale — 1 Schreibepult, 1 Wirthschaftswagen mit Brettern, 1 Änbinde- kalb, 3 Schweine, Läufer, circa wo Centncr Heu und V, Schock Stroh gegen Vaarzahlung zur Versteigerung. PulSnltz, den 11. ^95. " Sekretär Kunath, Gerichtsvollzieher. Amts des Königs Amtsgerichts Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. D uck und Verlag von E. L. Först er's Erden in Pulsnitz. Inserate sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben? Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Naum) 10 Pfennige. N? KeschäftssteUen: Buchdruckereien vyn A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-Bureaußvon Haasen stein L Vogler, Jnvalidendank. Rudolph Mosse und G. L. Daube L Comp. Als Beiblätter: Jllustrirtes Sonntagsblatt (wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements - Preis: Dierteljährl. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. zu 'Uubsnih schenk/- sirr Pulsnitz, " Löuigsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg «ud Rmgegeud Blatt und des Stadtrathes MMuunddierzigst»» Jahrgang. s-b°-i°n.