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ErMb.Dolksfreund 37. ! 3. 58. Donnerstag, den 6. Juli 1905 Nr. 154 2 k vr. von Woydt. iter. iberg, en in 877 L. vr. Kretzscbmar. 'berg. gaffe. ' -i von er. Auch Lauter ter in later. ts, wo- del be- Ml seid. on wir Hilfe- cdieren. berg. in der Fami- ewerbcr Lößnitz, per 15. lst a. c. hemntz, ist die ist er -r, Berlin, 4. Juli. Zu der Studienreise nach Kamerun und Togo sollen acht Reichstagsabgeordnete eingeladen werden. Frankreich. In den politischen Kreisen Frankreichs macht sich im an die befriedigende Entwickelung der Marokko- Tagesgeschichte. Deutschland. H 'M Aue. Md ^>-!egrani m-Adresse: Velkssrettttd Schneeberg. Fernsprecher: Schneeberg >o. Ane 8,. Schwarzenberg 19 Bekanntmachung. Anschlüsse an die Ortsfernsprechnetze in Schneeberg, Nenstädtel, Breiten brunn, Hartenstein und Schwarzenberg (Sa.) sind für den II. Bauabschnitt bis zum 1. August bei den Postämtern daselbst anzumelden. Chemnitz, 29. Juni 1905. Kaiserliche Ober-P-stdirektion. Rickter. Schwarzenberg, am 30. Juni 1905. Königliche Amtshauptmaunschast. I. V.: vr. Jani, Regierungs-Assessor. Tageblatt M Schneeb erg und Umgegend ...4-fix die Kgl. und städtlschenSrhörden inÄne, Grüllhaitl, Hartcusteiu,Johann imMMil georgenhadt, Lößnitz, NenMel, Schneeberg, Schwarzenberg bzw.Wildensels lu, >5. Der erschcini lässlich N!ll ?Iu«nobuie drr Taget rach bm u uad /irgiagca. r.uanttuncu inanaNlch ch> Pfg r Inlers': !.» A>!^"bi>'ttl':zii l> 1 Nimm der aw ILlÜa . I iär I". g'lg. ua T.m Io Nuum d>> -IjMssiiizcilr I iä Ptg . na R. » r -I »>> -P. liaivu-ietle R> P:g stellten Eisenbahnanlagen, sowie der Prüfung des in Aussicht genommenen Bahnprojekts in Kamerun. Berlin, 4. Juli. Mitteilung des Kriegsministeriums über die Fahrt der Truppentransporlschiffe: Der Dampfer .Silvia" mit dem Ablösungstransport für die Ostasiatische Besatzungsbrigade ist am 3. Juli wohlbehalten in Colombo eingetroffen und geht am 4. Juli nach Hongkong weiter. Berlin, 4. Juli. Wie die „Post" meldet, hat die Polizei das öffentliche Auftreten Jaurds in Berlin verboten. Essen (Ruhr), 4. Juli. Der Arbeitgeberbund für das Baugewerbe im rheinisch-westfälischen Jndustriebezirk beschloß, auch den Arbeitern in Orten mit Tarifverträgen zu kündigen, sodaß sämtliche Organisierte entlassen sind. In Frage kom men dabei 8000 Arbeiter. Stuttgart, 4. Juli. Die Regierung hat den Stän den einen weiteren Nachtragsetat vorgelegt, welcher u. a. die Mittel für den Bau eines neuen VolksschullehrerseminarS, und zwar in Backnang verlangt. Die Kammer hat heute nachmittag den Verkauf der Legionskaserne in Stuttgart an die Rheinische Kreditbank in Mannheim für 3 250 000 M. genehmigt. Der Antrag des Zentrums, die Errichtung eines Warenhauses auf diesem Platze zu verbieten, wurde gegen die Stimmen des Zentrums und einiger Bauernbündler abgelehnt. Oesterreich. 