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Nr. 362 S8. December 1847 rimma. erde« -andlung: ft», ider Häu- iesellschaft dieselben. spedi- ichrigen '»-ElTS. ipzig mit I- — Hr. mit Frl. reibesitzer tFrl. Au- r Barth ienek in Apotheker Hrn.Dia- — Hrn. Sohn.— in Sohn, stanjen Francke . Kürer )t inDö- . — Frau — Frau :eSlau-— rau Ritt- ^.Krep- keier in rs Rath ia Rott- : August tar Frie- itz!" chtinen, i treues euerlich gegen- so oft utsche hr von gcndeir lpM. en, Lust- c. istspiel in hneider. stfpiel- »windel Icten von jlitäten. So z. B. wenn cS hieß: jeder Mische Bürger werde als Mitglied der gesetzgebenden Gewalt betrachtet, müsse aber, wenn er Ein fluß auf die Gesetzgebung haben wolle, lesen und schreiben können, wozu ein Zeitraum von 18 Jahren »erstattet wurde, nach welchem Niemand ohne jene Kenntniß Wähler sein sollte. Auch sollte kein Sicilier, der seine Kinder nicht impfen ließ, Antheil an der gesetzgebenden Gewalt ha ben. Ferner konnte kein Sicilier gcnöthigt werden, in Heer oder Flotte zu dienen, sodaß man damals die Freiheit von der Militairpflicht zum BerfaffungSgrundfatzc machte, wie später die Allgemeinheit derselben. Die Verfassung sollte zwar das Feudaswcscn abschaffen, behielt aber doch hin sichtlich der Pairs die Fideikommisse bei und war außerdem ganz darauf angelegt, die Krone wie die Bürger und Bauern unter die Herrschaft der Prälaten und Barone zu bringen. Die Königin verließ darauf Sicilien und der König Ferdinand "legte die Regierung zu Gunsten seines Sohnes Franz nieder (16. Jan. 1812), welcher die Verfassung des Lords Bentinck, die übrigens nur in ihren Grundzügen bekannt worden ist, anerkennen mußte. Allein am 20. Jul. 1814 übernahm Ferdinand, nach dem Sturze Na- poleon's, die Negierung wieder und erklärte am 23. Jul. die fragliche Constitution für aufgehoben. Bevor er aber in sein lieberes Königreich Neapel zurückkehrte, berief er die beiden Kammern des Bentinck'schen Par laments nochmals und legte ihnen einen Entwurf einer neuen Verfassung vor (16. Mai 1815). Er ist auch nur in seinen Grundzügen bekannt und war hiernach der französischen Charte nachgebildct. Jndeß hier blieb cS bei dem bloßen Entwurf und kam nicht einmal zur Berathung des selben. Am 12. Dec. 1816 erließ der König für das vereinigte König reich beider Sicilien ein Gesetz, was zu Gunsten Siciliens im Wesent lichen Verwaltungsgarantien festschte, aber doch die Abschaffung desLchns- wescnS bestätigte und außerdem festsetzte, daß ein größerer Beitrag Sici- licns zu dem Staatsaufwande, als 1,847,687 Unzen und 20 Tari jähr lich, nicht ohne Bewilligung des Parlaments, das man also immer noch als fvribrfirhind betrachtet«, sollte aufgelegt werden können. Im Jahr 1820 ward der König Ferdinand bekanntlich genöthigt, die spanische Constitution von 1812 unter den durch eine Nationalrepräsentatio» zu berathenden Modifikationen anzunchmen, verließ aber auch im selben Jahre sein Land, ging nach Laibach und ward 1821 durch österreichische Hülfe in seine alte Gewalt wieder eingesetzt. Ein Decret vom 26. Mai 1821 gab darauf wieder gewisse Verwaltungsbürgschafteu, während es in Be treff der Verfassung zwei Staatsconsultas, für Neapel und für Sicilien, mit berathcnder Wirksamkeit und für die Provinzen Provinzialräthe schuf. Allein auch dieses Decret kam im letzter» Punkte nicht zur