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177. Mittwoch, 2. August ISIS, «venSs. SS. Jahrff. Stadtpart Riesa. Morgen Donnerstag V llhr Wohltätigkeits-Konzert : dm .tde das »«schickt, man bei wirken. — Mark 1.10. ' Der Rat der Stadt Riesa, am 2. August ISIS. Lebensmittelverkauf in Gröba. Donnerstag, den ». August INI«, vormittags von Ist-1 Uhr und nachmittags von i>—7 Uhr, werden im Grundstück Weststraße 14 verkauft: Rindfleisch im eigenen Saft, 1 Dose 2 M. 20 Pfg., Griitzleberivurst in Dosen, 1 Dose 1 M. 60 Pfg., Oelsardine«, 1 Dose 75 Pfg. und dänische Eier, Stück 23 Pfg. Lebensmittel-Kontrollkarten find vorzulegen. Leere Konservenbüchsen werden an- genommen. Gröba (Elbe), am 2. August 1916.Der Gemetudevorftand, Regelung des Verkehrs mit Milch und Speisefette». Unter Bezugnahme auf die unterm 29. vorigen Monats vom Königlichen Ministerium des Innern erlassene und in den Amtsblättern erschienene Ausführungsverordnung zur Bundesratsverordnung über Speisefette vom 20. Juli 1916 wird folgendes angeordnet: I. Alle im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft einschließlich der rev. Städte Großenhain und Riesa vorhandenen Molkereien haben über die im eigenen Betriebe er zeugte oder ihnen auf Grund von Verträgen gelieferte Milch genau Buch zu führen und allmonatlich — erstmalig bis rum 3. laufenden Monats für den Monat Juli — hierher 1. die Menge der in ihrem Betriebe erzeugten oder an sie gelieferten Milch, 2. die Menge der an die Erzeuger zurückgelieferten oder im eigenen Betriebe ver brauchten Milchprodukte, 3. die Menge der nach den zulässigen Abzügen (vorstehend Ziffer 2) verbleibenden in ihrem Betriebe erzeugten Butter. Als Molkereien im Sinns dieser Vorschrift gilt jeder Betrieb, in dem täglich mehr als 50 Liter Milch im Durchschnitt verarbeitet werden. II. Alle Käufer und Verkäufer von Milch haben über die bestehenden Milchlieferungs- verträge sofort und bis spätestens zum S. August Anzeige hierher zu erstatten. In dieser Anzeige ist anzugeben . ») der Name und Wohnort des Käufers bez. Verkäufers der Milch, b) die Menge der Milch, die tatsächlich täglich geliefert wird. Großenhain, am 2. August 1916. 1252sl?II. Der Kommnnalverband. Der 2. Termin Staats- und Gemeindegrundsteuer ist am 1. August fällig gewesen und mit 2 bezw. 5 Pfg. für jede Grundsteuereinbeit binnen 14 Tagen an unsere Steuer- kaffe abzuführen. Die Gemeindegrundsteuer ist zufolge Genehmigung des Kgl. Ministeriums des Innern in diesem Jahre nach den Bestimmungen unserer Gcmeindesteuerordnung vom 21. November 1911 mit 10 Pfg. für hiesige und mit 20 Pfg. für auswärts wohnende Grundstücksbesitzer jährlich zu erheben. Die Bekanntmachung vom 31. Juli, Staats- und Gemeindeeinkommensteuer betr„ ist auf einen Irrtum zurückzuführen. Gröba (Elbe), am 2. August 1916. Der Gemeindevorstand. Herr Emil Ekavtez-Adorf beabstchtiat, auf Flurstück Nr. 156 für Sulfatcellulose- und Papierfabrik zu errichten. In Gemäßheit 8 17 der Reichsgewerbeordnung in der Fassung r.... 17. J..7. 