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«rlchttrS Ikdo, W:r«ag »achmMog«. — g«n>lpr«qer Nr. t». — Postscheckkonto Leipzig rs«««.— «emelndegirokonto lt. — Bank konto Darmstädter Bank Zweigniederlassung Hoheniieln-Srnsttd-I — Unverlangt etngesandte Manustript« werden nicht jurtlckge- Ichiüt. Sinsendungen ohne Namensnennung finden kein« Ausnahme UN- AchtM vet »lagen, »onknrien, «er,leicht» ui», wird der vruttodetrag >» Nechnung gestellt. Im Falle höherer B-Walt — «r e, oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebe« der Zeitung, der Lieferanten oder der »efSrderungkeinrichtungen — hat der Be zieher leine» Anspruch ans Lieferung -der NachNeferu», der , Zeitung »der ans Nück,ahl»ng de» BezugSpretie». Hohenstein-Ernstihaler Zeitung, Nachrichten und Neueste Nachrichten Generalanzeiger für Hohenstein-Ernstthal mit Hüttengrund, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Rüsdorf, Langenberg, Meinsdorf, Falken, Langenchursdorf, Reichen bach, Callenberg, Grumbach, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Pleißa und Rüßdorf. Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts, Finanzamt» unk» des Stadtrats zu Hohenstein-Ernstthal, sowie der Behörden der umliegenden Ortschaften. Druck und Verlag von Dr. Alban Frisch. Verantwortlich für die Schriftleitung Dr. Erich Frisch, für die Anzeigen Otto Koch. Rr.189 IK'LLL'NKS Sonnabend, den 15. August 1925 , ,75. gahrg. W Ikl AkWMW Keine Zusammenkunft mit Stresemann Eine Zusammenkunft zwischen Strese mann, Briand und Chamberlain in Eens wird nicht stattfinden. Briand wünscht eine solche unter keinen Umständen, weil er will, daß zunächst die in London ungeklärten Punkten aus diplomatischem Wege geklärt würden. Bor- geschützt wird heute im „Journal", daß Deutsch land selbst kein Interesse daran haben könnte, nach Genf während der bevorstehenden Völker bundstagung Vertreter zu entsendeen, weil es nur vor der Tür stehen müßte. Außerdem aber würden die Völkerbundsarbeiten selbst behindert werden, weil sich alles Interesse in Genf auf die Anwesenheit der Deutschen konzentrierte. Vor allem aber könne jetzt von einer Aufnahm- Deutschlandsin den Völkerbund noch keine Rede sein, wie, wie der „Eau- lois" schreibt, zunächst einmal von Frankreich dar auf gedrungen werden wird, daß die Ab- r ü st u n g s f r a g e für Deutschland endgültig erledigt werde. Würden noch in diesem Jahr von Deutschland alle Abrüstungsbedingungen durch- geführt werden, so könnte man eine außerordent liche Versammlung des Völkerbundes einberufen und sich bet dieser Gelegenheit über die Aufnahme Deutschlands schlüssig werden. Denn der Aus weg, Deutschland im September provisorisch und im Dezember endgültig aufzunehmen, wird in Paris nicht für gangbar angesehen. Aber auch eine Konferenz über die Paktfrage scheint nicht unmittelbar bevorzu- stchcn, und alle Angaben über Ort und Zeit sind wenigstens verfrüht, denn hier hat Briand anscheinend noch einige Widerstände bei sich selbst zu überwinden. Der Gedanke, mit deutschen Ver tretern an einem Konferenztische zu sitzen, wider strebt ihm anscheinend noch sehr, deshalb möchte er, daß zunächst das Einvernehmen mit Eng land noch fester gestaltet werde, als dies in Lon don der Fall gewesen wäre, und insbesondere möchte er, daß über die Hauptpunkte, über die In London nur beiläufig oder gar nicht geredet wurde, die Anschauungen deutlicher zum Aus druck kämen. Es muß nur auffallen, daß über die S ch i e d s g e r i ch t s v e r t r ä g e, die Deutschland mit Polen und der Tschechoslowakei abschließen soll, in den Blätterbetrachtungen fast garnicht gesprochen wird. Man hat den Eindruck, daß Briand diese Angelegenheit in London nicht so eingehend erörtern konnte, wie er selbst gewünscht hätte, oder daß er seinen Standpunkt