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Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Abonnement: Bierteljährlich 10 Ngr. Großenhainer UMH Mings- und AqetzÄIaL Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamis und Liadiraths zu Großenhain. Onseratenannahme: Bis Tags vorher spätesten- früh 9 Uhr. Insectionskelräge von auswärts find in Post« marken beizufügen oder werden durch Postvorschuß erhoben. Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. SS Donnerstag, den 28. Mai ISS» Spruchliste der für die U. Luartatsitzung des Rezirksgeschwornengerichts in Dresden 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) 15) 16) 17) 18) 19) 20) 21) 22) 23) 24) 25) 26) 27) 28) 29) 30) Nr. dcr JahrcsNstc. ausgelooflen Heschmornen. I. Hauptgeschworne. Herr Heinrich Gotthelf Winkler, Gutsbesitzer und Gemeindeältester in Strehlen, 91. - August Friedrich Wagner, Fabrikbesitzer in Nossen, 264. - Johann Baptist Riepl, Braumeister in Dresden, 38. - Heinrich Rudolph Ludwig, Hausbesitzer und Dampfkeffelfabrikant in Plauen, 83. - Ernst Julius Gustav Reichardt, Buchdruckereibesitzer in Dresden, 37. - Ernst August Gäbel, Ingenieur und Fabrikant in Deuben, 102. - Moritz Schreiber, Gutsbesitzer in Leutewitz, 295. - Karl Ludwig Steyer, Erbgerichtsbesitzcr in Naundorf, 217. - Karl Gottfried Kühne, Gutsbesitzer in Jessen, 287. - Leo Friedrich Ludwig-Wolf, Bürgermeister in Großenhain, 309. - Robert Oscar Zschoche, Rittergutspachter in Wendischbora, 272. - Karl Gottlieb Gießmann, Gutsbesitzer und Gemeindeältester in Lampersdorf, 146. « Eduard Franz Stutzbach, Rentier in Niederlößnitz, 73. - Julius Schiffel, Dampfschneidemühlcnbcsitzer und Gemeinderathsmitglied in Großokrilla, 128. - Karl Wilhelm Döring, Mühlcnbcsitzer in Königstein, 173. - Benjamin Geißel, Gutsbesitzer in Riemsdorf, 327. - Heinrich Albert von Stammer, Domdechant und Rittergutsbesitzer in Zottewitz, 315. - Karl Johann Michael Schmidt, Privatmann in Dresden, 39. - Ernst Wilhelm Knieling, Fabrikbesitzer in Döhlen, 101. - Lesche, Nittergutspachter in Frauenhain, 314. - Karl August Franz, Hausbesitzer und Rentier in Strießen, 94. - Karl Kröber, Kaufmann in Meißen, 336. - Franz Victor Bradsky, Rittergutsbesitzer in Großcotta, 156. - Johann Valentin Fuchs, Privatmann in Dresden, 17. - Karl Gottlob Porstein, Gutsbesitzer in Oberbobritzsch, 220. - Johann Ludwig Bramsch, Gutsbesitzer in Löbtau, 64. - Ernst Kippe, Gutsbesitzer und Gemeindevorstand in Blankenstein, 144. - Karl August Hesse, Fabrikant und Stadtverordneter in Sebnitz, 188. - Johann Gottlich Näcke, Erbrichtcr in Borlas, 200. - vr. jur. von Zeschau, Rittergutsbesitzer in Berbisdorf, 135. II. Hilfsgeschworne. Dresden, am 18. Mai 1874. 1) Herr Friedrich Gustav Hübner, Hoszimmermeister in Dresden, 24. 2) - Wilhelm Otto Ganßauge, Kaufmann in Dresden, 8. 3) - Adolf Maximilian Bucher, Gasthofsbesitzer in Dresden, 1. 41 - Heinrich Hems, Privatmann in Dresden, 20. 5) - Karl Gottlieb Eberhardt, Maurermeister in Dresden, 2. 6) - Louis Ferdinand Hänsch, Hofjuwelier in Dresden, 17. 7) - Christian Friedrich Flach, privatisirender Kaufmann in Dresden, 5. 8) s Karl Heinrich Gärtner, Buchdruckereibesitzer in Dresden, 9. 9) r Johann Baptist Georg Gmeiner, Handschuhfabrikant in Dresden, 11. 10) - Louis Richard Götz, Privatmann in Dresden, 14. 11) s Johann Friedrich Gottlob Hornig, Kaufmann in Dresden, 23. 12) - Peter Hartmann Ferdinand Casimir Gerlach, Weinhändler in Dresden, 10. Königliches Bezirksgericht daselbst. i. v.: Groß. Seiten der betreffenden Ministerien ist angeordnet worden, daß von den Ortsobrig- keiten, soweit sie nach dem Gesetz vom 10. September 1870 dazu befugt sind, Dispen sationen zu Sonntagsarbeiten nur in den dringendsten Fällen ertheilt werden sollen, in- gleichen, daß die Polizeistunde an den Vorabenden der Sonn-, Fest- und Bußtage thunlichst beschränkt werde. Indem das unterzeichnete Königliche Gerichtsamt solches hiermit bekannt macht, setzt es zugleich in Anschluß an die Bekanntmachung vom 6. December 1872 in Nr. 147 HeS Amtsblattes von 1872 die außerdem auf 11 Uhr Abends bestimmte Polizeistunde für sämmtliche Ortschaften des Amtsbezirks für die Sonnabende und Vorabende der Fest- und Bußtage unter Hinweis auf die für Zuwiderhandlungen geordnete Strafe auf die zehnte Abendstunde hiermit fest und haben die Gensdarmen und Ortsgerichten dafür zu sorgen, daß dieser Verfügung gebührend nachgegangen werde. Großenhain, am 20. Mai 1874. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Den 29. Mai 1874 Nachmittags 5 Uhr öffentliche Sitzung der Stadt verordneten im Rathssitzungszimmer. Tagesordnung. Fortgesetzte Berathung des Haushaltplans für 1874, und Mit- theilung des Stadtraths über Verlegung des Pferdestalles für die Communpferde. Tagesnachrichten. Sachsen. Die zweite Kammer erledigte am 2l. Mai in einer Abendsitzung den Rest des ihr zur Zeit noch vor liegenden BerathungSstoffes. Den Hauptgegenstand der Berathung bildete der Gesetzentwurf wegen des Antheils an der französischen Kriegsentschädigung, über den von der Finanzdeputation durch Abg. Oehmichen Bericht erstattet worden ist. Der Gesetzentwurf wurde in der von der Deputation vorgeschlagenen Fassung angenommen. Eine Differenz fand nur über den Vorschlag statt, 167,300 Thlr. zur Restauration der Albrechtsburg in Meißen zu verwenden. Zwei Deputationsmitglieder, die Abgg. May und Philipp, opponirten diesem Postulate, das aber schließlich ebenfalls mit erheblicher Majorität genehmigt wurde. Außerdem be schloß die Kammer, der Regierung gegenüber die Erwartung auszusprechen, daß dieselbe den erforderlichen Betrag zur Einlösung von 3,168,912 Thlr. Kassenbillets von den Kriegs kosten-Entschädigungsgeldern entnehme. Der Walther'sche Antrag, nicht blos 3 Millionen den Bezirksöerbänden zu überweisen, sondern nahezu den gesammten Antheil an der Kriegskostenentschädigung zur Bildung von Provinzialfonds zu verwenden, wurde abgelehnt. Außerdem beschäftigte sich die Kammer mit Differenzpunkten zwischen den Beschlüssen beider Kammern zu verschiedenen Abtheilungen des Ausgabe budgets und mit Petitionen. Die nächste Sitzung findet wahrscheinlich am 1. Juni statt. (Dr. I.) Nach Beschluß der am 25. Mai in Leipzig versammelten ständigen Deputation wird in diesem Jahre von der Ein berufung des deutschen Juristentages abgesehen werden. Nach der vom k. statistischen Bureau veröffentlichten Uebersicht haben im Monat April d. I. bei den 154 Spar kassen des Landes die Einzahlungen 2,387,178 Thlr., die Rückzahlungen 1,587,584 Thlr. betragen. In den ersten vier Monaten dieses Jahres wurden 9,787,662 Thlr. in die Sparkassen eingelegt und 5,807,680Thlr. denselben entnommen. Deutsches Reich. Der Justizausschuß des Bundes raths hat sein Gutachten über das Gerichtsverfassungs gesetz abgegeben und befürwortet die Genehmigung sowohl des Gesetzes über das Gerichtsverfahren, als auch der Strafproceßordnung und der Civilproceßordnung nebst den dazu gehörigen Einführungsgesetzen. Nach diesem Gutachten bestätigt es sich, daß an der Einsetzung eines einzigen Reichs gerichtshofes festgehalten wird. Ueber den Sitz desselben ist aber noch nichts bestimmt. Der Reichskanzler Fürst Bismarck, welcher bisher noch nicht nach Varzin abgereist war, wird bis zur Rückkehr des Kaisers in Berlin verweilen. Das „Elsässer Journal" veröffentlicht eine von 80 der angesehensten Altstraßburger Bürger und Handelsfirmen unterzeichnete Petition an den Reichskanzler, in.welcher nm die Genehmigung einer beschleunigten Erweiterung der Stadt nachgesucht wird. Im Eingänge der Adresse wird unter Hinweis auf die Haltung des Neichstagsabgeordneten Lauth hervorgehoben, daß die Stadt eines Vertreters im Reichs tage entbehre und sich deshalb vertrauensvoll unmittelbar an den Reichskanzler als den beredtesten und unermüdlichsten Vertreter ihrer Wünsche und Beschwerden wende. Die Adresse gedenkt mit großer Anerkennung der Maßregeln, welche zur Linderung der Nachwehen des Krieges getroffen seien und spricht besondere Befriedigung aus über das Auf blühen der neuen Hochschule, durch welche die Stadt bald wieder ihren alten Platz unter den Universitätsstädten ein nehmen werde. Es wird schließlich der Ueberzeugung Aus druck gegeben, daß, wenn Straßburg seine politische und geographische Lage richtig verwerthe, es bald wieder sein könne, was es schon einmal war: Eine bedeutende Handels stadt und ein Emporium für ganz Süddeutschland. Oesterreich. Die ungarische Delegation hat am 21. Mai den Etat für das Heer definitiv genehmigt und daraus den Etat für das Ministerium des Auswärtigen berathen. Hierbei richtete Zsedenhi die Anfrage an die Regierung, ob durch eine Publication der bekannten, bei Beginn des deutsch-französischen Kriegs vom Grafen Beust erlassenen Neutralitäts-Depesche die freundschaftlichen Be ziehungen zur russischen Regierung möglicherweise gestört werden könnten. Graf Andrassy sprach sein Bedauern über die gegen den Grafen Beust gerichteten Angriffe des Inter pellanten aus und fügte hinzu, es hätten damals nur Ver handlungen stattgefunden; dieselben würden sicher, wenn sie zum Abschluß gelangt wären, vor einer bindenden Unter zeichnung der ungarischen Regierung mitgetheilt worden sein. Die damaligen Beziehungen der betreffenden Staaten zu einander seien in ihren Grundzügen jedem Staatsmann bekannt gewesen. Die Veröffentlichung der gedachten Note habe die Beziehungen der österreichisch-ungarischen Regie rung zu den auswärtigen Mächten durchaus nicht alterirt; auch Detailpublicationen, wenn solche etwa später erfolgen sollten, würden darin nichts ändern. (Die Erklärung An- drassy's wurde beifällig ausgenommen.) Nachdem eine vollkommene Verständigung zwischen den Beschlüssen der beiden Delegationen erzielt worden war, erfolgte am 22. Mai der Schluß der Session, wobei