1777 wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hier gegen, soweit sie nicht auf besonderen Privatrechtstiteln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen vo" ' 1069 E" Oerttiches und Sächsisches. Riesa, den 2. August 1916. . —* Die Friedrich-August-Medaille in Silber wurde dem Oberstückmeistermaat auf S. M. S. „Posen" Hugo Martin aus Riesa verliehen. —* Mit dem Eisernen Kreuz 1. Klaffe ausgezeichnet wurde der ISJahre alte Kriegsfreiwillige Oberjäger Ad.Ewald Dietrich von hier, der bereits Inhaber des Eisernen Kreuzes 2. Klaffe und der Friedrich-Äugust-Medaille in Silber ist. —* Gestern nachmittag in der dritten Stunde wurde auf der hiesigen Hauptstraße ein 12jähriger Knabe von hier von einem gleichaltrigen Knaben ans Weida mit einem Pistol, das vermutlich mit Zündplättchen und Papier ge laden war, angeschossen. Er erlitt erhebliche Brand wunden an der Brust und im Gesicht, außerdem wurde ihm das Kopfhaar erheblich versengt und die Kleidung beschädigt. Da das Schießen mit Zündplättchen in unserer Stadt recht überhand nimmt, dürfte eine Verwarnung der Kinder durch die Eltern sehr angebracht sein. —* Die Reichsgetreidestelle hat mit der Annahme des Brotgetreidesneu erErnte bereits begonnen. Sie legt Wert darauf, daß ihr alle verfügbaren Mengen sobald wie möglich angedient werden. Die Höchstpreise sind die bisherigen. Außerdem wird bis auf weiteres 20 M. Drusch prämie für die Tonne gezahlt. Das Riesaer Tageblatt erscheint jeden Lag abends V»? USr nnt Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei HauS oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Stummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di« 43 nun breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSpreiS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend höher. NachwcisungS- und Vermittelungsgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage elngezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung-- und Erfüllungsort: Rresa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gemalt — Krieg ober sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Truckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinrichtungeu — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: L an g er L Winterlich, Ries a. Geschäftsstelle: Goetheftraße 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa, Am Mittwoch verunglückte die 12 jährige Frida z Cottewitz dadurch, daß sie Petroleum auf das , wodurch die Flasche explodierte und das ^leider ergriff. Die Brand- nach Riesa ins Krankenhaus wo sie Freitag nachmittag .. m erlag. Großen hL.i n. In der Berliner Wagenachsenfabrik Bekanntmachung, Bergung der Ernte -etr. Alle irgendwie in Frage kommenden Kreise der Bevölkerung wollen der großen väter ländischen Bedeutung schneller und vollständiger Bergung der Ernte, die infolge der Witte rung ohnehin auf einen kurzen Zeitraum zusammengedrängt wird, Rechnung tragen und mit allen Kräften an diesem Werke mit arbeiten — emgedenk, daß hieran auch jeder einzelne im höchsten Maße interessiert ist. Eine Beteiligung bez. Heranziehung wird — wenn auch nur auf kurze Zeit — ins besondere aus dein Bauhandwerk und aus der Industrie in Frage kommen können. Rentenempfänger sowie die Frauen von Kriegsteilnehmern, die sich doch ohne Zweifel bei Erntearbeiten beschäftigen, haben nicht zu gewärtigen, daß das erzielte Verdienst etwa eine Kürzung der Renten oder der Kriegsunterstützung nach sich zieht. Es ist vorauszusetzen, daß im Vertrags- bezw. Dienstverhältnis stehende Ernte arbeiter und Dienstpersonen, für welch letztere im übrigen auch die Bestimmungen der Gesindeordnung in 8 35 einschlagen, ihren Pflichten bezw. ihren vertraglichen Verpflich tungen bereitwilligst uachkommcn werden. Ausländische Arbeiter sind gehalten in gleichem Umfange und zu den gleichen Zeiten tätig zu sein wie einheimische. Auf die Mithilfe der Schulkinder wird während der Ferien ohne weiteres gerechnet werden