Volltext Seite (XML)
Frankenberger Tageblatt Amtsblatt für die MG.AintshaHtmmGch MH-, das König!. Amtsgencht Md den StMrat zu Frankenberg «„»ktnbera i. Sa. — Druck und Berlag von T. B. Roßberg in Frankenberg i. G«. Berantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg seu. in Framenoerg 77. Jahrgang Mittwoch de« 1». April 1918 ^i- 82 Der veuticben Nolrelten Aon die den Glauben cm des deutschen Volkes großes sieghaftes Schicksal sesthält und damit durchhält, bis der entscheidende Erfolg ciutreieu muß. Diese sittlichen Kräfte sind im deutschen Volke zur Einheit eines unbeugsam starken Willens zum Siege zusammengefaßt. Darüber verfügt kein Volk der Feinde. Darum muß uns der Sieg bleiben. Darum reden wir eine so stolze Sprache der Tat, daß die Welt den Atem anhält. Der rechte Stolz äußert sich in Taten, bläht sich nicht in Worten. Die Feinde haben sich in ruhmrederischcr Prah lerei, Lästerei und Hetzerei im Uebermaß gebläht, umso mehr, je weniger ihren Worten Taten zu folgen vermochten. Wie haben sie unsren „Mt.üarismus" geschmäht, dessen Eiscnfaust sie jetzt schwerer als je zu fühlen bekommen! Mit einem Trom, melseuer von Lug und Trug, dem kein andres gleichkommt, haben sie uns überflutet, um uns um unser Ansehen und unsre Geltung in der Welt zu bringen. Weun sich nur mit In Pflicht genommen worden sind: Gutsbesitzer Emil Oskar Meyer in Neudörfchen als Gemeindeältester für die Gemeinde Neudörfchen; Wirtschaftsbesitzer und Schuhmacher Ernst Julius Fritzsche in Mühlbach als Standes beamter für den zusammengesetzten Standesamtsbezirk Mühlbach und Gemeindeerpedient Johannes Illing in Garnsdorf als Protokollant für die Gemeinde Gornsdorf. Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, am 8. April 1918. n. Nacktvag zur Bekanntmachung über die Kartoffelversorgung für den Rest des Erntejahres 1917/18 vom 6. Februar 1918. Die durch die Bekanntmachung vom 28. Februar 1918 für die Bezirke der Amtshaupt- mannschasten Bautzen und Melken ausgesprochene Sperrung für Belieferung des Abschnittes 0 der Landeskartosfelkacte wird für diese beiden Bezirke vom heutigen Tage ab wieder aufgehoben. Dresden, den 8. April 1918. Ministerium des Innern. Verkauf von Quark Mittwoch, den 18. d. M., an die Bewohner de« 2. Brotkartenbezirkes Nr. 481 bi» Schluß bei Kerb r, Holler und Schaarschmidt, 8. ,, » 881 „ „ „ Herold gegen 4. Abschnitt für März der Landessperrkarte. - Die Ausweiskarte ist vorzulegen. Stadtrat Frankenberg, den 9. April 1918. Generalfeldmarschall von Hindenburg hat den Ausspruch getan: Die Tat ist des Deutschen stolzestes Wort. Erhebender, ! eindringlicher, vernehmlicher als je zeigen dies die jüngsten Geschehnisse der Gegenwart. Eine stolzere Sprache können ' Taren nicht reden, als sie unser Schwert jetzt im Westen ver richtet. Eins beispiellos stolze Sprache ist es. Denn die Graß- taten, die unser Volk in Waffen seit Frühjahrsanfang mit seiner geschlossenen Volkskraft gegen die Engländer und Fran zosen vollbringt, überragen fast noch, was unsre Waffen an Größtem, nie Dagewesenem geleistet haben. Die Taten, die unter Hindenburg-Ludendorffscher Führung die Millionen un serer Helden nunmehr auf Frankreichs Schlachtfeldern voll strecken, stellen die höchste Vollendung dessen dar, was von , jeher ein großes Volk zu edlem Stolze berechtigt hat, was Verordnung, Verhütung und Ausbreitung des Kartoffelkrebses betreffend. o Gärten und auf den Feldern kleinerer Besitzer in Krippen, Prossen, Rath mannsdorf und Kamenz das Auftreten des Kartoffelkrebse» lObrvsopblivUs suckobiotw»), einer "ußewrdentliÄ gefährlichen Kartoffel festgestellt worden ist, wird zur Verhütung seiner Ä <b/und der Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten vom 30. August 1317 (Reichsgesetzblatt Seite 748) folgendes verordnet: Kartoffeln bebauten Felder uni/die Vorräte an Kartoffeln unterliegen Prüfung auf das Vorhandenkin des Kartoffelkrebse« durch die Orts- behörden und durch Beamte der Landwirtschaftlichen Versuchsanstalt zu Dresden - Hauptstelle Ar Pffemrenschutzdienst lm Königreich Sachsen. Letztere führen zu diesem Zwecke einen besonderen . 