Graf Andrassy den Dank und die Anerkennung des Kaisers für die Bewilligung der zur Erhaltung der Wehrkraft der Mo narchie nothwendigen Summen aussprach. Präsident Rech bauer betonte in seiner Schlußrede den Wunsch, daß der Fieberparoxismus, welcher ganz Europa in Rüstung stürze, aufhören und die Völker dem friedlichen Culturkampf wiedergeben möge. Italien. In der Deputirtenkammer trat der Minister präsident Minghetti am 21. Mai mit großer Entschiedenheit für den Gesetzentwurf, betreffend die Annullirung der nicht registrirten Privaturkunden, ein und erklärte, daß das Mi nisterium das Eingehen auf die artikelweise Berathung des Gesetzentwurfs zur Cabinetsfrage mache. Der gegen diese Specialberathung gerichtete Ausschußantrag wurde sodann mit 190 gegen 179 Stimmen verworfen. Nachdem man aber den Gesetzentwurf in der Specialdiscussion angenom men hatte, wurde derselbe schließlich am 24. Mai bei der Abstimmung im Ganzen mit L66 gegen 165 Stimmen ab gelehnt. Das Ministerium gab infolge dieses Resultates seine Demission; doch hat dex König, wie Minghetti der Kammer am 25. mittheilte, das Cabinet aufgefordert, im Amte zu bleiben. Der Ministerpräsident erklärte hierbei: das Ministerium behalte sich vor, an Stelle des abgelehnten Gesetzentwurfs andere finanzielle Vorlagen einzubringen, und ersuche die Deputirtenkammer, inzwischen die Berathung des definitiven Budgets pro 1874 fortzusetzen, auch die übrigen nothwendigen, die Verwaltung betreffenden Vorlagen zur Erledigung zu bringen. Die Deputirtenkammer trat darauf in die Berathung des Marinebudgets ein. Frankreich. Die Nationalversammlung berieth am 21. Mai die Vorlage über die Heranziehung zur Militär pflicht derjenigen Personen, welche zwar einer fremden Nationalität angehören, aber in Frankreich geboren sind und der Militärpflicht in ihrem Heimathslande nicht nach kommen. Die Vorlage wurde an den Staatsrath zurück verwiesen. Der Deputirte de Belcastel hat eine Erklärung ver öffentlicht, in welcher er die ihm zugeschriebene Absicht, die Wiederherstellung der Monarchie beantragen zu wollen, als jeder Begründung entbehrend bezeichnet. Das neue Ministerium, dessen Constituirung am 23. Mai gemeldet wurde, besteht aus folgenden Mitgliedern: General de Cissey, Vicepräsident des Ministerrathes und Kriegsminifter; Herzog v. Decazes, Minister des Aeußern; de Fourtou, Mi nister des Innern; Magne, Finanzminister; Caillaux, Mi nister der öffentlichen Arbeiten; Grivart, Handelsminister; Vicomte de Cumont, Unterrichtsminister; Tailhand, Justiz minister; Admiral de Montaignac, Marineminister. — Wie die „Agence Havas" schreibt, wird das neue Ministerium im Wesentlichen einen rein geschäftlichen Charakter tragen. Dasselbe werde hauptsächlich die constitutionellen Gesetzent würfe vorbereiten und es der Nationalversammlung voll ständig überlassen, über die Frage der Uebertragung der Executivgewalt Bestimmung zu treffen, falls aus irgend welchem Grunde Marschall Mac Mahon aufhören sollte, Präsident der Republik zu sein. Die bisherige Majorität der Nationalversammlung scheine übrigens entschlossen, dem neuen Cabinet ihre Unterstützung angedeihen zu lassen. Die Führer der Rechten haben dem Marschallpräsidenten Ver sicherungen ihrer persönlichen Zuneigung gegeben.