können. Die Möglichkeit der Verlängerung der letzteren — Antrag des Schulvor standes bei der Königlichen Bezirksschulinspektion — und Befreiung von Fortbildungs schülern und älteren Schulkindern auf Ansuchen der Dienstherren und der Eltern ist nach den an die Schulvorstände ergangenen Verfügungen der Königlichen Bezirksschulinspektion vom 11. März 1915 und vom 31. Juli 1916 vorgesehen. Die Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn-, Fest- und Bußtagsfeiern vom 10. Seo- tember 1870 in 8 4 Absatz 2 unter 2 geben, zumal im laufenden Jahre, in weitem Maße die Möglichkeit zur Vornahme von Erutearbeiten an Sonntagen: während der Zeit des Gottesdienstes wird aber nur bet besonderer Dringlichkeit zu arbeiten sein. Wegen der Beurlaubung zum Militär eingezogener Leute wird auf die den Herren Gemeindevorstättden zugegangene Verfügung vom 24. Juli k. Js. verwiesen. Großenhain, am 31. Juli 1916. 2019 »L. Königliche Amtshauptmannschaft. Herr Emil Claviez-Adorf beabstchtiat, auf Flurstück Nr. 156 für Gröba eine Natrium- Sulfatcellulose- und Papierfabrik zn errichten. In Gemäßheit 8 17 der Reichsgewerbeordnung in der Fassung vom 26. Juli 1900 wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hier gegen, soweit sie nicht auf besonderen Privatrechtstiteln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet hier anznbringew Großenhain, am 1. August 1916. " Königliche Amtshauptmanuschaft. —* Im Einwohnermeldeamt gelangt ein Merkblatt zur Silobehandlung des Grünfutters und eine Flug schrift über die Haltung, Aufzucht und Verwertung von Kaninchen an Interessenten unentgeltlich zur Ausgabe. * Gröba. Der Unteroffizier Otto Seidel vom Jnf.- Regt. Nr. 178 (Handlungsgehilfe bei der Fa. Hestermann <L Seele) ist mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet worden. — Das Eiserne Kreuz 2. Klaffe und die Friedrich-August- Medaille erhielt ferner der Unteroffizier im 178. Jnf.-Regt. Sickert, Sohn des Pensionärs Hermann Sickert, hier. Strehla. Nachträglich wurde dem im Felde ver wundeten und jetzt in der „Montana" hier angestellten Be amten Albin Lorenz das Eiserne Kreuz 2. Klaffe überreicht. — Am Sonnabend verunglückte beim Baden in der Elbe der 11jährige Karl Walter Nagel. Vom Kartoffelnlesen kommend, ging er am Ladeplätze in die Elbe, machte eme Schwimmübung und wurde dabei vom Strom mit fortge rissen; nach mehrmaligen Hilferufen verschwand er in den Fluten. — Am Mittwoch verunglückte die 12 jährige Frida Förster aus 7„7.. ^euer goß, wodurch die . brennende Petroleum ihre K wunden waren derart, daß sie transportiert werden mußte, ihren schweren Leiden erla^ Großenhain. in Großenhain-Mülbitz entstand in der alten Schmiede ein Brand, der glücklicherweise auf seinen Herd beschränkt werden konnte. Ein Behälter mit Güteöl, das ist Rüböl, in wel chem Automobilstahl gehärtet wird, war durch Entzündung des Oeles in Brand geraten. Die Flammen hatten das Dach der Schmiede erfaßt und teilweise zerstört. Der Be trieb erleidet durch den Brand keinerlei Einschränkung. Stauchitz. Dem Postboten früheren Unteroffizier Ernst Kühne wurde nachträglich das Eiserne Kreuz 2. Klasse verliehen. Dresden. Die hiesige Sittenpolizei nahm einen 21 jährigen Burschen fest, der sich in leichtsinniger weiblicher Gesellschaft herumtricb, viel Geld verausgabte, aber keiner lei Ausweis über seine Person besaß. Er wurde der Krimi nalpolizei übergeben. Dieser gab er nach längerem Verhör zu, nach einem Diebstahl von 3500 Mark aus Prenzlau ge flüchtet zu