in keiner Weise durchsetzen konnte. Gegen Frankreichs Vorherrschaft In der amerikanischen Presse bilden die Londoner Verhandlungen den Mit telpunkt der Betrachtungen. Selbst „Herald" kann nicht umhin, die Schwierigkeiten anzuerken nen, die bleiben würden, wenn auch eine eng lisch-französische Einigung zustande käme. Die „World" stellt fest, daß der Erfolg jeglicher Ab machung jetzt und in den nächsten Jahren ledig lich ein Kompromiß bedeute. Eine endgültige Abmachung könne erst getroffen werden, wenn Rußland und Deutschland wirtschaft- lich wieder hergestcllt seien und wenn Frankreich nicht mehr die überragende Machtstellung auf dem Kontigent besitze. Die zu lösenden Kardinalfragen lägen im Osten, in der polnischen, rumänischen und ungarischen Grenz- regelung. Die dortige Erenzregelung, die durch aus künstlich sei, märe nur nach Deutschlands und Rußlands Zusammenbruch möglich gewesen. Deutschland könne nur eine Politik verfolgen, die auf eine Revision seiner Ost grenzen hinausliefe. Es gehe dabei bis an die Grenze des Möglichen, wenn es erkläre, daß es keine Ostrevi sion durch einen Krieg suche^ Kein deutscher Staatsii . nn könne mehr unWchreiben. Es sei daher billig, nicht mehr von Deutschland zu ver langen. Kein Vertrag könne die Tatsache aus der Welt schaffen, daß die Lage im Osten solange ungeregelt bleibe, bis D e u t s ch l a n d v o n d e n Fesseln des Versailler Vertrages befreit s e i, bis Rußland wieder in die Ge meinschaft der europäischen Völker ausgenommen und Frankreichs Vorherrschaft auf dem Kontigent nicht mehr bestehe. Bis dahin gäbe es in Europa wohl einen Waffenstillstand, aber keinen Frieden. Der deutsch srnnzöjischc Grenzvertrag Der am 13. April d I. paraphierte Vertrag über die Festsetzung dcr deutsch-französi schen Erenzeist Freitag nachmittag in Paris von dem deutschen Botschafter Dr. von Hösch, dem wirklichen Legationsrat Freiherrn von Grü- nau, sowie von dem Direktor der wirtschaftlichen und politischen Abteilung im französischen Mini sterium für auswärtige Angelegenheiten, de La roche, unterzeichnet worden. Der Vertrag ent hält das Ergebnis der von den Erenzkommissio- nen vorgenommencn Vermessungs- und Gemar kungsarbeiten und sieht zur V e r h ü t u n g v o n Grenzzwischenfällen genaue Vorschriften für die Unterhaltung der Grenze vor. Abgesehen von dem Austausch einiger Ge bietsteile von geringfügigem Ausmaß, der aus praktischen Rücksichten für angczeigt gehalten wurde, erleidet die Reichsgrenze keinerlei Ver änderungen gegenüber dem Zustand der Grenze von 1871, die durch den Versailler Vertrag wie der hergestellt worden ist. Längs des Rheines nimmt der Vertrag die alte Eigentumsgrcnze auf, die vor 1871 neben der Hoheitsgrenze be stand, und bestimmt, daß die Grenzen der franzö sischen Gemeinden, die auf dem rechten Rheinuser Eemeindeeinkommen besitzen, nicht über die Ho heitsgrenzen hinausreichen. Andererseits legt der Vertrag die Rechte und Vergünstigungen fest, die diese Gemeinden bei der Bewirtschaftung ihres auf deutschem Gebiete gelegenen Grundbesitzes genießen sollen. Eine Reihe von Artikeln behandelt die Rheinbrücken, die .nach dem Versailler Vertrag Eigentum des französischen Staaies geworden sind. Bei den festen Nheinbrücken geht die Ho- heitsgrenze durch die Mitte der Gesamtlänge aller Hauptstromöffnnngen, bei Schiffsbrücken verläuft sie in gleichem Abstand von den Außen rändern der auf beiden Flußufern gelegenen Landesschwellcn. Die deutschen Reichsangehörigen, die auf französischem Gebiet in einer Zone von 5 Kilo metern längs der Grenze land- und forstwirt schaftlichen Grenzbesitz haben, werden am 1. November wieder in ihr Eigentumsrecht einge setzt. Senkung der Umsatzsteuer Das Gesetz zur Aenderung der Nerkehrssteuern und des Verfahrens und das Gesetz