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KlWWWAlWM D»» .er»-»»!r«Uch» «»lt»Ir»»nd- »«!<:»!»! «»glich mH v»»»»dm» der T»»> nock ko»». «Md ^«Nlogm. v« Vr»!» IO, »I, »4 «nm br»U» <Iol»n«I - Ilnzelgmz«»« Im » ««timweilr» ty »O ^amIU«n<in„Ig«n vud ei«Nmgk>»ch« >»dI«N>»»r IO, «»»wert» >1. II« dl» SV mm drill, P«M. «»»I»m„»U, »0 «u«w»n» I»«. !»« dl, «> mm dnll, m»l>. «»lm,,l^l» I«. -m«w»rl, »« N,lch„I,nn>,. v»aich»a-«»n«», Lilgilg Nr. >222». »nn,>«d«-»>r».««nl»' «,,g,d Nr. 2> « enlhaliend die amllikhen Bebannlmachnngen der Amtshauplmannschafk und der Staalsbetzörden in Schwarzenberg, der Siaass- u. Nädiishen BeijScden In Schneeberg, Lößnitz, Neustädlel, Trünhaln, sowie der Finai^SmIer in Aue und Schwarzenberg. S» werden autzerdem veröffenliicht: Di« Dekannimachungen der SladkrAe zu Au« und Schwarzenberg und der Amlsgerichie zu Aue und Iodannzeorgenstadt. Verlag E. M. Gärtner, Aue, Srzqeb. §er»fpr«A«r- a« dl «n» er Utol» «NU «u» 44» SLn«»^, 1» Sch«^mdc„ rddl vmblaiischrlN' »«Ndfrtlmd vdttrlgetlre» 4l»,«!,«> .«»nahm« fg« dl« am rlachmlUag »r>ch«Inmd» Nummk» dl, »ormlllog, s Uhr l-> d«, limiplaeschllsl«, ft»ll»n. Ein, «,w»dr s«r dl» «lulnahm» d«r AnMg»» am v»r«lchrl»b»>,en Tag, !»w> a» d^lmmln St»I» wird »I«!,»g»dm. auch alchl lür dl» RlchUadill dir durch Ih<ml»r<x»r au<g»g«d«nm «m«lg»». — g!r Aück-ad» un- °«rllm,l »l»,«lmidl«r SchrUlMlch» akxrulmml dl» Strlst. UUilag d»lu« vrranlwarluug. - NlUtrdmhunam de, Ichifl,b,lrl«t», lxgrllnd«» ,Un»2lulgrl>'d». D»> Iadlung^ a»r,ug und Noudur, r»llm Radall» al» nicht unelndarl. yauptgeschäfldNeNeo l»r Uu». Libnitz. Schn»»d«rg und Schmarz«nd»r». Nr. 293. Sonnabend, den 17. Dezember 1927. -"B"' « —" 80. Nabrq. Schiedsspruch in der Eisenindustrie. Amtliche Anzeigen. Än-lvi-uelle Regelung -er Arbeitszeit. Lohnerhöhungen. Düsseldorf, 15. Dez. Die Schlichtungsverhandlungen in der Eisenindustrie haben bereits heute nachmittag zu einem Schiedsspruch geführt, ch Der Spruch zerfällt in zwei Teile, deren erster die Frage der Arbeitszeit für die einzelnen Werke individuell regelt. Die Regelung gilt bis 1. Dezember 1928 und ist von da ab erstmals mit einmonatiger Frist zum Monatsschluß kündbar. Der zweite Teil regelt die Lohnfrage. Die Grundzüge sind folgende: Es wird eine Lohnerhöhung um 2 v. H. festgesetzt, ferner ein Labnausgleich für Stundenlöhne um 50 v. H., ein Lohnausgleich für Akkord und Prämien- arbeiten um 60 v. H. Der Stundenlohn beträgt für den 21- jährigen Facharbeiter demnach 88 Pfg., für den 21jährigen Hilfsarbeiter 60 Pfg. Die Dauer des Lohnabkommens ist bis zum 1. Oktober 1928 festgesetzt worden. Von da ab ist das Abkommen mit einmonatiger Frist jeweils zum Monatsschluß kündbar. Die ErklSrungsfristen für beide Teile laufen bis zum 19. Dezember, 18 Uhr. .. . * Enttüuschung auf beiden Setten. Düsseldorf, 15. Dez. Von Arbeitgebe rseitc wird darauf hingewiesen, daß die Gesa m>t w,i rkung der beiden Schiedssprüche sich zurzeit nstch -Mchtistbkrschen lasse. Es stehe aber fest, daß, wenn nicht wesentliche Milderung des Schieds spruches zugunsten der Industrie eintrcte, eine sehr große Mehrbelastung sowohl der Eisen schaffenden wie der Das Rsichsversorgungsgesetz. Erhöhung der Bezüge. — Sterbegeld für Hinterbliebene. Berlin, 15. Dez. Auf der