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orgtlän-ischer Anzeiger. EechSzigfter Jahrgang. Verantwortliche Redaction: vr. M Jahn. D-uc» und «tkiaq ven Moritz Wieprecht 'N Plauen. AboilncmcnlSprciS für dieses Blatt, auch bei Beziehung durch die Post, 1 Thlr. 6 Ngr. — Die JnsertionSgebühren rvm mit 1 Ngr. für die gespaltene CorpuS-Zeile berechnet, größere Schrift nach Verhältniß deö Raumes. — stag. 148. 18. Deeember L8LV Aeitungen. achsen. Am 12. Deeember ist das Gesetz, einen Auf- des Ablaufes der in dem Gesetze vom 23. Juli 1846 inten Verjährungsfrist betreffend, erschienen und es hat ch keine Eile mehr mit Einklagung älterer Reste., Maßregel ist um so mehr als eine zeitgemäße zu er- als einerseits das ungestüme Drängen der Gläubiger nachlassen und den richterlichen Behörden Zeit gegönnt die Sache gehörig zu bewältigen. Denn die Zahl Meldungen solcher kleiner Forderungen soll bei verschie- Gerichten Legion gewesen sein. — Sr. Majest. der hat auf Anlaß des Feldzugs in Schleswig mehrere sdecorationen an preußische Offiziere, sowie in Folge ^lkzugs in Ungarn u. s. w., dergleichen an mehrere ichische Offiziere, darunter an den Croatenban Jellacic kn. Die Mannschaft des nach dem Namen des Königs -achsen genannten österr. Kürassiierregiments hat 6 gol- and 12 silberne, zum St. Heinrichs, Orden gehörige illen erhalten, mit der Bestimmung, solche durch Selbst- dcr Mannschaft an die Ausgezeichnetsten derselben zu > ilen. an dem Landtage haben wir zu melden, daß die erste m den Bericht ihres Ausschusses über unentgeldliche j bung aller noch bestehenden Bannrechte, als Musik- I, Viehschneiden, Schleifen, Hader- und Aschesammeln We, und es ist also in Zukunft für Betreibung dieser -sle nichts mehr zu entrichten. — Die Watzdorfsche Nation, „ob und wann das Ministerium der Justiz den >crn Gesetzvorlagen machen werde über Abschaffung der strafe und Einführung der Cioilehe und Standesbücher," hin, daß das Ministerium besondere Gesetzvorlagen er zu geben, nicht beabsichtige. Was die Abschaffung Todesstrafe betreffe, aus dem Grunde nicht, weil bei Ge leit der den Kammern vorzulegenden Umarbeitung des nalgesetzbuches diese Frage schon zur Entscheidung en werde. Einstweilen könne diese Frage um so eher ch beruhen bleiben, da nach einem am 3. Januar d. I. einer Majest. dem Könige genehmigten Ministerialbe- i vorläufig keine Todesstrafen vollstreckt werden, sondern »rauf erkennenden Urtheile in eine andere Strafe ver- ell werden sollen. — Die Frage über die Einführung ivilehe betreffe die Civilgesetzgebung und müsse im Zu- enhange stehen mit den übrigen Rechten, da namentlich materielle Rechte dadurch betroffen würden. Uebrigens >e dieser Gegenstand wie auch die Einführung der Staats- ilschaft in die Civilehe und die der Standesbücher in den Kammern mit den Vorlagen über das Civilgesetzbuch zur Besprechung, und diese letzteren seien schon soweit ge diehen, daß sie dem nächsten Landtag vorgelegt werden könn ten. — Abg. v. Watzdorf wollte mit dieser Erklärung nicht recht zufrieden sein. In Bezug auf die deutsche Frage überraschte die Aeuße, rung des Ministers von Beust, in Beantwortung der Re, chcnschaftsfrage desselben Abg. am 8. Decbr., daß verfassungs mäßig kein nothwendiger Anlaß zu Mittheilungen in dieser Hinsicht vorhanden sei, die Regierung sich hierzu erst kurz vor Eröffnung des Landtags entschlossen habe, jetzt aber die Bearbeitung der Sache so weit vorgeschritten sei, um näch stens den Kammern vorgelegt zu werden und ihnen dadurch Gelegenheit zu vollständiger Anschauung der Sache und de ren Behandlung von Seiten der Regierung zu verschaffen. — Bisher war man in Sachsen der Meinung, daß die Ver ständigung der Regierung mit den Kammern über die Be handlung der deutschen Angelegenheiten die nächste und dringendste Aufgabe des Landtags sein würde. In der zweiten Kammer erfolgte ein Vortrag von Funk- Hänel und 22 Gen. in Betreff der bevorstehenden Besetzung der bisher vom Oberhofprediger von Ammon bekleideten Stelle, — welcher bekanntlich Alters halber niedergelegt hat — wel cher dahin gerichtet war: „Mit Besetzung dieser Stelle so lange Anstand zu nehmen, bis in der evangelischen Kirche die zugcsagte Mitwirkung der Gemeinden bei Besetzung geist licher Stellen gesetzlich eingeführt sei, oder wenigstens das Gutachten des Landtagsconsistoriums zu Dresden und der ! theologischen Facultät zu Leipzig bei Besetzung dieser Stelle zu hören und wesentlich zu beachten, auf keinen Fall aber einen Geistlichen zu wählen, welcher einer einseitigen und exclusiven kirchlichen Richtung"— „sich ergeben habe." — Man kann wohl nicht anders als diesem Antrag deistim- men, indem man nicht wünschen kann, daß weder superna turalistische Spitzfindigkeit noch orthodoxe Kopfhängerei auf die Richtung in Glaubenssachen Einfluß übe. — Auch interpellirte Wieland das Gesammtministerium und bittet, der 2. Kammer darüber Auskunft zu geben, was dem Ministerium über die dem Vernehmen nach erfolgte Zusam menziehung österreichischer Truppen an der böhmischen Lan- desgrenze, sowie über den Zweck dieser Truppenzusammen, ziehung bekannt geworden sei? — Die Antwort ist noch nicht bekannt, doch wird sie vielleicht beruhigend ausfallen, da die Truppen in Böhmen sammtlich Winterquartiere be- bezogen haben. Preußen. Aus Berlin wird folgendes gemeldet: Die