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N'ockcMatt für Pulsnitz, KHnWilnülli, Radrbcrg, Radrlnirg, Moritzburg und AmgrgroL Erscheint: Mittwoch« und Sonnabend«. Abvnnementspreis: !«t«schlieülich dk« jeder Sonnabend-Nummer beiliegenden SonntngSblalti«) Vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Nnum einer gespaltenen Corpus- »elle berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags N Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt des Königlichen Amtsgerichts, sowie des Stadtrathes zu Aulsnitz. Geschäftsstelle» Mr KönigsbrL«: bei Herm Kaufm. M. Tschersich. SechsunddreWgfter Jahrgang. DreSde«; Annoncen-BureauS Haaseusteia L Vogler u. Jnval»de«d<r»t. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwort!. Nedacteur Alwin Endler in Pulsnitz. Druck und Verlag von Paul Weber s Erben in Pulsnitz. L-ipztgr Siudolph «»ts» HUtsäin/rvi-fttS unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarke» oder Postcinzahlung aus. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. ^XPkMlvN Ü68 ^Ml8dlLtiSG» Mittwoch. 47. 11. Jani 1884. Bekanntmachung. Die durch Kauf in den Besitz der Stadtgemeinde übergegangene, an der Kamenzerstraße gelegene voruAs^Jn Freitag, den 13. Juni 1884, Nachmittags 5 j im Wege des Meistgebots zum Abbruch versteigert werden. Hierauf Reflectirende werden hiermit aufgefordert, sich zur obgedachten Zeit an Ort und Stelle einzufinden. Die Bedingungen werden vor der Versteigerung bekannt gemacht und können auch vorher aus der Rathsex Pulsnitz, am 10. Juni 1884. Der Stadtrath. Schubert, Brgrmstr. Donnerstag, den IS. Zum 1881, Viehmarkt in Kamen; Zeitereignisse. Pulsnitz, 5. Juni. Se. Mas. König Albert hat anläßlich des Besuches, welchen er vor Kurzem in Ge meinschaft mit seiner hohen Gemahlin dem Niederwald denkmal widmete, noch an demselben Tage folgendes, den Empfänger hoch ehrendes Telegramm abgesandt: „Professor Johannes Schilling. Soeben mit der Königin an Ihrem herrlichen Denkmal gewesen, lebhaft Ihrer gedacht. Albert." — Der fast 20 Jahre in den Vereinigten Glas hütten zu Radeberg bedienstete Kutscher Noack hatte am 31. Mai auf dem Wege nach Lichtenberg, wohin er Coaks fahren wollte, das Unglück, beim Anschleisen vom Wagen zu fallen, wobei letzterer ihm über die Beine fuhr. Das eine Bein ist so schwer verletzt worden, daß eine Amputation desselben unterhalb des Knies sich nöthig machte. — Der frühere Director und spätere Jnspector der Dresdener Feldschlößchenbrauerei, Friedrich Schanz, ist wegen Unterschlagung von der dasigen Kgl. Staatsan waltschaft in Haft genommen worden. — Es wird vielleicht für Manchen, der sich nicht im Besitze kleinerer Gewichte befindet, und das ist wohl bei dem größeren Theil unserer kleineren Haushaltungen der Fall, von Interesse sein, zu erfahren, daß man als Grammgrwicht recht gut die neuen Scheidemünzen ver wenden kann. DaS Einpfennigstück wiegt 2 Gramm, drei Zweipfennigstücke wiegen 10 Gramm, das Fünf- Pfennigstück 2'/r Gramm, das Zehnpfennigstück hat ein Gewicht von 4 Gramm. Will man also z. B. unter suchen, ob ein Brief das Minimalgewicht des einfachen Briefes (15 Gr.) hat, so lege man den Brief in die eine Waagschale, in die andere dagegen 6 Fünspfennig- stücke oder 2 Fünf- und 3 Zweipfennigstücke. — Die Zimmerpflanzen brauchen jetzt mehr Wasser, als sonst und darf das Begießen, wenn die Oberfläche des Erdbodens auszutrocknen beginnt, nicht versäumt werden. Auch im Zimmer gilt die Regel, stets durch dringend zu gießen und immer überschlagenes Wasser, also niemals frisches