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ochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt und Radenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. Sonnabend, den 15. November 1902 M 11 Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Pelzmühlenstraße 47 Oh sowie von den Herren Barbier Bast in Reichenbrand, Buchhändler Clemens Bahner in Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Corpuszeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Gemeinderathswahl. Mit Ende dieses Jahres scheidet aus dem Gemeinderathe ein Dritttheil der Ausschußpersonen aus und macht sich demzufolge a.) bei den Ansässigen die Wahl von 2 Ausschußpersonen aus der Klasse der 1 Ersatzmann „ „ „ „ 1 „ " V „ V 2 Ausschußpersonen „ „ „ „ 1 Ersatzmann „ „ „ „ d.) bei den Unansässigen die Wahl von 2 Ausschußpersonen und 1 Ersatzmann nöthig. Die Wahl findet für die Ansässigen Montag, den 8. Dezember in den Stunden von 3 bis 7 Uhr Nachmittags und für die Unansässigen am selben Tage in den Stunden von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags im Wendler'schen Gasthofe statt und werden alle stimmberechtigten ansässigen und unansässigen Gememde mitglieder geladen, sich zur Vornahme dieser Wahl einzufinden, mit der Ver warnung, daß die von den Ansässigen bis 7 Uhr und von den Unansässigen bis 1 Uhr noch nicht Erschienenen nicht weiter zur Theilnahme an der Wahl werden zugelasfen werden. Die zu Wählenden sind auf dem im Termin abzugebenden Stimmzettel so genau anzugeben, daß über deren Personen kein Zweifel übrig bleibt. Nach den Bestimmungen der rev. Landgemeinde-Ordnung vom 24. April 1873 und dem Abänderungsgesetz vom 24. April 1886 sind im Allgemeinen stimmberechtigt alle Gemeindemitglieder, welche die sächsische Staatsangehörig keit besitzen, das 25. Lebensjahr erfüllt haben und im Gemeindebezirk ansässig sind oder daselbst seit wenigstens 2 Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben. Unansässigen Frauenspersonen, sowie juristischen Personen steht ein Stimmrecht nicht zu. Wählbar ist jedes stimmberechtigte männliche Gemeindemitglied, welches im Gemeindebezirk seinen wesentlichen Wohnsitz hat. Die Fälle der dauernden oder vorübergehenden Ausschließung vom Stimmrecht sind in 8 35, die Gründe der Ablehnung der Wahl in 8 38 der rev. Landgemeinde-Ordnung bezeichnet. Einsprüche gegen die aufgestellte Wahlliste, welche von heute an 14 Tage lang bei Unterzeichnetem zur Einsicht ausliegt, sind innerhalb der in 8 42 der rev. Landgemeinde-Ordnung festgesetzten siebentägigen Frist und zwar bis den 22. November 1S02 Abends 5 Uhr hier zu erheben, Einwendungen gegen das Wahlverfahren aber nach 8 51 der rev. Landgemeinde-Ordnung binnen 14 Tagen nach der Stimmenaus zählung und zwar bis den 22. Dezember 1S02 Abends 5 Uhr bei der Kgl. Amtshauptmannschaft Chemnitz anzubringen. Reichenbrand, am 15. November 1902. Der Gemeindevorstand. Kogel. Alarmübung. Der unterzeichnete Gemeindevorstand bringt hierdurch zur allgemeinen. Kenntniß, daß in der Zeit vom I«. bis 28. dieses Monats eine Alarmübung der hiesigen Freiwilligen Feuerwehr stattfindet, wobei Alarmsignale geblasen werden. Reichenbrand, am 14. November 1902. Der Gemeindevorstand. Kogel. Gefunden wurde am Sonntag, den 9. dss. Mts., gelegentlich der Kirchenparade ein Kriegs erinnerungskreuz vom Jahre 1866. Dasselbe kann im hiesigen Gemeindeamt abgeholt werden. Reichenbrand, am 14. November 1902. Der Gemeindevorstand. Kogel. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Herr Ernst Hermann Gränitz, zeither Schutzmann in Oelsnitz i. E., unter heutigem Tage als Schutzmann der Gemeinde Rabenstein in Pflicht genommen worden ist. Rabenstein, den 10. November 1902. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. In Gemäßheit der Bestimmungen in 8 26 des hiesigen Gemeindeanlagen- Regulativs vom 20. Juni 1899 ergeht hiermit an alle Anlagenpflichtigen die Aufforderung, ihr steuerpflichtiges Einkommen bis Ende November dss. Js. schriftlich an die Gemeindebehörde anzuzeigen., Rabenstein, am 10. November 1902. Der Gemeinderath. Wilsdorf, Gem.-Vorst. Vermiethung von Wohnungen. Eine Dachgeschoß-Wohnung in der oberen Schule für SO Mk. jährlich ist sofort an ruhige Leute zu vermiethen, desgl. eine Halbetage im Rathhaus für 300 Mk. jährlichen Miethzins. Rabenstein, am 14. November 1902. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Begüterten, Gärtner, Häusler, // Sitzung des Gemeinderathes zu Rabenstein am 13. November 1902. 1. Die Bedürfnißfrage zum Schankconcessions- gesuche des Materialisten Arthur Gerstenberger hier wird vom Gemeinderath einstimmig bejaht. 2. Von den um die vacante Sparkaffenkassirer- rc. Stelle eingegangeneu 40 Gesuchen werden die Herren Sparkassencontrolleur Sacher-Zwönitz, Stadtkassen kontrolleur Dietze-Ehrenfriedersdorf, Gemeinde expedient Meier-Wahren und Bureau-Assistent Möckel-Mittweida zur engeren Wahl gestellt. Nach eingehender Erörterung der Qualiftcation der vor stehenden Bewerber wird der an erster Stelle vorge schlagene Sparkassenkontrolleur Sacher-Zwönitz unter Ausbedingung seines Dienstantritts für spätestens 10. Dezember a. c. einstimmig gewählt. 3. Die diesjährigen Gemeinderathswahlen werden auf Donnerstag den 11. Dezember a. c. anberaumt. 4. Das Gesuch der Electrizitäts-Lieferungs- gesellschaft Berlin um Rechtsabtretung soll der Kgl. Amtshauptmannschaft mit der Bitte um Begutachtung einberichtet werden. 5. Die Seiten der Kgl. Kreishauptmannschaft zu dem Bebauungspläne über das Areal zwischen Anton- und Ritterstraße gestellten Bedingungen werden theil- weise angenommen. 6. § 4 Abs. 3 des neuen Besitzwechselabgaben- Regulativs, enthaltend die Bestimmungen über Ab gabenpflicht pflichttheilsberechtigter Erben, soll auf recht erhalten werden. 7. Die Kosten für Unterbringung des Handar beiters Ernst Friedrich Irmscher in die Heilanstalt für Augenkranke in Leipzig werden auf die Armen kasse übernommen. 8. Bezüglich der von p. Müller beabsichtigten Bachverlegung soll die Beschlußfassung nach dem Er gebniß einer vorzunehmenden Ocular-Jnspection herbei geführt werden. 9. nimmt der Gemeinderath Kenntniß von der amtshauptmannschaftlichen Verfügung, inhaltsderen die bezüglich der zum Rittergut Oberrabenstein ge hörigen sogen. Glösaer Wiesen an die politische Ge meinde Glösa entrichteten Besitzwechselabgaben in Höhe von 262 Mk. 50 Pf. an die hiesige Gemeindekasse zurückzuzahlen sind. G ertlich es. Keichenörand, 14. Novbr. Der hiesige Gabels- berger'sche Stenographenverein hielt am Freitag, den 7. ds. Mts. seine diesjährige Generalversammlung ab und konnte an diesem Tage auf ein 11jähriges Bestehen zurückblicken. Neben der Erledigung ver schiedener geschäftlicher Angelegenheiten erfolgte auch die Neubesetzung der Vereinsämter. An Stelle des Herrn Otto Haase, welcher sein Amt freiwillig niederlegte, wurde der seitherige Schriftführer des Vereins, Herr Albert Aurich hier, zum Vorsteher und als dessen Stellvertreter Herr Max Neidhardt in Siegmar gewählt. Im Uebrigen wurden die Ver einsämter wie folgt vertheilt: Schriftführer: Herr Oskar Zahn in Chemnitz, Stellvertreter: Herr Alb. Hofmann hier; Kassirer: Herr Otto Reichmann hier, Stellvertreter: Herr Otto Hertelhier; Archivar: