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mzen hi mibe c kämpf ,«a«n » franz-sische tze Bund auf eite, und di» en. s^bft die m Sinrvand« »er Werkstark a Katholiken z, besortzder« kl« Rpologe- ck anerkannte lesenste, von Monatsschrift igstilk !r. Alb« in direkt vom k). tet sott-eet und Arche,: Ir Geistliche , zur Selbst. «- n ar , den »gene alde äffen über Und den halb m?" Freitag den L4. Januar 166^ 7. Jahrgang. WscheWKSMimg s«l»t «Saklch nach», mit Nukiial-m» der Sonn- und ffrtltoge. M»bpr„S, «ienrlj > k«» ^ >uhn» «kll. ll»eld>. sürOel-er. rucht» li vt«ti. B»t a a Pu>Ia,islulleil l..grit»»gvpret«liste Nr «-,>8. »t»«elnumm<-r I" N» «-knMoii« »pr»N>IIu»d t> >-r IN,» I Unabhängiges Tageblatt Kr Wahrheit, Recht «.Freiheit sj se»»1» werden dte «gewaU. P.MieU» deren Raum mtt IS «ettamen mt» »Ot die gelle berechn^, bet «tederk,. bedeut. »I «»chdr—reret. «»raMo» »ad D»« »Mattze» »^仫4»^2«rn^recher «r- lSV«. Für die Monate Februar «. März abonniert inan auf die „Sächsische Bolkszeitung" mit der täglich?,! Rotuau- beilage sowie der wöchentlich erscheinenden Beilage „Feierabend" zum Preise von ISO HIK. (ahnt Sesttllgrldj durch den Boten ins Haus I.41b Alb. -Der K 65 des Handelsgesetzbuches und der Mittelstand. In zwei Sihuugeit, am 11. und 13. d. M., hat der Reichstag über die von der Regierung vorgeschlagene Neu regelung des ß 63 des Handelsgesetzbuches beraten. Dieser is^aragraph lautet in seiner bisherigen Fassung: „Wird der Handlungsgehilfe durch unverschuldetes Un glück an der Leistung der Dienste verhindert, so behält ec lernen Anspruch auf Gehalt und Unterhalt, jedoch nicht über > graphen nicht erhebe. (helverbebetrieben von der bestehenden Ve.tragssreiheit ihres Wissens in keinem Falle Gebrauch gemacht ivorden sei. Auch andere Handelskammern bekunden das gleiche. Als in der Aact>ener .Handelskammer diese Angelegen heit erwogen wurde, da erwähnte der Berichterstatter fol gendes: bekannt sei jedoch, das; im hiesigen Bezirke eine ver- traglick-c Aushebung dieser Eiesetzoobestimnulug selten vor komme, fast nur bei Angestellten der Warenhäuser. Die .Handelskammer Görlitz erwiderte auf die An frage: Die wenigen Fälle, in denen hiesige Firmen von ihrer Bertragssreiheit Gebrauch machten, können nicht eigentlich als lapitalsschivaclie bezeichnet ü>erden. Wir haben den Eindruck, als wenn es hierbei bis jetzt nicht so sehr ans Kvpitalskraft der Prinzipale, als vielmehr ans ihre Denk- Iveise, ihre» sozialpolitisckx'ii Stand und vor allen Dingen auf die Erfahrungen ankommt, welche sie bisher mit ihren: Personal gemacht haben. Die Handelskammer in Erfurt erwiderte, das; in ihrem Bezirke von der Bertragssreiheit fast gar kein Eiebrauch ge macht iverde. Die .Handelskammer in Reutlingen sagt, das Verhält nis zwischen Prinzipalität und Angestellten sei im allge meinen recht günstig, und es sei nicht anzunehmen, das; im Falle unverschuldeten Unglücks und der Erkrankung der An gestellten Ansprückze derselben ans den: tz 63 Anlaf; zu Differenzen geben würden, »nährend anderseits die Gehilfen- sclzast iinrechtmästige Äm'prückie ans Grund dieses Para- die Tauer von 6 Wochen hinaus. „Der Handlungsgehilfe ist nicht verpflichtet, sich den Be trag anrechnen zu lassen, der ihm für die Zeit seiner Ver hinderung ans einer Kranken- oder Unfallversick»erung zu- kommt. Eine Vereinbarung, welche dieser Vorschrift zu- widerlaust, ist nichtig." Zur Beseitigung einer gewissen Neck»tsuniick>erheit. die nch infolge häufiger widersprechender Urteile bezüglich der Frage. ob der ß 63 in allen Teilen zwingendes Recht sei, verausgebildet hat, anderseits aber, um eine Durchbrechung des 6 63 Absatz 1, wie sie ans dem Wege besonderer Verein barungen mit ben Angestellten hier und da lx'rsucht wurde, in