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Jährlich 16 Hefte / einschließlich 4. Spezialnumtnern I. Abomiemcntsprcis pro Halbjahr (inkl. der Beiblätter): für Deutschland u. Österreich-Ungarn 8,—, für alle übrigen Länder: a) bei direktem Bezug unter Streifband .41 10,50 (inkl. Porto), b) bei Bezug durch »die Buchhandlungen oder Postämter .419,—. Illustriertes Fachjournal Jür die Voll-, Jaumwoll-, Seiden-, leinen-, ijanf- und Jute-Jndustrie sowie für den Textil-Maschinenbau; Spinnerei, Weberei, Wirkerei, Stickerei, Färberei, Druckerei, Bleicherei und Appretur. Redaktion, Expedition u. Verlag: Leipzig, Brommestraße 9, Ecke Johannii-Allee. Chefredakteur und Eigentümer: Theodor Martin in Leipzig. Fernsprech-Anschluß: No. to^8. Telegramm- Adresse; Textilmaitin Leipzig. Organ der Organ der Sächsischen Textil-Berufsgenossenschaft. Norddeutschen Textil-Berufsgenossenschaft. Organ der Vereinigung Sächsischer Spinnerei-Besitzer. .V 4. XXVL Jahrgang. Nachdruck, soweit nicht untersagt, ist nur mit vollständiger Quellenangabe gestattet. Leipzig, 15. April 1911. 5 Gespinstfasern. 1 Verfahren zur Behandlung sprö der Pflanzenfasern, wie die Samenhaare von Kapok, Calotro- pis, Akon und die sogenannten Pflanzen seiden im allgemeinen, um sie verspinn bar und gleichmäßig färbbar sowie zu aarnen und Zwirnen verarbeitbar zu machen, von Kommerzienrat Emil Stark in Chemnitz. (D. R.-P. Nr. 230142) Die einen schönen Glanz besitzenden Samen haare gewisser Pflanzen, wie Kapok, < alotropis, Akon, sowie im allgemeinen die sogenannten Pflanzenseiden sind in natürlichem Zustande so glatt und spröde, daß sie nicht versponnen werden können. Man hat diese Faserarten deshalb bisher in der Textilindustrie nicht mit Erfolg verwenden können, sondern sie mir als Polstermaterial u.dgl. benutzt. Gegenstand der Erfindung ist nun ein Ver fahren, jene Fasern durch Behandlung mit ge wissen Lösungsmitteln fiir Pflanzenharze u. dgl. zum Verspinnen geeignet zu machen. Die Patent schrift teilt darüber folgendes mit: Durch das neue Verfahren wird die Struktur der Fasern infolge Schrumpfung derartig verändert, daß <lie glatte Oberfläche in eine rauhe verwandelt wird. Dabei werden den Pflanzenfasern gleichzeitig die jenigen inkrustierenden Stoffe, sowohl anorga nischer als organischer Natur, entzogen, die ihre Sprödigkeit bedingen. Bei der Ausführung des Verfahrens läßt man die Lösungsmittel eventuell in der Wärme so lange auf die Pflanzenfasern einwirken, bis die inkrustierenden Substanzen zum großen Teil in die Lösungsmittel überge- gegangen sind. Als solche können Alkohol, Äther, Aceton, Schwefelkohlenstoff, Benzin, Benzol oder dessen Homologe verwendet werden. Die gelösten inkrustierenden Stoffe können als Nebenprodukte gewonnen und die Lösungsmittel selbst wiedergewonnen werden. Man kann die Pflanzenfasern auch mit wässerigen,schwach alkalischen Türkischrotöl lösungen oder mit Seifenlösungen unter Er wärmung auf 60 bis nahezu 100° behandeln. Auch hierbei können die erhaltenen Lösungen ausgenutzt und die Lösungsmittel regeneriert werden. Die auf diese Weise behandelten Fasern werden nach dem Auswaschen mit Wasser bei mäßiger Temperatur getrocknet. Sie sind dann zum Verspinnen geeignet, lassen sich nunmehr auch gleichmäßig färben und auf Garne und Zwirne verarbeiten. * * * (I). R.-P. Nr. 230143; erster Zusatz zum Patente Nr. 230142.) Wie in der Patentschrift des ersten Zusatz patentes ausgeführt wird, wurde gefunden, daß die inkrustierenden Stoffe den Pflanzenfasern auch durch Behandlung mit wässriger Glyzerin lösung oder Leimlösung bei gewöhnlicher Temperatur, am besten aber bei 60 bis nahe zu 100°, je nach der Natur der Fasern ent zogen werden können. Dabei empfiehlt sich außerdem in einzelnen Fällen ein geringer Al kalizusatz. Die Lösungsmittel können wieder gewonnen und wiederholt ausgenutzt werden. Falls Leimlösungen benutzt werden, ist es zweck mäßig, die Fasern vorher mit verdünnter wäss riger Gerbstofflösung zu beizen, weil sie dadurch eine größere Festigkeit erlangen. Wenn geringere Anforderungen an die Festig keit und Gleichmäßigkeit des Garnes gestellt werden, insbesondere, wenn die Fasern mit anderen Faserarten, z. B. mit Baumwolle, zusammen ver sponnen werden sollen, genügt es sogar, wie gefunden wurde, die Fasern der Einwirkung warmen oder kochenden Wassers so lange aus zusetzen, bis sie unter den Wasserspiegel sinken. * * * (D. R.-P. Nr. 231940; zweiter Zusatz zum Patente Nr. 230142.) Das im Hauptpatente (Nr. 230142) be schriebene Verfahren ist durch das zweite Zu satzpatent insofern ergänzt worden, als den Lösungsmitteln, insbesondere den wässerigen Lösungsmitteln, Farbstoffe zugegeben werden, um die Pflanzenfasern zu färben. Eventuell kann man auch Substanzen beifügen, welche eine bleichende Wirkung auf die Pflanzen fasern ausüben. Hierdurch wird während der Einwirkung der Lösungsmittel auf die Samenhaare der genannten Pflanzen sowohl eine Rauhung als auch eine Färbung bzw. Bleichung erzielt. Dadurch, daß also <lie Oberfläche der Pflanzen fasern gleichzeitig sowohl in Beziehung auf die Struktur als auch in Beziehung auf die Farbe geändert wird, d. h. daß man dasjenige, was man sonst in zwei verschiedenen Arbeitsverfahren erreichte, in einem einzigen Arbeitsverfahren vollführt, fällt die Behandlung der Fasern ent sprechend wohlfeiler aus. * ♦ * (Ü. R.-P. Nr. 231041; dritter Zusatz zum Patente Nr. 230142.) Die durch das dritte Zusatzpateut geschützte Neuerung besteht darin, daß die Lösungsmittel in dampfförmigem Zustande auf die zu be handelnden Pflanzenfasern zur Einwirkung ge bracht werden. Die Dämpfe, welche mehr als die Flüssig keiten befähigt sind, zwischen die einzelnen Fasern 19