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MsdmsserTageblalt Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Noflen behördlicherseits bestimmte Blatt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbelkr. Ln,«i,e»pr«i»: »i« s,«<»»!»«»« «»»»4«tl« r»Nps,.,»t« 1, «spalt«»« Heile »«« »»tllchrn B«t»n»t»»ch»»,«» 4»N«>ch»» ps«ani», dt« »,«spalt«»« N«I,l»»«^U« n» t«rUlchr» TkU« 1 Reichem«». Nachweis»»,,,edühr 20 Reich,pse»»i,e. Bi» Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 dÄachsichu,'"'»^! «»nahm« bt» vorm.10 Uhr. -- . s^ür die Rtchli,»eit »« durch Fer»r»s übermittelien«»,ei,eu übernehme» mir HeineD«a»«e. Jeder Radatiansprnch ^lischt, wen» derVttr», durch Ula,e «in,e^,e» »erden «u^»drrder«ust,a„ederinKo»h»r,,«rilt. L»,«i,e»nehmen alleBcrmiltiun,,stellen»»««^». Itatlonale Tageszeitung für die Landwirtschaft, »», ,»U»»«ff«r ruaedUM' erschein« UN «I« W»rh1»,rn uuchdri»»,» b »h«. »e^^nrri, «ei «dh»lm>, in d« Geschäfte Helle und de» A»e,ad«heLen r RM. im Menut, dei Hustellnn, »«rch di« L»t«n r,Zo RM., det Paftdeftellnn, Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend Mt-ern»» »eschiistestell«» nehme« p, jeder geil Be- steLnngen ent,«,««. I» Malle hitzerer Gemalt, Krie, oder sonstt,er B«trt«b»st»r»n,en besieht Hein Anspruch ans Liesernn, »ar Heitren, »der Kürprn, dee »«,»,»preis«,. — Rüchsendren, etn,es«dt« SchriststLrie« «rfpl,t nnr, Wenn Port» b-ilie,!. Rr 1V. — 87. Jahrgang Tetegr-Adr .Amtsblatt' Wilsdruff-Dresden Postscheck Dresden 2640 Donnerstag, den 12 Januar 1828 MsMeW mt deiiWcii SWescrMN Mionenschiebungen im Reparationsverkehr. Zum Schaden Deutschlands und Frankreichs. Die Pariser Staatsanwaltschaft hat auf Antrag des Finanzministeriums den Untersuchungsrichter beauftragt, eine Reihe von Angelegenheiten zu untersuchen, bei denen es sich um betrügerische Manöver bei der Ausführung von Sachlieferungen auf Reparationskonto handeln soll. Durch falsche Angaben des wahren Wertes der aus Reparations konto bezogenen Waren haben sich deutsche wie französische Beteiligte beträchtliche Vorteile zu sichern gewußt. In gut unterrichteten Pariser Kreisen erklärt man, daß es sich bei den Betrügereien um mehr als 10 Millionen handelt. Die französische Polizei hat nicht allein Feststellungen in Paris, sondern auch in Straßburg, Schlettstadt und Besancon unternommen. Wahrscheinlich sind die französischen Käufer mit den deutschen Lieferanten einig gewesen hinsichtlich der Fälschung von Papieren, die es ermöglichten, sich Zoll- frerheit für die Einfuhr der aus Reparationskonto ge lieferten Waren zu beschaffen. Bekanntlich sind diejenigen französischen Ge schäftsleute, die auf Grund des Dawes-Vertrages und des ergänzenden Wallenberg-Abkommens auf Konto der Re parationszahlungen Sachlieferungen erhalten, dazu ver pflichtet, den Gegenwert für diese Lieferungen an die französische Negierung über die Reparationskommission abzuführen, während die deutschen Lieferanten in ähnlicher Weise von der Neparationskommission ent schädigt werden. Die deutschen und die französischen Be trüger steckten unter einer Decke, um sich Vorteile zu ver schaffen. Ein Kaufmann erhielt z. B. die Ermächtigung, in Deutschland für eine Million Frank Zucker zu kaufen. Er ließ sich aber nur sür 100 000 Frank dieser Waren liefern. Die restlichen 900 000 Frank wurden ihm von dem deutschen Lieferanten in Mark ausgezahlt. Der Gewinn für den französischen Kaufmann und den deutschen Liefe ranten bestand darin, daß die Waren ohne Zoll nach Frankreich eingeführt werden konnten. Bargeld statt Ware. Als der Dawes-Plan in Kraft trat, bestimmte man, daß die Abzahlungen ins Ausland nicht in Geld, sondern !n Waren erfolgen sollten, damit die deutsche Währung nicht erschüttert werde. Der Generalagent für die Reparations zahlungen sollte die Zahlungen leisten, die sich aus Ver trägen zwischen einem deutschen und einem ausländischen Kaufmann ergeben. In einem solchen Falle vereinbarten die beiden vertragschließenden Teile, daß es sich um eine Lieferung auf Reparationskonto handeln folle. Die aus ländische, beispielsweise französische Regierung stellte dann einen Wechsel auf den französischen Besteller aus, der ihn wiederum an den deutschen Lieferanten weitersandte, und dieser erhielt sodann die vereinbarte Zahlung durch die Reichsbank. Der Sinn der Verträge wurde aber hinter gangen, indem von Deutschland nur ein Teil in Waren, ein anderer Teil der Bestellung aber in bar ge liefert wurde. Dadurch gewannen die beteiligten Firmen in Frankreich erhebliche Beträge, die sie mit deutschen Freunden geteilt haben sollen. Die Beträge, um die es sich bei der Lieferung von Vieh, Saatgut und Hopfen handelt, sollen eine nicht zu unterschätzende Höhe erreicht haben. Für die deutsche Wirtschaft sind die Schiebungen, die Bargeld aus dem Lande herausführten, natürlich eine große Schädigung. * Deutsche Maßnahmen. Die deutsche Regierung hat, wie mitgeteilt wird, seit Monaten die Angelegenheit verfolgt und bereits deutsche Firmen wegen Verfehlungen gegen die Wallenberg-Vor schriften für schuldig erklärt. Eine Schädigung deutscher Interessen durch die betrügerischen Manipulationen liegt insofern vor, als sür Sachlieferungen bestimmte Beträge teilweise als Barzahlung von deutschen Firmen an fran zösische Firmen überwiesen worden sind. Die unerlaubten Operationen haben sich bis zur Entdeckung selbstverständ- lich ohne Kenntnis der deutschen und der alliierten Re- parationsinstanzen vollzogen. Boykott. In unserem lieben deutschen Vaterlande geht es ja nun einmal recht merkwürdig zu, sobald die Geister poli tisch aufeinanderplatzen. Im Krieg der Völker gegenein ander geht es kaum heftiger zu; denn im politischen Kampf ist auch fast jedes Mittel recht. Bei dem in der zweiten Instanz jetzt beendigten Prozeß Badicke—v. Tresckow stand wenigstens im Hintergrund eins dieser Kampfmittel als wichtigste Streitfrage, als Mittelpunkt zur Verhand lung, der gesellschaftliche Boykott aus poli tischen Gründen. Neuartig für die Gesellschaftskreise, denen Kläger wie Beklagter angehören; neuartig aber doch "rcht mehr in seiner Anwendung im Kampf zwischen »Kapital und Arbeit". Dort wird die Fabrik boykottiert, die bestreikt wird, dort verfällt dem Boykott der Arbeits kollegen, wer sich als „Streikbrecher" betätigt. Boykott auch leider häufig gegen den anders Organisierten, den man sich auch nicht scheut, durch weitergehende Drohungen aus Lohn und Brot zu bringen. Boykott auch mit Hilfe der „Schwarzen Liste", über die ausgesperrte Arbeiter zu klagen hatten, weil sie unter ihrem Druck neue Arbeit nicht oder nur sehr schwer erhielten. Das sind so ein paar Beispiele, wie tief sich der Boy kott schon in unseren Wirtschaftskampf als beliebtes Mittel eingefressen hat, als Kampfmittel meist sehr unerfreulicher Art. Bei den vielen Übergängen zwischen wirtschaftlichem und politischem Kampf ist es tatsächlich auch in den letzten tief eingedrungen. Egal, ob der Saalbesitzer von der einen oder anderen Seite durch Boykottandrohung sich nötigen läßt, bestimmten politischen Parteien seinen Saal für Versammlungszwecke zu sperren, oder unter ähnlichen Drohungen Geschäftsleute gezwungen werden, Werbe plakate bestimmter Parteien auszuhängen oder nicht aus zuhangen — all dies sind wirtschaftliche Mittel im Kampf -fischen Parteien. Da ist denn nun jener gesell schaftliche Boykott auch nur ein Schritt weiter in dieser ganzen unerfreulichen Entwicklung, bei der man allerseits "" das bekannte Wort denken mutz: „Und willst du "lcht mein Bruder sein, dann hau' ich dir den Schädel ein." will ja in dem neuen Strafgesetzbuch all dem ge wisse Schranken setzen, besonders