Volltext Seite (XML)
Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgegend Amts Blatt des Aönigl. Amtsgerichts und des Siadtrathes Wulsnih Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Inserate sind bis Dienstag u. Freitag, Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor. vuszeile (oder deren Raum) IO Pfennige. KescHästssteUsn bei Herrn Buchdruckereibes. Pabst in Königsbrück, in den An- noncen-Bureaus von Haas, n- stein L Vogler u. „Jnvaliden- dank" in Dresden, Rudolph Mosse in Leipzig. Als Beiblätter: l. Illustr. Konntags- btatt (wöchentlich), 2. Kine sandwirth- scHasttiche Weitage (monatlich). Abonnements-PreiS: Vierteljährl. 1M. 2b Pf. Aas Wunsch unentgeltliche Zusendung. Druck und Verlag von E. L. Förster's Erben in Pulsnitz. Sweiundvirrzigster Jahrgang. Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. 17. September 1890. Mittwoch. Bekanntmachung, die Wahlen von Vertrauensmännern der land- und forstwirthschaftlichen Berufsgenoffenschaft für das Königreich Sachsen betreffend. Zufolge ergangener Anordnung des Königlichen Landesversicherungsamtes sollen die in diesem Jahre vorzunehmenden Neuwahlen der Vertrauensmänner und Vertrauens mannsstellvertreter der land- und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Königreich Sachsen in der Weise veranstaltet werden, daß die Neugewählten ihr Amt am 1. Januar 1891 anzutreten haben. Demgemäß werden die Bürgermeister von Königsbrück und Elstra, sowie die Gemeindevorstände und Gutsvorsteher des Bezirks unter Hinweis ans die an sie ergangene authographische diesseitige Verfügung vom 28. Juni 1888, Sir. 2456 angewiesen, die Neuwahl eines Vertrauensmannes und eines Stellvertreters desselben in jedem Vertrauensmannsbezirke herbeizuführen, das Ergebniß aber Ms MM 3V. September dieses Jahres hierher anzuzeigen. Dabei wird ausdrücklich bemerkt, daß eine Wiederwahl der jetzigen Vertrauensmänner und Stellvertreter zulässig ist. Kamenz, am 9. September 1890. Königliche Amtshauptmannschaft. , von Zezschwitz. Bela an t m a ch u n g. Montag, den 22. September 1890, Vorniittags 9 Uhr: sechste diesjährige öffentliche Sitzung des Se;irksanssch«ffes mit der am Amtsbrete im amtshauptmannschaftlichen Gebäude aushängenden Tagesordnung. Kamenz, am 10. September 1890. Königliche Amtshauptmannschaft. , von Zezschwitz. Mittwoch äen 2-4-. 8eptemöer RielunnrM . Donnerstag, äen 25. September Arammarüt ! Dubnitz. Abonnements-CmlMng. Für das am 1. Oktober beginnende vierte Quartal erlauben wir uns zum Abonnement auf das Pulsnitzer „Amts- und Wochenblatt" ergebenst einzuladen und bitten die Bestellung der durch die Post bezogenen Exemplare rechtzeitig aufgeben zu wollen, damit pünktliche Zustellung erfolgen kann. Bestellungen werden in unserer Expedition, von unseren Zeitungsträgern, sowie von allen Postanstalten und Landbriefträgern entgegengenommen. Achtungsvollst KzepeöiLion öes WuLsnitzev Amts- unö Wochenblattes. Die Sozialpolitik des Kaisers. Die bereits in allen Blättern bekannt gewordene Er widerung Kaiser Wilhelms auf eine Rede des Landtags marschalls Grafen Reventlow gelegentlich der Manöver festlichkeiten in Glücksburg, betreffend die „dunkelen Schatten, welche den inneren Frieden Deutschlands zu gefährden drohen", lenkt im hohen Maße die