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EUMall und Anzeiger. Amtsblatt der Kömgl. Ämtshauxtmannschaft Großenhain, der Lünigl. Amtsgerichte Mesa «nd Strehla, sowie des Stadtraths rn Riesa. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Für die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. 1Ä2. Sonnabend, den 24. Decembcr 1881. 34. Jahrg. »WWIMI—' - ' - ' " > ——s^-SWW Srjäicivl in Riesa wöchentlich dreimal: DienStag, Donnerstag und Sonnabend. - AdennemeniSpreiS vierteljährlich l Mark 2s Pig. — Bestellungen nehmen alle Kaiscrl. PmlannalltN die lirxcdilicncn in V.icsa und Strehla <E. Schön-, sowie ave Bolen em^gen. — Inserate, welche bei dem auSgcbreiteten Leserkreise eine wirksame Veröffentlichung finden, erbitten wir nn' -is Lags vorher Vormittags 10 Uhr. Was lang ersehnt der Kinderherzen: Die heil'ge Weihenacht brach an; Es kommt beim Schein der Christbaumkerzen Der Kleinen Freund, der Weihnachtsmann. Nun schallen freudige Gesänge, Die Trommel, die Trompete klingt — Der Kinder froh bewegte Menge Jauchzt hoch vergnügt und tanzt und springt. Auf Schlössern und in Bettlerhütten Ist überall das gleiche Bild, Denn jedes Hoffen, jedes Bitten Wird durch den Weihnachtsmann erfüllt. Weißenacht! ! Und alles, was im holden Traume ! Das frohe Kinderherz geschaut, Da uuterm grünen Tannenbaume i Ist alles niedlich aufgebaut. ! Erfüllt von kindlichem Entzücken ) Singt jedes hell sein Weihnachtslied, ! Die Freude glänzt aus aller Blicken, ; Es wogt die Brust, die Wange glüht. So strahlt das Licht der Weihnachtskerzen < Nur reiner Liebe vollen Schein — ! Und leise klingt's in unfern Herzen: ; O selig, noch ein Kind zu sein! Doch sollte nur den Unfern gelten, Was dieser Tag an Liebe bringt? O, greift ins Herz, in das so selten : Der Armen Noch und Jammer dringt. ; Die Herzen auf und auf die Hände! i Und gebet hin — mit Liebe hin ? Den Hilfsbedürft'gen eure Spende, Denn fröhlich Geben bringt Gewinn! Wer freudig giebt am heut'gen Feste, ' Der hat sich selber reich bedacht, i Er feiert doppelt und aufs Beste z Die stille, heil'ge Weihenacht! Bekanntmachung. Die Errichtung einer Schifferschule in Meißen betreffend. Auf Anordnung des Königlichen Ministerium des Innern wird vom bevorstehenden Winter ab in Meitze» eine Schifferschule gleich denen in Schandau, Königstein, Wehlen und Copitz bereits bestehenden, errichtet. Diese Fachschule hat zum Zweck den mit der praktischen Schifffahrt Beschäftigten Gelegenheit zu bieten, diejenigen Kenntnisse sich anzueignen, welche zu einer gedeihlichen Führung ihres Berufes erforderlich sind und bei der Prüfung der Elbschiffer und Floßsührer nach der Verordnung vom 2. Januar 1864 vorausgesetzt werden. Der Unterricht erstreckt sich,dabei einestheils auf die, die praktische Schifffahrt betreffenden Gegenstände, als Einrichtung, Bewegung, Beladung und Steuerung der Fahrzeuge — die strompolizeilichcn Vorschriften — die Geographie der Elbe — das Zoll- und Versicherungswesen — die Schifferpapiere — das Wichtigste über die Dampfschiffe rc. — andernthcils auf eine Nachhilfe in den auf das praktische Berufsleben bezugnehmenden geschäftlichen Aufsätzen und Rechnungsweiscn. Die Anmeldung zur Theilnahme an dem während der Wintermonate dauernden Unterricht hat bei Herrn