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Wochenblatt Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 344. MilhenbMd, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff. As 2, Sonnabend, den 13. Januar ISIS. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition lRetchenbraud, Nevoigtstratze 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. A»zeige«-Armahme in der Expeditton bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags S Uhr. Bereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Am 15. Januar dieses Jahres ist das Wassergeld und der Wasserzlns auf den 4. Termin 1911 fällig. Die Beträge sind unter Vorlegung des Quittungsbuches bez. Steuerzettels spätestens bis zum 31. Januar 1912 bei Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Wasserwerkskasse zu bezahlen. Reichenbrand, am 4. Januar 1912. Der Gemeindevorstand. Der unterzeichnete Gemeindevorstand bringt hierdurch zur allgemeinen Kenntnis, daß der Sparkassenkontrolleur Georg Bernhard Rögner zum „Registrator" ernannt worden ist. Reichenbrand, am 10. Januar 1912. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Wit Rücksicht auf die eingetretene kältere Jahreszeit werden die Grundstücksbesitzer bez. deren Stellvertreter, auf strenge Einhaltung der Bestimmungen des Regulativs, die Aufrechterhaltung der Ord nung, Reinlichkeit und des Verkehrs auf den Straßen betr., hingewiesen. Insbesondere find die Besitzer von Grundstücken verpflichtet: 1 ., bei jedem Schneefall durch Auswerfen des Schnees unmittelbar an ihren Häusern und Grundstücken längs der Straßenfront einen mindestens 1 Meter breiten Fußweg herzustellen und zu unterhalten; 2 ., bet Frost die an den Dächern oder Dachrinnen von unmittelbar an Straßen und Fußwegen anliegenden Häusern sich bildenden Eiszapfen, sowie den über die Dächer überhängenden Schnee abzustoßen; 3 ., bei Glätte die Fußwege mit Sand so oft zu bestreuen, als dieses zur Sicherung der Fußgänger erforderlich erscheint, um Ansprüche, welche andernfalls aus der gesetzlichen Haftpflicht hergeleitet werden könnten, zu vermeidet,; 4 ., durch Beseitigung von Schnee und Eis, insbesondere aus den Gerinnen das Ablaufen des Wassers tunlichst zu fördern; S ., die vor den Häusern befindlichen Schleusen offen zu halten, überhaupt für das Ablaufen des Tage- und Abfallwassers besorgt zu sein. Gleichzeitig wird in Erinnerung gebracht, das zufolge Anordnung der Kgl. Amts hauptmannschaft Chemnitz das Fahren mit Ruschelschlitten (das sog. Rodeln) und das Schlittschuhlaufen aus öffentlichen Wegen verboten ist. An Eltern, Pfleger und Erzieher ergeht das Ersuchen, auf ihre Kinder und Pflegebefohlenen wegen Beachtung des Verbots In geeigneter Weise einzuwirken. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden nach 8 14 des vorgenannten Regulativs in Verbindung mit 8 366, 10 des Reichsstrafgesetzbuches mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft. Reichenbrand und Rabenstein, am 11. Januar 1912. Die Gemeindevorstände. Bekanntmachung. Diejenigen Steuerpflichtigen, welche mit den Gemeindesteuern und dem Schulgeld aufs Jahr 1911 noch in Rückstand sind, wird bekannt gegeben, daß mit dem 2V. ds. Monats das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahren beginnt und die Säumigen, die dadurch entstehenden Kosten sich nunmehr selbst zuzuschreiben haben. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 12. Januar 1912. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß das Reinigen der Schornsteine in der Gemeinde Rabenstein in der Zeit vom 15. Januar bis mit 28. Januar 1912 stattfindet Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 12. Januar 1912. Meldungen im Fundamt Rabenstein. Gefunden: 1 Brosche, 1 Peitsche, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Schlittenkufe, 1 Fußsack, 1 Uhr. Verloren: 1 Hammer. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 12. Januar 1912. Anmeldung zur Rekrutierungs-Stammrolle. Gemäß ß 57 der deutschen Wehrordnung werden die im Jahre 1892 geborenen Wehrpflichtigen, welche in Rottluff ihren dauernden Aufenthalt bezw. Wohnsitz haben, ferner alle hier aufhältlichen Militärpflichtigen früherer Jahrgänge, soweit nicht eine endgültige Entscheidung über die Dienstverpflichtung durch die Ersatzbehörden erfolgt ist, hiermit aufgefordert, sich zur Auf nahme in die Rekrutierungsstammrolle in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar 1912 bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande anzumelden. Hierbei sind von den Militärpflichtigen aus dem Jahre 1892, soweit dieselben nicht in Rottluff geboren sind, Geburtsscheine (für militärische Zwecke), welche von den Standesämtern kostenfrei erteilt werden, vorzulegen und von den anderen Militärpflichtigen die Losungsschelne mitzubringen. Sind Militärpflichtige, welche sich zur Stammrolle hier anzumelden haben, zeitig abwesend (auf der Reise befindliche Handlungsgehilfen u. s. w.) so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie innerhalb des obengenannten Zeitrauines zur Stammrolle anzumelden. Rottluff, am 3. Januar 1912. Der Gemeindevorstand. Hundesteuer. Anter Hinweis auf 8 2 des Regulatives über die Erhebung einer Hundesteuer im Bezirke der Ge meinde Rottluff werden alle hier wohnhaften Personen, welche am 19. Januar 1912 einen oder mehrere Hunde besitzen, auigefordert, die Zahl der Hunde bis zum 15. Januar vr. dem unterzeichneten Gemeindevorstande schriftlich anzrizeigen und sodann bis zum 31. Januar vr. die Steuer, welche für jeden Hund 5 Mark beträgt, gegen Empfang der Steuermarke im Gemeindeamte — Kassenzimmer — abzuentrichten. Zuwiderhandlungen werden bestraft. Der die amtliche Aufzeichnung vornehmende Schutzmann ist zur Entgegennahme von Anmeldungen und Steuerbeträgen nicht befugt. Rottluff, am 9. Januar 1912. Der Gemeindevorstand. Maul- und Klauenseuche. Zur allgemeinen Kenntnis wird hiermit gebracht, daß die Maul- und Klauenseuche in Schönau mit Ablauf des 11. Januar 1912 als erloschen gilt. Die mittels Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Ehemnitz vom 25. November 1911 — Chemnitzer Tageblatt vom 26. November 1911 — getroffenen Anordnungen sind aufgehoben. Rottluff, am 11. Januar 1912. Der Gemeindevorstand. Sitzung des Gemeinderates zu Reichenbrand vom 9. Januar 1912. 1. Es wird Kenntnis genommen -h von dem Protokoll über die am 30. Dezember 1911 durch den Finanzausschuß vorgenommene Revision der Gemeindekasse; b) von der Wiederbestellung des Herrn Paul Junghänel als Gemeindewaisenrat und des Herrn Gemeinde vorstand Vogel als Stellvertreter; c) von der amtshauptmannschaft lichen Genehmigung des II. Nachtrags zum Regulativ, die Anstellungs- rc. Verhältnisse der hiesigen Gemeindebeamten bett.; ä) von der amts hauptmannschaftlichen Genehmigung des neu aufgestellten Ortsgesetzes über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Reichenbrand bett.; e) von einer Petition des Verbandes Sächsischer Industrieller, den Entwurf eines Gesetzes über Abänderung von Bestimmungen der rev. Landgemeindeordnung bett.; t) von einem Schreiben des Gemeinderates zu Siegmar, die Einführung des Achtuhrladenschlusses in hiesiger Gemeinde betr. In Rücksicht auf die bei den Inhabern offener Verkaufsstellen gehaltene Amfrage wird die Einführung des Achtuhrladenschlusses in Reichenbrand abgelehnt. 2. In Bausachen wird Ausnahmebewilligung von 8 131 des allgem. Baugesetzes für einen fertig gestellten Neubau befürwortet. 3. Von der erfolgten Verdingung der Schneepflug- und Spreng wagenfuhren nimmt der Gemeinderat Kenntnis und erteilt zu den festgesetzten Fuhrlöhnen seine Zustimmung. 4 Der Vertrag über Ausführung der Schulstraße mit dem Unter nehmer wird in der vorgettagenen Fassung genehmigt. 5. In den Sparkassenausschuß werden die ausscheidenden Herren Enge, Junghänel, Haberkorn und Hecker einstimmig wieder gewählt, ebenso wird Herr Wendler wieder in den Schulsparkassen- «usschuß gewählt. 6. Der Sparkassenkonttolleur Rögner wird zum „Registrator" ernannt. Sitzung des Gemeinderats zu Rabenstein am 28. Dezember 1911. Anwesend: der Gemeindevorstand und 19 Mitglieder. 1 ., wird in Armensachen die Anterstützung eines Ziehkindes und die einer Familie, sowie Äegreßnahme beschlossen; sich auch mit der zeitweiligen Erhöhung einer auswärts gewährten Anterstützung ein verstanden erklärt; 2 ., wird Kenntnis genommen: -h von dem Ableben einer auf öffentliche Kosten im Krankenhause untergebrachten Person, sowie von den angestellten Erörterungen in einigen Anterstützungssachen; b) von den Einladungen der beiden Komp, der freiwilligen Feuerwehren zum Silvestervergnügen am 6. Januar 1912; ») von der Verfügung der Kgl. Amtshauptmannschaft, die Beschaffung von Areal zur Errichtung eines Bezirkskrankenhauses; 6) von der Übernahme einer Pension auf den Landespensionsverband; c) von der Eingabe des Verbands Sächsischer Industrieller, Änderung der Landgemetndeordnung bett., sowie t) von dem Anschluß der Reichelbleiche Grüna an die Gemeinde- Wasserleitung; 3 ., von der Erhebung einer Bezirkssteuer von 1°/» aufs Jahr 1911 wird zustimmend Kenntnis genommen; 4 ., wird der Vertrag mit dem Forstfiskus, die Zahlung eines Leitungszinses im Tauschergrunde betr. genehmigt und der Vorsitzende mit zwei Gemeinderatsmitgliedern zur Vollziehung ermächtigt. Der Antrag auf Vornahme von Schürfarbeiten bez. Ableitung des Wassers im letztgenannten Grund soll vorläufig auf sich beruhen bleiben; 5 ., mit der Abgabe einer Rückttittserklärung ist man einver standen; 6 ., das Gesuch der freiwilligen Feuerwehr 1. Komp., Beschaffung von Effekten und Schläuchen bett., wird genehmigt; 7 ., mit den in 2 Bausachen aufgestellten Gemeindebedingungen wird Einverständnis erklärt; 8 ., werden 4 Nachlaßgrundstücke zur Besitzwechselabgabe einge schätzt. 9 ., vier Ausleihungsgesuche werden nach den Vorschlägen des Sparkassenausschusses gutgeheißen; 10 ., der Petition, die Erbauung einer Eisenbahn von Oberfrohna nach Penig wird einstimmig beigetreten; 11 ., die vom Schätzungsausschuß bewirkte Einschätzung zu den Gemeindeanlagen auf das Jahr 1912 wird formell genehmigt; 12 ., gelangen die Haushaltpläne 1912, die sich bereits gedruckt in den Händen der Herren Mitglieder befinden, zur Beschlußfassung; Es erfordern Zuschüsse: Die Gemeindekasse (einschl. Feuerlöschkasse) bei 52100 Bedarf und 30400 Deckungsmittel — 21700 die Armenkasse bei 12300 Bedarf und 10500 Deckungsmittel — 1800 »B, die Lokalparochiakkasse (einschl. Friedhofskasse) bei 11180 Bedarf und 50 Deckungsmittel — 11130 ./ii, die Schukkasse bei 49260 Bedarf und 18660 Deckungsmittel — 30600 M"- 'Summe: 65 230 welche durch Anlagen zu decken sind, Nach dem Einschätzungsergebnis wird beschlossen, die Gemeindeanlagen nach dem einfachen Steuersätze und mit 10 H pro Steuereinheit zur Ausschreibung zu bringen. 13 . erhält der Bauausschutz Auftrag sich mit der Anlegung eines Kinderspielplatzes zu befassen und demnächst Bericht zu erstatten. Reichenbrand am 13. Januar 1912. Aus dem kirchlichen Jahresbericht von Reichenbrand mit Siegmar auf 1911 sei Folgendes erwähnt: Geboren wurden 282 Kinder, 4 weniger als 1910, in Reichen brand 151, in Siegmar 131, darunter 139 Knaben, und 143 Mädchen, Bitte probieren Sie Bananen-Kakao, ein äußerst nahrhaftes, wohl schmeckendes Frühstücksgettänk. -M- Kakao - Tee - Kaffee vroKerLb SreLnLsr Telephon 325. Erich Schulze 197 ehelich und 85 unehelich geboren (60 entfallen auf die beiden Entbindungsinstitute), 11 Totgeborene und 6 Zwillingspaare. 20 von den unehelich geborenen Kindern wurden durch nachfolgende Ehe schließung legitimiert. Getraut wurden 49 Paare, 3 mehr als 1910, davon 29 aus Reichenbrand, 20 aus Siegmar; aufgeboten wurden 78 Paare, 1 weniger als 1910. Gestorben sind 134 Personen, 29 mehr als 1910, davon 72 männliche und 62 weibliche, 80 Kinder und 54 Erwachsene, und zwar: 15 Ehemänner, 20 Ehefrauen, 4 Witwer, 8 Witwen, 7 Ledige; 5 endeten durch Selbstmord. Konfirmiert wurden 141 Kinder, 14 mehr als 1910. Die Zahl der Kommunikanten be trug 1614, 30 mehr als 1910. Der Ertrag der vorgeschriebenen Landeskollekten belief sich aus 178,50 Mk., während die sonntägliche Kollekte für die Gemeindekrankenpflege 356,94 Mk. brachte. Die anläßlich des Heidenmissionsfestes am 1. Oktober gesammelte Kirchen kollekte ergab 115 Mk., in der Nachversammlung wurden noch 50 Mk. gespendet. Für das Gustav-Adolf-Fest des Leipziger Hauptvereins, das am 18. und 19. Juni in Limbach gefeiert wurde, betrug die Spende der Parochie 303,50 Mk.; die jährliche Haussammlung für den Verein für christliche Liebeswerke zu Limbach und Umgegend ergab gleichfalls ca. 300 Mk. Die Mitgliederbeiträge des Haus väterverbandes zum Besten der Gemeindekrankenpflege bezifferten sich auf 756 Mk. Im Ganzen wurden demnach im Jahre 1911 für kirchliche Zwecke durch freiwillige Gaben in der Parochie 2059,94 Mk. ausgebracht. Siegmar. Die Allgemeine Deutsche Lredit-Anstalt in Leipzig, die vor zirka einem Jahr auch in Siegmar eine Zweigstelle eröffnete, wird einer auf den 2. Februar d. I. einzuberufenden außerordentlichen Generalversammlung die Erhöhung des Aktienkapitals von 90 auf 110 Millionen Mark vorschlagen, wobei den alten Aktionären der Bezug junger, ab 1. Januar a. c. voll dividendenberechtigter Aktien im Verhältnis von 6000 W.: 1200 M-, zum Kurse von 145 "/g zu züglich Reichsstempel und 4°/, Rückzinsen, gewahrt bleiben soll. Wie aus den Geschäftsberichten ersichtlich, hat in den letzten Jahren eine wesentliche Steigerung des Konto-Korrent-Geschäfts stattgefunden, sodaß eine größere Anpassung der eigenen an die fremden im Äetriebe arbeitenden Kapitalien wünschenswert erscheint. Bei dieser Gelegenheit wird auch die Rückgewähr der zwecks Abfindung der Inhaber der von der Lredit-Anstalt am 1. Juli vorigen Jahres übernommenen Bankfirma I. G. Salessky in Leipzig geliehenen Aktien erfolgen. Wir suchen für sofort kesetLei'innen kettlei'Lirnen bei den höchsten Löhnen. Auch wird Ware zum Besetzen an eigensinnige Frauen aus gegeben. Mitteldeutsche TrikotiM- mit ArmpUbrik Erhard sc Helix Müller, Reichenbrand.