Zukunft unmöglich zu mache», schlug die Regierung vor, der Bestimmung des ß 63 Absatz l, das; ein durch unver schuldetes Unglück in seiner Dienstleistung behinderter Handlungsgehilfe Anspruch ans Etehalt und Unterhalt bis zur Dauer von sechs Woche» behält, zwingenden rechtlichen Charakter beizulegen-, dafür solle aber den: Prinzipal das Recht zustelx'ii, den: Handlungsgehilfen den Betrag, den eine <,ns gesetzlickzer Verpflichtung bestehende .Kranken- und Un fallversicherung an den erkrankten Gehilfen zu zahlen hat. in: Gegensatz zu sriilier a n z u r e ch n e ». dieser Ge staltung fand die Regierungsvorlage seitens der betroffenen .Handlungsgehilfen recht lebhaften Widerspruch, deren Standpunkt im Reichstage u. a. der Zentrmnsabgeordnete N acken in wirksamer Weise vertrat. Auch die graste Mehr- lieil deS Reichstages war mit der Vorlage der Negierung nicht einverstanden, so dast der berechtigten Hoffnung Aus druck gegeben werden darf, dast der § 63 in der NegiernngS- wffung nicht Gesetz werde» wird. Interessant war es nun. wie inan von Regiernngsseite bei der Beratung im Reichstage für die gedachte Neurege lung des s) 63 speziell die Interessen des gewerbliche n Mittelstandes ins Treffen führte, als ob gerade letzterer es Iväre, dessen Wünschen der von der Negierung in ihrer» Entwürfe vorgesehene Abzug der Versicherungs beiträge von: Gelzalt entspräche. Demgegenüber konnte der Abgeordnete Nacken in der Sitzung vom 11. Ignnar daraus Hinweisen, dast gerade die kleineren und mittleren Geschäfts leute gegen die bisherige Praxis des 8 03, wonach den er krankten Gehilfen das Gebalt ahne Abzug der Kassenbei- träge gezahlt wurde, nicht die geringsten Bedenke» geäustert hätten. „Gerade die kleinen und mittleren Betriebe sind die jenigen," so betaute der Abgeordnete Nacken wörtlich, „uvsche in: Krankheitsfälle den Angestellten unbeanstandet datz Gehalt bezahlen." Dagegen seien es die großkapita listischen Warenhäuser, die die Gehaltszahlung im Krank heitsfälle durch Vereinbarung aiiSschlösseii. Das habe auch der .Herr Abgeordnete Bassermann bereits am 7. März 1906 ',m Reichstage ansgeführt. Er habe damals gesagt, dnst der kleine Geschäftsmann den Absatz I des 8 63 des Handels gesetzbuches durch Vertrag nicht abändere, sondern dast „wir die Abänderung finden in den schablonenmästigen Ver trägen der grasten Warenhäuser." Ferner verwies Abgeordneter Nacken als Beleg für seine Behauptung auf eine seitens des preustischen .Handels ministers bei den Handelskgmmern veranstgltete Umfrage des Inhaltes, ob von der durch 8 63 Absatz 1 des .Handels- gesetzbncheS in seiner gegentvärtigen Fassung gegebenen Vertragsfreilieit in grossem Umsang Gebrauch gemacht iverde, und ob dies namentlich in den kleinen kapital- schwachen Betrieben zu geschehen Pflege. Auf dieselbe sei dem .Handelsminister wobl aus den meisten, ja fast aus allen Handelskannnerbezirken berichtet worden, dast der Äirsschlnst deS GebaltSbezugeS in Krankheitsfällen nur in Grostbetrieben üblich sei. Nach dieser Richtung führte der genannte Zentrunisabgeordnete im einzelnen auS: Ich verweise da z. B. auf den Bericht der Handels kammer zu Bromberg: diese.Handelskammer berichtet, dast in ihrem Bezirk insbesondere bei kleinen und mittleren Als uviteren Beweis für das Gegenteil der Behaup tung in der Begründung der Regierungsvorlage bezüglich der kleinen und mittleren Gewerbetreibenden führte Abge ordneter Nacken den Verband katholischer taiismäiiiiisch: M'reinigilnge» an, in Ux'lchem bekanntermasten sowohl Prinzipale als Handliingsgehilsen als Mitglieder ver einigt sind. Dieser katholisch' kaufmännisch' Verband hatte in seiner Geiieralversammliing im August vorigen Jahres zu Danzig mit Einmütigkeit beschlossen, sowohl für