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Warandt, Mosten, Sieöenkhrr und die Umgegenden I »7. Jahr« Sonnabend, oen 1L. März 18SS Ro. z» 8i!/(°ööo^ > 2IS 6^7. in» Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Nossen Montag, -en 20. März t899, von Bormittags 8 Vs Uhr an in» Gasthofe „zum Adler" »n Wilsdruff; Sonnabend, den 18. März 1899, von Bormittags 8 Vs Uhr an im Saneffhaufe zu Lommatzsch; Donnerstag, den 16. März 1899, von Vormittags 8 Uhr an ^5 61L 271 141 90lA die Militärpflichtigen aus den Städten Nossen und Siebenlehn und aus nachstehenden «^iSVMchaften des Amtsgerichtsbezirkes Nossen: Abend, Augustusberg, Bieberstein, Boden- Breitenbach, Burkersdorf und Choren-Toppschädel (306> bL !<!4 649 Nd 1 c-^Li!-?'s > 742 9^7 800 > <7. L> , ,1,10 ilvar Dlensrags, Donuersiags uuo <2onnaoenos. — Bezugspreis oierlerjagrn^ 1 4-tt. äi- B!-, oncoe,o^. 1 öo pi. Insxrate"werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis W Pfg. pro viergespallene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. Teesdw' 6 14.PÄ »80 SiLst >76 262 4 658 E, 8W 248 Xv 620 72>^ 512 ;S8 l°4 ->6 297 In Fällen, in welchen die persönliche Gestellung eines vorgeladcnen Militär pflichtigen krankheitshalber unthunlich ist, sind zur Entschuldigung des Ausbleibens ärztliche Zeugnisse, welche, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Ortspolizeibehörde zu beglaubigen sind, beizubringen (8 62 Pkt. 4 der Wehrordnung). Das Erscheinen im Loosungstermine Seiten der Loosungsberechtigten ist freige stellt, da für die Abwesenden ein Mitglied der Ersatz-Commission looscn wird. Die Herren Gemeindevorstände und von Seiten der Stadträthe und bez. Stadtgemeinderäthe je ein Rathsmitglied bez. Beamter der Behörde haben zu den Musterungsterminen sich mit einzufinoeu und behuts etwaiger AuskunftSertheilung über die Verhältnisse der Gestellungspflichtigen auch während des Termines anwesend zu sein. Zugleich werden die Militärpflichtigen darauf aufmerksam gemacht, 1. daß-jeder Militärpflichtige sich im Musterungstermine freiwillig zum Dienst eintritte melden darf, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils erwächst (8 63 Punkt 8 der Wehrordnung). 2. daß die zu einer 4jährigen activen Dienstzeit bei der Cavallerie sich verpflichten den Mannschaften, sofern sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind, nach 8 12 Ziffer 2 der Wehrordnung außer der Vergünstigung einer nur drei- anstatt fünfjährigen Dienstzeit in der Landwehr ersten Aufgebots in der Regel auch Befreiung von den jährlichen Uebungen genießen; und daß endlich 3. diejenigen Militärpflichtigen, welche sich zu einer vierjährigen activen Dienstzeit bei der Cavallerie verpflichten wollen, hierüber eine Einwilligungserklärung des Vaters bez. des Vormundes womöglich schon im Musterungstermine beizubringen haben. Ferner werden die Militärpflichtigen noch besonders darauf hingewiesen, a. daß alle etwa wegen häuslicher Verhältnisse oder soust anzubringenden Anträge auf Zurückstellung einige Zeit vor dem Beginne der Musterung und spätestens im Musterungstermine selbst unter Bei fügung der nölyigen Nachweise uuo Bescheinigungen ^nzureichen sind, da aus die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweises keine Rücksicht genommen werden