2n Ausübung dieses Dienstes ist dem damit beauftragten Beamten jederzeit Zutritt zu den Kartoffeldern und Kartoffellagerstellen und die Entnahme von Pflanzen oder Knollen für die erforderlichen Untersuchungen zu gestatten. 2 . . . Aebsverdäqtige Erscheinungen an ausge'pflanzten oder aufgespeicherten Kartoffeln sind osort der Ortsbehürde (dem Gutsvorsteher) anzuzeigen. Die Anzeigepflicht liegt bei den Kar- Mdüanzungen dem Nutzungsberechtigten des Grundstückes und in dessen Abwesenheit dem Vertreter ob, bei Vorräten dem, der sie in Verwahrung hat. Die Anzetgepfstcht entsteht nicht, wenn von anderer Seite bereits Anzeige erstattet worden ist. Die Ortsbehörde, (der Gutsvor- steher) hat die Anzeigen unverzüglich an die Hauptstelle für Pflanzenschutzdienst im König- reich Sachsen. Landwirtschaftliche Versuchsanstal», Dresden-A., Stübel-Allee 2, weiter zu leiten. ^"Merkmale des Kartoffelkrebses sind im Anhänge angegeben. Ausführliche Mitteilungen und Abbildungen finden sich ,m Flugblatt Nr. 53 der Kaiserlich Biologischen Anstalt für Land- und Forstwirtschaft, Dahlem-Berlin. 3 Auf dem Felde, das krebskranke Kartoffeln getragen hat, sollen die Rückstände der Kartoffel- pflanzen, insbesondere Knollen, sorgfältig zusammengebracht und verbrannt werden. * 4 Die auf. einem solchen Felde geernteten Kartoffeln dürfen: 1. nicht als Pflanzkartoffeln verwendet, . „ 2. nicht ohne polizeiliche Erlaubnis aus dem Betriebe, in dem sie gebaut worden sind, entfernt, 3. nur in gekochtem oder gedämpftem Zustande verfüttert werden. Auch die Abfälle solcher Kartoffeln müssen sorgfältig gesammelt und vor dem Derfüttem gekocht oder verbrannt werden. In Betrieben, in denen Fabriken für die Verarbeitung von Kartoffeln bestehen, werden die auf verseuchten Feldern geernteten Knollen am besten ihnen zugesührt. Im übrigen ist jede Beförderung nach Möglichkeit zu vermeiden, da auch die an den Knollen haftende Erde den Krankheitserreger enthält. Schuhweike von Personen und Hufe von Tieren, die mit Kartoffelkrebs verseuchte Felder betreten haben, und Geräte sind sorgfältig von anhaftender Erde zu reinigen. Auf den verseuchten Feldern sind Tafeln mit der Aufschrift!: „Vorsicht, Kartosfelkrebs!" in Größe von mindestens 15 zu 40 Zentimetern aufzustellen. » 5. Auf dem Felde, aus dem krebskranke Kartoffeln festgestellt worden sind, dürfen bis auf weiteres nur die von der Hauptstelle für Pflanzenfchutzdienst im Königreich Sachsen, Dresden-A., Stübel-Allee 2, genehmigten Kartoffelsorten gebaut werden. Weitergehende polizeiliche Anordnungen über die Benutzung des verseuchten Grundstückes sind zulässig. 6. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden nach 8 2 der Bekanntmachung vom 30. August 1917 (Reichsgesetzblatt Seite 745) mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen geahndet. 7. Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Dresden, den 4. April 1918. Ministerium de» Innern. Anhang. Der Kartoffelkrebs ist daran kenntlich, daß man an den Knollen Wucherungen von ver schiedener Größe und Form findet, deren Oberfläche warzig und später oft zerklüstet ist, so daß sie zuweilen an manche Sorten von Badeschwämmen erinnern. Manchmal erscheinen sie nur wie kleine Warzen, ost sind es große Auswüchse, nicht selten endlich ist von der eigentlichen Knolle nichts mehr zu erkennen; an ihrer Stelle finden sich schwammartige Mißbildungen, die nur durch den Ort ihres Vorkommens erkennen lassen, daß sie ursprünglich aus jungen Kartoffeln ent standen sind. Anfänglich sind alle diese Mißbildungen hellbraun und fest. Später werden sie dunkelbraun und schwarzbraun und zerfallen allmählich, indem sie bei trockenem Wetter verschrumpfen und , zerkrümeln, bei nassem verfaulen. Da die Krankheit alle jungen Gewebe ergreifen kann, so findet man Krebswucherungen außer an den Knollen auch an anderen Teilen der Pflanze. Meistens werden die Knollen, die Wurzelzweige und die unterirdischen Stengelteile ergriffen. Wenn die jungen Triebe aber längere Zeit brauchen, um aus dem Boden herauezukommen oder wenn längere Zeit feuchte» Wetter herrscht, bilden sich auch an den Blattknospen der oberirdischen Stengel Geschwülste, an denen man nicht selten noch erkennen kann, daß sie aus Blattanlagen hervorgegangen sind. Die ober irdischen Pflanzenteile sind ebenso wie die am Licht liegenden Knollen-Auswüchse grün, ost mit einem weißlichen oder rötlichen Ton. ', im besonderen des deutschen Volkes Stolz ausmacht Zu völtischem Stolze gehören glühende Vaterlandsliebe, die über das Leben hinaus treu bleibt, unbegrenzter Opferwille, Hin- gäbe und Tapferkeit, die keine Schwierigkeit und keinen Schrecken achtet, zäheste Ausdauer, die nur der Tod über- wiuden kann. Das alles beweist unser Volk in einen» Maße, das nicht überboten werden kann. Aber das deutsche Voll bezeugt in der härtesten Feuer probe des W-ltlrieges noch mehr: eine Waffcntüchtigkeit, die durch hundertjährige Schulung des Körpers und des Geistes im Volkswrsxn verwurzelt und verwach en ist, eine Mannszucht, die unter der für viele Geschlechter chon wirk samen allgemeinen Wehr- und Schulpflicht Fleisch und Blut I im gesamten Volkstum geworden ist. Zu dem so cingeborn-n ' Gehorsam kommen Gottesfurcht, Gottvertrau« und Selbst vertrauen, das gute Gewissen und die nie versagende Geduld, Abgabe von Heu und Lteoh. Das Heer braucht zur Erhaltung seiner Schlagfertigkeit umgehend größere Mengen an Rauhsuiter.^ -^willige Abgabe vor« Heu und Stroh zu fördern und die Ablieferung zu be schleunigen, sollen Ken Liefernden in Zukunft besondere Vergütungen gewährt werden, und zwar er Erzeuger, der Heu über die ihm auferlegte Pflichtlieferung bks zum 31. Mai 1918 freiwillig abliesert, eine Sondervergütung von 4 Mark für jeden Zentner, für die nor dem 31. März 1918 freiwillig gelieferter» Mengen beträgt die Ver gütung 6 Mark für jeden Zentner; . 2. derjenige Erzeuger, der an Stroh mehr als die Hälfte des ihm auferlegten Gesamt- lieserungssolls bis zum 38. April dieses Jahres erfüllt, 2 Mark für jeden mehr ab gelieferten Zentner Stroh. Die besonderen Vergütungen werden auch denjenigen Erzeugern nachgezahlt werden, die bereits vor Erlaß dieser Bekanntmachung über ihr Gesamtlieferungssoll Heu und über die Hälfte ihres Gesamtlieferungssolls hinaus Siroh zur Ablieferung gebracht haben. Anträge auf Nachzahlung dieser Vergütung für- bereits gelieferte Mengen sind bk» spätestens zum 1S. Mat dieses Jahres hierher einzureichen. Flöha, am 8. April 1918. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Lebensmittel-Verkauf bei sämilichen Händlern: Donnerstag, den 11. d. M., aus Lebensmittelmarke M. 105, je 1 Päckchen zum Preise von 32 Pf., Freitag, den 12. d. M., auf Lebensmittelmarke Nr. 106, je 100 Gramm zum Preise von 50 Pf. das Pfund. Stadtrat Frankenberg, den 9. April 1918. Verkauf von Saatkartoffeln im Hofe des Geschäftshauses Schmidt L Psitze hier Mittwoch, den 18. d. M., vormittags von 8 bis 12 Uhr knon« Soi-e« (Odenwalder) zum Preise von M. 12.75 für den Ztr. „ „ „ „ „ nachmittags von / 2 bis 5 Uhr »psi» (Woltmann) zum Preise von M. 18.58 für den Ztr. Donnerstag, den 11. d. M„ vormittags von 8 bis 12 Uhr San»» (Odenwalder) zum Preise von M. 12.75 für den Ztr. Bezahlung hat vorher im Rathaus, Zimmer Nr. 2, zu erfolgen. Die Auswelskarte, sowie Nachweis über die Größe der Anbaufläche ist vorzulegen. Stadtrat Frankenberg, den 9. April 1918. Nichtbankwürdiges Rindfleisch gelangt Mittwoch, den 18. d. M.« von nachmittag» 3 Ahr ab an Minderbemittelte des 4. Brotkartenbezirtes Nr. 981 bi» 1258 in der hiesigen Freibank zum Verkauf. — Dce Hälfte der an sich erforderlichen Fleischmarken sind abzugeben. — Die Ausweiskarte ist vorzulegen. vtadtrat Frankenberg, ben 6. Ap il lvttj ! / *. Es eilt Nicht mit der EitMHllWg! Mr Witt, kann die Zahlung der gezeichneten Kriegsanleihe auf die Monate April, Mai, Juni, Zu« verteilen. Wer ISO Mark zeichnet, braucht sie erst am 48. Luli zu zahlen. Also: jeder kann zeichnen! ' s