Schiffsherrn Carl Finke in Meißen als Loealvorstand der Schule, zu geschehen, bei welcher Anmeldung zugleich der Betrag von Drei Mark an Unterrichtsgeld zu entrichten ist. Der Fachunterricht wird unter Anleitung der Köm gl. BezirkLwasserbauinspcction durch den König!. Dammmeister Herrn Henn icke aus Grödel, der Elementarunterricht durch den Tertius der Bürgerschule zu Meißen, Herrn Wilhelm daselbst, ertheilt. Unterrichtstage sind Freitags und Sonnabends. Es ergeht nun an alle, sowohl mit der Segel- als Dampf-Schiffsahrt sowie mit der Flösserei praktisch beschäftigten Mannschaften, denen es um eine weitere Ausbildung in ihrem Berufe ernstlich zu thun ist, hierdurch die eindringliche Aufforderung, die ihnen hierzu gebotene Gelegenheit durch fleißigen Besuch der Schifferschule gehörig zu benutzen und auf diese Weise sich diejenigen Kenntnisse anzueignen, welche zum Bestehen der vor der Königlichen Amtshaupt- mannschast Meißen, als Elbstromamt, abzulegenden Steuermannsprüfung gefordert werden. Dresden, den 10. Dccember 1S81. Königlicher Commissar für die Schifferschnlen. Baurath Löhmann. Bekanntmachung. Zur Anfertigung der den Recrutirungs-Stammrollen als Unterlage dienenden Geburtslisten für das Geburtsjahr 1864 werden den Pfarrämter» des hiesigen Bezirks in den nächsten Tagen die nöthigen Formulare zugehen und wird dabei bemerkt, daß die ausgefertigten Geburtslisten nach § 45' Ersatz- Ordnung — Gesetz-Sammlung 1876 S. 43 — bis 16. Januar künftigen Jahres an die betreffenden Stadträthe und Gemeindevorstände abzugeben sind, auch in Bezug auf die Familiennamen unehelicher Söhne auf die General-Verordnung des Evangelisch-Lutherischen Landesconsistoriums vom 9. December 1879, Bezug genommen. Formulare zu Geburtsscheinen sind bei der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft zu haben. Den Stadträthe» und Gemeindevorständen liegt nunmehr ob, die in der Geburtsliste vom Jahrgange 1862 ausgezeichneten männlichen Personen auszumitteln, um die in Frage kommenden Verhältnisse s. Z. in der Stammrolle genau angeben zu können. Die bezüglich derjenigen Gestellpflichtigen, welche sich außerhalb des Geburtsortes aufhalten, melden und gestellen, bei den betr. Stammrollenführern gehaltenen und beantwortet zurückgelangten Anfragen sind «»erinnert mit der Stammrolle anher einzureichen. Die Standesämter haben nach tz 45'd der Ersatz-Ordnung einen Auszug aus dem Sterberegister vom Jahre 1881, enthaltend die Eintragungen von sämmtlichen Todesfällen männlicher Personen, welche das 25. Lebensjahr noch nicht erfüllt haben, anzufertigen, darin Bor. und Zunamen, Geburtstag und Ort aufzuführen und unerinnert bis 15. Januar künftigen Jahres anher einzureichen. (Der Einfachheit halber können hierzu auch die bei den Standesämtern befindlichen, mit der Ueberschrift „Todesanzeige" versehenen Formulare ver wendet werden.) Großenhain, am 20. December 1881. Die Königliche AmtshanPtmannschaft. i. v. v. Mayer. «ckanntmachnug. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte ist der Hausbesitzer M Herr Friedrich Wilhelm Wittig in Görzig als Ortsrichtcr für Görzig in Pflicht genommen worden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Strehla, den 19. December 1881. Königliches Amtsgericht daselbst. Thiemann. Hennings.