öffentliche Aufmerksamkeit wiederum der Sozialpolitik des Kaisers zu, dem unter den „dunkelen Schatten", deren Beseitigung Graf Reventlow durch das segensvolle Wirken des Kaisers erhoffte, können nur die sozialdemokratischen Bestrebungen gemeint sein. Zuversichtlich sprach der Kaiser die Hoffnung aus, diese „dunkelen Schatten" bannen zu können, aber sehr unzwei deutig setzte er hinzu, daß er dazu nur im Stande sein werde, wenn jeder deutsche Mann nach seinen besten Kräften Mithelfe, die festgeschlossenen Bande der Ordnung gegenüber den Elementen des Umsturzes aufrecht zu erhalten. Im Uebrigen wies der Kaiser darauf hin, daß jeder Bürger Mit Äuhe und Geduld der Entwickelung der Gesetzgebung in Bezug auf die inneren Zustände entgegensetzen möge. Diese Kundgebungen des Kaisers haben gegenwärtig einen doppelt hohen Werth, denn sie legen nicht nur deut lich und klar aller Welt die Grundzüge der kaiserlichen Sozialpolitik vor die Augen, sondern sie enthalten auch in Hinblick auf vie neue Phase, in welche die sozialdemo kratischen Angelegenheiten durch die am 1. Oktober statt findende Aufhebung des Sozialistengesetzes offenbar treten werden, eine besondere Bedeutung. Der Hinweis des Kaisers, daß Jedermann nach seinen Kräften an der Lösung der sozialen Aufgaben mitwirken müsse, legt klarstes Zcug- niß ab, daß nur durch die Arbeit des ganzen Volkes die sozialen Gebrechen allmählich geheilt werden und die isoge nannte „soziale Frage" ihre Lösung nicht nur durch Staatsgesetze oder gar nur Parteipolitik, zu welcher in jeder Weise und im schlimmsten Sinne die sozialdemokra tische Propaganda zu rechnen ist, finden kann und soll. Der Wunsch des Kaisers, daß man die Entwickelung der Gesetzgebung mit Geduld und Ruhe abwarten solle, beweist aber auch, daß sowohl für die Aufbesserung des Looses der Armen und Elenden im Staate, als auch gegen etwaige revolutionäre Umtriebe der Sozialdemokraten neue Gesetze in Aussicht stehen, wenn die künftige Lage der Dinge solche erheischen sollte. Von einem ruhigen Zuschauen bei einer etwaigen gefährlichen Entwickelung der sozialdemokra tischen Agitation kann also seitens der Reicksregierung nicht die Rede sein, wenn auch vom 1. Oktober ab versucht wird, ohne die scharfen Bestimmungen des Sozialistengesetzes mit den Sozialdemokraten auszukomnien. Es muß dabei vor allen Dingen der Verlauf des eigenthümlichen Prozesses innerhalb der sozialdemokratischen Partei selbst abgewartet werben, ob die gemäßigten oder „parlamentarischen Sozial demokraten" Oberwasser behalten, oder die „Jungen" ihren Radikalismus bethätigen werden. Jedenfalls ist für revo lutionäre Parteibestrebungen im deutschen Reiche kein Raum, das mag sich derjenige Theil der Sozialdemokraten, der „ohne Reichstag" (?!) zur Herrschaft gelangen will, ein für alle Mal gesagt sein lassen, denn revolutionären Ge walten würden eben der Kaiser und das Reich mit ganzer Macht entgegentreten. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. Die beiden hiesigen Männergesangvereine beabsichtigen, zur Unterstützung der vom Hochwasser Geschä digten der Kreishauptmannschaft Dresden Freitag, den 26. d. M., im Saale des Hotel „grauer Wolf" unter Dkitwir- kung unserer Stadtcapelle ein Concert zu geben. In Anbe tracht des wohlthätigen Zweckes dieser Veranstaltung wäre ein recht zahlreicher Besuch erwünscht, umsomehr als der Ein trittspreis ein sehr mäßiger ist. Derselbe ist auf 30 Pfg. festgesetzt, ohne indeß der Mildthätigkeit Schranken zu setzen. Für die Besucher findet nach Beendigung des Con- certes ein Tänzchen statt. Pulsnitz. Am Sonntag, den 14. d. M., wurde in einem Dickicht des fiskalischen Waldes bei Ohorn der Leichnam eines unbekannten Mannes, der sich durch Er hängen entleibt hatte, von Pilzsammlern gefunden. Nach der Kleidung des sehr in Verwesung übergegangenen Leich nams wurde der am 23. Februar 1849 in Bretnig geborene ledige Leineweber Friedrich Hermann Thomas, der sich Ende März dieses Jahres von Bretnig entfernt hatte und über dessen Verbleib bis jetzt nichts bekannt geworden war, recognoscirt. Thomas litt an Schwermuth und Verfolgungs wahnsinn. Er hat demzufolge ohne allen Zweifel seinem Leben freiwillig ein Ende gemacht. — Die am 15. Juli d. I. begonnenen Gerichtsferien haben nun ihr Ende erreicht. — Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß jetzt nur Diejenigen auf das Erinnerungskreuz 1849 Anspruch haben, welche nicht am Feldzug 1849 in Schleswig-Holstein be- theiligt gewesen sind, sondern während der Dauer dieses Feldzuges activ im Lande gedient haben. Diejenigen, welche an dem Feldzuge theilgenommen haben, hatten ihren Anspruch bereits im Jahre 1874 geltend zu machen. Da gegen haben an das Erinnerungskreuz 1863—64 nur Die jenigen Anspruch, welche an der Bundesexecntion in Holstein theilgenommen haben, und nicht solche, welche zu dieser Zeit activ im Lande dienten. — Nach einer Verfügung des königlich sächsischen Kriegsministeriums werden die in diesem Herbst bei der Infanterie und den Jägern ihre 1., bez. 2. Uebung ab leistenden Ersatzreservisten (zehn-, bez. sechswöchentliche Uebung) mit dem neuen Gewehr (Modell 88) ausgebildet. Die Umbewaffnung der gesammten sächsischen Fußtruppen erfolgt dem Vernehmen nach Anfang Oktober. — Der Commandeur der 1. sächs. Cavallerie-Brigade Nr. 23, Generalmajor von Kirchbach, wurde von König Albert zum Generalleutnant befördert. — Folgende Warnung dürfte wohl Vielen nicht un willkommen sein: Diejenigen Personen, welche durch Un wohlsein verhindert sind, an einem gerichtlichen Termin, zu welchem sie Vorladung erhalten haben, zu erscheinen, müssen in diesem Falle dem Gerichte rechtzeitig ein ärztliches Attest vorlegen. In einer am 9. d. M. in Oschatz abgehaltenen Schöffengerichtsverhandlung wurde eine Zeugin, welche ihr Ausbleiben wohl entschuldigt, aber kein ärztliches Zeugniß eingereicht hatte, zu 5 Mk. Geldstrafe, ev. einen Tag Haft und zur Tragung der durch das Ausbleiben verursachten Kosten verurtheilt. — Am 28. d. M. ist ein Falbtag 1. Ordnung, doch kann nach den Erfahrungen dieses Sommers auch dieser der Falb'schen Theorie spotten. Dresden, 13. September. Das Ministerium des Innern erläßt nunmehr auch die Generalverordnung wegen der den Krankenkassen und Gemeindebehörden obliegenden rechtzeitigen Beschaffung von Quittungskarlen und Beitrags marken, sowie wegen anderweitiger Vorbereitungen zur Durchführung des Rcichsgesetzes betreffend die Jnvaliditäts- und Alters-Versicherung vom 22. Juni 1889. — Es wird wohl wenigen noch erinnerlich sein, daß