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WmM sm MW TharMt, Usssen, Menlehn md die Umgegenden Imtsbltlll 1894 No. 47 Wilsdruff, am 7. Juni 1894. Die Direktoren des Berliner Brauerei-Ringes hielten Tagesgeschichte. Die Zuspitzung der gesellschaftlichen Ge^ ^en °ine ^^Emlung ab um zu dem fort- s mit sck aebrackt. daü manebe tonale G uvven von einem ^fitzten Boykott Stellung zu nehmen. Es wurde der Beschluß gefaßt, unter keinen Umständen nachzugeben und den Streikenden Dienstag, DM 12. Juni Mai 1889 — 3739 hiermit eröffnet. Meißen, am 1. Juni 1894. Anwendung dieses Kampfmittels doch etwas vorsichtiger und sparsamer umgehen wird. Daß es der Gerechtigkeit nicht minder als der Billigkeit entspricht, diejenigen Personen, die einen Dritten durch eine solche Erklärung vielleicht an den Bettelstab gebracht haben, zum Schadenersatz für verpflichtet zu erklären, bedarf wohl keiner Rechtfertigung. Wenn es ein Zwangs mittel giebt, das im politischen wie im sozialen Kampfe durch aus verwerflich erscheint, so ist es die Verrufserklärung, die mittelst der empfindlichsten Schädigung die Unterdrückung des Willens zu erreichen sucht; auch die weitestgehende Auffassung der Freiheit kann sie nicht vertheidigen, kratische Organ, der „Vorwärts", eine Enquete über die Lage der Arbeiter, indem es in Uebereinstimmung mit der von ihm seit lange konsequent befolgten Taktik die Behauptung einer allgemeinen Nothlage der Arbeiter aufstellt. Diese Behauptung ist an sich mindestens sehr übertrieben. Zur Zeit ist jedenfalls die Lage der kleinen selbstständigen Gewerbetreibenden undLand- wirthe eine ungleich schwierigere als die der Arbeiter, und die mancherlei Streikversuche der letzten Zeit lassen gleichfalls nicht gerade auf einen Nothstand schließen. Wenn aber in manchen Fällen heute die Lage der Arbeiter zu wünschen übrig läßt, so liegt die Ursache sicher nicht in der Lage der Konsumtion. Die Getreidepreise, die Kartoffelpreise und zum Theil auch die Fleisch preise haben einen so niedrigen Stand erreicht, wie nie, die Brennstoffe zeigen ebenso seit länger weichende Preise und hat es mit sich gebracht, daß manche soziale Gruppen von einem früher in Deutschland wenig bekannten Mittel, der öffentlichen Verrufserklärung (Boykott), einen starken Gebrauch machen, um einen Zwang auf gewisse Kreise zur Bewilligung einer Forderung durchzusetzen. «In erster Linie thun dies die Ar beiter, indessen sind auch schon Fälle vorgekommen, daß dieses einschneidende Mittel auch von anderen Bevölkerungsklassen angewandt wurde, so beispielsweise von Antisemiten gegen jüdische kauf- und Geschäftsleute. Die Rechtsordnung kann die An wendung desselben unter einem doppelten Gesichtspunkte be trachten, unter dem strafrechtlichen und unter dem civilrechtlichen. In Deutschland hat man bisher so gut wie ausschlietzlich nur den strafrechtlichen Gesichtspunkt als den maßgebenden betrachtet und demgemäß ein Einschreiten mit Hilfe des strafrechtlichen Lückenbüßers, des Unfugsparagraphens, versucht. Die Recht sprechung ist in dieser Hinsicht durchaus keine übereinstimmende. In Sachsen sind häufig die Gerichte der Ansicht gewesen, daß die in Frage kommende Handlung eine gröbliche Belästigung des Publikums enthalte und dieserhalb als grober Unfug zu behandeln sei; in anderen Theilen Deutschlands haben die Ge richte eine zurückhaltende Stellung eingenommen. Wenn auch manche Fälle der Vcrrufserklärung eine Verurtheilung unter dem Gesichtspunkte des groben Unfugs zulassen, so dürfte doch darüber kein Zweifel verbanden sein, daß dies nur Ausnahmen sind und für die Regel die Anwendung des Paragraphen ver sagt, will man nicht jene uferlose Auslegung der Strafgesetze für richtig erachten, die, so verbreitet sie auch sind, als höchst bedenklich bezeichnet werden muß. Da nun der Verrufserklärung mit dem Strafgesetz nicht beigekommen werden kann, so würde gegen diese Maßr eg ein gar nichts zu machen sein, wäre nicht der durch sie Geschädigte in der Lage, im Civilrechtswege Schadenersatz von den Urhebern der Verrufserklärung verlangen zu können. Dies für die Agl. Amtshauxtmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionsvreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. i Erscheint I wöchentlich zweimal u.zwarDienstags l und Freitags. — Abonnementspreis ' vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne I Nummem 10 Pf. ist aber, so führt die „Köln. Ztg." aus, wenn auch natürlich nicht für Alle, so doch für recht viele Fälle möglich, und in anderen Ländern, in welchen die Verrufserklärung als soziales Kampfmittel schon seit längerer Zeit eine große Rolle spielt, zum Beispiel in der Schweiz und in Nordamerika, ist die Recht sprechung nicht in Zweifel, daß dieselbe den rechtlichen Anlaß für eine Schadenersatzklage bilden kann. In Deutschland hat sich eine Praxis hierüber noch nicht ausgebildet, was wohl darauf zurückzuführen ist, daß man auf das civilrechtliche Ein schreiten nicht den ihm gebührenden Werth gelegt har. Es wäre aber mit Rücksicht auf den Stand der Strafrechtsgesetz gebung wünschenswertb, daß auch die deutsche Rechtsprechung mit dieser Frage befaßt würde. In dem Gebiete des rheinisch französischen Rechts würde eine Schadenersatzklage wegen einer Verrufs-Erklärung, gestützt auf Artikel 1382 des Bürgerlichen Gesetzbuches, vielfach ohne besondere Schwierigkeiten zu dem gewünschten Ziele führen. Es ist aber mit Sicherheit anzu nehmen, daß, wenn erst die Verrufserklärung durch die Recht sprechung als eine zum Ersatz des vollen durch sie verursachten Schadens verpflichtende Handlung behandelt wird, man mit der Königliche Amtshauptmannschaft v. Airchbach. dasselbe gilt von dem, was der Arbeiter zu seiner Kleidung be darf. Mit Ausnahme der Wohnung sind daher die Preise der nothwendigsten Lebensbedürfnisse der Arbeiter in den letzten Jahren so erheblich gesunken, daß, wenn es richtig wäre, daß der Arbeitslohn sich nach der für Bestreitung der nothwendigen Lebensbedürfnisse des Arbeiters erforderlichen Summe richtet, ein allgemeines Herabgehen der Arbeitslöhne hätte eintreten müssen. Freilich ist es richtig, daß der niedrige Preisstand der wichtigsten Lebensbedürfnisse nicht in vollem Maße den breiten Schichten der Bevölkerung zugute kommt, sondern zu einem guten Theile in den Zwischenstadien zwischen Produktion und Konsumtion hängen bleibt. Immerhin ist in Bezug auf den Preis der nothwendigen Lebensbedürfnisse die Lage der Konsuinenten zur Zeit eine so günstige, wie sie kaum je war, und es müßte daher, wenn nach der freihändlerischen Lehre, welcher auch die Sozialdemokraten huldigen, die Lage der Kon sumtion den entscheidenden Faktor für die gute wirthschaflllche Lage der Gesammtheit und der Arbeiter im besonderen bildete, jetzt für diese das goldene Zeitalter gekommen sein. Wenn statt dessen in den sozialdemokratischen Blättern das Lied von der Nothlage der Arbeiter angestimmt wird, so beweisen sie, allerdings wider ihren Willen, aber doch klar genug, daß auch für die Lage der Arbeiter nicht die Rücksichten des Konsums, sondern die Lage der Produktion den entscheidenden Faktor bildet, und daß in diesem Punkte, wie nach zahlreichen anderen Richtungen die Interessen der Arbeitgeber und der Arbeit nehmer nicht auseinandergehen, sondern sich decken. Gerade die Gründe, mit denen eine Arbeiter-Enquete empfohlen wird, recht fertigen daher auch die erwähnten beiden im Interesse der Pro duzenten veranstalteten Enqueten. Ueber Wien und Umgebung ging Donnerstag Morgens vor 7 Uhr ein Wolkenbruch mit Hagelschlag nieder, wie er seit Menschengedenken nicht beobachtet wurde. Die Hagel körner erreichten, wie man der „Voss. Ztg." mittheilt, die Größe von Taubeneiern und zertrümmerten in allen Straßen auf der Wetterseite sämmtliche Fensterscheiben. Viele Häuser sehen aus wie nach einem Bombardement. Die Straßen sind mit Hagel breit bedeckt und bieten einen Winteranblick. Viele Wohnungen sind von Wasser- und Hagelmassen überschwemmt. Vögel wurden nach Tausenden getödtet. Zahlreiche Unglücks fälle sind zu beklagen. Auf dem Schwarzenbergerplatz wurde ein Kutscher getödtet; in Simmering scheuten die Pferde einer Artillerieabtheilung; zwei Personen wurden schwer, dreizehn Soldaten und ein Offizier leichter verwundet. In der Landes- Irrenanstalt unv im allgemeinen Krankcnhause übcrfluthete der Hagel und die Wassermenge die Krankenzimmer, so daß unter den Kranken eine Panik ausbrach. Kranke, die sich nicht be wegen konnten, stießen Hilferufe aus; an vielen Kliniken mußten wegen der Überschwemmung die Vorlesungen eingestellt werden. In der Hofburg drang der Hagel in die Gemächer des Kaisers, der Kaiserin und der Kronprinzessin-Wittwe und richtete großen Schaden an. Auch das italienische Botfchafts- palais wurde theilweise überschwemmt. Beim Exerzieren wurde ein Hauptmann und ein Lieutenant schwer verwundet; im Prater ein Mann von einem