Absatz I als auch für Absatz 2 des 8 63 des Handelsgesetz buchs zwingendes Recht z» fordern. Gerade die hier ver tretenen mittleren und kleinen Geschistsinliaber hätten sich alle bereit erklärt, diese „groste" Last, wie sie der Staats sekretär geschildert habe, freiwillig und gerne ans ihre Schultern zu nehmen. Znm Schlust lehnte der Abgeordnete Nacken die Be gründung des NegiernngsentwiirseS, als durch spezielle Rücksichten auf die Lage des gewerblichen Mittelstandes be stimmt, noch einmal in aller Farn: ab. Ich Nx'ist mich, so betonte er, aber auch in Ueberein- stimmung mit der Mehrzahl der mittleren und kleinen Ge werbetreibenden in Deutschland überhaupt, wenn ich Ver- üeihrung dagegen einlege, dast die wirtschaftliche Lage dieser Kreise im Interesse der großkapitalistischn HandelSnnter- nehmiiiigen nusgespielt wird. Gerade in den kleinen und mittleren Betrieben, in denen vielfach noch das alte fami liäre Verhältnis zwischen Prinzipal und Handlungs gehilfen besteht, gewährt der Priiizipal in der Regel in: Krankheitsfälle den Handliingsgehilsen den Weiierbezng des Gehaltes und gönnt ihnen auch das Kra»kengeld als not wendige Beihilfe in den Tagen der Krankheit und in der schlveren Zeit »»verschuldeten Unglücks. Ans alledem geht hervor, das; die Regierungsvorlage gegenüber dem heutigen Zustande nicht etnxi dem kauf- inännisch'n Mittelstand eine wesentlich' Erleichterung brächte, da dieser ja bisher überhaupt das Gehalt — sogar noch mit den Kassenleistiinge» — den (Gehilfen ziikomnien zu lassen Pflegt, sondern dem Grostkapitnl. Die Handlungs gehilfen würden aber durch den Regierungsentwiirf eine Verschlechterung ihrer Lage erfahren, von der nicht der kaufmännische Mittelstand, sondern das Gros; kapital i m Ka » s in a » nssta » de den Nutzen hätte. Jedenfalls hat aber die Negierung vor der Veröffentlichung ihres Ent wurfes neben den .Handelskammern die Handliingsgehilfen- organisationen und die Kalismannsgerickste nicht gehört. Tenn dann hätte sie sich zu derselben sichrlich eine Begrün- düng ersixirt, in der sie den kaufmännischen Mit 1 eIsta » d die Interessen des Groß- kaPitals vertret e» l ä s;t. Und dazu hat dieser doch wahrhaftig keine Veranlassung! Deutscher Reichstag. tc. Berlin, tili vom 22. Ianvor >008. Auf der Tagesordnung steh» folgende sozialdemokratisch Interpellation: .A»S welchen Gründe» ha» der Herr Reichskanzler in der Sitzung des preußischen Abgeordnetenhauses vom 10 Januar die UebeNragmig deS ReichStagswahlrecht« auf einen Bundesstaat als dem StaatSmohl nicht entsprechend bezeichnet; und 2. billigt d--r Herr Reichskanzler, das; auv Anlaf; der am 12. Januar in Berlin zur Propaganda dcS ReichStagSwahlrechtS einberusenen sozial- demokratischen Versammlungen, zum Zweck etwaigen EmgieisenS, Militär i» den Kasernen konslgniert war?" F ü r st B ülow : Ich lehne es ab. auf die Gestaltung de« Wahlrecht« in Preußen hier einzugehen: die Materie ist zur Gesetz- aebung Preußen« gehörig und stellt eine innere Angelegenheit Preußens dar. Zn 2.: Die Polizei hat diejenigen Maßnahmen ergriffet,, zu denen sie geboten war. sie richteten sich gegen die Ausschreitungen auf der Straße. Die Kasernierung de« Militärs war eine Ausübung militärischer Kommanbogewalt zum Schutze der Gesetze. Ich mich daher die Beantwortung ablehnen. - Auch gestern ist e« wieder zu bedauerlichen Zusammenstößen gekommen: es mußte von der Waffe Gebrauch gemacht werden. Ich richte ein ernste« Wort an da« Land. Die Straße gehört dem Verkehr. Die Gesetze muß jeder achten. Jeder Versuch, die öffentliche Orb- nung »u stören, wird zurückgewiesen werden. (Beifall.) Der Agitator darf nicht über die Straße herrschen. (Beifall.) Demonstration kann d,r Regierung etwas abtrotzen (Beifall), alle