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«rfihelni »glich mA «»«nähme der Som»- und IrMage nachmUt»«« r Uhr für den folgenden Tug. 2e^>g«i-re>« bei Seibstabholun, menefttch MI, durch unsere AusteSger zugrlrage» >n der Stadl mnrraMch MI., auf dem Land« MI., durch die Pest bezogen vtertetfShrlich MI. mA Zustestungagedstyr. Aste pestmichuAen und postbeNen fuwt« unsere AuetrLger UN» S-schLff«st«>Ir nehmen jederzeit Lestechungen entgegen. Im Aalt« HSHaoer LeuenA, «Wieg »der fenMger Letriebchttrimge, hat der Bezieher tetn« »nipruch a»f Lieferung der ZeAung »der kbSr^nn, de« BiWg<h»«tfe«. Erscheint seit dem Jahre 1S41 ° gefpastene Kerp»«,eite »der deren Raum, Restamen, di, , Idalti-e kkormmreii- M sprechender pre^achiaß. B-IannMrach^ L'L^TÄ'hmr K°rpv«,et>e Dkl. RmhtveifungedGebli-r « Pfa. An,ei»manm>^. Emrch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen mir tetu« S-r-Mi, Feder Rada?» -n»mch -riiichi, men» der durch Klage -ing-z-g-n -erden muß oder d» «uf^a^r In L^r« Dieses Blatt enthält die amtliche« Bek<mnt«achrmsrn der Amtshauptmlmnschaft Meitze«, des Amtsgerichts za Wilsdruff des Stadtrata r« Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nassem B«l«s«k »>s ^'«0««: tzfch««»« i» «ilsdnch. Ver«mtw»rtNch« Schriftleiter: He«»«»« LLssl«, für de» Inseratenteil: «ritz», Asch»»»«, j, Wüedrnff. Nr. 48 Sonnabend den 25. Februar 1S22. 81. Jahrgang Amtlicher Teil. M«W der Wasserläufe von Schnee und Eis. Mit Rücksicht auf die starke Vereisung der Wasserläufe, insbesondere der Wehre und Brücken werden nach dem Eintritt de« Tauwetters folgende Maßnahmen für not wendig erachtet: 1. Die Wasserläufe sind an bez. unterhalb derjenigen Stellen, w» erfahrungsgemäß eine Ueberflutung der Ufer oder Eisverstopfungen leicht vorkommen, von dem vorhandenen Eise und den etwa angesetzten Schneemassen zu räumen. Ferner sind 2. alle Wehre und Mühlgräben eisfrei zu machen, und Wehrteiche durch Querschläge in Entfernungen von 15—20 Metern aufzueisen; 3. die Durchlässe der Brücken und Schleusen vom Eise zu befreien, auch oberhalb dieser Bauwerke Querschläge durch die Eisdecke zu hauen, und 4. etwa vorhandene Wehraufsätze bei dem Anschwellen de» Wasserlaufes sofort zu be seitigen. Die Verpflichtung zur Vornahme dieser Arbeiten liegt zunächst bei Wasserläufen bzw. Teilstrecken von solchen, für die UnterhaltungSgenossenschaftcn bestehen, diesen, sonst den angrenzenden Grundstückbesitzern ob. Bei Anlagen, die zur Ausübung des Gemein- gebrauchs oder besonderer Wafferbenutzungrn dienen (Stauvorrichtungen nebst Zu- behörungen, Brücken usw), trifft di« Verpflichtung die Eigentümer der Anlagen. Die Amtshauptmannsch«ft erwartet, daß diesen Anordnungen von den Verpflichteten allenthalben mit der wünschenswerten Sorgfalt nachgekommen wird. 32 XV. Meißen, am 23. Februar 1922. rr« Die AmtShauptmannschaft. Sesfentliche Auffordervag an Behörden nnd sonstige Arbeit geber zur Einreichung von Einko»»enrnachn>eisnngen sür da; Kalenderjahr ISA. Auf Grund von Z 40 des Einkommensteuergesetzes und Z 34 der Ausführungs bestimmungen werden alle Arbeitgeber, die im Kalenderjahr 1S21 Personen gegen Gehalt, Lohn oder sonstiges Entgelt länger als zwei Monate beschäftigt haben, hiermit aufgefordert, für die von ihnen beschäftigten Personen, deren Arbeitseinkommen im Kalenderjahr l921 sich auf mehr als 24000 Mark beläuft oder bei Umrechnung auf einen solchen Jahresbetrag belaufen würde bis 15. März 1922 Einkommensnachweisungen für die Veranlagung zur Einkommensteuer bei der Gemeindebehird« oder dem Finanzamt des Arbeitnehmers einzureichen. Die Nachweisungen sind nach den Wohnorten der Arbeit nehmer und, wenn eine Gemeinde in mehrere Steuerbezirke zerlegt ist, nach Steuerbezirken getrennt einzureichen. Die Verpflichtung zur Einreichung der Einkommensnachweisungen besteht auch für die Vorstände juristischer Personen und von Vereinen aller Art sowie für die Vorstände aller Stellen, Behörden und Anstalten deS öffentlichen Dienstes hinsichtlich des BerufS- oder PmsionSeinkommens ihrer Beamten, Angestellten, Bediensteten sowie der Empfänger von Ruhegehältern, Witwen- und Waisenpensionen oder Unterhaltsbeiträgen, wenn der Jahresbetrag der Bezüge 24000 Mark