Volltext Seite (XML)
Sonnabend, den 4. Mai 1878 No. 103. e» « f»/ ^Alchnchieii. Jautzener! Verordnungsblatt der Kreishauptmannschaft Bautzen zugleich als Confistoriälbehörde der Oberlaufitz. kkk 1 s ö ü 11 < der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, der Gerichtsämter Bautzen, Schirgiswalda, Herrnhut, Bernstadt, Ostritz, Reichenau, der Stadträthe zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäthe zu Ostritz, Schirgiswalda und Weißenberg. Erlaß, die Bildung eines Diöcesan-Ausschusses zur Fürsorge für Entlassene betreffend. In der vorjährigen Dtöcesan-Versammlung zu Bautzen ist unter Anderm der Beschluß gefaßt worden, es möge zu besserer Für sorge für entlassene Sträflinge von allen Kirchenvorständen aus ihrer Mitte je ein Mitglied zu Bildung eines Diöcesanausschusses gewählt werden, welcher letztere sodann mit dem hierselbst bestehenden Bezirksverein zur Fürsorge für Entlastens in Verbindung treten und über die zu ergreifenden zweckmäßigsten Maaßregeln Berathung pflegen soll. Es ist jedoch die Einberufung der Delegirten der Kirchenvorstände zu diesem Zwecke bisher zu beanstanden gewesen, weil an den unterzeichneten Vorstand des hiesigen Bezirksvereins nur erst von acht Kirchenvorständen über die erfolgten Delegirtenwahlen Mtttheilung gelangt ist. - - Den Kirchenvorständen des Diöcesanbezirks Bautzen bringe ich daher den Eingangs gedachten Beschluß hierdurch in Erinnerung. Bautzen, am 1. Mai 1878. Per Mezirksverein zur Kürsorge für Entlassene. von Beust, Kreishauptmann, d. Z. Vorsitzender. Durchschnittspreise der Fourage an den Hauptmarktorten der Lieferungsverbände des Regierungsbezirks Bautzen im Monat April 1878. (§ 9 alm. 3 des Reichsgesetzes über Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Friedm ck. 6. 13. Februar 1875 set. Pkt. 6 § 9 der Instruction zu Ausführung dieses Gesetzes ck. 6. 2. September 1875.) Hafer 50 Kilo. Zittau: 6 ^45 4 Bautzen: 6 - 88 - Löbau: 6 - 50 - Kamenz: 7 - 11 - Bautzen, am 2. Mat 1878. Hen 50 Kilo. Stroh 50 Kilo. 75 1^8 88^. 2 - 75 - 1 - 69 - 2 - 39 - 1 - 66 - 3 - — - 2 - - - Die Kreishauptmannschast. von Benst. E. Bekanntmachung. Das Königliche Finanz'Ministerium hat an Stelle des nach Nnnaberg versetzten Herrn Amtsrichter Philippi sür die diesjährige Einschätzung zur Einkommensteuer Herrn Klostersyndicus Advocat Hottenroth in St. Marienthal zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einschätzungs-Commissionen für den 25. und 27. District des Steuerbezirkes Zittau (die Orte Grunau, Schönfeld, Trattlau, Wanscha und Königshain umfassend) ernannt, was ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringe. Zittau, am 30.April 1878. Der Königliche Bezirks-Steuerinspector. Voigt. Bekanntmachung. Zufolge der Protocolle vom 20. und 30. April 1878 ist heute das Erlöschen der Firma: Beckel L Heintze auf dem Bahnhofe Herrnhut auf Fol. 53 des Handelsregisters für den hiesigen Amtsbezirk eingetragen worden. Herrnhut, den 1.Mai 1878. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. — vr. Waner. Bekanntmachung. Zufolge der Registratur vom 30. April 1878 ist heute auf Folium 57 des Handelsregisters für den hiesigen Amtsbezirk als neu errichtet die Firnia: A. Heintze aus dem Bahnhose Herrnhut, und als deren Inhaber Herr August Heintze, Kaufmann in Berthelsdorf, eingetragen worden. Herrnhut, den i.Mai 1878. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. vr. Wauer. Bekanntmachung. Nachdem die Erben des am 1. Februar 1874 in Dresden verstorbenen vormaligen Gerichtsamtmanns Otto Ernst Hartung bez. mit obervormund- ichastlicher Genehmigung das Eigenthum an dem ihrem Erblasser eigenthümlich gehörig gewesenen Wiesengrundstück No. 587 des Flurbuchs und Folium 80 des Grund- und Hypothekenbuchs für Königsbrück, Meißner Lehnsflur, aufgegeben haben, werden vom unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte auf Grund der Vor schrift in 8 294 des bürgerlichen Gesetzbuchs Diejenigen, welche Eigenthumsansprüche an das bezeichnete Grundstück haben, aufgefordert, in dem auf den 1«. Mai d. I. , anberaumten Anmeldungstermine bei Strafe des AüSschlusses und deS Verlusts ihrer Eigenthumsansprüche, sowie der ihnen etwa zustehenden RechtSwoblthat der Äiederemfetzung in den vorigen Stand zu rechter Gerichtszeit an hiesiger Amtsstelle in Person oder durch gehörig gerechtfertigte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre