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S-nmvenv. Nr. 1». 12. Februar 1881. Weißerih-Zettung. Amts-Matt für die Königliche Amtshauptmannfchast Dippoldiswalde, sowie für die Königliche« Amtsgerichte «nd die Stadträtye zu Dippoldiswalde «nd Krauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Ikhne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstag«, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- - Anstalten und die Agenturen. - Preis vierteljährlich 1 Mark LS Pfg. - Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit lv Pfg. sür die Spalten-Zeile, oder derm Raum, berechnet. I Amtlicher Theis. Bekanntmachung. Nach dem Befunde der am heutigen Tage von Herrn Bezirksthierarzt Lehnert hier vorgenommenen Obduction ist der Hund des hiesigen Handelsmanns Herrn Kretzschmar mit Tollwuth behaftet gewesen und in Folge derselben am 8. ds. Mts. verendet. Da dieser Hund — ein gelblich weißer Pudelbastard männlichen Geschlechts, 1'/» Jahr alt, 20 om hoch, mit breitem, rothen, gestickten Halsbande versehen, auf welchem die Nummer „23 Stadt Dippoldiswalde" befindlich gewesen — in den letzten Tagen auch in einigen der nachgenannten Orte gesehen worden ist, sieht sich die Königliche Amtshauptmann schaft veranlaßt, für die Ortschaften Obercunnersdorf, Höckendorf und Paulödorf eine von heute ab beginnende ILwöchige Hundefperre hiermit anzuordnen, gleichzeitig aber auch die für die Orte Reichstädt, Ruppendorf, Beerwalde, Berreuth mit Seifen, einschließlich der Rittergüter Reichstädt und Berreuth unterm 14. December vor. Js. angeordnete Sperre auf weitere 12 Wochen zu verlängern. Alle mit dem vorgedachten Hunde in Berührung gewesenen oder von Ersterem gebissenen Hunde und Katzen sind sofort zu tödten und gehörig zu vergraben; alle anderen Hunde aber innerhalb der vorgedachten Zeit eingesperrt zu halten oder mit einem gut construirten, das Beißen unbedingt verhindernden und gehörig befestigten Maulkorbe zu versehen, beziehentlich an sicherer Leine zu führen. Andere von demselben Hunde gebissene Hausthiere aber sind mindestens 12 Wochen lang abzusperren. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen find nach den Vorschriften des Mandates vom 17. April 1798 zu bestrafe», beziehentlich zur Bestrafung anher anzuzeigen. Dippoldiswalde, am 9 Februar 1881 Königliche Amtshauptmannfchast. von Kessinger. Semig. Nach Seiten der Bezirksversammlung am 7. ds. Mts. vorgenommenen Ergänzungswahl besteht der Bezirks- Ausschusi der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft aus den Herren Bürgermeister Voigt hier, Stadtrath Uhrenfabrikant Großmann in Glashütte, Gutsbesitzer Steyer in Reinholdshain, Amtslandrichter Kleber in Obercunnersdorf, Hauptmann Aster auf Reinhardtsgrimma, Rittergutsbesitzer Otto auf Naundorf, Ortsrichter Braun in Nassau und Gutsbesitzer Petzold in Liebenau, was m Gemäßheit der Bestimmung in Abs. 2 von 8 28 der Ausführungs-Verordnung vom 20. August 1874 hiermit bekannt gemacht wird. Dippoldiswalde, am 9 Februar 1881. Königliche Amtshauptmannfchast. von Kessinger. Ludwig. Bekanntmachung. , Zur Deckung des Fehlbetrags bei den verschiedenen städtischen Kaffen sind in Gemäßheit der gefaßten Collegial- beschlüffe im laufenden Jahre