übersteigt. Die Vordrucke zu den Einkommensnachweisungen sind von den Gemeindebehörden oder vom Finanzamt zu beziehen. Sie werden in der benötigten Anzahl, die vor der Abholung vom Arbeitgeber festzustellen ist, unentgeltlich abgegeben. Bei Aufstellung der Einkommensnachweisungen sind sämtliche Beträge zu berück sichtigen, die dem Empfänger mit Rücksicht aipf ein gegenwärtiges oder früheres Dienst verhältnis gezahlt worden sind, also neben Gehalt, Lohn, Ruhegehalt auch Teuerungs- und Kinderzulagen, Tantiemen, WirtschaftSbe'hilfen (laufende und einmalige), Gratifikationen, Unterstützungen, Dienst«xfwa«kse«tschädig«ngr« (8 34 Absatz 3 Einkommensteuer gesetz) oder unter sonstiger Benennung gewährte Bezüge und geltwert« Vorteile. Die Erfüllung der Verpflichtung znr Abgabe der Nachweisungen Kan« mit Geldstrafen bis z« 500 Mark erzwungen werde« (8 202 der Reutzs- der Geldstrafe kann auf Gefängnis erkannt werden; versuchte Steuerhinterziehung wird wie die vollendete Tat bestraft. ' Nossen, am 23. Februar 1922. Das Finanzamt. Oeffentliche Aufforderung W Abgabe einer StenererWrnvg siir die Veranlagung znr EinkvMenstcner fjjr das Rechnungsjahr IM. Auf Grund diiser öffentlichen Aufforderung sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet: 1. alle im FinanzamtSbezirke Nossen wohnenden oder sich dauernd oder nur vor" übergehens aufhaltenden selbständig steuerpflichtigen Personen (Deutsche oder 2. sämtliche Personen, die, ohne im Deutschen Reiche zu wohnen oder sich auf zuhalten, in dem Finanzamtsbezirke Nossen Grundbesitz haben, ein Gewerbe betreiben, eine Erwerbstätigkeit auküben oder Bezüge au« öffentlichen, innerhalb eines Finanzamtsbezirks gelegenen Kassin mit Rücksicht auf gegenwärtige oder frühere Dienstleistung erhalten, soweit dis vorstehend Genannten nicht bei einem anderen Finanzamt eine Steuererklärung abgeben und soweit si, im Kalenderjahr 1S21 oder in dem während dieses Kalender. jahreS endenden Wirtschaftsjahr (Geschäftsjahr) ein steuerbares Einkommen von mehr als 24040 Mk. bezogen haben. Die hiernach zur Abgabe der Steuererklärung Verpflichteten werden aufgefordert, die Steuererklärung unter Benutzung des vorgeschriebcnen Vordrucks in der Zeit vom 15. Februar bis 15. März l922 bei dem unterzeichneten Finanzamt einzureichen. Vor drucke für die Steuererklärung können von dem unterzeichneten Finanzamt bezogen werden. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht auch dann, wenn ein Vor druck nicht zugesandt worden ist. Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des zur Abgabe der Steuererklärung Verpflichteten und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefs. Mündliche Erklärungen werden von dem unterzeichneten Finanz amt während der Geschäftsstunven von 8—12 Uhr vormittags zu Protokoll entgegen genommen. Wer die Fnst zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versäumt, kann mit Geldstrafe bis zu 500 Mk. zur Abgabe der Steuererklärung angehalten werden; auch kann ihm ein Zuschlag bis zu 1ft v. H. der endgültig festgesetzten Steuer auferlegt werden. Wer zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erschleicht oder vorsätzlich bewirkt, daß die nach dem Einkommensteuergesetze zu entrichtende Einkommensteuer verkürzt wird, wird wegen Steuerhinterziehung mit einer Geldstrafe im fünf- bis zwanzigfachen Betrage der hinterzogenen Steuer bestraft. Neben der Geldstrafe kann auf Gefängnis und unter Umständen auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte sowie auf Bekanntmachung der Bestrafung auf Kosten des Verurteilten er kannt weiden (8 53 des Einkommensteuergesetzes und 88 359 ff. der Reichsabgaben ordnung). Wer fahrlässig als Steuerpflichtiger oder als Vertreter oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen bewirkt, daß die Einkommensteuer verkürzt oder Steuervorteile zu Unrecht gewährt oder belassen werden, wird wegen Steuergefähr dung mit einer Geldstrafe bestraft, die im Höchstbetrage halb so hoch ist, wie die sür die Steuerhinterziehung angedrohte Geldstrafe (8 367 der Rftchsabgabenordnung). Nossen, am 23. Februar 1922. ri»i D«s Finanzamt. Bekämpfung der Obstbaumschädlinge. Zur Bekämpfung der Obstbaumschädlinge haben wir eine