dieser „gesellschaftliche" Boykott soll durch Strafandrohung verhindert werden. Dabei dürfte man aber doch wohl nicht stehenbleiben, nur wird man sich bei der Formulierung der Tatbestandsmerk male auf sehr unsicherem Boden bewegen. „Gesellschaft" selbst ist schon ein ganz unbestimmter Begriff und zu aus- vrücklichen Verabredungen — die zum mindesten vorliegcn müßten — braucht es gar nicht zu kommen. Auch zum Teil nicht in jenen anderen Fällen des politischen und wirtschaftlichen Boykotts, die oben erwähnt sind und viel fach viel verhängnisvoller wirken können als sein „gesell schaftliches" Gegenteil. Gerade aber, weil namentlich der wirtschaftliche Boykott schon seit langem als Kampfmittel sich durchgesetzt hat — man denke auch an die daraus entstehenden Konflikte mit dem Grundsatz der Koalitions freiheit, die ja in der Neichsverfassung besonders eindring lich geschützt wird —, wird bei dem entsprechenden Ver suche, den Boykott in seiner gesamten Ausdehnung zu be schränken, sofort eine überaus scharfe Ablehnung weiter Kreise einsetzen, die auf dieses „bewährte" Kampfmittel nicht verzichten wollen. Sehr labil, sehr schwankend ist die Grenze zwischen dem an sich erlaubten Boykott und jenem Vorgehen, das nichts anderes als Terror ist. Das Ganze ist also eine ziemlich „kitzlige Geschichte", deren Behandlung die ungeahntesten Weiterungen aus lösen kann. Em wirkliches Mittel dagegen wäre auch nicht das Gesetz, das die so verschieden gelagerten Verhältnisse kaum in eine klare Form pressen kann, sondern vielmehr eine Wirtschaftlich-Politische Erziehung, die auch in dem Andersdenkenden einen Volksgenossen sieht. Muniiionsbeschlagnahme in Kiel. Ausländischen Ursprungs? Im Holtenauer Freihafen bei Kiel sollte der nor wegische Dampfer „Aka" eine aus Halle als Durchgangs station in 16 Güterwagen in Kiel eingetrosfene Ladung angeblicher Maschinenteile übernehmen. Während der Ver ladung entnahm einer der Zollbeamten der Sendung Proben und stellte fest, daß es sich nicht um Maschinenteile, sondern im wesentlichen um Gewehrmunition handelte. Daraufhin wurde die Verladung unterbrochen und die schon übernommenen Mengen wieder gelöscht. Die Ge ivehrmunition wurde von der deutschen Zollverwaltung beschlagnahmt. . , „ . , Über den Bestimmungsort und das Herkunftsland ver Sendung konnte noch nichts Sicheres sestgestellt wer ben, doch wird vermutet, daß die Munition ausländischen Ursprungs ist und für Oslo bestimmt war. Der Dampfer „Aka", der auch eine Teilladung Sprengstoffe zur Ver wendung im Bergbau an Bord geführt haben soll, hat seine Reise nach Oslo fortgesetzt. Aus Halle (Saale) wird bestätigt, daß die für Kiel bzw. Norwegen bestimmten Güterwagen durchgekommen «sind. Weiter meldet man aus Halle, die in Kiel beschlag- aahmte und nach Oslo bestimmte Munition stamme aus Torgau im Bezirk Halle-Merseburg. EichmMerdieSAlauWl Erfolgreiche SWng des Merfrak- lio«tllen Ausschusses. Berlin, 11. Januar. Der Interfraktionelle Ausschuß der Regierungsparteien des Reichstages beschäftigte sich heute nach mittag in mehrstündiger Sitzung mit den 88 14, 16 und 20 des Reichsschulgesetzes. Wie am Schluß der Sitzung von dem Vor sitzenden des Ausschusses, Grafen Westarp, mitgeteilt wurde, ist über den 8 16 (Einsichtnahme in den Religionsunterricht) eine Einigung zwischen den Regierungsparteien erzielt worden durch eine Fassung, die der Befürchtung, es könnte die geistliche Orts- ichulaufsicht wieder entstehen, den Boden entziehen soll. Der Kompromißantrag der Regierungsparteien zum 8 16 des Reichs schulgesetzes, der von der Einsichtnahme in den Religionsunterricht handelt, hat folgenden Wortlaut: „Der Ausschuß wolle beschließen: 1. Den Religionsgesellschaften ist unbeschadet des staatlichen Auf- sichtsrechtes (Art. 144 und 149 der Neichsverfassung) Gelegenheit zu geben, sich zunächst davon zu überzeugen, ob der Religions unterricht in Uebereinftimmung mit ihren Grundsätzen erteilt wird. Die zuständigen oberen Stellen der Religionsgesellschaften haben zu dem Zweck das Recht der Einsichtnahme in den Religionsunter richt. Dieses Recht kann nicht an den Ortsgeistlichen als solchen übertragen werden. 