bürgerlichen Parteien werden einig sei« in dieser Zurückweisung. Die Sozialbemokraien haben eine abschüssige Rahn beschntten (Ohol); ich richte an die Arbeiter die Mahnung, nicht für Heber und Agitatoren ihre Haut zu Markte zu tragen. Die Strafe wird die Anstifter treffen. (Beifall recht« ) Auf Antrag de« Abg. Singer (Sozd.) wird die Inter, pellation infolge der Unterstützung deS Zentrums, der Freisinnigen und der Sozialdemokraten beschlossen. Der BundeSrat verlaßt den Saal. Abg Fischer (Sozd) wirft dem Reichskanzler Heuchele: vor, wenn er von seinem warmen Herzen für die Arbeiter spreche. (Präsident Graf St « lberg ruft den Redner zur Ordnung.) Der Reichskanzler habe in Preußen da« Reich«tagSwahlrecht al« dem Staatswohl zunnderlaufend bezeichnet; es ist aber mit dem Amte des Reichskanzler» nicht vereinbar. daß der Reichskanzler der- gestalt die Verfassung deS Reiches heruntersetzl. vamu har er sich auf di« Seite der Wahlrechttzfeind« gestellt. Wie kann er da« gegenüber der Rrichsverfassung verteidigen? Miguel hatte ja auch seinen Plan zum Wahlrechtsraub: der Abg. Müll,r-Falda hat es un« ja enthüllt. WaS versteht der Herr Reichskanzler unter StaalS- wohl? Ich darf annehmen, daß da« Staalswohl darin besteht, daß die Gesetze im Interesse der Allgemeinheit richtig funktionieren. In Preußen aber bestehe da« SlaatSwohl darin, die Interessen einer politisch rückständigen, selbstsüchtigen Klaffe, der Junker, zu schützen Freilich bezeichne da« Junkertum seine egolsttschen Be strebungen mit euphemistischen Namen wie z B. Schutz der Land wirtschaft. Au« dem Gegensak der Bevölkerung, insbesondere jener in Süddeutschland. erwachse die Reichtzverdrojsenheit und er starke der PartikulariSmuS. In Bayern. Württemberg und Baden habe man da? allgemeine, direkte Wahlrecht eingeführl und dem gegenüber erkläre der ReichSkan ler, dieses Wahlrecht entspreche nicht dem Wohle des Staates. Das sei eine Brllskierung der süd deutschen Staaten. Der Reichskanzler verteidigt da« preußische Wahl- recht, das die stärkste Partei, die sozialdemokratische, mit über.«R 0000 Stimmen auSschlieiit, welches der ersten und zweiten Klasse der Wähler ein ungebührliches Uebergewicht verschafft. Wenn der Reichskanzler jemals ein liberaler Man« gewesen wäre, halte er sich nicht für das schlechteste Wahlgesetz, für das Dreiklassenwahl- system anSsprcchen können. Auf welchem Standpunkte scheint denn der Herr Reichskanzler zu stehen? Er scheint den Standpunkt der konservativen Parlei einzunehmen, die in einem Wahlaufruf folgendes empfahl: .Auf dem Lande wird cs dic Pslichl der Guts besitzer sein, alle abhängigen Elemente für sich zu gewinnen und nur zuverlässige Anhänger ln den Landtag zu senden." Der künftige Thronfolger von Bayer» hat sich gegen die öffentliche Stimmabgabe ausgesprochen, er forderte stets neue Wahlkreistinteilung nach der Bevölkerungszahl. Prinz Ludwig sprach von gewissen Leuten, die bei öffentlicher Stimmabgabe die Abhängigen drangscmerten. (Hört!) Dieser Prinz sagte, man dürfe sich glücklich schätzen, daß man das Reichs tagswahlrecht besitze. Gegen diese staatSmänmsche Auffassung Halle man nun die ärmliche Anschauung des deutschen Reichs kanzlers, der sagte, daß er dem SraatSwohle widerspreche. Wie aber stellt sich der Freisinn hierzu? Der Abg. Fischbeck hat sich noch gefreut, daß er eine solche Antwort erhalten hat. (" roßc Heiterkeit.) Das erinnert mich an folgende Anekdote elncs Juden büblcinö: Der kleine Moses: »Tatleben, der Fürst hat mich ge. sprachen!" Der Vater: .Was hat er den» gesagt?" Der kleine MoseS: »Geh weg, d» dreckiger Iiidciibllbe!" (Stürmische Heiter- keil, die mehrere Minuten andauert.) Selten hat der große Moment ein solch schwaches Geschlecht gefunden, wie die Frei