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Nachdruck nur mll deutlicher vu«venanaad» i.Drridn« ck«chr."> ,u>dMa. - Unoer'an-,«» »chrtiltwck« »»rden nick! -uN-nnadal. oiresokki V»l»»nl,«u«r1rsüs iS 2L A«upt»tr»0« SS, etzamnltror StrsSa SS ocn».i»« SsMnsr «aus: Vvrlln W SS. ^r»nrü»I»ok» LtrsS» SS« LvsLüImmx »Uvr düvkmMxvL vssvLLtts 4 Lu- mul Vvr- ksul m- uLü üv8LLnätseder Vertpspiorv miä VervLltuur Lvnrvldvr» . SvsouÄorv LdleiLmix tür LusILnäiseks » ksuvr- Lvü Ü1sdv88!edkre 8lLkUrüwmvr Der Aeparalionsplan Donar Laws. Herabsetzung der deutschen Derpslichkungen — Vierjähriges Moratorium — Aeutzere Anleihen — Gegenseitiger Schuldenerlaß. Dle vorsSu^igen Grundzlrge des Planes. London. 20, Dez. Wie der diplvmatischc Berichterstatter der «Daily News" erfährt. könne eö als ziemlich sicher gellen, dast Bvnar Law einen konkreten neuen RcparationS- plan mit nach Paris bringen werde. Dieser Plan habe zwar noch keine endgültige Gestalt angcnomnien: immerhin könnten seine Grundzttge mit einiger Sicherheit folgen- bermasten wicbergcgcben werden: 1. Die NcparationSverpflichtungen DcntschlandS seien «f «ine Summe herabznsetzen. die innerhalb der Leistungsfähigkeit Deutschlands liege, und energische Mast- «ahmen für den stall dcS deutschen BcrzugcS vorzuschen. 2. Alle deutschen Verpflichtungen gegenüber den Alli ierten seien in einem einzigen Zahlungsplan »nsammcnzufassen. 3. Deutschland sei von allen Zahlungen während der erste» drei cder vier Jahre zu befreien und die Zahlungen »»ährend einer weiteren kurzen Periode zu crmüstigeu. < Diese Befreiung brauche nicht ein vollständiger Erlah zu sein- 8. Die Summe von 8V Milliarden Gvldmark, verteilt «ns ein« gewisse Zahl von Jahren, könne als angemessen gelten. S. Deutschland müsse durch günstige DiSkontte- rungSveretnbariliigen, die möglicherweise de» gegenwärtigen Wert der gesamte» Summe auf dle von einer bekannten französischen stinanzautorilät vorgeschlagcnen 80 Milliarden vermindern konnten, jeder Beweggrund ge geben werden, seine Verpflichtungen richtig zu erfüllen. Dies könne Deutschland natürlich nur mit Hilfe änbcrcr Anteil)«» tun. 7. strnnkrcichs besondere Nolle bei der Regelung mürbe tu der Annahme deutscher Neparationöbonds, vielleicht solcher einer besonderen Kategorie analog den Bonds der Serie 6, znm Zwecke der Bezahlung der alliierten Schulden an Grobbritannien bestehen und vielleicht aubcrdcm auch darin, dab ihm seine Schulden teilweise gestrichen würden. Mit Bezug auf die nicht gestrichenen Schnldcn könne dle Abänderung deS Grundsatzes der Aalfour-Notc, wodurch eine gewisse Beziehung zwischen den Zahlungen an Amerika und den stordcrungcn an die alliierten Schuldner geschaffen würde, angenommen werden. 8, strankreich müsse seinerseits ebenfalls bis zu einem gewissen Maste die ihm von europäischen Alliierten geschul dete Summe erlassen. Einige der hier angeführten Vorschläge würden vielleicht noch vor Eröffnung der Pariser Erörterungen abgcändert werden. Austcrdcm könnten sich die Ereignisse in Paris oder in Washington so entwickeln, dast der britische Plan überhaupt nicht vorgclegt werde- kW. T. B.) Wettere Dermtttunxen über den Plan de» englischeu Premiers. London, 29. Dez. „Daily Mail" berichtet, dast Nonar Law, begleitet von dem Präsidenten des Handclsamtcs Lord! Greame, Sir E. Eure Greive vom Auswärtigen Amt, und Nicmeycr vom Schatzamt,:, am Montag nach Paris abfahren wird- Es bestehe kein Zweifel, dast der Premier-. minister aus die HcraSsrtziin- der gesamten NcparationS- sumine dringen werde. Der Plan Vonar LawS sei bis zu ciucm gewissen Grade elastisch und werde iu endgültiger > storm erst uulerbrcitet werden, nachdem die vorherige» Er örterungen nnter de» alliierten Vertretern gezeigt hätten, wie er in eine annebmbare Gestalt gebracht werden könne. Unter anderem sehe er eine viel strengere Kon trolle der deutsche« Zölle vcr. Die britische Negie rung befinde sich In voller liebe Einstimmung mit der fran zösischen in betreff der Notwendigkeit, weit wirksamere Schritte z» tun, um die deutschen Zahlungen sichcrzusteken. Die Stabilisierung der Mark und die Anogleichuug dcS dentschcn Budgets würde» als w.scntliche Vorbedingung ougesehr«, wenn Irgendein weiteres Moratorium an Deutschland gewährt werde. Tonst werde Grostbritannien straukreich bei der Forderung nach Sicherheiten unterstützen. Die Möglichkeit bekinßrer Zugeständnisse Frankreichs. Berlin. 2V. Dez. Eine Berliner Korrespondenz will ans französischen Jndiistrickrelsen erfahren haben, dast Frank reich bei Erlast seiner Schulden nicht abgeneigt sei. Deutsch land das Zugeständnis z„ machen, die gesamte Serie 0 der Schatzvonds zu streichen, was bereits eine Er- mästigung der Neparationsschuld um 82 Milliarden bedeuten würde. Für Deutschland würde dann noch eine Nestschiild von 59 Milliarden verbleiben. In französischen Jndnstrie- krciscn sei man der Ansicht, dast d i c d e n t s ch e I u d n st r ic durchaus in der Lage sei, Liesen Nest zu garantieren. Ans diesem Grunde erkläre man, dast ein deutsches Angebot, von vielleicht 29 Milliarden Mark glatt abgerchnt werben würde. Anderseits würde aber die französische Negierung zu Zugeständnisse» bereit sein, wenn die deutsche Industrie sich verpflichtete, Garantie für eine Summe vou etwa KI Milliarden Mark zu leisten. Weiter sehe man auf fran zösischer Seite eine Hauptschwirrigkcit der Verständigung darin, dast das jetzige Slesatzungsgebict noch nicht vollständig entmilitarisiert sei. Sollte Deutschland zu einer Beseitigung der nach französischer Ansicht „militärischen" Eisenbahnen im besetzte« Gebiet bereit sein, so wäre Frankreich unter Umständen geneigt, eine Art neue militärische Grenze zu ziehen. — Angesichts der Naubpläne, die Pvincarö verfolgt und die zu verhüllen er sich kaum noch die Mühe gibt, wird man aber diese Korrespondenz Mitteilungen Uber eine französische Bereitschaft skeptisch auf- nchmen müssen. Deutschlands Abwehrkampf gegen neue Sanktionen. k Der Unkerschied zwischen einfacher und oorsähiicher AlchlersiMung. Berlin. 29. Dez. Von zuständiger Seite wird mitgeteilt: In der heutigen Morgenprcsse wurde ein aus Paris ge meldetes Kommiiniauö der NepaiationSlominission ver öffentlicht. wonach diese beschlossen habe, dast bas Wort Nichterfüllung in 8 >7 der 2. Anlage zum Nepara- tionSkapitel deS Versailler Vertrages denselben Sinn l-abe wie der Ausdruck „vorsätzliche Nichterfüllung" in 8 18 dieser Anlage. Wenn dieses Kommiiniauö authcniisch sein sollte, so würde damit der Vorwurf erboben werden, dast Deuts«l>- land mit den Holzablieserungen absichtlich hinter seinen Berpslichinngcn zurückgeblieben wäre. Dast dieser Vorivurs sach'ich eine völlige Ent- Nellung der Tatsachen bedeuten würde, kan» nach den gestrigen ausführlichen Darlegungen als bekannt vor ausgesetzt werden. Ganz abgesehen hiervon, müsste jedoch gegen den Vcschlust aus allgemeinen Gründen Ver, Wahrung eingelegt werden. Tie beiden angeführten Paragraphen des Vertrages unterscheiden ganz unzwei deutig zwischen einer Nichterfüllung und einer vorsätzlichen Nichterfüllung. Für den stall einer einfachen Nichtcrsüllung wirb In 8 i7 vorgesehen, dast die Ncparationskommlssion eine solch,e Nichterfüllung «nvcrzüglich den beteiligten alli ierten Mächten anzcige und ihnen gleichzeitig Vorschläge über die angebracht erscheinenden Mastnahmcu erteilt. In 8 18 wirb dagegen für den stall einer vorsätzlichen Nichterfüllung bestimmt, dast die alliierten und assoziierten Negierungen zu gewissen Sperr- und BergeltnugSma st nahmen berechtigt lein sollen. Wenn so in zwei unmittelbar aus- elnanbcrsolgendcn Bestimmungen einmal von einer Nicht erfüllung. bann von einer vorsätzlichen Nichterfüllung ge sprochen wird und wenn habet für den stall einer vorsätz lichen Nicksterfüllnng besonders schwere Mastnahmen vor gesehen werden, so würde es nicht nur den elementarsten Regeln der Auslegung von Vertragsbestimmungen, sondern überhaupt jeder Logik widersprechen, die beiden im BertragStext unterschiedenen Fälle nachträglich als gleichbedeutend hinzustellen. Es wird auch den subtilsten Auslcgnngskünste« nicht gelingen, diesen klaren Sachverhalt zu verdunkeln. Nun ist zwar richtig, dast der Versailler Vertrag die Ncparationskommlssion zur Auslegung der Bestimmungen des NeparationSkapitcls ermächtigt. Diese Ermächtigung gibt der Kommission aber nicht das Necht, den Sin» der BertragSbestimmnngen in sein Gegenteil zu verkehren. Das wäre nicht mehr eine Auslegung, sondern eine will - kürlicheAendernng desVertrages. Im übrigen must auch bei dieser Gelegenheit ans das nachdrücklichste darauf hingewiescn werden, dast selbst, wenn die Ncpara tionSkommission formell ein- vorsätzliche Nichterfüllung fest, gestellt hätte, damit für eine Anordnung von Sanktionen im besetzten oder unbesetzten Gebiete noch leine Rechts grundlage geschaffen wurde. Bon deutscher Seite ist wiederholt mit de« klarste» Gründen nachgcwiesen worden und von der Gegen seite ist eS niemals widerlegt worden, das, der Ver trag den Alliierten nnter keiner wie immer ge artete« Borauösctznng das Recht zu territoriale« Sanktioneit gibt. Alle-, was die Alliierten im unbesetzten Gebiet tun, oder waS sic im besetzten tzlebiete über die ihnen im Rhein- landabkommen gegebenen Befugnisse hinaus tun. wäre ein Eingriff in die territorialen Hoheitsrechte Deutschlands, der durch den 8 18 nicht gedeckt wird. Nach 8 18 würden selbst im stalle der Feststellung einer vorsätzlichen Nichterfüllung nur Mastnahmen wirt schaftlicher ober finanzieller Art ln Betracht kommen, die von den Alliierten ohne Angriffe auf deutsches Territorium verwirklicht werden können. 1W.T. B.i Dollar lämtllok): 7S04 «m ?r»lv«rst«l,r «d«nck» V Utzr: 74LS Die Aompromitzgesahr in Paris. Die nach dem Urteil de Jouvenels im „Oeuvre" sommer liche Methode PoincarSs, stets im letzten Augenblick vor einer Konferenz ein nebensächliches Problem aufzuwersen, um die anderen Vcrhandlungsteilnehmer zu blusscn, hat die NeparationSsrage auss neue gewaltig verschärft. Er hat die Lösung des NeparativnSprobiems, die allein endlich einen Ausweg aus der Wc'tkrise schassen konnte, nicht nur nicht gefördert, sondern damit zwei Tatsachen gcschasscn, die ge eignet sind, den französischen Raub- und Vernichtungspläncn neue Aussichten zu bieten. Er hat einmal erreicht, dast die Neparationökommlssion in der Frage der überspannten Oolzlicserungcn eine deutsche Verfehlung festgestellt hat, und dast zweitens die Unterstützung Frankreichs durch Belgien und Italien in der Rcparationskommission eine ähnliche Haltung der beiden Länder ans der Pariser Konferenz durch aus möglich erscheinen lässt. Tabei ist der Streit, ob die Neparationskommifsion eine vorsätzliche Verfehlung oder nur eine „einfache Nichterfüllung", die nicht zu Sanktionen berechtigen würde, s<Z gestellt hat, von untergeordneter Be deutung. ES scheint nunmehr allerdings klar zu sein, dast der tatsächliche Wortlaut der Neparationskommission ohne nähere Erläuterung von „festgestelltcn Verfehlungen" spricht, während ein weiterer Passus, in dem die „vorsätzliche Ver fehlung" ausdrücklich enthalten ist, eine Anfügung des amt- liehen französischen HavaS-Vureauö ist. Darauf ist es auch zurückzuführen, dast in der Note an die deutsche Negierung, die von dem Beschlust der Neparationskommission Mit teilung macht, nur von einer „Vcrfehluna" die Nede ist. Die ganze überaus ernste Ausnahme der Erklärung der Nepara» tionSkommission in Frankreich und Enaland läht aber, zu mal das in allen Auslegungen der Entente ausdrücklich betont wird, keinen Zweifel mehr, dast tatsächlich die deutsche Vorsätzlichkeit anerkannt und damit die Bahn für Gewalt mastnahmen freigewordcn ist. Man braucht die Bedeutung dieser Feststellung nicht zu überschätzen, denn es handelt sich um die im Hinblick aus die riesigen Neparationsmilliarden geringe Summe von 2 Goldmillionen, und die deutsche stich haltige Begründung von der Unmöglichkeit der Lieferungen ln der kurze» Zeit kann schwerlich übersehen werden, zumal Deutschland den Vorschlag der Nachlieferung bis znm März machen dürste. Man darf sich aber auch nicht darüber HIn- wcgtäuschen, dast nunmehr Poincarv eine konkrete Handhabe aegen Deutschland besitzt, deren stehlen ihn in London hauptsächlich in Gegensatz zu den anderen Alliierten ge setzt hat. In Verbindung mit dieser Festigung der französischen Stellung ist die offenbare Schwenkung in der belgischen und Italienischen Prliiik von besonderer Bedeutung. Ter bel gische Austenminister hat sich dieser Tage ausdrücklich zu dem französischen Grundsatz .Kein Moratorium ohne Pfän der" bekannt, und Mussolini hat die Welt wissen lassen, dast er kein Interesse an der Pariser Konferenz habe, wenn nicht durch) eine bindende Erklärung Enalands über die Streichuna der interalliierten Schulden die Möglichkeit zu einer Endlösinig geschaffen werde. Der italienische Minister präsident batte in London die englische T1i"'e nachhaltig unterstützt und dafür Zusicherungen in der S'huldcvsrage erhalten, die er im eigenen Lunde gern als grossen Ersola auSgewertet hätte. Da aber Bvnar Law gerade in dieser Frage seit der Londoner Konferenz eine recht vieldeutige und undurchsichtige Haltung angenommen hat und auch italienische Vorstellungen In London obne Erfolg geblieben zu sein scheinen, ist der Faschistenbäuptlina verschnupft, und von der plötzlichen Skepsis Mussolinis lassen sich gewisse Fäden nach der italienischen Vertretuna in der Neparations kommission ziehen. Vielleicht glaubte die italienische Politik dadurch, dast sie ihren Vertreter in der Vcrfel'lungssrage zu gunsten Frankreichs stimmen liest, ein WarnnnaSsignal nach England richten und dem zugeknöpften Bvnar Law die Taschen öffnen zu können. Diese Verschiebung in dem Kvnfcrenzausmarlch der Alliierten zum 3. Januar rückt die Gefahr eines für uns sehr folgenschweren Kompromisses wieder in sehr bedroh liche Nähe. Schon in London hatte sich sowohl ans englischer wie auf italienischer Seite eine bedenkliche Koinpromist- neigung bemerkbar gemacht. Bonar Law schien damals bereits, nach den englischen Prcsscäustcrungen zu urteilen, nicht ganz abgeneigt gewesen zu sein, Frankreich gewisse wirtschaftliche Pfänder auf der linken Nhciiisrttc und auch für den stall weiterer Nichterfüllung Sanktionsandrohun- gen in bezug auf das Nubrgcbict zuzugcstehen. Mussolini ging sogar noch weiter in der Bereitwilligkeit zu einer alli ierten VcrwaltungSkontrolle in einigen Städten dcS Nuhr- gebictS- Poincarü hat damals durch sein starre- Festhalten an den militärischen Nuhrpläncn die Konferenz zum Scheitern gebracht. Er hat aber jetzt deS öfteren mit un- schuldvoller Miene erklärt, dast er niemals militärische Ab» sichten auf das Ruhrgcbiet hatte, und hat sich im übrige» unvorsichtiger Acusterungen enthalten. Um so cindring. licher lästt er seine Presse dle französischen Pläne vcr- breiten und kommentieren. Danach erstrecken sich die fran zösischen Ziele als Gegenleistung für ein Moratorium auf drei Objekte. Einmal auf die Beschlagnahme -eS staatlich«»