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Unglück über Unglück: Auch Elterlein, das arme, gewerblose, tiefverschuldet« Elterlein im Ober- erzgebirge hat ein Harte- betroffen. DaS wüthige Feuer, dessen EntstebungSursache noch unbekannt, hat am 24. d. M. von Nacht- halb' 12 Uhr bis früh 2 Uhr 30 Hauptgebäude, 53 NrbtN« Mnd Sei tengebäude ganz zerstört und 12 Gebäude partiell beschädigt. Ueber hundert zahlreich« FmmNen Huden großenthrilS nur daS nackte Leben retten können. Doch sind uns durch Gotte» gnädigen Schutz di« öffentlichen Gebäude sämmtlich erhallen morden; auch ist kein Menschenleben dabei verlochu gegangen. Edle Christenherzen, Hülfe thut noth; helfe, wer helfen kann. ! ' 7 Der unter amtshauptmannschaftlicher Veranstaltung hier gebildete ComklS wlrd Ws bestrrben, die empfangenen Wohlthaten mit grüßester Gewissenhaftigkeit und Treue zu verthrilen und später dank bare Rechnung abzulegen. Elterlein, den 26. Juni 1861. " -"L .i D «_r H L l f st d « 4 tut. Denen, die nie müde werden, de« Unglück die milde Hand aufS Reue zu öffnen, bieten wir un sere Vermittelung, zur UedernahMe and Besorgung von Liebesgaben an die Verunglückt^ gern au. Die Expedition des Frankenberger Ikachri^htsbjattes re. AachrichtsöLltt und . AmtÄlatt des König!. Gerichtsamtes md des Stadtrathes z« Fr> S4 Sonnabends, den 6, Juli. Erscheint Mittwoch uyd Sonnabend. BierteljHrlich 7'/, Ngr. Zu beziehen durch alle Buchhaudlungeu . und Post-Expchitionen. Stothwendige Subhastation. Seiten des unterzeichneten Königlichen Gerichtsamtes sollen de« zehnten September 1861 die dem Handarbeiter Johann Friedrich Berger in HauSdorf zugehörigen, zu HauSVvrf gelegenen, Grundstücke, al» ... 1) da» HaäSgrnndstuck -ud kio. 21 de» Brandkatasters und kolio 61 de» Grund- und Hypothekenbuchs, sowie ' 2) daS Feldgrandstück sub Ito. 46 des Grund- und Hypothekenbuchs^ welche am 12. Juni 1861 auf Eintausend Thaler — - —. ortsüblich gewürdert worden find, nokh- weadiger Weise versteigert werden. . - E» haben sich daher Diejenigen, welche diese Grundstücke, zu erstehen gesonnen find, au gedachte« Tage Vormittag» vor 12 Uhr, widrigenfalls sie zum Bieten nicht zug,lassen Werves, an hiefigrr Gerichtsstellr anMmelden, über ihre Zahlungsfähigkeit auSzuweisen, ein Gebot »u thun und sich zu gewärtigen, daß Mittags 12 Uhr nach Auctionsgebrauch werb« verfahren und die Grundstücke dem Meistbietenden, welcher sich der Erl. Proz. Ordn. »6 llt. 30 tz 16 und Mandat vom M Mssust 1732 gemäß zu bezeigen hat, werden zugeschlagen werden; was unter Bezugnahme aus-ilM M hid- siger GerichtSstellr aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Frankenberg, am 28. Juni 1861. ' D a » Königliche G « r » ch tS a m t d,a s r l b st. --.ä.' . . Geufel. . Butter.