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Auf Grund der Vorschrift in 8 38 des Neichsgesetzes vom 23. Juni 1880 in der Fassung vom 1. Mai 1894, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, wird daher für die Ortschaften Tharandt, Rabenau, Braunsdorf, Deuben, Döhlen, Dorfhain, Eckersdorf, Fördergersdorf, Großopitz, Grillen burg, Hainsberg, Hartha niit Spechtshausen, Hiuter- ' gersdorf, Kleinvpitz, Lübau, Niederhermsdvrf, Ober hermsdorf, Pohrsdorf, Saalhausen, Schweinsdorf, Somsdorf mit Cossmannsdorf, Unterweißig u. Weißig bis zu und mit dem 3. April 1897 die Hundesperre hiermit verfügt. Es sind daher innerhalb der obgenannten Ortschaften bis zu und dem 3. April ds. Js. alle Hunde durch An kettung oder Einsperrung festzulegcn. Der Festlegung gleich zu achten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine, jedoch dürfen die Hnnde ohne von der Ortspolizei behörde ertheilte Erlaubniß aus dem obenbezeichneten Sperr gebiet nicht ausgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorb versehen und außer der Zeit des Ge brauchs festgelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Herden, von Fleischerhunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd wird unter der Be dingung gestattet, daß die Hnnde außer der Zeit ihrer Ver wendung bcz. außerhalb des Jagdreviers festgelegt oder mit einem sicheren Maulkorbe versehen an der Leine ge-j führt werden. Alle Hnnde, welche innerhalb des vbenbezcichneleiw (Nachdnul vewwen.) Meine offieielle Fran. Roman von Col. Richard Henry Savage. „Wenn Sie mir den Gegenstand beschreiben wollen, so werde ich ihn suchen und Ihnen nach Petersburg nachschicken," sagte der Schaffner höflich. Nun blieb mir keine andere Wahl — ich mußte weiter lügen. Nachdem ich dem Schaffner den verlorenen Gegenstand beschrieben, ihm meine Petersburger Adresse angegeben und einen deutschen Thaler in die Hand ge drückt hatte, schlenderte ich langsam nach dem Speisesaal zurück. Nun mußte ich mich wohl oder übel wieder neben meine Mitschuldige setzen und die Comödie bis zum guten oder schlimmen Ende weiter spielen. In diesem Augenblick überkam mich die entsetzliche Vorahnung eines schlimmen Eudes mit aller Macht, denn der erste Reiz des Abenteuei liehen war vorüber, und nun begann sich das Gewissen zu rühren und kniff mich ganz gehörig. Was würde mein einziges, geliebtes Weib in Paris wohl sagen, wenn ihr diese Geschichte je zn Ohren käme? Wie würden ihre ehrlichen blauen Augen vor Entrüstung blitzen und flammen, wenn sie wüßte, daß ich irgend einem andern Weib gestatte,' sich ihren Namen und ihre Stellung anzumaßen, daß ein anderes Weib ihren Platz an meiner Seite ohne ein Wort des Widerspruchs von mir einnehmen durfte? Und doch hatte mein übereiltes Vorgehen dies alles meiner Sicherheit wegen nothweudig gemacht. Ach Gott! noch zum Abschied hatte sic gesagt: „Nimm mir Dein empfängliches Herz hübsch in acht, Du lieber, alter Arthur, laß Dich durch Deine militärische Ritterlichkeit in keine Schlinge locken und sei hauptsächlich vor schlauen Weibern auf der Hut. Denke dran, wie Du bei unserer letzten Spritzfahrt nach New-Uork auf einem transatlantischen Dampfer beinahe wegen Schmuggels verhaftet wurdest, bloß weil Du zu höflich warst, um einer niedlichen französischen Putzmacherin, die Dir ein Packet zu tragen gab, Deinen Arm und Deinen Schutz auf dem Gang über die Fallreeps treppe zu verweigern. Denke daran, was damals die Zeitungen alles über Dich brachten!" Und nun befand ich mich hier in einer noch viel schlimmeren Lage, denn in den Vereinigten Staaten trifft den Schmuggler nur eine leichte Buße, während die Sonnabend, den 16. Januar 1897. Sperrgebietes frei umherlaufend betroffen werden, sind ein zufangen und in sicheren Gewahrsam zu bringen. Die Entschließung darüber, ob solche Hunde zu tödten sind, be hält sich die Königl. Amtshauptmannschaft, an welche oes- > halb unverzüglich Anzeige zu erstatten ist, für jeden ein zelnen Fall vor. Jedoch werden die Ortspolizeibehörden ermächtigt, umherlaufende Hunde, deren Einfangen mit be sonderen Schwierigkeiten verbunden ist, ohne Weiteres er schießen oder aus sonst geeignete Art tödten zu lassen. Zur Cvntrole darüber, daß den vorstehenden Bestimm ungen nicht entgegen gehandelt werde, haben die Orispolizei- behörden öftere Umgänge des Cavillers anzuordnen und dafür, daß solche gehörig stattfinden, in Gemäßheit von Z 26 Abs. 1. 