über Zoll- ünderungen sehen folgende Milderungen aus dem Gebiet der Umsatzsteuer vor: 1. Mit Wirkung vom 1. Januar 1925 find Privatgelehrte, Künstler und Schrift st eller von der Umsatzsteuer befreit, sofern die steuerpflichtigei^Umsätze im Kalender jahr den Betrag von 6000 Reichsmark nicht über steigen. Vom gleichen Zeitpunkt ab sind ferner von der Umsatzsteuer befreit Handlungs agenten und Makler, sofern die steuer pflichtigen Umsätze im Kalenderjahr den Betrag von 6000 Reichsmark nicht übersteigen; diese Be freiung setzt aber voraus, daß die Handlungs agenten und Makler Bücher führen. 2. Mit Wirkung vom 1. August 1925 wird die Veherbergungssteuer, die Verwah rungssteuer, die Reittier st euer und die Anzeigen st euer aufgehoben. Die bis her diesen erhöhten Steuern unterliegenden Lei-, stungen sind vom 1. August 1925 ab nach den Sätzen der allgemeinen Umsatzsteuer steuer pflichtig. 3. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1925 wird der Satz der allgemeinen Umsatzsteuer von 1V- vom Hundert auf 1 vom Hundert und der Satz der Hersteller- und Kleinhandelssteuer von zehn vom Hundert auf 7V- vom Hundert herabgesetzt. Die aus 1 und 7V- vom Hundert gesenkten Sätze der allgemeinen Umsatzsteuer und der Hersteller und Kleinhandelssteuer haben die Monatszahler erstmals bei den Umsatzsteuervorauszahlungen im November 1925, die Vierteljahrszahler erst mals bei den Umsatzsteuervorauszahlungen im Januar 1926 der Umsatzsteuer zugrunde zu legen. Bei den im August, September und Oktober 1925 zu leistenden Umsatzsteuervorauszahlungen haben die Monats- und die Vierteljahrszahler die Steuer in Höhe von 1'/- vom Hundert und von 10 vom Hundert zu entrichten. 1. In den U e b e r g a n g s b e st i m m u n- gen wird in entsprechender Weise wie bei -en Ermäßigungen der Umsatzsteuer im Jahre 1924 ein zivilrechtlicher Anspruch auf Preisnachlaß in Höhe der Steuerminderung für Leistungen aus Vertrügen gewährt werden, die vor dem 15. August abgeschlossen worden sind, aber erst nach dem 30. September 1925 ausgeführt werde». Eine Enquete zur Preissenkung In bezug auf die augenblickliche Steige rung auf dem Lebe ns m ittelmarkt wurde bei Beratung dcr Zollvorlage eine Ent schließung gefaßt, worin die Reichsregicrung er sucht wird, unverzüglich mit Vertretern der Or ganisationen der Landwirtschaft, der Industrie, des Handels, des Handwerks, der Beamten-, An gestellten- und Arbeiterschaft eine Enquete zwecks Feststellung der Mittel und Wege zu veranstal ten, die die ungeheuerliche derzeitige Spanne zwischen Erzeuger- und Verbraucherpreis für lebenswichtige Waren schleunigst beseitigen soll. Es wird sich dabei nicht um eine Erneuerung der Zwangswirtschaft, sondern lediglich um eine Verkürzung des Weges vom Erzeuger zum Kleinhändler und damit eine Verbilligung der Waren für den Verbraucher handeln. Wie aus Berlin dazu gemeldet wird, haben die Verhandlungen darüber bereits begonnen, so daß in den nächsten Tagen mit der Veröfsent- lichung der als angemessen zu erachtenden Preise für Fleischwaren usw. zu rechnen ist. Auch an Kanada eine Eigentumsnot« Die „B. Z." gibt eine Meldung der „Associa ted Preß" aus Ottowa wieder, wonach durch den deutschen Generalkonsul in Montreal der kana dischen Regierung ein ähnliches Memo randum über die Freigabedesdeu tuchen Eigentums überreicht worden sei, wie es Maltzan der Regierung der Vereinigten Staaten übergab. Die Antwort soll nicht vor Ablauf einiger Monate zu erwarten sein. Dr. Hoppe über das Handwerk Der neue Reichskommissar für Handwerk und Kleingewerbe, Ministerialrat Dr. Hoppe, wurde von einem Vertreter der „Telegraphen- Union" um eine Unterredung über die Auf gaben des Reichskommissars gebeten, in der Dr. Hoppe u. a. ausführte: Die wirtschaftliche Lage des Handwerks hat sich