Tagesordnung der heutigen Reichstagssitzung steht die -weite Beratung des Neichsoer - sorgungsaesetzes. Der Entwurf bringt auf Grund der Desoldunoserhöhung für die Beamten auch eine Erhöhung der Krieosbeschädigten- und Hinterbliebenenbezüge. Reichsarbcitsminister Dr. Brauns äußert starke Be denken geaen die Einführung von Sterbegeldern für die Kriegshinterbliebenen, doch wird der Augschußan trag auf Einführung eines Sterbegeldes auch für die Hinter- bliebenen mit 385 gegen 19 Stimmen angenommen. Da gegen stimmen nur die Mitglieder der R<"'chsreg!ernng in den verschiedenen Fraktionen und einige Zentrumsabacordncte unter Führung des Ncichsarbeitsministcrs Dr. Brauns. Die Gesamtvorlage wird dann in zweiter und dritter Lesung an genommen. Angenommen w'vd ferner eine Entschließuna, die für die Erziehunosbeibilfen der Kriegerwaiien jährlich 20 Millionen fordert. Die Beihilfen sollen im Bedarfsfälle bis zum voll endeten 21. Lebensjahre gewährt werden. Es folgen die Alsitimmnnoen über die Entschließun gen zum Besoldungsgesetz. Anaenonnnen werden Ausschlußentschlies-ungen, wonach durch den Abbau der ört lichen Sonderrusclstäae in keinem Falle ein Beamter gegenüber der neuen Besoldunasordnunq schlechter gestellt werden dürfe und wonach von der Wiedereinziehuna überbezahlter Vorschüsse auf das neue Besoldungsgesetz almesehen werden soll. An genommen wird auch die Entschließung der Regieru'msvar- tcien, die «'nen Gesetzentwurf zur Beseitigung und Zu - -sammenlegung von Behörden, Neuverteilung der Dehördenaufqäben und andere Verwaltungsreformen fordert. Heber den Teil dieser Entschließung, der eine Vereinigung des Bersorgunaswesens mit der Reichsfinanzverwaltuna für erstrebenswert bezeichnet, wird im Hammelsprung entschieden, der die Ablehnung mit 186 gegen 67 Stimmen bei 2 Ent haltungen ergibt. Piscator verurteilt. Berlin, 15. Dez. Das Urteil im Prozeß des ehemaligen Kaisers gegen die P i s e a t o r-B ii hn e erhält die «inst- wellige Verfügung, wonach die Person des Kaisers auf der Piscatorbühne nicht dargestellt werden darf, aufrecht. Pis- eator wird dem Antrag des ehemaligen Kaisers ent sprechend verurteilt. Di« Kosten hat der Beklagte zu tragen. — Piscator soll beabsichtigen, gegen das Urteil Be rufung einzulvgen. Eisen verarbeitenden Industrie eintreten werde. Man ver weist insbesondere auf die Regelung des Lohnausgleichs, welche die Werke sehr stark belasten werde, sowie weiter auf die Verdoppelung des bisherigen Mchrstnndenzuschlags. Be sonders betrachtet man die allgemeine Lohnerhöhung in ihrer Auswirkung sowohl für die Eisen schaffende und Eisen ver arbeitende Industrie als auch für die gesamte übrige Wirt schaft als sehr schwerwiegend. * Esse«, 15. Dez. Der HauptvorstanL des Gewerkver eins deutscher Metallarbeiter nimmt in einer Erklärung zu dem Schiedsspruch Stellung. In dieser Erklärung wird u. a. gesagt, daß die Entscheidung des Reichs- arbeitsministers st a r k r n t tä u sch c, da sie von dem Sinne der Verordnung wesentlich abweiche und weil die Lohner höhung ungenügend sei. Einer sofort einzuberufenden Kon ferenz der Funktionäre soll die Ablehnung des Schieds spruches vorgeschlagen werden. Annahme des Schiedsspruches im Manefelder Erzbergbau. Halle, 16. Dez. Nach Annahme des Schiedsspruches in den Lohnstreitigkciten des Mansfelder Erzberg baues durch die Arbeitnehmer hat auch die Mansseld-A.