2. und 3. der Competenz Verordnung vom 22. August 1874 Sorge zu tragen. Verdächtige auf Toll wuth hindeutende Erscheinungen an Hunden oder Katzen sind sofort zur Kenntniß der Ortspolizeibehörde zu bringen, welche Letztere ungesäumt Anzeige an die Königliche Amts- hauptmannschast zu erstatten hat. Zuwiderhandlungen gegen die bezüglichen Vorschriften werden, insofern dieselben nicht als Vergehen gegen § 328 des Reichsstrafgesetzbuchs zu ahnden sind und daher Ge- fängniß bis zu einem Jahre einzutreten hat, auf Grund von 65 Nr. 4 u. 66 Nr. 4 des Viehscuchen-Gesetzes in der Fassung vom 1. Mai 1894 bestraft. Königliche Amtshauptmanuschaft Dresden-Altstadt, am 11. Januar 1897. On. 8vtnniüt. Die Änmeldmta der Reerutirungs- Stammrolle betr. Auf Grund 8 25 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 werden hiermit alle Militärpflichtigen, welche hier geboren, oder welche, ohne hier geboren zn sein, ihren dauernden Aufenthalt hier haben, aufgefordert, in der Zeil vom 15. ^rrininv I)i8 mit 1.Lednuun 1897 be hufs Aufnahme in die Recrutirnngsstammrolle und zwar ! die nicht hier Geborenen unter Vorlegung ihrer Geburts- ! scheine, welche von den betreffenden Behörden unentgeltlich Strafe, die in Rußland auf einen falschen Paß steht, eine sehr schwere ist. Mit einem unterdrückten Fluch kehrte ich zu meiner Mahlzeit zurück. Als ich eintrat, bemerkte ich gleich, daß Helene ängstlich nach dem Eingang blickte und offenbar, trotz ihres lebhaften Gespräches mit dem Oberst, an mich gedacht hatte, wenigstens athmete sie erleichtert auf, als ich mich neben sie setzte. Wohl war meine Eßlust verschwunden, aber die Angst hatte mich durstig gemacht, und so machte ich mich, den Burgunder beiseite schiebend, über den Cognac her. Das Benehmen meiner sogenannten Frau war geradezu vollkommen. Mit ganz selbstverständlicher Zärt lichkeit sagte sie: „Nun, lieber Arthur, was sür eine dumme Eisenbahnangelegenheit hat Dich denn mir und Deinem Essen entzogen?" „Das Gepäck und die Sorge, eine eigene Wagen- abtheilung zu bekommen, liebes Herz," erwiderte ich, indem ich eine Zärtlichkeit zur Schau zu tragen suchte, die ich durchaus nicht fühlte, denn durch ihre einschmeichelnden Reize hatte sie mich sowohl meiner Frau in Paris als auch der russischen Polizei gegenüber in eine sehr peinliche Lage gebracht. Der ritterliche Offizier an Helenens Seite beugte sich nun mit der den gebildeten Russen eigenen Gewandtheit vor und sagte, ich möchte mir doch über unsere Bequem lichkeit im Zuge keine Sorge machen. Er werde das Glück haben, auf einer Inspektionsreise noch ein Stück des Weges mitzufahren, und nehme es auf sich, mir und meiner Gattin das beste Conpö zu verschaffen; ein Wort von ihm sichere uns jede denkbare Rücksichtnahme. Dann neckte er uns mit der sichtlichen Angst der gnädigen Frau um mich und berichtete, sie habe ihm von dem Augenblick an, wo ich vom Tisch anfgestanden sei, nur noch mit halbem Ohr zugehört und sei mehr als ein mal auf dem Punkt gewesen, mir nachzulaufen. Dann fragte er noch, während er der gnädigen Frau zutrank, lachend: „Vermuthlich befinden sich die Herrschaften auf der Hochzeitsreise?" Erröthend lächelte sie mich an und rief ihm mit kindlicher Unschuld in vorwurfsvollem Tone zu: „O, Herr Oberst, wir sind ja schon eine ganze Ewigkeit verhei- rathet!" „Meinen Glückwunsch, Ihrem Herrn Gemahl," er widerte der Russe, „bei ihm hat der Ehemann den Lieb haber noch nicht verdrängt." Dazu seufzte der schwarz- 10. Jahrgang. ausgestellt werden, bei dem unterzeichneten