sein. Bei der körperlichen Durchsuchung fand man 1000 Mk. in seinen Socken versteckt. Burkhardtsdorf. Die landwirtschaftliche Bezugs und Absatzgenoffenschaft hier läßt außer der Vergrößerung des seitherigen Lagergebäudes eine Dr. Zimmermannschc Expretzdarre „Allestrockner", bestimmt zur etwa notwendigen Aufbereitung von Getreide, Kartoffeln, Rüben, Gras er richten. N e u g e r s dorf. Die Firma E. G. Hoffmann gewährte 22000 M. Teuerungszulage an ihre Arbeiter und Angestell ten, indem sie jeder über 16 Jahre alten Person 20 M., jeder jüngeren 10 M. auszahlte. Wie verlautet, hat in j Brennspiritns vetr. / Für minderbemittelte Personen (im Sinne dieser Bekanntmachung solche Haushaltung?. > vorstände, deren Jahreseinkommen den Betrag von 1900 Mark nicht übersteigt), hat die Spirituszentrale in Berlin in geringen Mengen Brennspiritns zur Beleuchtung oder zum Kochen zur Verfügung gestellt, wenn ihnen kein Ersatzmittel an Elektrizität oder GaS zur Verfügung steht, ferner für solche Personen, die BrennspirituS für Zwecke der Gesundheits pflege benötigen. Die Ausgabe erfolgt gegen Bezugsmarken. i - 2. Diejenigen, die BrennspirituS benötigen, haben sich mit ihrem Antrag unter Nach- Weisung des Bedürfnisses (Punkt 1) an die Gemeindebehörde ihres Ortes zu wenden. Letztere hat den Antrag zu prüfen. Dabei ist davon nuszugehen. daß in erster Linie solche Minder- ! bemittelte zn berücksichtigen sind, die, ohne die Hilfsmittel von Gas und Elektrizität zu i besitzen, rasch für Kranke, Wöchnerinnen, kleine Kinder nsw. warme Speisen oder Getränke herzustellen haben. Die für begründet befundenen Anträge sind von der Gemeindebehörde tunlichst von Anfang jeden Monats an die Königliche Amtshauptmannschaft einzureichen. Daraufhin / werden den Gemeindebehörden die Bezugsmarken zugefertigt (bei großem Bedarf unter > entsprechender Kürzung), sowie die Bezugsquellen angegeben werden, bei denen der Spiritus zu entnehmen ist. 3. Der Preis von BrennspirituS gegen Bezugsmarken beträgt 55 Pfge. für das Liter. Außer BrennspirituS gegen BczngSmarken ist noch eine sehr geringe Menge ohne Bezugs marken zum Verkauf gestellt. Den Preis hierfür hat die Spirituszentrale in Berlin auf 1,50 Lik. für das Liter festgesetzt. Großenhain, am 31. Juli 1916. , 884bk'II.Königliche Amtshauptmannschaft. Bezug von Torfstre» vetr. GS ist jetzt Gelegenheit geboten, den Bedarf an Torfstre» einzudecken. Der Preis stelltchstch auf 7,80 M. für 1 odm Rauminhalt, waggonfrei Verladestation, zuzüglich 7 "/, Da unsere Bestellungen bis 5. August eingehen müssen, ersuchen wir, Bestellungen schriftlich bei uns abzugeben. WrsE Dee Rat der Stadt Riesa, am' 2. August 1916. Sammlung bau Zcitungspapicr Da im Anfang des Monats September im hiesigen Stadtbezirke eine Sammlung von Zeitunaspapier zum Stopfen von Militär-Strohsäcken vorgenommen werden soll, bitten wir nir diese Sammlung schon jetzt das überflüssige Zeitungspapier zurückzulegen, damit das Ergebnis ein recht erfreuliches wird. Der Rat der Stadt Riesa, am 2. August 1916. Gßm. Spiritns-Bezugsmarlen. Bei Ausgabe der uns für den laufenden Monat zur Verfügung stehenden Spiritus- Bezugsmarken, die am Donnerstag bis Sonnabend dieser Woche in der Polizeiwache erfolgt, werden die Inhaber der Ausweise mit den Nummern SSL—8SS und 1—SSV berücksichtigt. Der Rat der Stadt Riesa, am 2. August 1916.Fnd. Tageblatt Kd Arrxrtgrr (Lldedlatt mü> Atyriger). Amtsblatt für dr« König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gememderat Gröba.