'Wien, 4. Juli. Der Kaiser ist heute früh nach Ischl cbgereist. Wien, 4. Juli. Die „Neue Freie Presse" meldet: Die Mächte werden, sobald die von den Konsuln in Odessa ver anstalteten Erhebungen über die Höhe des entstandenen Scha dens beendigt sind, in gemeinsamem Vorgehen für ihre ge schädigten Untertanen in Petersburg Schadenersatzansprüche geltens machen. Pest, 4. Juli. Der bekannte Bakteriologe, Geh. Me dizinalrat Professor Dr. Loeffler (Greifswald), hat ein neues Verfahren zur Immunisierung der Rinder gegen die Maul- und Klauenseuche entdeckt. Es gelingt mit Hilfe dieses Ver fahrens, jüngere und ältere Rinder gleichmäßig gut zurmmuni- sieren. Das Verfahren ist sehr billig. Prof. Loeffler wird die Einzelheiten des neuen Verfahrens auf dem internationalen tierärztlichen Kongreß mitteilen, der im Herbst hier tagt. König!. Staudesamt Aue. Die Königliche Krershauptmannschast Zwickau hat an Stelle des Stad'kassierers Entgleit» den Ratssekretär Robert Albin Kühn als 1., an Stelle Kühns dxn Ratsregist- rätor Oskar Ewald Heinke als 2. ünö'den Polizeiregisirätör Hermann Alfred Ficker als 3. stellvertretenden Standesbeamten für den zusammengesetzten Standesamtsbezirk Aue bestellt. Wir haben die genannten Beamten für dieses Amt heute verpflichtet. Aue, den 4. Juli 1905, Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Sparkafsenkassierers a. D^ Bernhard Alexander Lorenz in Schneeberg wird zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke — sowie über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses — der Schluß termin auf den t. Augnst 1SV5, Vormittags 1V Nhr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt. Schneeberg, den 4. Juli 1905. , Königliches Amtsgericht. Schneeberg. Controlle der Blitzableiter bett. Nachdem trotz unserer Bekanntmachung vom 21. Oktober 1904 mehrere Hausbesitzer ihre Blitzableiter gemäß H 32 unserer Ortsbauordnung vom 17. Dezember 1890 nickt frist ¬ gemäß haben revidieren lassen, erfolgt nach Verlauf einer Nachfrist von 14 Tagen nunmehr die Prüfung von deren Blitzableitern durch einen vom Rat bestellten Sachverständigen. Die entstehenden Kosten werden zwangsweise vom bett. Besitzer eingehoben. Schneeberg, den 29. Juni 1905. das Hafenschiff „Wecha" auf der Reede von Odessa ein und warf, einem Signal des „Potemkin" gehorchend, hinter diesem Anker. Der Kommandant der „Wecha", der von der Meuterei an Bord des „Potemkin" nichts wußte, begab sich an Bord des „Potemkin", um sich bei dessen Kommandanten zu melden. Er wurde entwaffnet und mit den übrigen Ofsizieren der „Wecha" a« Land gesetzt. Der „Potemkin" bemächtigte sich zweier Privatleuten gehörender Boote mit Kohle und nahm die Kohlen mit Hilfe von 300 Hafenarbeitern an Bord. Die Meuterei an Bord des „Potemkin" gab den revoltierenden Führern eine gute Gelegenheit, um auf die Massen zu wirken. Bei einem Besuche an Bord des „Potemkin" versicherten sie den Meuterern, die Garirison von Odessa habe die Waffen niedergelegt und die ganze Schwarze Meer-Flotte habe sich der Besatzung des „Potemkin" angeschlossen. Von der Menge wurden am Hafen Ausschreitungen mannigfachster Art begangen. Gebäude wurden ausgeraubt, Waren ins Meer geworfen, Fässer mit geistigen Getränken angebohrt usw. Mit Einbruch der Nacht brach an verschiedenen Stellen Feuer aus, dem bald eine große Anzahl von Gebäuden und große Mengen von Waren usw. zum Opfer fielen. Löscharbeiten konnten nicht vorgenommen werden, weil die Menge die Feuerwehr nicht zu den Brandstätten vorließ. Viele von den Tumultuanten, die sich bettunken hatten, kamen