-G. die Arbeiterorganisationen willen lassen, daß sie den Schieds spruch trotz' schwerster Bedenken annehme. Sie macht aber daraus aufmerksam, daß sie nach Ablauf der Gel- tungsdaner des Schiedsspruches, das Lohnabkommen kündigen und auf die-affen Löhn«-^UEMeifen würde, falls die wirt- schsktliche Lo-w des Unternehmens und der Stand dc^Metall- preise eine Weiterzahlung der stark erhöhten Löhne nicht ge statteten. Eine Denkschrift über -ie Wohnungsnot. Berlin, 15. Dez. Der N e i ch a r b c i t s m i n i st e r hat dem Reichstag eine Denkschrift über die Woh nungsnot und ihre Bekämpfung vorgelegt. Nach ihr kommt die Annahme eines Fehlbedarfs von SOO 000 Wohnungen und eines jährlichen Zuwachsbedarfes bis zu 200 000 Wohnungen den Verhältnissen am nächsten. Die Neubaumieten würden sich < ohne Zuschuß aus öffent lichen Mitteln mindestens auf 300 Pro»ent der Mieten in der Vorkriegszeit stellen. Nur durch den Einsatz öffentlicher Mit tel ist es möglich geworden, diese Mieten in der Regel auf 150—170 Prozent der entsprechenden Friedensmiete festzu setzen. An eine Erhöhung der gesetzlichen Miete wird man nur dann denken können' wenn man darauf rechnen kann, daß ein großer Teil der Vevölk"rung durch Erhöhung seines Einkommens den notwendigen Ausgleich dallir erhält. Ein Abbau der Zwangswirtschaft kann nur dann er folgen. wenn einmal die Mieten der allen und neuen Woh nungen dem allgemeinen Vrei»stand angenähert und wenn ferner das Angebot der Nachfrage einigermaßen entspricht. Der W o h n u n g s n e u b a u verlangt für die nächsten Jahre annähernd z w e i M i l l i a r d e n j ä h r l i ch. In den Jahren 1924 bis 1926 wurden schätzungsweise etwa vier bis fünf Milliarden für Wohnungsbanten angelegt. Die endgül tige Finanzierung des Wohnungsbaues 1927 ist noch nicht abgeschlossen. Die Denkschrift erörtert ferner die Möglichkeit einer Sen kung der Baukosten. * * * Verlängerung des Mieterschußgesctzes. Berlin, 15. Dez. Die Regierungsparteien haben einen Antrag.gestellt, das bestehende Mieters chutzgesetz vor läufig bis zum 15. Februar zu verlängern. Der Reichsrat billigt di« Desolbnngsvorlage. Berlin, 15. Dez. Der Neichsrat erklärte sich einstimmig mit der B e s o l du n gs v or l a g e in der Fällung de: Ne-chs- tagsbeschlüsse e i n v e r st a n d e n. Bauern, Thüringen, Würt temberg und einiae andere kleinere Staaten ließen erklären, daß sie zwar aus finanziellen Gründen mit der Vorlaoe nicht einverstanden seien, aber im Interesse der Beamtenschaft von einem Einspruch ^lbstand nähmen. Einverstanden erklärte sich der Reichsrat auch mtt einer Verordnung, wonach die bisheriaen örtlichen Sonderzuichläg« aufgehoben werden sollen. Ferner wurde das Krieggschäden- schlußgesetz angenommen. Berlin, 15. Dez. Der B i l du n g s a u s s ch u ß des Reichs- tages hat sich bis zum 9. Januar vertagt, ohne die erste Lesung des Schulgesetzentwurfes zu Ende zu führen. Oe^enMche Skadweror-rrekenMlnq in Aue Montag, den 19. Dezember 1927, 18 Wr (nachm. 6 Uhr). Tagesordnung: 1. Blenderung der Dedarfssätze für städtische Unterstützungs empfänger. 2. Bewilligung von Weihnachtsgaben für Hilfsbedürftige. 3. Nachbewilliaungen für Bauten im städtischen Freibade. 4. Kleine Anfraae der bürgerlichen Stadtverordnetenfraktion, Krankenhausbau betr. Frey, Stadtverordneten-Vorsteher. Wie seither, so erklären wir uns auch in diesem Jahr« bereit, zugunsten eines in hiesiaer Stadt zu errichtenden Dürgerheims Beiträge, durch welche die Geber die Zusendung b-w. Erwideruna von Neujahrskarten ablösen wallen, bis zum 2». Dezember 1927 mitta-s in unserer Stadtkasse und in der Verwaltunasstelle Neuwert entoeoenzunehmen. Die Namen der Geber werden in der am 31. Dezember 1927 erscheinenden Nummer des Erzgebirgischen Dolksfremrds veröffentlicht. Schwarzenberg, 15. Dez. 1927. Der Rat der Stadt. Bestätigte Todesurteile. .. . Nachdem in der vergangenen Woche vor dem 2. StrafseHcks des Reichsgerichts die Revisionsverhandluntz, in dtzM sos» Fememordprozeß Wilms durchxefi-hrts worKft .wM erfolgte am Donnerstag die Verkündung des Urteils. Es lautet: Die Revisionen der Angeklagter: Fuhrmann, U mho fer,v"KPa pprcpsth und Schulz gegen das Todesurteil des Schwurgerichts beim Landgericht I Berlin vom 26. März 1927 werden verworfen. Auch die Revision der Staatsanwaltschaft zogen dasselbe Urteil, soweit es auf Freisprechung der An^klagten von Poser, Stantien und Budzinsky gelautet hatte, wird verworfen. Jedem der verurteilten Angeklagten werden die Kosten seines Rechtsmittels auferlegt, die Kosten der Revision der Staatsanwaltschaft der preußisch«! Staatskasse auf gebürdet. Das Reichsgericht hatte als Ncvisionsinstanz nur darüber zu entscheiden, ob Fehler im V e r fah r en vor der ersten In stanz, dein Berliner Schwurgericht, vorgekommen sind. Der Tatbestand selbst unterlag nicht der Beurteilung des Reichsgerichts. Es mußte seiner Entscheidung, nachdem Fehler im Verfahren nicht sestgestellt werden konnten, das Urteil des Schwurgerichts zu Grunde legen. Es ist bekannt, daß dieses in weiten Kreisen als ein Fehlspruch angesehen wird, der nicht zuletzt auf die wüste Propaganda einer gewissen Presse ze«n die Angeklagten zu- rückzuführen ist. Die Tat, wegen der Oberleutnant Schulz und seine Gefährten zum Tode verurteilt worden sind, ist keines wegs geklärt, ebensowenig sind die Beweggründe offenbar. Jedenfalls sind die Verurteilten nicht die genwinen Mörder, zu denen sie von der Linkspresse gestempelt werden. Wenn sie überhaupt schuldig sind, dann haben sie deshalb gefehlt, «eil sie glaubten, mit der Tat ihrem vaterlande eine« Dienst zu tun. Die nationalen Kreise dürfen den» furchtbaren Schicksal der zum Tode Verurteilten gcaenüber nicht tatenlos die Hände in den Schoß legen. Sie müssen nach dem Beispiel der poli tischen Gegner ihren ganzen Einfluß in Presse und Par- lamenten einsehen, daß Schulz und seine Mitverurteilten be gnadigt werden- und daß ihnen die Freiheit wiedergeschenki wird. Woldemaras kommt nach Berlin. Berlin, 15. Dez. Der litauisch« Ministerpräsident Wol demaras wird in der nächsten Doch« hier Besprechungen Im Auswärtigen Amt haben. Der neue Bundespräsident der Schweiz. Bern, 15. D«z. Die Vereinigte Bundesversammlung wählte heute zum Bundespräsidenten für 1928 den bisherigen Vizepräsident SchuItheß mit 156 von 175 gU. tigen Stimmen. 25 Stimmzettel waren unbeschrieben. Zum Vizepräsidenten wurde Bundesrat D r..H a ab «wähl-