darf. Insbesondere sind, wenn das Gesuch mit Krankheit der Ange hörigen begründet werden soll, die Letzteren der Königlichen Ersatz-Commission in dem Musterungstermine zum Zwecke der Untersuchung durch den Hienstthucn- den Militärarzt vorzustellen. Ist dies unthunlich, so ist ein Zeugniß des Bezirks arztes über den Gesundheitszustand, beziehungsweise über die behauptet ArbeilS- und Aufsichtsunfähigkeit der betreffenden Angehörigen beizubringen; b. daß Zurückstellungs-Anträge, zu welchen nicht das dafür bestimmte Formular verwendet worden ist, als formell unzureichend zurückgewiesen werden müssen; c. daß auf alle Zurückstellungsanträge, welche erst nach beendigter Musterung ein gereicht werden, von der Königlichen Ober-Ersatz-Commission in Gemäßheit der Bestimmung in 8 63 Punkt 7 Abs. 2 der Wehrordnung nur dann entschieden werden wird, wenn die Veranlassung zur Reclamation erst nach beendigtem Musterungsgeschäfte eingetreten ist; ck. daß Recurse gegen die Entscheidung der Königlichen Ersatz-Commission an die Königliche Ober-Ersatz-Commission, sowie gegen die Entscheidung der Königlichen Ober-Ersatz-Commission an die Königliche Ober-Recrutlrungvbeho gelangen und daß Beschwerden gegen die Entscheidungen der Königlichen Ober-Ersatz- Commission, da dieselben anordnungsgemäß, spätestens vis zum ol. August der Königlichen Ober-Recrutirun-sbehörde nnl der erforderlichen Begründung vorzulegen, zu dem Ende einige Zeit vorher bei der Königlichen Ersatz-Com mission einzureichen sind, und haben die Ortsbehorden diejenigen Gestellungs pflichtigen ihres Orts, deren Familienoerhaltiusse eine Zurückstellung derselben nöthig erscheinen lassen, an das zu erinnern, was sie der deshalb emzuwendenden Reclamation halber zu beachten und zu thun Haven; s. daß, wer an Epilepsie zu leiden behauptet, auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugniß des Bezirksarztes beizubringen hat. Die Abhörung der Zeugen ist tyunllchst einige Zeit vor der Milderung hier zu beantragen. Endlich werden t. die Ortsbehörden auch auf die nach 8 62 der Wehrordnung ihnen obliegende Pflicht, für nochmalige Vorladung und rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen zu sorgen, sowie darauf hingewiesen, daß Zeugnisse, welche wegen erbetener Zurückstellung von ihnen ausgestellt bez. in das vorstehend unter 6 gedachte Formular eingetragen werden entweder auf eigene genaue Kenntniß der Ver hältnisse des dann Nachsuchenden oder auf das Ergebniß eingezogener sorgfältiger Erkundigungen darüber sich gründen müssen, und datz eine bloß- Beglaubig- ! uug anderer Atteste, mit Ausnahme der oben erwähnten Beglaubigung arzttlcher Zeugnisse, hierzu nicht ausreicht. Meißen, am 1. Februar l899. Der Eivilvorsthende der Königlichen Erfatz-Eommiffio« des j Aushevungsbezirks Nossen. I von Schroeter. ! Wtllcktt für WNU NeuaM ob im* s Feld ZU Dienstag, den 2t. März §899, Lookun^ """ vormittags 9'/- Uhr an Z a-termin für den gesammten Aushebungsbezirk Nossen " Gasthof „zum Deutschen Haus" in Noffen. Ä/'- Altersklasse 1 "Ä99" in^i^^^bungsbezirke Nossen aufhältliche Militärpflichtige der bei den frühere'n Ai.