Brunnen- oder Wasserleitungs- wasser anzuwenden. Wollen Zimmerpflanzen nicht vor wärts und bleibt die Erde immer naß und backig, so muß man dieselben in eine recht sandige lockere Erde setzen. Zarte Zimmerpflanzen kann man in der ersten Hälfte dieses Monats verpflanzen. — Das sicherste Schutzmittel gegen Blitzgesahr ist der Blitzableiter. In Sachsen haben nahezu 5 «/, der Gebäude vorschriftsmäßige Blitzarbeiter; von 500 ländlichen Gebäuden sind 48 mit Blitzableitern, darunter nur 19 mit vorschriftsmäßigen, versehen, während in der Provinz Brandenburg aus dieselbe Zahl 4, in der Provinz Sachsen nur 1 und in Waldeck, der Pfalz, Altpommern rc. noch nicht ein einziger kommen, man in Holstein unter500 ländlichen Gebäuden 62 zählt, dagegen die mit derartigen Schutzmitteln versehen wurden. Er höht wird dir Blitzgefahr durch Anbringen von Wetter- saßuM' so kamen z. B. in der Gegend von Osnabrück, woselbst die meisten Häuser Solche tragen, auf 1 Mill. Gebäude 443, welche jährlich der Blitzschlag getroffen. In unserm Vaterlande hat sich in der letzten Zeit die Zahl der Blitzableiter vermehrt, indem von städtischen Gebäuden jetzt 4,84 und von ländlichen 4,94 °/o Solche besitzen. Es kommt dies mit daher, daß die Brandversicherungsanstalten die Anlage dieser Schutzmittel insofern unterstützen, als sie theils einen Theil der An lagekosten tragen, theils die Prämien erniedrigen. Bald wird Seitens des König!. Sächs. Ministeriums des Innern eine kleine Schrift herausgegeben werden, in welcher Jedermann die nöthige Belehrung über normale Anlage von Blitzableitern finden soll. — Die Hausfrauen werden vor den mit Nickel plattirten Kochgeschirren gewarnt. In einer Sitzung des natur wissenschaftlichen Vereins für die Provinz Sachsen und Thüringen machte Professor Schmidt die Mittheilung, daß die gegenwärtig in den Handel gebrachten nickel- plattirten Kochgeschirre zum Allgemeingebrauch nicht zu empfehlen wären. Professor Birnbaum in Karlsruhe habe den Nachweis geführt, daß kochendes Wasser, welches mit Essig und Kochsalz in einem Verhältniß ver setzt war, wie dies in sauer reagierenden, salzigen Speisen der Fall ist, beträchtliche Mengen von Nickel aus der Plattirung auslöse. Oederan. Am 29. Juni soll die Enthüllung des Lutherdenkmals stattfinden; es besteht aus einer Büste nach Rietschel und aus einem Postament aus Cottaer Sandstein. Die Kosten des Denkmals sind bis auf eine Kleinigkeit von 200 Mk. gedeckt. Colditz. Verschiedene hiesige Bewohner, welche das von dem Bäcker W. entnommene Brod genossen hatten, bekamen alsbald darnach heftiges Erbrechen rc. Der Bäcker, ein sehr ehrenwerther Mann, ließ deshalb sofort die noch vorhandene Waare von Sachverständigen unter suchen, und dabei stellte sich heraus, daß Bestandtheile von Arsenik in dem Brod vorhanden waren. Ob nun irgendwelcher Racheakt vorliegt oder ob vielleicht in den betreffenden Mühlen als Rattengift aufgestellter Arsenü sich durch irgendein Versehen unter das Mehl gemischt hat, läßt sich zur Zeit noch nicht feststellen. Leipzig, 7. Juni. (L. Z.) Gestern Abend wurde hier ein zugereister Bettler, ein angeblicher Brauer aus Bayern, verhaftet, der als Landstreicher unerreicht da stehen dürste. Er hatte fast alle nur denklichen Legiti mationspapiere bei sich, die freilich sämmtlich gefälscht waren. Außer mehreren Militärpapieren besaß er Ar- beitszeugnisse, Arbeitsbücher u. bergt., welche ihn in den Stand setzten, aus nicht weniger als 12 der verschieden sten Prosessionen zu reisen. Das zur Anfertigung dieser Atteste