in den Flammen um. Truppen und Polizei wurden wiederholt mit Revolvern angegriffen, aber jedesmal wurde die Menge aus einandergetrieben. Nach einer von den Truppen abgegebenen Salve wurde eine Bombe geworfen, wodurch ein Soldat ge tötet und sechs verwundet wurden. Die Anzahl der Getöte ten und Verwundeten soll mehrere hundert übersteigen. Der entstandene Schaden wird auf Millionen geschätzt. Die Häu ser der fremden Konsuln haben keinen Schaden erlitten, da sie militärisch bewacht wurden. Am 29. Juni wurde die Stadt in den Belagerungszustand versetzt und mit einem Truppenkordon umgeben, worauf die Unruhen aufhvrten. meinem ch weder Slue. auf ein . (1.Hy- erbittet ;rg. 3 Schneeberg. Schlachthof betr Zufolge vorgekommener Zuwiderhandlungen weisen wir auf die nachstehenden 88 2, 3, 24 unserer Schlachthofordnung hin. Wir werden Zuwiderhandelnde eventuell wegen Hausfriedensbruches zur gerichtlichen Bestrafung bringen, strafunmündige Kinder aber auf andere Weise bestrafen. Schneeberg, den 4. Juli 1905. Der Stadtr 2 vr. von Woydt. 8 2. Der Eintritt in den Schlachthof ist nur den Schlachtenden, ihren Gesellen und Gehülfen, den Einbringeru von Viehstücken, Fleisch- und Wurstwaren behufs der Besch u derselben, sowie den dienstlich erscheinenden Steuer-Polizei- und Gemeindebeamten gestattet. Andere Personen dürfen den Schlachthof nur mit Eintrittskarte betreten. Kindern ist der Zutritt ohne jede Ausnahme streng verboten. 8 3. Den Weisungen des angestellten Schlachthofverwalters ist, unbeschadet etwa zu ergreifender Beschwerde, jedenfalls pünktlich und unweigerlich Folge zu leisten. 8 24, Abs. 1. Zuwiderhandlungen gegen diese Schlachthosordnung, soweit solche nicht nach einschlagenden Bestimmungen des Reichsstrafgesetzbuches zu ahnden sind, werden durch den Stadttat mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder entsprechender Haft bestraft. Eine amtliche russische Darstellung der Vorgänge in und vor Odessa bis zum 29. Juni wird jetzt endlich veröffentlicht. Obwohl im großen und ganzen durch die privaten Meldungen längst überholt, enthält sie doch noch manche aufklärende Einzelheiten. Aus Petersburg, 4. Juli, wird telegraphiert: Nach einer Mitteilung des „Rerchsboten" wurden in Stadt und Kreis Odessa seit dem 25 Juni seitens der sozialistisch-revo lutionären Partei allerlei Kundgebungen veranstaltet, die zu blutigen Zusammenstößen, mit der Polizei und den Kosaken führten. Die Unruhen arteten in offene Revolte aus, als das Panzerschiff „Knjäs Potemkin" auf der Reede eintraf. Nach den Aussagen eines Offiziers und eines Matrosen, die in der Nacht an Land geschwommen waren, hätten sich auf Lem Schiffe folgende Ereignisse abgespielt. Das Panzerschiff war mit dem Torpedoboote „267" am 26. Juni von Se- bastopol n ck der Bucht von Tendrowo in See gegangen, um Schießübungen abzuhalten. Am 27. Juni weigerte sich die Mannschaft, das von Odessa geholte Fleisch zu essen unter dem Vorgcben, daß es verdorben sei. Auf Befehl des Kommandanten wurde die Mannschaft auf Deck gerufen, und i JMeratrn-Ainmbme Pir die am Nachmittag erscheinende Nummer bis Por- ' mittag ii Udr ltme Mrgschasr siir die nächlllagige Ausnabmc der Anzeigen bcz. an den vorgejchricaenen Tagen sowie an beittwmier TIeUc wnd nicht e gegenen. edenm wird Pik die Nianialcil n Mlwnnm rrn eacbenrl Anzeigen e/r I nicht garanlnrt. Auswärtige >Mtttanenur gegen ^orauebezat.-utm. Mr Nüü- I gäbe nngejandtcr Manuilnpic macht sich die Ntebgtt on man vcummo. ttm.. Ler erste Offizier forderte diejenigen Mattosen auf, vorzu- tteten, die sich nicht weigerten, das Essen zu genießen. Als die meisten Mattosen voitraten, begann der erste Offizier die Namen der nicht Vorttetenden aufzuschreiben. Die nicht vor- getretenen Mattosen bemächtigten sich der auf dem Deck in Pyramiden aufgestellten Gewebre und luden sie. Ein der Wache erteilter Befehl, zu schießen, wurde nicht ausgeführt. Der erste Offizier entriß darauf einem Manne der Wache Las Gewehr, schoß zwei- oder dreimal auf einen Mattosen und verwundete ihn tödlich. Hierauf gaben die meuternden Mattosen Salven auf die Offiziere ab. Hierbei fiel der Kommandant des Schiffes. Mehrere Offiziere stürzten sich ins Meer, wurden aber im Wasser durch Flintenschüsse, und Lurch Schüsse, die aus 47 wm°Geschützen abgegeben wurden, getötet. So wurden außer dem Kommandanten 6 Offiziere und ungefähr 30 Mattosen getötet. Die übrigen Mattosen und die Mannschaft des Torpedobootes wurden von den Meuterern gezwungen, sich ihnen anzuschließen. Die am Leben gelassenen Offiziere wurden von den Meuterern fest genommen. An Bord des „Potemkin" wurde ein Komitee und Togo sollen acht Neichstagsabgeordnete eingeladen werden. — von 20 Mattosen gebildet, das den Befehl des Schiffes über- Es wird namentlich auf die Tcilnahne von Mitgliedern der Anschluß nahm und anordnete, nach Odessa in See zu gehen. Der Pan- Budgetkommission gerechnet. Die Reise gilt hauptsächlich der angelewnheit die Neigung^geltend, noch über die Unzen Zer traf am 27. Juni abends in Odessa ein. Am 29. Juni traf Besichtigung der Plantagenbetriebe und der bereits fer igge- j dieser Frage hinaus einem engeren Einvernehmen zwischen Im Laufe des Monats Juni 1905 sind verpflichtet worden: Herr Oberförster Tittmann in Lanter als Gutsvorsteher für den selbständigen Gutsbezirk Staatssorstrevier Lanter, Herr vr. meä. Wolst in Schönheide als Jmpsarzt für die Gemeinde Nenheide, Herr Wäschefabrikant Albert Falk in Hundshübel als stellvertretender Standesbeamter für Hundshübel, Herr Bürgermeister vr. Wagner in Johanngeorgenstadt als Standesbeamter für Johanngeorgenstadt. Schwarzenberg, am 3. Juli 1905. Königliche Amtshauptmannschast. I. V.: vr. Jani, Regierungsassessor. Aeetylengas und Carbid betr. Im 11. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes (Seite 156 folgende) ist unter Nr. 39 eine Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern, die Herstellung, Aufbe wahrung und Verwendung von Acetylen, sowie die Lagerung von Carbid betreffend vom 13. Mai 1905 erschienen. Indem dies hiermit noch besonders zur allgemeinen Kenntnis gebracht wird, werden die beteiligten Kreise, insbesondere die Personen, die Acetylenentwicklungsapparate bereits in Betrieb genommen haben, veranlaßt, sich mit den in der Verordnung enthaltenen Bestim mungen vertraut zu machen und sie in Zukunft zu beachten. Die Verordnung tritt am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft.