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LrMkirgWr VMsfMO. Tage- Md LmMatl für die GcrichtSämter «nd Stadträthe Grünham, Johanngeorgenstadt, Schwarzenberg, Wildenfels, Ane, Elterlein, Hartenstein, Lößnitz, Reustädtel und Zwönitz. » 181.1 , Dienstag, den 8. Anglist. 1> Preit viertelsLbklied IS Rgr. — Jnseraten-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bi» Vormittag« 11 Uhr. (4210) 14270-71- Bekanntmachung und Warnung (4287—88) Donnerstag, de« I«. Ang n st soll« in dem Steiner Fürst!. Forste in dem Holzschlage auf der Räderkoppe von der 10. Bormittag-stunde an IIS Klftrn. »eiche Stücke verkauft werden, wobei die Versammlung in dem Holzfchlage an Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Meusel. <^7Z) Bekanntmachung. Nach freiwilligem Rücktritt de« Unterzeichneten von der interimistischen Verwaltung de« hiesigen Bürgermeisteramtes ist die Verwaltung diese« Am tes bis zu dessen definitiver Wiederbesetzuug Herrn Advokat Julius Keil in Zwönitz übertragen, derselbe auch am 2. dieses Monats in seiner vorgedachten Eigenschaft verpflichtet worden. Rathswegen wird solches anvurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Aenntniß gebracht, daß Herr Advokat Keil jeden Sonnabend an hiesiger Rath-stelle expediren wird. Elterlein, den 3. August 1865. Der Stadtrath daselbst. . I» JnterimSverwaltung. — Große. Der sogenannte BermSgrüner Leichenweg auf dem communliche« Waldgrundstück, „Rockelmann", der Weg von der Johanngeorgenstädter Straße äu» am „kalten Bach" nach dem Grundstück „Rockelmann", der Weg von der Eibeustöcker Straße aus über den sogenannten „Kollerplatz" nach dem commun- lichen Waldgrundstück „hohe Henne" der Weg vom Blei'schen Gute nach dem Pfarrgute, von dort der ehemaligen Viehtrift entlang bis an das commun- liche Walvgrundstück „vordere Förstel", von dort in daS communliche Waldgrundstück ,Hiittenstauden", der Weg unweit deS Günther'schen ZainhammerS am Schwarzwasserufer hin nach der Brücke am sogenannten „Brückenberg" und von dieser , Brücke an über den Berg bis au die Grü«städtler Flurgrenze, sowie alle Wege auf den genannten communliche» Waldgrundstücken find sammt und sonders keine öffentlichen Wege, sondern lediglich WirthschaftSwege, die zu land- und forstwirthschaftlichen Zwecken nur diejenigen Personen zu befahren oder befahren zu kaffen ein Recht haben, denen solches ausdrücklich zugestauden worden, oder die solches in sonstiger Weise erworben haben. DaS unberechtigte Befahren der genannten, auf hiesigem Stadtweichbild gelegmen Wege,. sei eS mit Wagen, Karren und in sonst welcher Art und Weise, ingleichen das Reiten, Fahren und Treiben deS Viehes auf diesen Wegen Seiten solcher Personen, die sich auf ein erworbene« Recht dazu nicht be rufen können, wird hiermit bei Vermeidung der Pfändung, zu welcher der communliche Förster und die städtischen Polizeiorgane instrutrt und angewiesen worden sind, untersagt. Schwarzenberg, am 3. August 1865. Der St adtrath daselbst. . Weidauer, Bürgermeister. Wie zur Zeit deS Fürstentages Preußen durch die äußerste Schroffheit sein Ziel erreichte und den österreichischen Versuch einer Reform der deutsche» Bundesverfassung vereitelte, so hält Preußen auch jetzt starr und unbeugsam fest an den Februar-Forderungen, welche e« mit Recht al- ein vollständtge- Aequivalent der Einverleibung der Herzogtümer in die preußische Monarchie betrachtet. Noch bi« vor wenigen Tagen Hatte man sich in Wie« geschmei chelt, durch andere und stärkere als bloS diplomatische Einflüsse eine Entschlie ßung König Wilhelm'- im Sinne eines Compromisse» zwischen den preußische« Februar-Forderungen und den österreichischen Postulat««, zu Gunsten der Her zogtümer hervorzurufen; allein Herr v. Gi-marck hat sich bis zur Stunde stärker gezeigt al» alle dynastischen Sympathien und Rücksichten, und wa ber mannhafte Protest de- preußischen Abgeordnetenhauses gegen die innere Politik des Premier» nicht zu erreichen vermochte, da» vermag auch Oester reich nicht in der schleSwig-holstein'schen Gache. Der Wille de» Königs bil ligt offenbar bi» jetzt noch da- Vorgehen de- Herrn v. Bismarck in der in ner« wie in der äußern Frage. Die AuftechthaltuNg der MiliMHieorgani- der Hafersgrenze ist. DK Fürstliche Forstverwaltung Stein, den 5. August 1865. - Tochor. Mev er. - Bekanntmachung — Auf Antrag der Erben weil. Augusten Karolinen veno. Schubert in Wildenfels soll da» zum Nachlasse derselben gehörige, am 28. Juli d. I- ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 534 Thlr. —- —- gerichtlich gewürderte Hausgrundstück in Wildenfels, Nr. 240 de- Brandcataster» und Nr. 234 de- Grund- und Hypothekenbuch«, ' -e» IA September I8YL öffentlich an den Meistbietenden an hiesiger Gericht«stÄe versteigert werden. ErstehungslustiM werden geladen, an diesem Tage vormittag- an Gericht-amt-stelle sich einzufinde« und Mittag» 12 Uhr der Gubhastation sich gewärtig zu halten. Die ungefähre Beschreibung de» Grundstück», die Oblasten und die Subhastation-bMigMgen find au» de« Anschläge, welcher im hiesigen Gericht»- amtSgebäude aushängt, ersichtlich. Wildenfels, am 29. Juli 1865. TageSgefchichte. ' ivefterreich and Preuße«. Alle Bemühungen des österreichischen CabineteS, auf Grund derherabgeminder- tcn Februar-ForderungeN einen die Selbstständigkeit der Herzogthümer und die Rechte de» deutschen Bunde» einigermaßen wahrenden Compromiß mit Preu ßen zu Stande zu bringen, sind, wie eS scheint, erfolglos geblieben. Der jüngste österreichische Versuch, zu diesem Ziele zu gelangen, die Mission des Grafen Bloome nach Gastein, ist als gescheitert zu betrachten und von der projectirten Monarchen-Begegnung in Gastein scheint wenigstens vorläufig keine Rede mehr zu sein. So stellt sich augenblicklich die Lage dar. Die Stunde der Entscheidung für die österreichisch-vnußjsthe Allianz dürste gekom men sein. Nachdem sie seit Monaten wie ein vom Sturm gejagtes Schiff in allen Fugen ge lrccht, ist sie jetzt auf de« Punkte de» Zerschellen» angelangt.