durch die Kriegs- und Nachkriegszeit gegenüber den Ver hältnissen der übrigen Erwerbsstände besonders verschlechtert. Allgemein wird als nötig aner kannt, daß es erforderlich ist, durch Schaffung einer festen Organisation als durch Festigung sei nes Kreditwesens dem deutschen Handwerk wie der die Möglichkeit zu geben, seinen Platz als wirtschaftlich notwendige Stütze im Produktions prozeß auezufüllen. Dem jungen Nachwuchs muh die größte Aufmerksamkeit geschenkt wer den, damit der Mangel an Facharbeitern, der sich bereits jetzt geltend macht, nicht noch größer werde. Der Reichskommissar hat die Aufgabe, die Handwerkerfragsn mit allen Reichsressorts eingehend zu behandeln. In seinen Arbeiten wird er durch einen Ausschuß Unterstützung fin den. Ein Stab von hervorragenden Vertrauens leuten des Handwerks als des Kleingewerbes wird ihm zur Seite gestellt werden und regel mäßig Zusammenkommen, um Anregungen zu geben und den' Reichskommiffar in schwierigen Fällen beraten. In Fällen, die zum Arbeitsge biet anderer Reichsministerien gehören, wird der Ausschuß von diesen einberufen und der Reichskommissar beteiligt werden. Somit erhält sowohl der Ausschuß, wie der Reichskommissar einen Ueberblick über alle das Handwerk inter essierenden Fragen innerhalb der Reichsregie rung. Dcr Reichskanzler berät <LIaene Dradlmeiniin«, ° Berlin, 15. August Wie wir von unterrichteter Seite erfahren, haben der Reichskanzler Dr. Luther und der Außenminister Dr. Stresemann die Absicht, die Reichshauptstadt auf einige Tage zur - -- holung zu verlassen, nunmehr aufgcben mi^ n, Gegenwärtig sind ununterbrochen diplomatische Aktionen im Gange, die vor Anfang nächster Woche kaum zum Abschluß gelangen werden. Das Reichskabinett selbst hat bereits damit begon nen, die außenpolitische Lage in seinen Sitzun gen eingehend zu erörtern. Von rechtsstehender Seite ist dem Reichskanzler nahegelegt worden, in den nunmehrigen Entschlüssen des Reichskabi netts keine Uebcrslürzung eintreten zu lassen. Angesichts der Wichtigkeit der gegcnwätigen Lage kann vorläufig von einem Sommerurlaub weder beim Reichskanzler nach beim Außenmini ster die Rede sein. Nochmalige alliierte Ministerbesprechung in Genf «Ligen« Dradtmeldungi Berlin, 15. August Wie wir aus Kreisen des Auswärtigen Amtes erfahren, steht nunmehr fest, daß sich Cham berlain, Briand und Vandervcld« Anfang September, vor Beginn der Tagung des Völkerbundsrates in Genf, begegnen werden. Für die deutsche Regierung entsteht nunmehr die Frage, ob sie es für zweckmäßig hält, sich bei die sen Genfer Erörterungen durch ein Mitglied des Neichskabinetts vertreten zu lassen. Der franzö sische Außenminister Briand hat jedenfalls mit Chamberlain verabredet, daß der belgische Außenminister Vandervelde ringelnden werden soll, nach Genf zu kommen. Irgendeine Ein ladung an die deutsche Regierung ist bisher noch nicht ergangen. Wir klagen an . .. In Sachen der bekannten sich gegen das preu ßische Justizministerium richtenden Anschuldi gungen des Herrn Bacmeister und Leopold ver öffentlicht jetzt der preußische Pressedienst eine offiziöse Auslassung, in der es u. a. heißt: Das Material für die Durchsuchung bei den Assessoren Kußmann und Caspari rührt nicht von dem Ministerium her; auch sind die Durchsuchungen nicht aus Anweisung des Mini steriums erfolgt. Der Leiter der Kriminalpoli zei hat lediglich im Auftrage des Polizeipräsi diums am Nachmittag vor den Durchsuchungen dem Staatssekretär im preußischen Justizministe rium als Dienstvorgesetzten der betreffenden Be amten von den bevorstehenden Maßnahmen loyalerweise Mitteilung gemacht, ohne um eine Anweisung nachzusuchen. Vom Staatssekretär sind Bedenken nicht erhoben wor den, unter der Voraussetzung, daß die Grund lagen für Lie Durchsuchung«« vorhanden seien.