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M., Borm. 10 Uhr sollen in Hiutergrum- bach, (Versammlung im Pohlers'sche« Gasthofe in Grumbach) 3 Kühe, 1 Kalbe, 1 Pferd, 2 Schweine, 1 Spazierwagen, 1 Handwagen, 1 Kastenwagen, 1 Heckselmaschtne, 80 Ccntner Heu, verschiedene Möbelstücke u. A. Schränke, Tische, Bänke rc. meistbietend gegen Baarzahlung versteigert werden. Waldenburg, am 3. October 1892. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Rdt. Richter. *Wal»euburg, 10. October 1892. Schon seit einer ganzen Reihe von Jahren wird im Reichstage ein ruhiger, aber stetiger Kampf geführt, welcher die Wiedereinführung der Berufung gegen die Urtheile von Strafkammern zum Ziele hat. Hand in Hand damit geht das Streben, gesetzliche Be stimmungen zu erlangen, nach welchen unschuldig vrr- urtheilten Personen, welche einen Theil ihrer Strafe oder die ganze ihnen auferlegte Sühne verbüßt haben, eine Entschädigung gewährt werden soll. Dem Laien erscheinen diese beiden Fragen und ihre Lösung unge mein einfach; der Nichtjurist meint, daß es besonders kaum etwas Einfacheres und Billigeres geben könne, als solchen Personen, die unschuldig Strafen erlitten und durch das Verweilen hinter den Gefängnißmauern sowohl in ihrem Besitze, wie in ihrem Rufe geschädigt worden find, eine Vergütung für die erfahrene Schmach und für die erduldeten Nachtheile zu gewähren. Daß die Sache von der juristischen Welt aber als eine nicht so einfache und leicht zu erledigende betrachtet wird, ergtebt sich am besten aus der Thatsache, daß in vielen ReichstagSfitzungen von einer großen Zahl von Rednern über diese Punkte gesprochen worden ist, ohne daß die vorgetragenen Wünsche ihrer Erfüllung' näher gerückt wären. Im Reichstage ist freilich eine Mehrheit für diese Forderungen vorhanden, sie erkennt im Prinzip das Verlangen als berechtigt an, wenn auch in Detail fragen die Anschauungen ausetnandergehen. Auf diese Meinungsverschiedenheiten kommt es ja aber vornehm lich bei der Entschädigung von unschuldig Verurtheilten wenig an, es ist nebensächlich, wie und in welcher Form das Nothwendtge geschieht, die Hauptsache ist, daß das Nothwendige recht schnell geschehe. Die Vertreter der verbündeten Regierungen, der Bundesrath, hatten bisher den dringenden Anträgen des Reichstages in .dieser Richtung Widerstand ent gegengesetzt; man wußte wohl, daß eine Zahl der ver bündeten Regierungen dem Ansuchen der Volksvertretung geneigt sei, aber diese Zahl bildete nicht die Mehrheit, und so ist es bisher immer beim Alten geblieben, das heißt, es ist nichts geschehen, es konnte kein Fuß breit Terrain erworben werden. Jetzt endlich scheinen sich die Dinge zum Besseren wenden zu sollen; es zeigt sich wenigstens ein leiser Hoffnungsschimmer, daß die ersehnte Justizreform bet den verbündeten Regierungen nicht mehr so ganz ab- lehnend behandelt wird. Wie aus den Kreisen der preußischen Regierung mitgethetlt wird, hat der preu ßische Justizminister Erhebungen bei den Landgerichten über die voraussichtlichen Erfordernisse bet den Land- gertchten an Personal- und Geldaufwendungen für den Fall, daß dte Wtederetnführung der Berufung erfolgen sollte, angeordnet. Selbstredend kann dte Wtederetn führung der Berufung gegen Strafkammerurthetle ntcht für Preußen allein erfolgen, sondern muß tm Wege der Retchsgesetzgebung für das ganze deutsche Reich ffatthaben; man darf also wohl annehmen, daß wie tm deutschen Reiche, so auch in allen übrigen deutschen Bundesstaaten diese Erhebungen eingelestet worden find, dte beweisen, daß man an maßgebender Stelle sich ernsthaft mit der Frage beschäftigt. Das ist aber günstigsten Falles nur der erste Schritt einer Just'z- resorm; es ist nur von der Wiedereinführung der Berufung gegen die Strafkammerurthetle die Rede, ' noch nicht von der Entschädigung der unschuldig Ver- . urtheilten. Aber ist der erste Schritt gethan, so wird auch der zweite gethan werden müssen. D'e geforderte Reform der Justtzgesetzgebung liegt ! im Interesse der Strafrechtspflege selbst. Eine solche Gesetzgebung wirkt nicht allein durch Strenge, mehr > noch, wenn sie in ihren Grundprinzipien von der gan- i zen Nation anerkannt und gebilligt wird. In den ' breiten Klaffen der Bevölkerung, dte doch mit den s juristischen Freiheiten und Maximen ntcht ver- ' traut find, wird es aber heute ntcht verstanden, ! weshalb keine Berufung gegen die Strafkammerurthetle besteht, weshalb keine gesetzliche Entschädigung der un- f schuldig Verurtheilten besteht. Im Volksgefühl tst dies - so selbstverständlich, wie das Vertrauen zur Unpartet- ltchkeit der Richter. Wir wissen ja, daß die deutsche ' Justiz über ausgezeichnete Kräfte verfügt, aber diese , Richter wissen selbst wieder, daß sie doch nur Menschen ' find, die trotz