Untersuchung der Obst- und Fruchtbäume in hiesiger Stadt durch einen mit Ausweis versehenen Sachverständigen angeordmt und fordern hierdurch die Besitzer solcher Bäume auf, nicht nur die Unter suchung unweigerlich geschahen zu lassen und unseren Sachverständigen hierbei, soweit nötig, zu unterstützen, sondern auch im Falle der Feststellung des Vorhandenseins der Schädlinge die zu ihrer Vernichtung erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung der Be strafung sofort, spätestens aber binnen einer Woche von der Untersuchung ab, auszufuhren. Wilsdruff, am 23. Februar 1922. ' Der Stadtrat. abgabenocdnung). Wer vorsätzlich ««richtige Angabe« macht und dadurch bewirkt, datz Steuer« verkürzt werden, wird wegen Steuerhinterziehung mit e ner Geld strafe im fünf- bis zwanzigfachen Betrage der hinterzogenen Steuer bestraft. Neben Kleine Zeitmm für eilig« Leser. * Der Wahltermin für Vie Präsidentenwahl hängt von dem Zeitpunkt ab, in dem Oberschlchcn in die deutsch« Verwaltung zurückkehrt. Voraussichtlich Wird die Wahl nicht Vor dem Herbst stattfinden. * Der Reichskanzler wird schon in der nächsten Zeit in Be- ratungen mit den Koalitisnsparteien eintreten, um eine sür das ganze Reich mögliche Kandidatur vorzubereiten. * In München wurde ein Rechtsanwalt verhaftet, der in Verbindung mit dem Erzberger-Mörder Tillessen stehen soll. * Dir Reichskonferenz der Unabhängigen Sozialdemokratie Lat sich sür di« Ausnahme der Kommunistischen Arbeitsgemein schaft erklärt. * Lloyd Gee»« und Poincarö werden nicht in Pari«, son dern voraussichtlich in Calais zusammenkommen. * Zwischen England und Frankreich wurde vereinbart, daß weder die Friedensverträge, noch du Wiederausbaufrage in Genua behandelt werden dürfen. * Bei der letzten Delegiertcrtberatung des Wiederaufbau syndikats in London ist beMossen worden, die deutschen Dele« gierten zur Mchstev Hitzung einzuladem Der Reichspräsident. Von einem auf mittlerer Linie stehenden Politiker wird uns aus Berlin geschrieben: Nachdem der Reichskanzler die Frage der Neu wahl des Reichspräsidenten als dringlich bezeichnet hat, ist der Streit um die Person des höchsten Repräsen tanten der deutschen Republik in ein neues Stadium ge treten. Es handelt sich jetzt nicht mehr darum, von Zett zu Zeit von feiten irgend einer Partei dieses Problem in die Debatte zu werfen, sondern es ist nunmehr notwendig, ein klares Programm für diese Wahlen aufzustellen und zu verhüten, daß in dem Wahlkampfe selbst ein heilloses Durcheinander entsteht. Eine lange und gründliche Vor bereitung wird um so notwendiger sein, als eine Klarheit über den Kreis der Personen, die für die Wahl überhaupt in Frage kommen, bis jetzt keineswegs besteht. Das mag zum Teil daran liegen, daß die deutsche Politik in den letz ten Jahren unter so vielen schweren Erschütterungen von außen und innen zu leiden hatte, daß jede nicht ganz brennende Frage aus dem Kreis der Überlegungen über haupt ausaeschaltet wurde. Und niemand behauptet, daß die Frage der Präsidentenwahl ein derartig brennendes Problem gewesen wäre. Das liegt vor allem daran, daß der jetzige Reichspräsident Ebert im Laufe einer reich« lich dreijährigen Amtszeit es verstanden hat, durch eine kluge, zurückhaltende und vermittelnde Politik des Ver trauen auch derjenigen Kreise in recht weitgehendem Maße zu erwerben, die ihm parteipolitisch vollkommen fern stehen. Wenn bisher von den rechtsstehenden Parteien ab und zu die Forderung erhoben wurde, an Stelle des pro visorisch gewählten Präsidenten, der bekanntlich sein Amt aus der Hand der Nationalversammlung in Weimar emp fing, einen verfassungsmäßig vom ganzen Volke endgültig zu wählenden Präsidenten zu setzen, so geschah das in erster Linie deshalb, weil man den Vorschriften der Ver fassung gerecht werden wollte, und zweitens, weil man be sonders in diesen Kreisen die Auffassung hegt, daß ein Reichspräsident eine Persönlichkeit sein muß, die auf Grund ihrer ganzen Laufbahn und ihrer Kenntnis und Praxis auf dem Gebiete des internationalen diplomatischen Verkehrs in hervorragendem Matze befähigt ist, ein so großes Reich nach außen hin in denjenigen Formen zu verireten. die in der internationalen Diplomatie naco layr-