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18. Weißeritz-Zeitung Verantwortlicher Nedactcur: Earl Jehnc in Dippoldiswalde. Dienstag. Erscheint Dienstag- und« Freitag-. Zu beziehen v »M. Amis- und Meige-Matt der Königlichen Gcrichtsämtcr and Stadträthe ZN Dippoldiswalde, /ranrnstein und Altenberg. 2. Mär) 1858. Prei- pe<> Quartal I» Rgr. Inserate die Tagesgeschichte. Dippoldiswalde, 28. Febr. (Mittheilungen vvm Landtage.) Unfern jagbbetheiligten oder auch nicht betheiligten Lesern wird eS von Interesse sein, zu hören, daß die 2. Kammer am 25. Febr. den von der StaatSregierung vorgelegten Gesetzentwurf, die Zurückgabe der Jagdberechtigung an die alten Besitzer derselben vor dem 2. März 1840 betreffend, ohne weitere Berathung so angenommen hat, wie die Deputation mit einigen Abänderungen vorgeschlagen. Man glaubte dadurch eine Sühne deS durch Aufhebung des JagdrechtS begangenen Unrechts herbeizuführen und den leidigen Streit dadurch am Kürzesten zu schlichten. Freilich ist dies nur dann vollständig mög- lich, wenn die erste Kammer ein Gleiches thut und ebenfalls ohne Weiteres auf die vorgeschlagenen Be dingungen eingeht. Wir heben von letzteren Folgendes heraus. Die Altberechtigten werden nur bann wieder in den früheren Besitz gesetzt, wenn sie innerhalb v Wo chen von Veröffentlichung des Gesetzes auf Zurückgabe antragen. DieNeuberechtigten, d. h. die, welchen gegen wärtig baS Jagbrechl zusteht, werden auf Verlangen anS der Staatskasse für die Abtretung entschädigt und erhallen für jede ans der jagdbaren Grundfläche ruhende Steuereinheit 6 Pfennige. Dagegen beträgt der Ab- lösungSsatz, wenn dieNenberechtiglen die zurückgegebene Jagd ablösen wollen, 10 Vf. pro Steuereinheit. Ob Vie Entwickelung der ganzen Angelegenheit in ihrem weiteren Verlaufe so gut von Statten gehen wird, wie sie begonnen, ist wohl zu wünschen, steht aber zu bezweifeln. Zu bemerken ist noch, daß der Ver treter unserS bäuerlichen Wahlbezirks, Erbrichter Jung. Nickel, gegen das Gesetz gestimmt hat. Die l. Kammer hat die Berathung über VaS neue Postgesetz begonnen. Nach demselben wirb sich das Postregal und der Postzwang künftig nur noch auf die Briefbeförderung und auf das Verbot deS Wechsels der Transportmittel beim Personenverkehr und SachenlranSporl erstrecken ; doch sollen dje Eisen- bahn- und Dampfschifffahrtsgesellschaften von diesem Verbote befreit sein. Paketsendungen, namentlich unter 20 Pfd., wenn sie vorschriftsmäßig gepackt sind, sollen auch künftig von den Postanstallen befördert werden. Der C taal hat auch ferner die Handlungen oder Unter lassungen fliner Postbeamten, wenn sie bei Ausübung ihres Dienstes aus Fahrlässigkeit oder absichtlicher Verschuldung Schaden Und Nachtheil für das verkeh rende Publikum herbeiführen, zu vertreten. Bei der Wahl der für die Postsignale erforderlichen Instrumente erhob sich bei der Berathung ein Streit, ob die von der Regierung vorgeschlagene Trompete, oder, wie von der Majorität der 1. Deputation vorgeschlagen war, Trompete ober Posthorn, oder, wie die Minorität wollte, bloS das Posthorn gelten sollte. Endlich siegte die Trompete. Auö Nordböhmen, 20. Februar. Der Bischof von Leitmeritz Hal einen Hirtenbrief an die Fabrikin haber seiner Diöcese erlassen, der mit Recht allgemein befremdendes Aufsehen erregt. So wird z. B. darin von den Fabrikinhabern verlangt, daß sie das Bildniß des Gekreuzigten aus Treppe und Vorsaal anbringen, und daß die ArbeilSstuben „eines entsprechenden reli giösen Zeichens nicht entbehren sollen;" auch will er die kirchlichen Uebungen sogar bis auf das Innere der Werkstätten und ArbeitSsäle ausgedehnt wissen, nicht bloS durch Ueberwachung der Sillen und Reden der Arbeiter innerhalb derselben, sondern auch durch Anordnung von Gebeten beim Morgen-, Mittag- und Abendläuten, dann Singen kirchlicher Lieder und Vor lesen erbaulicher Betrachtungen während der Arbeit. (Xö. Viele Arbeiter sind Protestanten.) WaS aber gegen den Erlaß dieses Hirtenbriefes mit Recht das meiste Bedenken erregt, das sind die in demselben vor kommenden, vom kirchlichen in VaS sociale Gebiet Hinübergreisenden Aeußerungen über die Lage der Fabrikarbeiter. Je weniger dieselben die kirchlichen Ermahnungen zu beherzigen und zu vollführen geneigt sein mögen, desto bereitwilliger werden sie sich an einzelne Behauptungen der bischöflichen Kundgebung über ihre angeblich traurige Lage halten. Auffallend ist cS endlich, daß die Behörden der Administration von dieser kirchlichen Manifestation ebenso überrascht wurden, wie die davon betroffenen Fabrikinhaber. Wohl sind die Bischoke seit dem Concordat nicht mehr an das Placet der Regierung gebunden; cS würde aber der kirchlichen Klugheit entsprechender sein, wenn derlei tiefgreifende Maßregeln nicht ohne Einvernehmen mit den politischen Behörden zur Ausführung kämen. Frankfurt, 26. Febr. Die Bundesversammlung hat in ihrer gestrigen Sitzung den Auöschußantrag über den Antrag Hannovers in der holstein-lauenbur- gischen Angelegenheit angenommen. Dieser Antrag geht dahin: „die Bundesversammlung wolle die Er wartung auSsprechen, daß Dänemark sich von jetzt an in den Herzogthümern Holstein und Lauenburg aller weitern mit dem BundeSbeschluffe vom I I. Februar nicht im Einklänge stehender Vorschritte auf der Basis der verfassungsmäßigen Wirksamkeit entbehrender Ge setze enthalten werde."