rechten Aus führung, indem erst 1824 die ConsultaS in einer auf die Hälfte ihrer Mitglieder redücirten Anzahl (24 statt 48) und nicht für die beiden Kö nigreiche getrennt, sondern vereinigt in Neapel zusammenkamen, nachher aber immer bedeutungsloser geworden und zuletzt ziemlich ganz entschlum mert sind, bis die neuesten Vorgänge diese Idee wieder aufgeweckt zu haben-scheinen. Dem gegenwärtigen Könige kann es nicht abgesprochcn werden, daß er mit vieler Energie und gutem Willen bestrebt gewesen ist, im Wege der Verwaltung und administrativen Controle die Mis- bräuche und Beschwerden zu bekämpfen und manches Gute zu fördern. Aber er ist durch die tiefe Depravalion des mittler» und niedern Bcam- tenstandcs, durch die Unwissenheit der untern Stände, die Schlaffheit des Volks überhaupt, durch mancherlei kirchlichen Luxus, durch den Groll deS an die alten Feudalzeiten zurückdenkenden Adels vielfach behindert worden, und auch Neapel bewährt, daß der Grundsatz falsch ist: Alles für das Volk, nichts durch das Volk. Denn eben durch weise bemessene Mit wirkung des Volks für die öffentlichen Zwecke möchte sich dort eine edlere Regeneration des StaatS wie des Volksthums selbst vermitteln und eine bessere Befriedigung mit den Zuständen begründen lassen. Die Con stitution des Lords Bentinck wäre aber freilich nicht das rechte Mittel, und dw ganze Vereinigung beider Länder wird stets ihre Schwierigkeiten be haupten:-das eine oder das andere sich zurückgesetzt finden oder glauben. — Die außerordentliche Deputation der sächsischen II. Kammer zur Vorberathung des Gesetzentwurfs über die Benutzung fließender Ge-- wässer ist zum 17. Jan. nach Dresden einberufen worden. — Der Würzburger Zeitung schreibt man aus Hanau: „Der Kur fürst weilte, wie wir vernehmen, bis Sonntag Vormittag in Frankfurt und kehrte über Gießen und Marburg nach Kassel zurück. Er ließ an das Stadtgericht das Ansuchen stellen, das bei dieser GerichtSstelle niederge- legte Testament des Kurfürsten Wilhelm in seinem Hotes zur Einsicht zu Pres« dlr da« »t-na, ia»r »«»>!-- AnhrlionLseduhr für den Raum einer Selle I Rg r. Deutschland. * Aus Mitteldeutschland, 25. Dec. Scheint auch die Nach richt von der Erhebung Siciliens ein leeres Gerücht gewesen und dürfte überhaupt bei dem depravirten Charakter der dortigen Bevölkerung, der Schwächlichkeit der höhern, der tiefen Unwissenheit der niedern Volks klaffeil' auf keinem Weg als auf dem einer gerechten und wohlwollenden, kräftigen und besonnenen Reform von oben für Sicilien etwas Ersprieß liches zu hoffen sein, so sind doch die Beziehungen Siciliens zu Neapel, vielfach denen Irlands zu England ähnlich, von der Art, daß sich dort stets eine Quelle der Verwirrungen finden wird, und der Einfluß der all gemeinen italienischen Bewegung wie des englischen Anschürens wird sich wot auch dort in der nächsten Zukunft noch mehrfach gellend machen. Un ter diesA Umständen mag cS für manchen Leser von Interesse sein, die auf das sicilische VerfaffungSwesen bezüglichen Hauptmomentc kürzlich zü- sammengestellt'zu finden. Bekanntlich- war es Napoleon nur gelungen, die neapolitanischen Bourbons aus Neapel zu vertreiben und erst durch seinen Bruder Joseph, daun durch seinen Schwager Murat zu ersetzen. Die von Joseph für Neapel begründete Verfassung vom 10 Jun. 1808 —im Geschmacke der 