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Wochenblatt für Wilsdruff, TlMMdt, Neffen, Giebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsaurt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags und kostet vierteljährlich 10 Ngr. — Jnseratenannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag. 1874 Donnerstag, den 31. Decembcr Drum auf zu dem glänzenden Firmament Die Herzen, die Hände, die Blicke, Zur Liebe am Anfang, zur Liebe am End', Zur Leiterin unsrer Geschicke! Sei wieder auch Liebe, sei freudiger Dank, Bis nieder der Tag einst, der letzte, Dir sank! Was weinst Du, dem leer sind der Schrein und die Hand? Und Du auf dem Lager der Schmerzen? Und Du dort im Flor und im Trauergewand? Du mit dem gebrochenem Herzen? Sei still! Der das Schifflein im Strome Dir lenkt, Der liebt noch, auch wenn er Dich beuget und kränkt. Dem glitzernden, funkelnden Märchen gleich Mit goldenen Grotten und Hügeln, Dem Traume an duftigen Blumen reich, Die im Bächlein von Silber sich spiegeln, Liegt wieder dahinten die sel'ge Weihnacht Mit all' ihrem Schimmer, mit all' ihrer Pracht. Doch ist auch verblichen am Himmel der Stern, Der niedergeglänzt auf die Krippe, Verklungen das Loblied in himmlischer Fern' Von heiliger Seraphim-Lippe, Erloschen der Lichtglauz vom Weihnachtsbaum, Eins blieb uns doch noch von dem lieblichen Traum. Noch einmal, eh' ganz es vollendet den Lauf, Das Jahr mit den flüchtigen Tagen, Zeigt Weihnacht mit flammendem Finger hinauf, Zu dem, dess' Arm uns getragen, Zu dem, der vom himmlischen Throne herab Uns Alles und endlich das Liebste gab. Und dieser erhabene Fingerzeig, Er ist eS, was uns noch geblieben, Er leitet das Auge ins Himmelreich, Zum Vater der Liebe da drüben, Zum Vater der Liebe, der wieder ein Jahr Mit mir und mit Dir und mit Allen war. (CH. Tgbl.) Der dort Dir das Christkind, das holde, gab, Der hat auch das Jahr Dir gegeben, Und Halt dem oft wankenden Wanderstab Und Wohlsein und Odem und Leben Und was Dich geliebt und gelabt und erfreut, Er hat es gegeben, er giebt es noch heut! — Ging auf Dir das Herz am Taunenbaum Mit seinen lichtstrahlenden Acsteu, In Bethlehems ärmstem und schlichtestem Raum Mit seinen stillseligen Gästen, So thu' es auch auf, wann die Stunde schlägt, Die wieder ein Jahr uns zu Grabe trägt. Verfügung an die Gemeindevorstände im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen, die Einreichung der Einwohnerverzeichnisse betr. Mit Bezug auf die Vorschrift in tz 37 der Verordnung vom 23. April 1850 werden die Gemeindevorstände des hiesigen amts hauptmannschaftlichen Bezirks die von ihnen zu Aufstellung der Gewerbe- und Personalsteuer-Cataster nach ß 31, 32 und 33 der gedachten Verordnung in ihren Ortschaften aufzunchmenden Einwohncrverzeichnisse, bei Dereu Abfertigung Der in 8 33 (Seite SS bis 58 Des Gesetz- und Verordnungsblattes v. K. 1858) und in 8 6, ? und 18 (Seite 188 und 18S -es Gesetz- «nd Verordnungsblattes vom Sahre 1868) enthaltenen Vorschriften über Die Darin aufzunehmenden speciellen Abgabe« genau uachzugehcn und in denen bei den Handwerksgesellen aller A^t, sowie bei dm Fabrik-, Eisenbahn- «nd Dagearbeitern Der Durchschnittliche Wochenverdienst zu bezeichnen ist, längstens bis MM 9. Januar 187Z bei Vermeidung der für jeden Versäumnißfall festgesetzten Ordnungsstrafe bei der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft einzureichen und am Schlüsse dieser Verzeichnisse zugleich die von den Gemeinderäthcn nach Z 38 aus den mit Gemeindeämtern beauftragten Personen gewählten Ortsdeputirten namhaft zu machen. Königliche Amtshmlptmtuulschaft Meißen, dm 21. Deeember 1874. Schmiedel. Bekanntmachung. Bei der am 20. dieses Monats stattgesundeneu StaDtverordnetenergäuzungswahl sind