rc. gehörige Material, als mehrere offenbar gleich falls gefälschte behördliche Stempel, Fläschchen mit Stempelfarbe u. s. w., führte er gleich bei sich. — Zur Begründung der Gemeinde-Krankenversicher ung im Sinne des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1883 ist nach 8 5 desselben die Gemeinde des BeschästigungS- ortes zuständig. Bei Bauhanbwerkern kann jedoch der Ort, wo der Meister seine gewerbliche Niederlassung hat, als Beschäftigungsort des Gesellen gelten. Nur wo der Geselle ausschließlich für eine Arbeit angenommen wird, die nicht am Sitze der gewerblichen Niederlassung des Meisters auszusühren ist, kann dies nicht gelten; in olchen Fällen wird sich jedoch meist zur Bildung einer Baukrankenkasse im Sinne von Z 69 de» Gesetzes ver- chreiten lassen (Verordnung der Ministeriums des Innern vom 28. Mai d. I.) — Nach der für Truppen und Heeresbedürfnisse be- tehenden Eisenbahn-Betriebsordnung sollen Rekruten, Reservisten und Landwehrmänner bei der Einberufung zu den Fahnen und Entlassung in die Heimat in der dritten Wagenklasse 10 Pfg. für den Mann und auf je 7,5 Km zahlen. Diese Bestimmung hat die Erläuterung erhalten, daß unter der Einberufung zu den Fahnen nur die Einziehung der Militärpflichtigen behufs ihrer Einstellung bei einem Truppentheil zur Dienstleistung zu verstehen ist und nur die zu diesem, nicht einem anderen Zwecke (z. B. Oberuntersuchung, erster ärztlicher Unter suchung und dergl.) seitens der Militärbehörden erlassenen Einberusungsschreiben, die betreffenden Militärpflichtigen zur Forderung eines Militärbillets berechtigen. — Die historische Gesellschaft von Missouri hat dem deutschen Kaiser zu dessen letztem 87. Geburtstage nachträglich eine aus einem Steine (dem sogenannten heiligen Steine) geschnittene, zwei Fuß lange Jndianer- pfeise, wie solche von den Rothhäuten bei feierlichen Gelegenheiten benutzt wird, geschenkt. Die Pfeife hat die Farbe von dunklem Carneol und eine sehr geschmack volle Form. Geschenk nebst Begleitschreiben sind vor Kurzem nach Berlin abgesandt worden, woselbst sie, obwohl verspätet eintreffend, doch als seltene Gabe will kommen sein dürften. — Das in Glogau garnisonirende 3. Posen'sche Infanterie-Regiment Nr. 58 ist, wie Berliner Blätter melden, versuchsweise mit einem neuen Infanterie-Sei tengewehr ausgerüstet worden. Dasselbe unterscheidet sich dadurch von dem bisherigen Modell 1871, daß es fast um ein Drittel kürzer als letzteres und dement sprechend auch bedeutend leichter ist. Der Griff ist nicht von Messing, sondern von Holz mit massivem Beschlage. Königsberg, 3. Juni. Am Sonnabend fanden drei Knaben aus Altenberg bei Königsberg auf dem dortigen Artillerie-Schießplätze eine nicht krepirte Granate. Als sie sich gleich daran machten, die Zündvorrichtung zu untersuchen, explodirte da- Geschoß, tödtete einen Knaben und verletzte die anderen lebensgefährlich. — In Köln fand am Pfingstfeste der 13. Abge ordnetentag des deutschen Kriegerbundes statt. Die Ver sammlung bestand aus 100 Vertretern von 2452 Vereinen. Es wurde beschlossen: Die dem deutschen Kriegerverbande angehörenden Preuß. Provinzial- und Gauverbände treten bei vollständiger Wahrung ihrer Selbstständigkeit, Untheil- barkeit, Statuten, Zeitungsorgane u. s. w. in den deutschen Kriegerbund, sofern gleichzeitig der deutsche Kriegerbund mit den ihm zugetretenen und noch zutretenden Provin zial- und Gauverbändrn in den deutschen Kriegerverband eintritt. Der „deutsche Kriegerverband" soll für dir Folge „deutscher ReichSkriegerverband" heißen.