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12. Juli 1850 «r 5 t Redaction, Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Eppendorf. Freitag. Diese-Blatt erscheint Inserat» aN„ Art ZM WcißertH-ZeituM. ZZM ,eu zu beziehen ifi. " Zettnog angenommiu. Ein unterhaltendes Wochenblatt für den Bürger «nd Landmann. Verordnung, das Verbot der Arbeitervereine betreffend. Nach h. 19 der Dererdnnng vom S. Juni dieses Jahre«, da- Vereins« und Vrrsammlong-recht betreffend, find Vereine, in deren Zwecke e« liegt, zu Gesetzübertretungen oder unsittliche« Handlungen aufzufordern oder dazu geneigt zn machen, verboten, und nächstdem ist in H. 23 dieser Verordnung au-gesprochen, daß Vereine, deren Zweck sich auf öffemliche Angelegenheiten bezieht, nach außen nicht al« Kör perschaften auftreten, Zweigvereine nicht bilden und Mit anderen Vereinen sich nicht in Verbindung setzen dürfen, indem rin Verein da- Recht hierzu erst dadurch erlangt, daß er al« solcher vom Staate bestätigt wird. Vereine, welche dieser Vorschrift znwiderhandeln, sollen nach 24 der angezogenen Verordnung aufgelöst werden. Den Bestimmungen der Verordnung-vom S. Juni d. I. unterliegen nach Maßgabe von H. 4 der Ausführungs-Verordnung vom 4. v. M. insbesondere auch die an mehreren Orten bestehenden Arbeitervereine. Wie nun die angrstcliten Erörterungen zu Tage gelegt, haben sich diese Arbeitervereine fak ohne Ausnahme der sogenannte» deut schen Arbeiterverbrüderung angeschloffen, die sich fast über ganz Deutschland ausbreitet und nach Inhalt ihrer, auf der allgemeinen Arbeiter versammlung zu Leipzig Im Monat Februar d I. verfaßten und im Druck erschienen Grundstatnten ein organisch gegliederte- Ganze bildet, welche« au« dem Verwaltiing-rathe, dem Eentralcomite, den Vororten, den BezirkScomiteS und den Localvereinen besteht, so daß die, dem Umfange nach kleinere Abtheilung der größer» untergeordnet ist, an letztere zu gewissen Zeiten Anzeigen zu erstatten und Beiträge eiozu- sende» hat. Diese organische Gliederung der Arbeitervereine ist nun aber nach H. 23 der Verordnung vom 3. Juni d. I. (vergl. K. 6 her dazu gehörigen Ausführungsverordnung vom 7. v. MtS.) unstatthaft. Nächstdem hat sich bei der Einsicht in die Acten und Schriften vieler Arbeitervereine und insbesondere de« Eentralcomite« der deut schen Arbelterverbrüderung zu Leipzig, sowie durch sonstige Erörterungen herau-gestellt, daß die meisten Arbeitervereine neben dem vorge schützten ostensibel» Zwecke, die materielle Lage de- Lrbeiterstande« zu verbessern und zur geistigen und sittlichen Veredlung de- letzter« bei zutragen, zugleich — wenn auch einem großen Thelle der Mitglieder noch unbewußt — gefährliche politische Tendenzen verfolgen, indem st» mit für den Umsturz der bestehende» monarchischen Staatsverfaffung und für Einführung einer socialen Republik wirken. Ihr Besteben ist daher mit dem tz. 19 der Verordnung v. 3. Juni d. I. unvereinbar. Unter diesen Umständen sieht sich da« Ministerium de- Innern veranlaßt, die bestehenden Arbeitervereine, — ste mögen «an diesen oder einen andern Name» führen — hiermit aufzulösen «nd jede fernere Theilnahme daran bei Vermeidung der