sinnigen am Freitag! Und doch ist er nicht überrascht worden, denn schon am »Abend vorher haben die Freisinnigen diese Erklärung BülowS zur Kenntnis erhalten. (Hort! hört!) Jetzt rebellieren die freisinnigen Wähler. (Große Heiterkeit) Das Militär war in Kasernen bereit; aus welchem Anlaß? Wer hat die Ruhe und Sicyerhcit gefährdet? Welches Mittel haben denn die Piaffen, um ihren Willen kundzugeben? Selbst der blocktrcue Naumann stimmt uns zu. Haben die Arbeiter iu Berlin weniger Recht, als die Handlungsgehilfen am 2l>. Januar? (Sehr richtig!) .Mehr Volk' wollte damals der Kaiser sehen; er darf nur die Schutzmann«» kette zuriickziehen, dann sieht der Kaiser Volk genug. Die Demon- stralicnen waren würdevoll und ruhig. Nur als die Polizei An griff entstanden die Schlägereiev. Bei den Wahlrechisdemon stra tonen hat der Polizeipräsident angeordnet, daß man die Leute in Ruhe lassen solle; er hat sich sogar entschuldigt, daß die Polizei a» einigen Orten scharf cingegrtffen hat. Redner bringt eine Reihe von Belege» vor. wie verkleidete Kriminalschutzleute an der Spitze der Demonstranten marschierten und ganz besonders gejohlt habe». (Hört! hört!- In ganz Preußen fanden Demonstrationen statt und wir wiederholen sie, wenn es uns behagt. Redner forder die Einführung des RctchstagSwahlrcchtS. (Beifall links.) Abg. Kreth (kons): Nur die Rosenfeld, Manassc usw. sind alS Führer der Demonstranten genannt worden, also lamer Juden. (Zuruf linkS: Kreth ist auch ein jüdischer Name! Große Heiterkeit.) Ich danke hierfür iHeiterkeii), lehne rS aber ab. Redner verteidigt das Verhalten der Berliner Polizei. Die Sozialdemokraten planen neue Demonstralionen und da will man sich versichern, daß die Truppen »ich! eingrcifen sollen. Wo waren die Führer der Sozialdeniokralen bei der Demonstratio». (Heiicrkeit.) Plan sah sehr viele, die nicht da waren. (Heiterkeit.) Ja. Vorsicht ist der bessere Teil der Tapferkeit. So haben die Führer der Sozial demokratie anhertzalb de« HanseS gehandelt. Bei Gefahren Huden dir preußischen Innker stets in erster Linie gestanden; die Genossen aber nicht. Nur Lrdebonr hielt an der .einsamen Pappel" eine Ansprache, l'/, Dutzend verbundener Köpfe und eine Blamage der »oziuldemokrntic sind die Folge der Demonsiralioi, gewesen. Die Führer bleibe» zu Hanse, aber Frauen und Kinder hat man cingelade», danist sie die Schnftmancr für die Männer bilden sollen (Alle S o z i a l d e in o k r a l e n springen erregt auf, e« cnlsteht ein entsetzliche: Lärm, in dem mehrere Ordnungsrufe fallen.i Ich proponiere Herrn Siadthagen ein Rencontre mit mir, und ich ziehe mich nicht hinter der Polizei zurück Wenn es zu neuen Demoustrai-onen kommt, dann wird die Polizei mit aller Macht ciiigrciseu. (Beifall rechts.) Abg Gras v. Hompes ch (Zenlr.).- Nach diese» stürmischen Szenen habe ich folgendes zu erklären: Meine polnischen Freunde halten ,» Uebereinslimmimg mit wiedc:holten früheren Erklärungen an der Austastung fest, daß in emem StaalSivese», in dein die Grundsätze der allgemeine» Schulpflicht, der allgemeinen Wehr pflicht und der allgemeinen Sleuerpflicht zur Durchführung ge- langt sind, c« als ein Widerspruch erscheint, wenn einzelne Teile der Bevölkerung durch da« Wahlsystem von einer wirksamen ver- saffimgsmäßigcn Vertretung ihrer Rechte und Interessen au«, geschlossen sind. Dieser Widerspruch wird um so pelnH^er empfunden werden, je länger er aufrecht erhalten wird Er ist nach unserer Nebcrzeiigimg dem Staats wohle nicht entsprechend, sondern schädlich. Die ZentrumSfrakltoi, dev Reichstags steht so^ mit unentwegt auf dem Bode» de« allgemeinen gleichen direkten und geheimen Wahlrecht» und erachtet dessen A,i?dehmi»g auf den größten deutschen Bundesstaat, auf Preußen, al» iiotwrndiq