stürzenden Baum erschlagen. Der Prater und der Stadtpark wurden vollständig verwüstet. Preßburg, 7. Juni. Ein furchtbares Hagelwetter ver nichtete sämmtliche Weinberge und die ganze Ernte in der hie sigen Gegend. Die Kaiserin Charlotte, dieWittwedcs unglücklichen Kaisers Maximilian von Mexiko, befindet sich, wie aus Brüssel geschrieben wird, in einem so hoffnungslosen Zustande, daß man stündlich ihrer Auflösung entgegensieht. Lichte Augenblicke treten bei der armen Geisteskranken, deren Wahnsinn einen überaus sanften, rührenden Charakter aufweist, fast gar nicht Bekanntmachung, die Revision. de2 Wahllisten für die Landtagswahlen betr. Nach § 24 des Gesetzes, die Wahlen für den Landtag betreffend, vom 3. Dezember 1868 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1378) ist im Monate Juni jeden Jahres eine Revision der Landtagswahllisten vorzunehmen, und haben die mit deren Führung beauftragten Organe am Anfänge des genannten Monates hierauf sowie auf das jedem Betheiligten zu stehende Recht der Einsichtnahme in diese Listen und auf die Nothwendigkeit etwaige Einsprüche gegen deren Inhalt rechtzeitig anzubringen, öffentlich aufmerksam zu machen. Den Ortsbehörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes wird dies unter Bezugnahme auf den die Anlegung der öandtagswahllisten betreffenden gedruckten hiesigen ErlaßZvom 16. Der Stadtgemeinderath Dicker, Brgmstr. Bekanntmachuug. Nächste» Mittwoch, ds» 13. dieses Monats, Nachmittags 6 Uhr, sollen auf hiesigem Schützcnhause die Grusnutzungen auf der Vogelwiese, vor der Schießmauer, auf der Wiese am Badeplatze, rechts und links an der Freibergerstraße und der Brücke, sowie links am Mühlgraben unter den im Termine bekannt gemacht werdenden Bedingungen meistbietend verpachtet werden. einer einheitlichen Orthographie jetzt zur Ausführung gelangt, so ust es mcht ausgeschlossen, daß die „neue Orthographie" erst noch einigen geringfügigen, auch für die Schulen gütigen Aenderungen unterzogen wird. Im Gegensätze zu den eben abgeschlossenen Enqueten, der Agrar- und der Silberenquete, fordert das offizielle sozialdemo- ein Ultimatum bis zum 15. d. M. zu stellen, dahin lautend, daß, wenn bis zu diesem Tage der Boykott nicht aufgehoben, weitere 25 Prozent der Arbeiter entlassen werden sollen. Sei tens r>es Ringes sind namhafte Kapitalien zusammengebracht, um einigen kleineren Brauereien, die durch den Boykott schwer geschädigt und in ihrer Existenzfrage gefährdet sind, finanziell unterstützen zu können. In einer von Saalbesitzern Berlins und Umgegend ab gehaltenen Versammlung wurde folgende Erklärung abgegeben, die darauf schließen läßt, daß die Saalbesitzer und der Vor stand des Brauervereins gemeinschaftlich gegen den Boykott vor-> gehen wollen: „Die versammelten Saalbesitzer Berlins und Umgegend, erklären sich solidarisch mit den Maßnahmen des' Vereins der Brauereien Berlins und Umgegend und verpflichten sich, bei einer Konventionalstrafe von 3000 Mark in jedem einzelnen Falle und Ausschluß aus dem Ring ihre Säle zu keiner sozialistischen und anarchistischen Versammlung herzu geben, falls der Boykott gegen die Brauereien und Gastw irthe nicht bis zum 15. Juni aufgehoben ist oder sich wiederholt. Ferner verpflichtet sich der Vorstand des Vereins Berliner Brauereien und Umgegend Namens seiner Brauereien bei einer Konventionalstrafe von 10,000 Mark, den Wirthen, welche ihre Säle zu Versammlungen hergeben, kein Bier mehr zu liefern." Mit der Annahme dieser Resolution ist die Boykott-Angelegen heit wiederum in ein neues Stadium getreten. Berlin, 9. Juni. Eine größere Anzahl bedeutender Industrieller drückte den Brauereien und Gastwirthen ihre Zu stimmung zu den Maßnahmen gegenüber dem Boykott aus. Ein Großindustrieller stellte die Schließung seiner Fabrik, in welcher 800 Mann beschäftigt werden, in Aussicht, falls der Kampf der Sozialdemokraten gegen die Brauereien noch lange fortdauere. Sechszehn Industrielle boten den betheiligten Gast wirthen 600,000 M. an, um mit den Brauereien Hand in Hand zu gehen. In Preußen schweben zur Zeit wieder Verhandlungen, ob die seit dem Jahre 1880 in den Schulen eingeführte Or thographie auch von den Staatsbehörden angenommen werden soll. Bei den einzelnen Centralbehörden schreibt man jetzt nach dem Belieben des betreffenden Ressortchefs oder aus irgend einem anderen Grunde sowohl nach der alten wie nach der so genannten Puttkamer'schen Orthographie. Wenn der Plan