Ä^ Zuruckgestellten früherer Altersklassen einschließlich 5-/1 - Wilärrestanten und überstÄ^^^i^. überzählig gebliebenen Mannschaften, ferner die lültig entschieden worden deren Militärverhältniß noch nicht end- 27 77^ 1 usorücklich entbunden word?n'von der Wiederholung der Gettellunz nicht '^Militärgesetzes vom 2 Ma Vermeidung der in 8 33 des Reichs-, -nng vom 22. November 1888 E 8 26 Punkt 7 der deutschen Wehrord "gedachten Musterungsterminen Pünktlich zu?rW sonstigen Nachtheile in den Amtsblatt är die Ral. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. ct ist. - MchvrU"" 899. csdcn. , -l .ritz u. Br. Li r. BriMl' VFAÄ Freitag, den März s8yy, § Z d» von Vormittags 8 Uhr an die Militärpflichtigen aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichts- ^AK^Zirks Wilsdruff: Helbigsdorf, Herzogswalde, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Klein- M ^Äbönbera Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Munzig, Neukirchen, Neutanueberg, Oberwartha, Obersteinbach, Röhrsdorf, Roitzsch b. W., Rothschönbcrg, Sachsdorf, ^"uedewalde, Sora, Steinbach b. K., Unkersdorf, Weistropp und Wildverg ebenfalls 9 21 77SZs^ °9> 76l^. bie Militärpflichtigen aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichts- '-i) '^sikes Nossen: Deutschenbora, Dittmannsdorf, Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, Gott- > Nuriebrichsgrund, Gruna mit Jlkendorfer Lehden, Hirschfeld, Höfgen, Hohentanne, Ka^a, Katzenberg, Klessig, Kreißa, Leschen, Lüttewitz, Mahlitzsch, Maltitz, i Mergenthal, Mutzschwltz, Niedereula, Noßlitz, Obereula, Obergruna, Oberstößwitz, A Pinnewitz, Priesen, Radewitz, Raußlitz, Reinsberg mit Drehfeld und Wolfsgrün, Schrebitz, Stahna, Starrbach, Wendischbora, Wetterwitz, H L7.ss ^ella und Zetta mit Gallschütz H HM im Gasthofe „zum Deutschen Saus" in Noffen; LRA Das diesjährige Musterungsgeschäft im Aushebungsbezirke Nossen wird in ^v> ;r nachstehend bemerkten Weise statisinden: Dienstag, den ,4. Marz von Vormittags 8 Uhr an die Militärpflichtigen aus der Stadt Lommatzsch ""^vus nachstehenden Ortschaften > 88 8s> 7 E Amts erichtsbezirkes Lommatzsch: Albertitz, Altlommatzsch, Altsattel, Arntitz, Badersen, ?^>?'^armeniK, Beicha, Berntitz, Birmemtz, Churschütz,. Daubnitz, Dennschütz Dob^ Dörschnitz, Dösitz, Domselwitz, Eulis, Gleina, Graupzig iml Gödelitz, Ibanitz, im essen, Klappendorf, Krepta, Lautzschen, Leuben mit Ketzergasse und Lobschutz im Schntzhaufe zu Lommatzsch; HW Mittwoch, den IS. März §899, iEÄ7^ von Vormittags 8 Uhr an die Militärpflichtigen aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichts- ^M^zirkes Lommatzsch: Lossen, Marschütz, Meila, Mertitz, Messa Mettelwitz, Mögen, Neckanitz, ^Mcikanitz, Niederstaucha, Oberstaucha, Paltzschen Petzschwitz, .Pitschütz Poititz, Praterschütz '--ÄLröda, Vrositz b. Sch., Prositz b. Sl., Raßlitz, Rauba, Roitzsch, Scheerau, Schleinitz mit m/A^tiba, Schweimnitz, Schwochau, Sieglitz, Steudten, Striegnitz, Treben, Trogen mit ^^Am^auswitz, Wachtnitz, Wahnitz, Wauden, Weitzschenhain, Wilschwitz, Wuhnitz, Zöthain, H^AUcheilitz und Zschocha ebenfalls ' 984 44 800 ZM-I 100, 689 b« 4» ! «84S0z4 »»878 L 778 ULI « u die Militärpflichtigen aus der Stadt Wilsdruff sowie aus nachstehenden Ortschaften NS/'A Amtsgerichtsbezirkes Wilsdruff: Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Burkhardts- A/Zv Molde, Groitzsch und Grumbach, EZÄAk jm Gasthofe „zum Adler" irr Wilsdruff;