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für Wochenblatt Amt Siegmar Nr. 144. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt und Rabenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. ^2 16. Sonnabend, den 21. April 1966. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Pelzmühlenstraße 47v), sowie von den Herren I. Oebser in Reichenbrand, Buchhändler Clemens Bahner in Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Corpuszeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Bekanntmachung. Am 14. April d. I. werden das Wassergeld und der Wasserzins auf den 1 Termin 1906 fällig und sind unter Vorlegung des Quittungs buches bez. Steuerzettels spätestens bis zum SO. April 1906 bei Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuer einnahme zu bezahlen. Reichenbrand, am 6. April 1906. Der Gemeindevorstand. . Möget. Gefunden wurden in hiesiger Gemeinde 3 Kinderschürzen. Zur Ermittelung des Eigentümers wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, am 20. April 1906. Der Gemeindevorstand. Woget. Bekanntmachung. Nachdem die Behändigung der diesjährigen Einkommensteuer- und Crgänzungssteuerzettel im allgemeinen beendigt ist, werden auf Grund von 8 46 des Einkommensteuergesetzes und 8 28 des Ergänzungssteuergesetzes die jenigen Beitragspflichtigen, welchen ihre Steuerzettel nicht behändigt werden konnten, hierdurch ausgefordert, wegen Mitteilung des Einschätzungsergebnisses sich bei der hiesigen Ortssteuereinnahme zu melden. Rabenstein, am 19. April 1906. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Auf die Bekanntmachung der Kgl. Amtshauptmannschaft Chemnitz im Chemnitzer Tageblatt und den Auschlag am Amtsbrett des unterzeichneten Gemeindevorstandes vom heutigen Tage, werden die hiesigen Grundstücksbesitzer hierdurch noch besonders aufmerksam gemacht. Hiernach wird die Abteilung für Landesaufnahme des Königlichen Generalstabes im laufenden Jahre und zwar bis zum Herbste topographische Feldarbeiten vornehmen. Diese Feldarbeiten sind dem Vorstande der Abteilung für Landesaufnahme des Generalstabes, Oberst von Carlowitz, sowie mehrere ihm unterstellten Offizieren, Topographen und Hilsstopographen übertragen worden und erstrecken sich auf den gesamten Regiernngsbezirk Chemnitz. Gleichzeitig wird die größte Schonung der ausgestellten Signalstangen sowohl den beteiligten Grundstücksbesitzern, als auch allen Unbeteiligten besonders zur Pflicht gemacht. Beschädigungen sowie das Umwerfen oder Entfernen der Vermeffungs- signale werden — soweit nicht härtere Strafen im Einzelfalle einzutreten haben — mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet werden. Rabenstein, am 20. April 1906. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Auf hiesigem Friedhof ist ein dunkelgrüner Schutzkasten eines Leichen steines abhanden gekommen. Näheres im Rathause. Rabenstein, am 20. April 1906. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung, die Zuführung der schulpflichtig werdenden Kinder in die Schule betreffend. Der unterzeichnete Schulvorstand hat beschlossen, die Zuführung der Ostern 1906 schulpflichtig werdenden Kinder Montag den S3 April 1906 und zwar der Knaben vormittags um 10 Uhr, der Mädchen nachmittags S Uhr im Klassenzimmer Nr. 1 (Kirchschule) geschehen zu lassen. Rabenstein, am 17. April 1906. Der Schulvorstand. Kugen Werkel, Vorsitzender. Bekanntmachung. Am 15. dieses Monats ist der S. Termin der Gemeindeanlagen und des Schulgeldes für das laufende Jahr fällig und bis spätestens zum 15. Mai 1906 an die hiesige Gemeindekassenverwaltung abzuführen. Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß nach Ablauf dieser Frist dieser Säumige das Mahn- bez. Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden wird. Neustadt, am 11. April 1906. Der Gemeindevorstand. Heißler. Sitzung des Gemeinderats zu Rabenstein am 17. April 1906. In Armensachen wird 1., die Unterstützung zweier anderorts wohnhaften und hier unterstützungswohnsitz berechtigten Familien und einer hier wohnhaften und anderorts unterstützungswohnsitzberechtigten Familie antragsgemäß genehmigt, bez. Regreßnahme beschlossen, 2 ., die vorläufige Unterbringung je einer obdach losen Familie in das Gemeindehaus und die Bezirks anstalt Altchemnitz nachträglich gutgeheißen. In Gemeindesachen wird: 3., von verschiedenen Eingängen Kenntnis genommen, und sich einer Aus lassung der vorgesetzten Behörde in einer Bebauungs plansache angeschlossen, auch einer neueren Planung eines Teilbebauungsplans einiger Privatunternehmer beigetreten; 4,, zu einer Bausache den aktenkundig gemachten Baubedingungen beigepflichtet und zu einer gleichen die Vornahme einer Lokalbesichtigung durch den Bau ausschuß beschlossen; 5 ., ein Gesuch, die Vornahme einer privaten Her stellung eines Fußweges, entlang eines Neubaues betr., abgelehnt. Gemäß der Bestimmungen in dem bau rechtlichen Ortsgesetz sollen in Zukunft derartige Her stellungen an bestehenden Straßen nur von der Gemeinde ausgeführt werden. — Uebrigens soll die Straßenflucht der Chemnitzerstraße durch den Geometer so bald wie möglich festgestellt werden. 6 . Ein Gesuch um Erlaß von Besitzwechselabgaben wird aus Konsequenzgründen abgelehnt. 7 . Ein Gesuch, das sich nicht zur Veröffentlichung eignet, wird abgesetzt. 8 . Zu den sich notwendig machenden Vermessungen kommunlicher Grundstücke werden die Meßgehilfenlöhne und sonstigen geringeren Kosten verwilligt. 9 ., finden noch einige Reklamationen gegen die Gemeindebesteuerung Erledigung. Freigesprochen. -"LI Familien-Roman v. Ludw. Butz er. (Fortsetzung). Die Zahl der Gäste war inzwischen stark zusammen geschmolzen. Einer nach dem andern hatte sich, der bei solchen Anlässen übligen Gepflogenheit gemäß, „auf Französich empfohlen", und nur jene überall vertretenen unverwüstlichen und seßhaften Elemente, die nichts zu vertreiben vermag, als das Verstegen der Quelle, behaupteten noch das Feld. Zu letzteren zählten außer einigen jüngeren Offizieren der Ritt meister von Fernwald und Hauptmann Schwarzwild, die sich angelegentlich in Jagdgeschichten unterhielten. Unsere beiden Freunde waren gezwungen, bis zum Schluffe zu bleiben, Schütz als Brauer der Bowle, und Hartfeld als Festgeber und Gefeierter. Letzterer hatte sich bereits als Junker den Ruf eines „netten Menschen im Offizierkorps des Bataillons erworben. Er verband mit einer einnehmenden Erscheinung ein offenes, freundliches Wesen und ein bescheidenes, takt volles Auftreten, verstand, Aelteren gegenüber zu schweigen und aufmerksam zuzuhören und spielte mit ziemlicher Fertigkeit die in kleinem Zecherkreise stets willkommene Guitarre. „Lieber Hartfeld", rief plötzlich Schwarzwild über den Tisch herüber, „Sie sind heute das Opfer von Schütz. Anders als sonst in Menschenköpfen, malt sich in diesem Kopf die Welt. Natürlich klassisch unter halten? Elegische Verse habe ich wider meinen Willen hören müssen. Sie sind ein fürchterlicher Mensch, Schütz. Prosit, alter Freund!" „Nachdem Herr Hauptmann das erste, ausgezeichnet gewählte Zitat gebracht haben, halte ich umnaßgeblichst Klopstock für angezeigt; ein paar Gesänge der Messiade vielleicht",- entgegnete Schütz mit schalkhaftem Ernst. „Ich glaube, Sie wären im Stande!" rief der Rittmeister entsetzt. „Wenn schon vorgetragen sein muß, dann doch lieber noch Einiges aus der Jobsiade." „Sehr gut, Herr Baron!" rief Schwarzwild, indem er mit Fernwald anstieß. „Etwas Vernünftiges liest der Schütz ja nicht. Prosit, Hartfeld! Sehen Sie, lieber Hartfeld", fuhr der ziemlich animierte Haupt mann fort, „wenn ich Sie so ausehe, tauchen längst vergangene Stunden vor mir auf. Die Vergangen heit hinterläßt in der Regel einen rosigen Schimmer, über die Gegenwart hastet man hinweg, und die Zukunft ist dunkel. Es war einmal...! Ein wunder bares Lied, Schütz! Von wem ist es denn?" „Dichter und Komponist sind mir unbekannt", erwiderte Schütz. „Man soll der Gegenwart leben", fuhr Schwarzwild fort, „Heute ist heut! . . . Herr Kamerad Fernwald, dieses Lied singen Sie famos; bitte, ein paar Strophen