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M«. LSI. Sonnabend, den 7. August LS«» Aaußmer E Nachrichten. Lreisblatt flir dm Kreis-Directions-LeM öautzen. Ämtsötatt für die «gerichis- und VerwaNungskezirke Rautzen, Schir^ismalda, Rönigswarlha, Weißenberg und Herrnhut. Redacteur und Verleger: E. M. Mouse in Bautzen. Ausruf. Ein entsetzliches Unglück hat in den Kohlenschächten des Plaucnschen Grundes bei Dresden sich am 2. dieses Monats ereignet. Durch Entzündung schlagender Wetter in denselben haben voraussichtlich sämmtliche tu den betreffenden Äohleusckächten angefahren gewesene Bergleute, über 3V0 au der Zahl, worunter viele Familienväter, ihr Leben eiugebüht. Der Umsang und die Einzelheiten der furchtbaren Katastrophe sind zwar zur Zeit, wo die Retlungsarbeiten fortdauern, noch nicht festgestellt und bekannt: allein die traurige Gewißheit steht fest, daß eine große Anzahl Versorger von jetzt armen Wittwen und Waisen durch den statt, gehabten Unglücksfall um ihr Leben gekommen und daß deren Hinterlassenen der Hülfe dringend bedürftig find. Es ist demnach auch schon ein Hauptcomiti behuss der Sammlung und Vcrtheilung von Unterstützungen in der Bildung begriffen, und ergeht nunmehr auch an die zum Wohlthun stets bereiten Bewohner unseres Regierungsbezirks die dringende Bitte, durch Geldbeiträge la« Elend lindern zu helfen. Die Kreis-Direction ist bereit, alle derartigen Liebesgaben anzunehmen und an das Haupts tzomit^ weiter zu befördern. Bautzen, den 3. August 1869. Die König!. Sächsische Kreis-Direction. P. Frhr. von Gutschmid. v. Zezschwitz. Bekanntmachung. Aus Anlaß des namenlosen Unglücks in den Kohlenwerken ,,Segen-Gottes-Schacht" und „Hoffnungs-Schacht" im Plauenschen Grunde, ich welches so viele Familien ihrer Ernährer beraubt worden find, hat der unterzeichnete Stadtrath beschlossen, in hiefiger Stadt eine HmssaMMlNNg durch die Herren Bezirksvorsteher veranstalten zu lassen. Einer Bitte, die Gaben reichlich fließen zu lassen, bedarf es im vorliegenden Falle wohl kaum, und bemerken wir nur, daß unbe- schM und neben der Haussammlung auch in unserer Rathskanzlei und in der Stadtwaage milde Gaben entgegen genommen werden. Bautzen, den 5. August 1869. Der Stadtrath. Löhr, Bürgermstr. B e k a n n 1 m a ch u n g. Da man in Erfahrung gebracht hat, daß unter dem im laufenden Jahre erbauten Roggen stevenweis größere Mengen der unter dem I Nm« Mutterkorn bekannten Unreinigkeit sich gezeigt haben, so nimmt die unterzeichnete Behörde hieraus Veranlassung, vor dem Verkaufe I und dm Gebrauche des vom Mutterkorn nicht gereinigten Getreides zu warnen, fordert Diejenigen, welche mit Feldbau sich beschäftigen, I hüiNl auf, alle mögliche Sorgfalt und Mühe anzuwenden, um das Getreide von jener krankhaften Frucht sorgfältigst zu reinigen und I hebt gmz besonders hervor, daß das Mutterkorn, weil dasselbe leichter als das gesunde Getreidekorn ist, beim Ausdrusch« durch Werfen, I Sickn md Abfledern ohne große Mühe von den gesunden Körnern sich ausscheiden läßt. hierbei macht man darauf aufmerksam, daß der Verkauf des mit Mutterkorn verunreinigten Getreides bereits durch Rescript vom 14. September 1785 (publicirt durch Oberamtspatent vom 28. oss.) bei Vermeidung der Confiscation und einer Geldbuße von 20 Thalern ! untersagt ist und daß nach Befinden auch die Bestimmungen des revidirtcn Strafgesetzbuchs in Art. 215 und 285 1 a in Anwendung zu bringen smd. Wmn übrigens zugestanden werden mag, daß zuweilen eine vollständige Reinigung des Getreides vom Mutterkorn schwer fallen ! könnte und wmn deshalb bei einer geringen Beimischung jener Unreinigkeit mit Bestrafung der betreffenden Verkäufer Anstand zu nehmen sein wird, so glaubt man von einer solchen Nachsicht doch keinen Mißbrauch befürchten zu sollen, sondern hofft vielmehr, daß die Gefahr für die Gesundheit, welche mit dem Genüsse des mit Mutterkorn vermischten Getreides verbunden ist, allein genügen werde, Producenten wie t Consumenten zur äußersten Vorsicht beim Ver- und Ankauf wie bei Verwendung von Getreide anzumahnen. Die Stadtpolizeibehörde zu Bautzen, am 4. August 1869. Heerklotz, Stdtrth. Oefs e nt l i ch e Va r I ad u n g. Der Dienstknecht Andreas Lorenz aus Reichwalde im Königreich Preußen wird hiermit, da er sich von seinem letzten Aufenthalts, orte Preititz entfernt hat und nicht zu erfahren ist, wo er dermalen verweilt, öffentlich vorgeladen, sich sofort und spätestens bis zum 16. August 186S behufs der Verantwortung wegen einer wider ihn vorliegenden Anzeige an hiefiger Gerichtsamtsstelle einzufinden. Zugleich ersucht man alle Gerichts- und Polizeibehörden, Lorenz im BetretungSfalle auf diese Vorladung aufmerksam zu machen und «nher zu weisen. Königl Gericht-amt Bautzen, am 4. August 1869. Bodtl Lot.