2. Die Religionsgesellschaften und ihre Ver treter haben gegenüber den Lehrern, die Religionsunterricht er teilen, keine Befugnis der Dienstaufficht." Der Kompromißantrag zum 8 16: ,Zn den Gebieten des Reiches, in denen ein Zusam menwirken zwischen Staatsbehörden und Religionsgemeinschaften hinsichtlich der Einrichtung und Erteilung des Religionsunter richtes in der Volksschule durch Gesetz oder Vereinbarung fest- gestellt ist, kann es bei dieser Regelung verbleiben." Wiederbeginn der Reichstagsarbeit. Die Ausschüsse tagen. Die Tagesordnung für die erste Reichstagssitzung nach den Weihnachtsferien am Donnerstag, den 19. Januar, liegt jetzt vor. Die Sitzung beginnt um 3 Uhr. Die Tages ordnung enthält als einzigen Punkt die erste Be- ratungdesReichshaushaltsplanesfür 1928. Am Mittwoch nahmen die Reichstagsausschüsse ihre Arbeiten nach den Weihnachtsferien wieder auf. An diesem Tage traten der Haushaltsausschuß und der Wohnungs ausschuß zusammen. Ferner setzte der Interfraktionelle Ausschuß der Regierungsparteien seine Verhandlungen über das Reichsschulgesetz fort. Der Interfraktionelle Ausschuß der Reichstags parteien, der die Beschlüsse über die strittigen Fragen des R e t cy s s cyu l g e s e tz e s für die zweite Lesung des Gesetzentwurfs im Bildungsausschuß des Reichstags vor bereitet, trat Mittwoch nachmittag zusammen, nachdem die Vertreter der einzelnen Parteien unter sich am Vormittag über die Formulierung ihre Vorschläge für die Bestim mungen in bezug auf die Aufsichtüber den Reli gionsunterricht und in bezug auf die Simultan schule beraten hatten. Die Versammlung setzte sich wieder aus den Führern und Schulsachverständigen der Parteien zusammen. Dazu traten noch für die Deutschnationalen die Abgeordneten Hensel-Ostpreußen und Frau Scheidel und für das Zentrum der Abgeordnete Hofmann-Ludwigs- Hafen. Reichsinnenminister vonKeudell nahm wieder mit seinen Kommissaren an der Beratung teil. Sa- Kriegsschä-engeseh im Reichstag. Aus der Begründung. Dem Reichstag ist jetzt die Begründung des Kriegs- schädenschlußgesetzes zugegangen. Insgesamt sind rund S91 000 Schadenfälle zu entschädigen, darunter 61000 Wertpapierschadenfälle. Von den restlichen 330 000 Schadenfällen entfallen 95 900 auf das Ausland, 17 500 auf die ehemalien Schutzgebiete, 136 800 auf die abgetretenen Ost- und Nordgebiete, S4800 auf oberschlesische Aufstandsschäden und 45 000 auf die abgetretenen West gebiete. Der Friedenswert sämtlicher Schäden wird für Liqui- vationsschäden auf 7,6 Milliarden, für Gewaltschüden auf rund 2,8 Milliarden, insgesamt auf rund 10,4 Milliarden Mark geschätzt. Auf diese Schäden sind bis zum 1. Dezember 1927 als Entschädigung bewilligt worden insgesamt 1014 Millionen Mark, wovon auf Liquidationsschäden rund 429, auf Ge waltschäden rund 585 Millionen entfallen. Weitere 59 Millionen wird das Reichsentschädigungsamt noch aus- schütten, so daß sich die Gesanttentschädigung auf rund 10 Prozent des Schadens belaufen werde. Gegenüber dem gewaltigen Umfang der Schäden stehe die begrenzte finan zielle Leistungsfähigkeit des Reiches, die der Reichs regierung die Notwendigkeit auferlege, bei der Regelung der Schlußentschädigung eine im Interesse der Geschädig ten zu bedauernde, aber durch die Verhältnisse gebotene dringende Zurückhaltung zu üben. . Die Gesamtbelastung des Reiches, die durch die Be wirkung der Barzahlungen, die Verzinsung und Tilgung begründet wird, beläuft sich auf rund 1561,1 Millionen Mark.