'Napoleonischen Verfassungen, mit einem in fünf Bänke getheillen be- rathenden Ualionalpgrlamcnte — trat unter Murat nicht in Wirksamkeit. Erst bei seinem Sturze gab er seinem Minister Agar ein Blankct zu einer -Verfassung, welche der Staatsralh zwar annahm, das Volk aber zerriß jund mit Füßen trat, und deren Inhalt nie bekannt geworden ist. Oie Bourbons hielten sich inzwischen in Sicilien unter dem Schutze der eng lischen Flotten, aber auch unter der Vormundschaft des englischen Befehls habers, Lord Bentinck. Letztere war für den Hof so lästig, daß'die Königin Karoline 1811 die Räumung der Insel von den Briten begehrte. Statt dessen reiste Lord Bentinck allein nach London und brachte von da eine Constitution mit (1812), welche die äußern Züge englischer Verfassung mit den französischen Revoluüonßidccn in ein sehr heterogenes Gemisch verschmolz- Sie hatte nämlich aus England die Formen und das Ueber- gcwicht des aristokratischen Elements entlehnt und knüpfte in letzterer Be ziehung an die damals noch sehr hohe Macht und Bevorrechtung des sicilischen M.els an, während sie, im Sinne der französischen Revolutionsphilosophie, die in England innjg verschmolzenen Gewalten in schroffer Trennung nebcn- einanderstellte und den König offen als bloßes Oberhaupt der vollziehenden Gewalt , diese aber als unbedingte Dienerin dcs gesetzgebenden Parlaments bezeichnete. Sie entsprach in der Stellung, die sie der Krone anwies, der gleichzeitigen spanischen Constitution. An schönen allgemeinen Ver- sprcchungen war sic nicht arm, hatte aber auch ihre wunderlichen Specia- »erzeugen-- id fo keck iwartigen eben, sich , doppelte Deutschland. * Rus Mitteldeutschland. Das sicilische VerfaffungSwesen. Ständische Deputation in Dresden. — Der Kurfürst von Hessen. PreuGen. * Kerlin. Journalismus und Publicistik. * Posen. Die Da- browski'sche Sache. Ein« unpassende Predigt. — Die Baucommisfionen. — HandelScommission. — Königsberger Adresse. lvestrrrrich. Der neue Zeitungstarif. — Petition in Mailand. MPanien. Der Congreß. Ehvendamen der Königin. Grastdritanntrn. Der Hof. Die Session. Die Bischofswahl von Hereford. Repealverein. Die Postvcrwaltung. Die Sterblichkeit in Lon don. zLondon. Die Parlamentsperhanhlung über die Juden. Frankreich. Der Constitutionnel über die Präsidentenwahl. Die Depu- tirten des Elsaß. Die Börse. Der König. Pairsernennungen. Ehren legion. Die schweizer Frage. Hr. Lasalle. Der Geschäftsträger von Ecuador. ** Paris. Lamartine über den CommunismuS. Plan einer Rationalbank. Belgien. * Krüssel. Kammerverhandlungen. Arbeiterfeste. Die Mini ster. Baron Mertenö. Vesale'ö Bildsäule. Dchzreiz. Luzerner Tagsatzungsinstruction. — Verfassung von Uri. — Schwyzer Wahlen. — Aargauer Freischärler. — Der große Rath von Freiburg. — Waadter Adresse-! Atallen. Demonstration in Modena. Griechenland. Die Jnsurrection in Patras. Nedfvnalnächrichten. «Sistenschast und 4kunst. Neue Oper von Balfe. — Die pariser « Presse >>. Handel und Industrie. *Leipsta. Börsenbericht. London. Börsen nachricht. — Postvertrag zwischen Preußen und Frankreich. — Frequenz der LcipzigDresdner und Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn. — Leipzig, «nkündigungen. WM Deutsche Allgemeine Zeitung «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» »au« sucht gentey, Verkauf ioose der n will. MN-' , t. M. i