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pulMtzerMckeilblall Verantwort sr Nevakteur: I. XV. Mohr in Pulsnitz. Druck und Verlag von 6. L. Sörster's Erben (Int,.: Z. XV. Mohr). Expedition: Pulsnitz, Vismarckplatz Nr. 265. KVonnementr Monatlich 45 p!., vierteljährlich Mk. l.36 bei lrolsr Sujtellung ins Sau», Zeitraubender und tabellarischer Satz nach be- Surch Vie Post bezogen Mk. l.4l. > > 068 KOlli^I. f1sNlS96AO)lS UNO 066 51001^0^65 ZU s)UlSNitz anderem Darik. Erfüllungsort ist Panitz. Nulcrnilr umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. s., Vollung, Srotzröhrsdor^ Bretnig, Kauswalde, Ohorn, Obersteina, Hetzer. V»lIIlBl)lUll lUl OEll I»iIiiSi)6iIU)ivUE)ll N ^UlVllli), steina, Weißbach, Ober-u. Oiederlichtenau, Sriedersdorl-IhiemenLorl, Miitelbch Srotznaundork, Lichtenberg, kiein-vittmannsüork. Ssmsprscherr H.lL Sezirks-Nnzeigsr Erfcheint: visTWtr^, Donnerstag U-Sonnabend. 4 Wit »Illustriertem Sonntagsdiatt», »Landwirt. ichoktlicher Vellage' und »Mode !Lr Kile". W IIRR 3si1ung Islegr^fldr.: Wochenblatt Pulsnitz G H Inserats kür denselben lag sind bis vormittags I 10 Uhr aukzugeben. vis künk mal gespaltene W I ID I I Zeile oder deren Naum 15 pk., Lokalpreis 12 pk. Reklame 30 pk. Bei Wiederholungen Rabatt. Nr. 132. Dienstag, 4. November 1913. 65. Jahrgang. DekamitMchullg wr kinematoMHiHe VorsHmgen. Zur Verhütung von Gefährdungen der Bevölkerung, insbesondere der Jugend, durch die Vorführung kinematographischer Darstellungen ordnen die Königliche AmtShauptmannschast nach Gehör de» BetirkSaurschusseS und der Königlichen Bezirk»schulinfpektion sowie die unterzeichneten Stadträte nach Gehör der Stadtverord neten folgende» an: 8 1 Kinematographische Bilder einschließlich der begleitenden Worte dürfen in öffentlichen Schaustellungen nur vorgeführt werden, nachdem sie auf ihre Unbedenk lichkeit hin geprüft und für einwandfrei befunden worden find. In Jugendvorstellungen tß 4) dürfen nur solche Bilder vorgeführt werden, hinsichtlich deren die Un bedenklichkeit für Jugendvorstellungen au»drückltch sestgestellt und bescheinigt worden ist. Nicht genehmigt werden inrbesondere Bilder und Texte, die gegen die guten Sitten verstoßen oder durch Darstellung von Schlüpfrigkeiten, Verbrechen, Roh heiten oder sonst die Phantasie in ungünstigem Sinne beeinflußen können. Bei den in Jugendvorstellungen vorzusührenden Bildern und Texten wird ein besonder» strenger Maßstab angelegt werden. 8 2. Mindesten» am Tage vor der ersten Aufführung eine» Bilde», jedensell» aber so rechtzeitig, daß die erforderliche Prüfung (vergl. ß 3) vorgenommen werden kann, sind sein Titel, etwaige Untertitel, Fabriknummer uno Name der Filmfirma und, wo der Inhalt de» Bilde» sich nicht schon au» dem Titel klar erkennen läßt, eine kurze Beschreibung de» Bilde» sowie der begleitende Text in zwei Exemplaren bei OrtSpolizeibehörde (Stadtrat, Bürgermeister, Gemeindevorstand, Guttvorsteher) einzureichen. Dabei ist mit anzuzeigen, welche Bilder in Jugendvorstellungen vorgesührt werden sollen. Die Ort»polizeib«hörde hat sich in der Regel durch eine Prüfung der Bilder und Texte von ihrer Unbedenklichkeit zu überzeugen. Die Bilder hat der Antrag steller zu diesem Zwecke vorzuführen. Bei Jugendvorstellungen bleibt e» der OrtSpolizeibehöroe unbenommen, zur Begutachtung den Schuldirektor oder den leitenden Lehrer bezw. den von dieses beauftragten Lehrer zuzuziehen. Ueber die zur Vorführung zugelaflenen Bilder und Texte stellt die Ort»polizeibehörde eine Bescheinigung au», die während der Vorstellung bereit zu halten und dem Polizeibeamten auf Verlangen vorzulegen ist. Die Ortspolizeibehörde hat über die von ihr innerhalb der Woche genehmigten und beanstandeten Bilder und Texte sofort mit Beginn der neuen Woche der Königlichen Amtthauptmannschaft, soweit sie ihr untersteht, Anzeige zu erstatten. Die Bescheinigung der Unbedenklichkeit kann gegebenensall» widerrufen werden, ohne daß dadurch ein Entschädigungsanspruch begründet wird. 8 3. Oeffentliche Ankündigungen unter Bezeichnungen wie „Nur für Männer", „Cabaret", „Nur für Erwachsene" und ähnlichen find verboten. Desgleichen dürfen an den Eingängen und Fenstern der Schaustellungsräume oder an sonstigen dem Publikum zugänglichen Orten keine Plakate oder Abbil» düngen angebracht werden, die im Sinne de» 8 1 zu Bedenken Anlaß geben. 8 4. Noch nicht schulpflichtige Kinder dürfen zu kinematographische» Vorführungen nicht zugelaflen werden. gen gelt«^"^^^ Binder und Jugendliche unter 17 Jahren dürfen nur in Jugendvorstellungen zugelaffen werden, für die die folgenden besonderen »estimmun- a) Di« Vorstellungen find an den Eingängen und der Kaffe deutlich al» Jugendvorstellungen zu bezeichnen. Da»selbe gilt für den Fall der sonstigen öffent- lichen Ankündigung. b) Die Länge eine» Programm» darf die Dauer von einer Stunde nicht überschreiten. Zwischen jeder einzelnen Vorstellung muß eine Pause von mindesten» 5 Minuten liegen. ° , c) Die Zuschauer dürfen nicht länger al» die Vorführung eine» Programm» dauert in dem Schaustellungrraume verbleiben. ci) Die Jugendvorstellungen müssen an Sonntagen abend» 7 Uhr, an Wochentagen abend» 8 Uhr beendet sein. 8 s. Zuwiderhandlungen gegen dies« Vorschriften werden mit Geldstrafe bi» zu 150 Mk. oder Haft bi» zu 14 Tagen bestraft. 8 6. Die Verordnung de» Königlichen Ministerium» de» Innern vom 24. November 1906 über die feuerpolizeiliche Prüfung der Kinemathographen wird durch die vorstehende Bekanntmachung nicht berührt. Kamenz und Pul»nttz, am 29. Oktober 1913. Vl6 könlglicde 6mtsbauptmannsckatt. verStaStrat zu Kamenz.Der Stavtrat zu Pulsnitz. Allgemeine Ortskrankenkasse GHorn. Als Ausschutzmitglieder sind folgende Personen als gewählt zu betrachten: a) Nrdsilgsbsr-Vortrotor: auf Grund des eingegangenen einzigen Wahlvorschlags: 1. Schäfer, Friedrich, Fabrikbesitzer in Ohorn 163 8. 6. Freudenberg, Robert, Gutsbesitzer in Obersteina 24. 2. Schäfer, Mar, Fabrikbesitzer in Ohorn 186 8. 3. Rammer, Franz, Fabrikbesitzer in Ohorn 23 O 4. Philipp, Mar, Fabrikbesitzer in Ohorn 189 8. 5. Bohrisch, Richard, Gutspachter, Rittergut Pulsnitz 8- 7. Zeiler, Franz, Gutsbesitzer in Obersleina 4. 8. Günther, Anton, Fabrikbesitzer in Niedersteina 89. 9. Mager, Mar, Gutsbesitzer in Niedersteina 87. 10. Seifert, Paul, Gutsbesitzer in Weißbach b. P. 11. d) Versickerten-Vertreter: auf Grund des Ergebnisses der am 19. vorigen Monat stattgefundenen Wahl, da auf Wahloorschlag Ordnungsnummer 1: 86 und auf Wahlporschlag Ordnungs nummer 2: 220 gültige Stimmen abgegeben worden sind und hiernach aus Wahlvorschlag Ordnungsnummer 1 die ersten 5 und auf Wahlvorschlag Ordnungs nummer 2 die ersten 15 Sitze entfallen: 1. Prescher, Mar, Fabrikarbeiter in Obersteina 134. 2. Wendt, Otto, Bruchmeister in Bischheim 4 8. 3. Birnstein, Robert, Kontorist in Ohorn 89 4. Freudenberg, Robert, Bruchmeister in Obersteina 91- 5. Oswald, Hermann, Vruchmeister in Obersteina 112. 6. Philipp, Wiegand, Werkmeister in Ohorn 56. 7. Regel, Emil, Lagerhalter in Obersteina 10. 8. Aahlert, Gustav, Bauarbeiter, in Ohorn 89 K. 9. Haase, Erwin, Steinarbeiter in Niedersteina 531. 10. Bürger, Otto, Weber in Ohorn 74. königlicke Nmtsbauptm Kamenz, am 11. Philipp, Alfred, Steinarbeiter in Obersteina 66 8. 12. Hennig, Franz, Weber in Ohorn 212. 13. Böhme, Hermann, Weber in Ohorn 19. 14. Hartmann, Oskar, Weber in Niedersteina 59. 15. Rretschel, Richard, Eisendreher in Ohorn 70 O. 16. Philipp, Robert, Weber in Obersteina 73. 17. Oswald, Arthur, Weber in Ohorn 173 8. 18. Prescher, Alwin, Steinarbeiter in Obersteina 59 v 19. Freudenberg, Martin, Kutscher in Ohorn 248. 20. Göde, Anton, Weber in Ohorn 189 8. annfckakt — Versicherungsamt — 3. November 1913.