aller Erfahrung und Schulung, trotz ? allen Scharfblicks doch ganz erheblich irren können. ; Niemand kann sagen, daß die Erfahrungen solche That- i fachen gezeittg haben, daß wir nun ohne alle Umstände ! und ganz leichten Herzens auf dte Berufung verzichten - können. Die Berufung tst im höchsten Grade wün- schenswerth, das ist auch von zahlreichen Juristen an- Z erkannt, das Revisionsverfahren vermag sie in keiner Weise zu ersetzen. S Und wie es mit der Entschädigung von unschuldig ; Verurtheilten bestellt ist, haben wir doch zu wiederholten Malen gesehen. Wir haben gesehen, wie sich dte Un- ' schuld von Personen, dte längere oder kürzere Zeit be- s retts tm Gefängntß oder Zuchthaus verweilt hatten, i herausstellte, und wie dann mtldthätige Hände für den i von Allem Entblößten Geld aufbringen mußten. Den z Leuten ist aber faktisch ein schweres Unrecht geschehen, s sie haben ntcht nöthtg, demülhtg Gaben der Gnade ? entgegenzunehmen, sie können einen Ersatz für das Er- g ltttene und Verlorene heischen. Manches tst bet uns tn den letzten Jahren neu geschaffen und reformtrt, was ntcht immer tn allen Einzelheiten die vollste An- Z erkrnnung gefunden hat. Die Reform der Justtzge- - setzgebung, welche dte Wiedereinführung der Berufung ' und die Entschädigung unschuldig Verurthetlter brächte, würde nirgends Tadel, sondern überall lautesten Dank und freudigste Anerkennung finden. Politische Rundschau. Deutsches Reich. Nach der Rückkehr des Kaisers von Wien, wohin sich derselbe am Montag Abend begiebt, werden Aus flüge zunächst nicht stattfinden. Nur vorübergehend wird der Kaiser zur Theilnahme an verschiedenen Jag den dte Potsdamer Residenz verlassen. Im November soll dte Verlegung der Residenz nach Berlin erfolgen. Am 18. d. M. wird der Monarch der Enthüllung des Kaiser Friedrich-Denkmals in Spandau und der Grundsteinlegung zu einer Kaiser Friedrich. Gedächtntß- ktrche tn Berlin beiwohnen. Am eigentlichen Jubeltag am Sonnabend der gol denen Hochzeit des Großherzogs und der Groß herzogin von Sachsen-Weimar fand am Nach mittag 2'/r Uhr in der glänzend geschmückten Schloß kapelle ein feierlicher Gottesdienst statt. Den Hochzeits zug eröffneten die beiden Söhne des ErbgroßherzogS mit den drei Söhnen und der Tochter des Prinzen Heinrich VII. Reuß und der Prinzessin Marte. Es folgte der Erbgroßherzog mit der Prinzessin Reuß und der Herzogin Johann Albrecht von Mecklenburg-Schwerin, die Erbgroßherzogin mit Prinz Heinrich VII. Reuß und dem Herzog Albrecht. Den Enkelkindern und den ' Schwiegerkindern folgten das Jubelpaar, der Groß herzog und die Großherzogin, welch Letztere ein gold- s brokatenes Gewand und einen goldenen Kranz trug. Diesen zunächst schritten der Kaiser mit der Königin Wilhelmine zur Rechten und der Königin-Regentin der ! Niederlande zur Linken. Hierauf folgten die übrigen f fürstlichen Gäste. Der Zug nahm in der Kapelle tn ! der Weise Aufstellung, daß zunächst am Altar rechts ! und links von dem Jubelpaar die Enkel standen, hinter dem Großherzog und der Großherzogin hatte der Kat- § ser zwischen den beiden Königinnen der Niederlande, ' denen zur Rechten der König von Sachsen, zur.Linken S Großfürst Wladimir von Rußland standen, Aufstellung § genommen. Nach der kirchlichen Feier fand im Schlöffe t Galatasel zu 350 Gedecken statt. Der Kaiser saß f neben der Großherzogin, dte Königin der Niederlande neben dem Großherzog. Die Tafelmusik war theils ? Vocal-, theils Instrumentalmusik. Gegen Ende der i Tafel brachte der Kaiser tm Namen der anwesenden s Fürsten das Wohl des Jubelpaares aus, mit dem Wunsche schließend, es möchten demselben noch lange Jahre zum Glück des Volkes und zu aller Anwesenden f Freude beschteden sein. Der Großherzog dankte mit l einem Trtnkspruch auf das Wohl des Kaisers, der ' Königin der Niederlande und der anwesenden Fürsten. ' Später erfolgte dte Fahrt des Jubelpaares und der f fürstlichen Gäste zum Theater durch die festlich er- z leuchteten Straßen unter lebhaften, herzlichen Zurufen der Bevölkerung. Im Theater fand eine Festvorstel- S lung mit lebenden Bildern aus der Geschichte des Hauses Oranten und des ernesttnischen Hauses statt. - Am Sonntag fand ein festlicher Dankgottesdienst in i der Stadtkirche statt, nachmittags Familientafel. Am Abend erfolgte die Rückkehr des Kaisers nach Berlin. < Dte Cholera tritt tn Hamburg nur noch in ge- > ringer Stärke auf. Vom Freitag Mittag bis zum i Sonnabend Mittag wurden 12 Erkrankungen und 2 § Todesfälle gemeldet; in Altona waren tn derselben Zeit ' 3 Erkrankungen und 2 Todesfälle. Vom Sonnabend Mittag bis Sonntag Mittag find in Hamburg con- statirt 14 Erkrankungen und 5 Todesfälle. Es tst den Angehörigen der Patienten, die sich tn den Ham burger Krankenhäusern befinden, nunmehr erlaubt, dte