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WWlElllMr MM Anzeiger für vd-rt«»gVitz «er-d-rf, HermS-orf, vern-do Meln^.ors, Oangenberg Falken, Reichenbach, Callenberg, LangenchurSdorf, Grumbach, L ^eim, i iihschrlLpvel, WUstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Lugau, Pleißa, Rußdors, Et. Egidien, Hüttenglund u. s. w. AHchsi«t jeden Wochentag abend» für den folgenden Lag und kostet durch die Austräger Fernsprecher Jnseratt nehmen außer der Geschäftsstelle auch die Au-iräger auf dein^Lande enta»«^ dal Vierteljahr Mk. 1.55, durch die Post bezogen Mk. 1.S2 frei inS HauS. Nr. 11. auch befördern die Annoncen-Expeduionen solche zu Originalpreiseu Ar. 2^6. «LUM!?... Sreitaz, den 22. Oktober ,909. 59. Zahrz. Amtsblatt für kß Rchl. Atsttriiht M bi Ltütril i« Ht>htchi»-8rM»i. s Auf Blatt 34 deS hiesigen Handelsregisters für die Dörfer, die Firma Otto Lindner in Oberlungwitz betr., ist heute eingetragen worden, daß der bisherige Inhaber, der Kaufmann Carl Otto Lindner auSgeschteden und der Kaufmann Otto Arthur Lindner in Oberlungwitz Inhaber ist, sowie daß der Inhaber nicht für die im Betriebe der Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten der bisherigen Inhabers haftet. Hohe«ftei«»Er«stthaI, den 19. Oktober 1909. Königliche- Amtsgericht. Die Urliste der in der Stadt Hohenstein-Ernstthal wohnhaften Personen, irelche zu dem Amte eines Schöffe« und Geschworene« berufen werden können, ist neu aufgestellt worden und lie^t an RatSstelle — Zimmer Nr. 1 — Vom 21 bis mit 29. Oktober 1999 zu jedermanns Einsicht aus. Gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Liste kann innerhalb einer Woche oom 21. Oktober 1909 ab bei uns schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden. In der Anlage werden die einschlagenden Gesetzbestimmungen wiedergegeben. Stadtrat Hohe«ftei«-Er«stthal, den 19. Oktober 1909. Anlage Zu 88 I, 3. Oerichtsverfafsmigsgesetz vom 27. Januar 1877. 8 31. Das Amt einer Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strasgerichtlicher Verurteilung verloren haben: 2. Personen, gegen welche das Hauptoerfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, daS die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffent licher Aemter zur Folge haben kann; 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen be- schränkt sind. ß 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zett der Ausstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3. Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln em pfangen oder in den letzten drei Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlichen Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5. Dienstboten. 8 34. Zu dem. Amte einer Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansestädte; 3. ReichSbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand ver setzt werden könnnen; 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche und polizeiliche VollstreckungSbeamte; 7. Religionsdiener; 8. BolkSschullehrer; S, dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die LandeSgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere VerwaltungSbeamte be- zeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. DaS Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch aus das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des GerichiSverfafftrugSgefetzes vom L7. Januar 1877 eie. enthaltend; vom 1. März 187S. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. Die AbtetlungSvorstände und vortragenden Räte in den Ministerien; 2. der Präsident deS LandeSkonststotiums; 3. der Generaldirektor der StaatSbahnen; 4. die Kreis- und AmtShauptleute; 5. die Vorstände der SicherheitSpolizetbehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amts- hauptmannschaften ausgenommen sind. Nachstehende Bestimmungen werden hiermit erneut in Erinnerung gebracht. Hoheitstei«'Eri»ftthal, am 19. Oktober 1909. Dor Stabtrat Handel mit Kohle« ««d Koks betr. Die Königliche Kreirhauptmannfchaft Zwickau hat entgegen einer früheren Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen befunden, daß der Verkauf von Kohlen und Koks in Butten, Kaste«, Körben und dergl. unstatthaft ist, vielmehr von jedem Händler die Kohlen pp. den Abnehmern mittels einer stets mitzuführe«de« geeichte« Hohlmaßes zuzumeffen sind. Solches wird hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung auf G und von 8 369? deS RüchSstrafgesetzbuchS Geldstrafe bis zu 100 Mk. oder Haft bis zu 4 Wochen nrch sich ziehen. Hohenstein-Ernstthal, den 18. August 1898. Der Stadtrat. Kekanutmachuug, - die Lendtagswehl betreffe»-. Die entgültige Feststellung deS Wahlergebnisses im 14. städtischen Wahlkreis, umfassend die Städte Hohenstein-Ernstthal, Limbach, Meerane und Waldenburg, wird durch den unterzeichneten Wahlkommissar Montag, de« SS. Oktober diefe- Jahre-, nachmittags ^6 Uhr im RatSsttzungSzimmer z«Meera«e erfolgen. Dieser Wahlhandlung dürfen die Wähler deS Wahlkreises, soweit eS der Raum gestattet, beiwohnen. Die Herren Wahlvorsteher werden ersucht, das Wahlprotokoll nebst Beilagen, sowie da» NummernverzeichniS und die Wählerliste möglichst bald an den unterzeichneten Wahlkommissar porto frei einzusenden. ES wird hierbei darauf hingewiesen, daß nach Punkt 38 der Anweisung nicht nur daS Wahlproto koll, sondern auch daS NummernverzeichniS und die Wählerliste vom Wahlvorsteher, dem Protokollführer und mindestens einen Wahlgehilfen zu unterschreiben sind. Meerane, den 18. Oktober 1909. Der Königliche Wahlkommtssar für de« 14. städtische« Wahlkreis. Wirthge«, Bürgermeister. Deckreistgauktton auf Okerwaide«k«rger Kevier. Im Hotel „Drei Schwanen" i« Hohenstein-Ernstthal sollen am Montag, den 25. Oktober d. I. von vorm. 9 Uhr ab ca. 250 rm Deckretsig aufbereitet in den Abteilungen 11, 14, 29, 37 und 39 unter den üblichen Be dingungen meistbietend verkauft werden. Fürstlich Schönbnrgische Forstverwaltuug Oberwald. Au» dem Reiche. Die Arbeiten am „Zeppelin HI", die den Einbau eines dritten Daimler-Motors von 115 Pferdekräften zum Zwecke hatten, sind nun- mehr beendet. Durch diesen dritten Motor wird ein weiteres drittes Propellerpaar getrieben, wodurch eine Erhöhung der Eigengeschwindigkeit und der Betriebssicherheit erzielt wird. Probeaufflüge werden bereits in den nächsten Tagen stattfinden, ihnen wird sich schon Ende dieser Woche die geplante Fahrt nach Luzern anschlteßen. DaS Milttärlnftfchist „«rotz II". Die seit zehn Tagen befohlene Fernfahrt de« Militärluftfch'.ffeS „Groß ll" nach Köln hat gestern, weil der Wind ununterbrochen au« Süd und Südwest weht, definitiv aufgegeben werden müssen. DaS Luftschiff wird, so schreibt man au» Berlin, vom Bahnhofe Beußelstraße nach Köln mit der Bahn befördert. Dasselbe soll in der nächsten Zeit mit den Luftschiffen „Zeppelin II" und „Parseval II" Vergleichsfahrten unter nehmen, welche dort vier Wochen lang stattfinden werden. Ei« «euer „Parseval". AuS Bitterfeld, 21. Oktober, schreibt man: DaS Luftschiff „Parseval V" ist gestern vollendet worden. Nächste Woche finden Probe flüge statt. Neber da- Bestude« des Herzogs Karl Theodor 1« Bayer« meldet man aus München: Universität-Professor Geheimer Rat o. Angerer, der am Mittwoch zur Konsultation nach Bad Kreuth gekommene Leibarzt deS Regenten, hat folgenden KrankheitSbericht aus- gegeben: „Der Herzog hat andauernd lebhafte Schmerzen. Sie stören die Nachtruhe. Der Patient fühlt sich andauernd sehr matt. Objektiv ist eine geringe Besserung zu konstatieren." Bis auf die Herzogin v. Urach, die Tochter aus der ersten Ehe deS Herzogs mit der verstorbenen Prinzessin Sophie von Sachsen, Tochter deS Königs Johann, weilen jetzt sämtliche Familienangehörigen in der Nähe deS kranken Herzogs. Nur Prinz und Prinzessin Rupp- recht von Bayern, die in etwas mehr als 1>/, Stunden mit dem Automobil nach Kreuth fahren können, sind in München geblieben. Eine auffallende Kritik an den prtnzliche« Generalen Bayerns veröffentlicht die in Würzburg erscheinende „Neue Bayrische LandeSzeitung". DaS Blatt fordert nichts weniger als die Abdankung der Prinzen bezw. die Streichung ihrer OsfizierSgehälter. Bei den letzten Kaisermanöoern in Oesterreich und in Süddeutschland habe die prinzltche Geburt als das Gegenteil dk8 Befähigungsnachweises für Heerführung sich erwiesen. Der Umstand, daß auch ein adliger ?orpSkommand«ur, General v. d. Tann (drittes ?orpS in Nürnberg), seine Qualifikation als Feld- jerr in diesem Kaisermanöoer nicht erbracht habe, ändere nichts an den schweren Bedenken, welche gerade der Verlauf und der AuSgang deS letzten Kaisermanövers für die von den bayrischen Prinzen geführten HeereSabteilungen heroorgcrufen habe. Gerade das zweite bayrische KorpS, bei dem keine Prinzen stünden, hätte am besten ab geschnitten, und unter der Armeesührung deS General- obersten o. Bock und Polach habe jeder die sichere Hand deS Führer« empfunden. Sein Geist und seine Schnetdtgkeit habe sich allen mitgeteilt, und eS sei vorwärtSgegangen im Bewußtsein des SiegkS. DaS Blatt behauptet, diese seine Kritik stamme von militärischer Seite. Zur Frage der Schiffahrtsabgabeu. Die „Deutsche Tagekztg." weist darauf hin, daß eine Hir auSschiebung der Entscheidung über die SchisfahrtSabgaben auch die BetriebSeröffnung der Wasserstraße Rheine-Hannover verzögere und verzögern müsse. Die Wasserstraße könne erst dann eröffnet und in Betrieb genommen werden, wenn SchisfahrtSabgaben stngesührt worden seien. Daran, daß der preußische Landtag die bet effenden Bestimmungen deS WafferstraßengesetzeS ändern odei beseitigen werde, sei doch ernstlich nicht zu denken. Wer also die Wasserstraße und ihre möglichste Zn- betriebnahme wünscht, der müsse auch die SchiffahrtS- abgaben wollen. Ein Drittes gäbe eS nicht. Etu übler Empfang ist dem polnischen Abg. Korfanty dieser Tage in Paul« darf bei Zabrze bereitet worden. Die „Schief. Ztg." teilt darüber mit: „Fäuste und Stöcke wurden gegen Korfanty erhoben, und Rufe wurden laut: „Gib unser Geld her, fort mit dir, du Volksbetrüger, fort mit der Polenfraktion, du d , geh nach Galizien, wo du getraut wurdest, bezahle deine Schulden, deine Alimente I Lege dein Mandat nieder I Wo ist daS billige Fleisch, wo sind die polnischen Versprechungen?" AlS dann die tobende Menge sogar daS Podium zu stürmen drohte, ergriff Korfanty ein zur Befestigung des Podiums dienender Holzstück, um sich damit zu wehren. Da an einen ruhigen Verlauf der Ver sammlung nicht zu denken war, so sah sich der Vor- sitzmde zur Auflösung der Versammlung gezwungen. Der polizeilichen Anordnung zum AuSeinandergehen leistete die Menge ruhig Folge. Korfanty brachte sich schleunigst in Sicherheit." Di- Folge« des Kalle- Schack. Die „HandelSwacht", die Zeitschrift deS Deutsch nationalen HandlungSgehtlfenverbandeS, erklärt jetzt selbst, daß allein im Monet September 8000 Kündigungen der Mitgliedschaft in folge der Schackaffäre eingelaufen sind, wodurch der Verein allein in diesem Monat 6'/, Prozent seiner gesamten Mitglieder verloren hat. Dabei sind gewohnheitsmäßige Abgänge, die durch die üb- ltchen Streichungen erfolgt sind, noch gar nicht mit eingerechnet. Ei« «renzzwtfchenfav hat sich bei Deutsch-Oth an der Dreiländer- grenze, wo Frankreich, Deutschland und Luxemburg zusammenstoßen, ereignet. Während eines Streites, der zwischen italienischen Arbeitern auSgebrochen war, wurden von französischen Grenzaufsehern Schüsse abgegeben, durch die der nichtbetetligte, auf deutschem Gebiet weilende französische Deserteur Lenoir am linken Arm und der Bergmann Girardi an der Hüfte erheblich verletzt wurdet:. Die amtliche Unter- uchung ist eingeleitet.