in tz. 3V der Verordnung vom 3. Juni d. I. angedrohten Strafen zu untersagen. Die Polizeibehörden werden hierdurch angewiesen, darüber, daß dieser Anordnung gebührende Folge geleistet werde, strenge Auf sicht zu führen, insbesondere alle weiteren Zusammenkünfte der Arbeitervereine zu verhindern und sonst nach Maßgabe der vorstehenden An ordnung da« Nöthige zu besorgen. Diese Verordnung ist nach Maßgabe von H. 12 de- Preßgesetzes vom 18. November 1848 in sSmmtllcheu Zeitschriften abzudruckeu. Dresden, am 4. Juli 1850. ' Ministerium des Znueru v. Friesen. Aus dem Vaterlande. Dresden, 9. Juli. Der heutige Tag war zur feier, lichen Weihe veS auf dem Neustädter Gottesacker zur Er innerung an die im Mai vorigen Jahres in Dresden ge. fallenen preußischen und sächsischen Krieger errichteten Denk, maleS bestimmt. Dasselbe ist ein schlanker, auS Meißner röthlichem Granit gehauener, 26 Fuß hoher Obelisk, der auf einem 4 Fuß hohen Piedestal ruht und in angemessener Entfernung umkettet ist. DaS Gewicht der ganzen Säule ist beinahe 179 Centner. Auf den vier Seitenflächen deS Obelisken sind die Namen der unter der Säule Begrabenen mit vergoldeten Lettern angebracht; auf der dem vordem Kirchhofe zugewenderen Westseite deS PiebestalS befindet sich die Inschrift: Oresäen, 3.—9. Llai 1849. Auf der östlichen Seite desselben ist der Spruch: „Vereiuibt unä treu dis io äeo Isvä bei xutem Kampfe Üir Kümx uoä kiesetr." — Nach Ankunft Sr. Maj. des Königs und deS Prinzen Johann mit seinem Sohne Prinz Albert, wurde die Feier mit dem Absingen eines von Militärmusik begleiteten Chorals eröffnet. Hierauf hielt der Oberst v. Frieder ici, Commandant der Infanterie-Brigade Prinz Albert, »ine kurze Ansprache, der die eigentliche Weihrede vom Herrn DiaeonuS TheniuS folgte. Während eines für die Festlichkeit besonder- eomponirten Trauermarsche würden dreimal sechs Kanonenschüsse und dreimal drei In« santerirsalven gegeben, die den EinweihungSact endeten. Die Deputation des königl. preuß. Alexander-Regiments, sowie von jeder Abtheilung der hier garnisonirenden Trup pen 1 Offizier und I Unteroffizier, waren zur Mittagstafel bei dem Könige in Pillnitz eingeladen. Dresden, 8. Juli. Heute Nachmittag zogen die Mit glieder der hiesigen Scheibenschützen-Gesellschaft, deren Königschießen gestern begonnen hat, seit deut Mat v. I. zum ersten Male in Uniform und voller Ausrüstung, ein Musikchor an der Spitze, auf, und zwar vor da- All- stävter Raihhaus, wo sie ihre daselbst aufbewahrte Fahne in Empfang nahmen, um sie nach dem Scht'eßplatze zu bringen. Ein zahlreiches Publicum, angezogen durch die Wiederkehr dieses Schauspiels, gab der Processton bä- Ge leite. — DaS große Vogelschießen der hiesigen Bogen- schützen-Gesellschaft beginnt am 28. Juli und wird diese- Jahr ganz in der frühern glänzenden Weise abgehalten werden. (Dr. I.) Dresden, 8. Juli. Die zu lebenslänglicher Zucht hausstrafe begnadigten Maivcrbrecher Heubner und Röcke! thrilen nicht da- LooS, wa- noch vor kurzem Kinkel in Naugardt zu Theil ward! Diese- Gerücht wird hier mit ebenso vieler Verwunderung als dankbarer Theilnahme ausgenommen. Heubner ist immer der selbst von Gegnem