Bürgermeister während der gewöhnlichen Geschäftsstunden sich anzumelden. Die Militärpflicht beginnt mit dem 1. Januar des j Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet. Sind Militärpflichtige, welche sich zur Stammrolle anzumelden haben, zeitweilig abwesend, (auf der Reise be griffene Handlungsdiener usw.) so haben ihre Eltern, Vor münder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. Die Anmeldung zur Stammrolle ist seitens der Mili tärpflichtigen so lange alljährlich zu wiederholen, bis eine endgiltige Entscheidung über die Dienstpflicht durch die Er satzbehörden erfolgt ist. Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im ersten Militärpflichtjahre erhaltene Loosungs- schein vorzulegen. Außerdem sind etwa eingetretene Veränderungen betr. des Wohnsitzes, des Gewerbes usw. dabei anzuzeigen. Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militärpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersatzbehörden ausdrücklich hiervon entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt worden sind. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stamm rolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauern den Aufenthalt oder Wohnsitz wechseln, haben dies behufs Berichtigung der Stammrolle beim Abgänge von hier dem unterzeichneten Bürgermeister und nach Ankunft an dem neuen Orte der mit der Führung der Stammrolle beauf tragten Behörde spätestens innerhalb 3 Tagen zu melden. Wer die vorgeschricbenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, wird, indem er zugleich zur Nachmeldung verpflichtet bleibt, mit einer Geld strafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft. Rabenau, am 7. Januar 1897. Der Bürgermeister. braune Riese; allem Anschein nach beneidete er mich um den Besitz dieses reizenden Wesens, das seine Gedanken errieth und dadurch in Verlegenheit gebracht wurde, daß er ausrief: „Sie machen sich über mich lustig; ein solches Erröthen sieht man nur auf dem Gesicht einer Neuver mählten! Vermuthlich, fuhr er zu meiner größten Ver legenheit fort, „begeben Sie sich zur Saison nach St. Petersburg, und ich hoffe, Sie diesen Winter dort zu treffen." Mein Schützling antwortete darauf nur mit Blicken, und ich stöhnte innerlich. Großer Gott! Wenn nun der Oberst im Zug blieb! Ein kalter Schauer überlief mich bei dem bloßen Gedanken daran, denn dann konnte ich die Dame in Wilna nicht verlassen! Jetzt wurde das erste Zeichen gegeben, und unser neuer Freund entfernte sich mit höflicher Verbeugung. Offenbar hatte die gesellschaftliche Eleganz meiner Frau Eindruck auf ihn gemacht; übrigens hatte auch ich für dies kurze sntrös in der russischen Hofgesellschaft mein Möglichstes gethan. Nun wendete ich mich streng zu ihr und flüsterte: „Meine liebe, junge Dame, Sie vermehren die Schwierig keiten unserer Lage! Sie haben diesen Mann auf den Glauben gebracht, wir gingen nach St. Petersburg." „Ich habe ihm nur nicht widersprochen," entgegnete sie vorwurfsvoll, „weil ich wußte, daß er Ihre Fahrkarte nach der Hauptstadt gesehen hatte. Hätte ich denn diesem Oberst, der mich für Ihre Frau hält, sagen können, ich gehe nach Wilna? Meine Angst während der Zeit, uw Sie ferne von mir waren, hat ihn ohnehin auf den Glauben gebracht, ich hänge noch mit romantischer Liebe an Ihnen." „Ihre Angst, während ich fern von Ihnen war?" wiederholte ich in seltsamer Erregung, halb von unge stümer Freude, halb von thöcichtem Kummer bewegt, denn ihre traurigen, vorwurfsvollen Augen waren so schön wie die einer aus den Fluthen auftauchenden Najade. „Ja," unterbrach sic mich, „denn ich wußte, daß Sie versuchen würden, über die Grenze zurückzukommen, und wagte doch nicht, Ihnen zu folgen, um Sie umzustimmen, weil dies den Verdacht des Obersten hätte erregen können. Aber wäre es Ihnen durch ein Wunder Gottes gelungen, nach Deutschland hinüberzukommen, so hätten Sie mich in die tödtlichste Verlegenheit gebracht, in der sich je eine Dame befunden hat. " (Fortsetzung folgt.)