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KoiatliiMHiM AnMG M»D 5 > t für .baS König liebe Bezirks Gerichtsämter im Sonnstberch er eine im deren: verpflichtet, 8 Zeitungen. Achtet, jetzt e beraubt DremnöWenziMer FähchaM Führung der Handelsbücher in §tz. 28—33 des Handeb^esef ist, um sich vor den Nachtheilen zu schützen, welche A7E Vorschriften eintreten können. Cs ist daher wohl'auch vorauszusetzen, daß. die Akm tragen in das Handelsregister nicht zu weit werde auSgei gesetzlichen Zwange nur dann werde Gebrauch gemacht werden, wenn eine solche Anmeldepflicht unzweifelhaft anzunehmen ist. Preußen. Der Preußische StaatS-Anzeiger vom 10: Die. berichtet folgende Modifikation des Ministeriums: Der Staat-Mnster Graf von Jtzen- plitz ist unter Entbindung von der Leitung de« Ministerium- für die landwirth- Wirthe, gewöhnliche Fuhrleute, gewöhnliche Schiffer und Personen, deren Ge werbe nicht über den Umfang des Handwerksbetriebes hinauöMhl, keine Anwen dung finden sollen und somit rücksichclich dieser Classen eine Mmeldepflicht nicht besteht, so.sind doch auch letztere nicht genauer festgestellt, so daß darüber, wer denselben beizuzähleu sei, leicht Zweifel entstehen können. ES ist daher auch, zumal bei der Neuheit der Sache, sehr erklärlich, wenn in dieser Beziehung verschiedene Auffassungen sich geltend machen und wird eS jedenfalls noch weiterer Erfahrungen bedürfen, um hinsichtlich der Anmeldepflicht zu allgemeineren festen Prmcipien zu gelangen. Da jedoch das Handelsgesetz buch Bestimmungen enthalt, nach welchen die Betheiligten zu Befolgung der die Anmeldung zum Behufe der Eintragung in das Handelsregister betreffenden Vorschriften von AmtSwegen durch Ordnungsstrafen anzuhalten sind, befinden sich die mit Führung der Handelsregister beschäftigten Gerichte in der Noth- wendigkeit, darauf zu sehen, daß jenen Vorschriften pünktlich nachgegangen und im Falle der Säumniß ein Zwang zur Anmeldung dann angewendet werde, wenn nach ibrem Ermessen eine Verpflichtung dazu vorhanden ist. Es wird Huh« Hardckkribenden, welche sich als anmeldepflichtig anzusehen haben, schon deshalb und noch abgesehen davon, daß mit der Führung einer Firma, namentlich bei etwa entstehenden Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die Beweiskraft der Handelsbücher rmd Legitimation, manche nicht unwesentliche BortheiLk.verbunden sind und demnach die Anmeldung in ihrem eigenen Interesie liegt, anHshÄterr sein, ihrer desfallsigen Obliegenheit unaufgefordert nachzukommen. Ebenso «aber ist> andererseits in den Fällen, bei welchen eine Anmeldepflicht nicht anzunehms« ist oded solche doch zweifelhaft erscheint, eine gewisse Vorsicht zu empfehlest, ba mit der Anmeldung Lsun Einträge in das Handelsregister bestimmte Obliegachhite» verknüpft sind und Jeder, von dessen Willkühr allein die An meldung abhgugt, sich zu fragen haben wird, ob er jenen Verpflichtungen z« genügen im Stande sein werde. selbst bestimmte Grundsätze, nach welchen es sein Verfahren einrichtet, bilden wird, erscheint es jedenfalls räthlich,- daß die Betheiligte» in jedem ei zweifelhaften Falle durch Anfragen bei dem zu verschaffen suchen. seine »erwanderen Md die geuen r ab- irbuch und Erziehung sächsischer Lehrerwaisen ist, hat, wie aus dem Berichte de« Vorstands Hervoracht, auf das Bereiusjahr vom 1. October 1861 bis 1862 eine JahreSeinnahme von 4000 Thlr. gehabt, 382 Lehrerwaiseu mit Ärr 2000 Thlr. Geld unterstützt und 107 Thlr. an Stipendien für eine« Studenten und drei Seminaristen vertheilt. Der Kapitalfond beträgt jetzt bereits 21,560 Thaler. < , Am 9. ging in Leipzig das Gerücht, daß die Theaterfrage endlich Crit zum Em- vott dem -—-iS. ' " ' .--r ....... . Denn jeder Laufmann — und al- Handelsregister einmstruWtze Wrma führt, deren: verpflichtet, Bücher zu flchrzR,^«O-D Lage seines Vermögen- vollständig zu HandelSbrieft aüHchewahreu gesandten Hqudelsvriefe zurückzub chatten Wonach- j einzutragen, auch bei den^H^MGL.Fei»bst KM Forderungen mW Schuld«,: ihetz BttrH sechs- ba . Vermögen^stückc anzügeben und einen das DerhMmß deS Vermögens und der Schulden darstellenden Abschluß zu machen; demnächst in jedem Jahre ein solches Inventar und eine solche Bilanz seines, B?rWp«DS atzgufertigen und überhaupt alle- dasjenige zu beobachten, wä- HWchkfichH-er ordnungsmäßigen Das HanvelsßrmeMvesen betreffend. Nachdem da- allgememe deutsche Handelsgesetzbuch üu Königreiche Sachsen seit dem 1. März 4862 in Kraft getreten ist, wird eS nicht ganz überflüssig sein, da- handeltreibende Publikum auf' einige das Firmenwesen betreffende Be stimmung« jenes Gesetzbuchs noch befünders aufmerksam zu machen. Nach Art. 19 defstEben ist jeM Kaufman» verpflichtet, seine Firma bei dem Handelsgerichte, in dessen Bezirke feine Handelsniederlassung sich befindet, behufs der Eintragung in da- Handelsregister,' weiches nach Art. 12 bei jedem Handelsgerichte zu halten und öffentlich ist — anzumelden. Als Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs aber ist nach Art. 4 anzusehen, wer gewerbmäßig Handelsgeschäfte betreibt, und finden sich in Art. 271—273 die einzelnen Arten dieser Handelsgeschäfte näher bezeichnet. Wie weit indessen der Begriff der anmeldungSpflichtigrn Kaufleute auszudehne» sei, ist eine Frage, welche in Ermangelung bestimmter gesetzlicher Normen im Allgemeinen nicht ohne Weiteres beantwortet und nur in jedem einzelnen Falle unter Berücksichtigung aller einschlagenden localen und sonstigen Verhältnisse beurtheilt und entschieden werden kann. Denn wenn sckon nach Art. 10 des Handelsgesetzbuchs die Bestimmungen, welche das letztere über die Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Moritz Wieprecht in Plauen Dieses Blatt erschein: wöchentlich viermal, und zwar Dienstags, Mittwochs, Donnerstags ukd Sonnabends. Jährlicher AdonueMeUtsprciS, weicher prLau«»- ranck«» zu entrichten ist, auch bei Beziehung durch die Post, 1 Thlr. 26 Ngr. — Annoncen; die bis Vormittags 11 Nhr emgchen, werden in die TaDs darauf scheinende Nummer ausgenommen, später eingehende Annoncen finden in der nächstfolgenden 'Nummer Aufnahme. — Inserate werden mit 1 Ngr. für die gespaltene LorpuS-Zeihe beredet. . Einzeilige mit 2 Ngr. Kür die auswärtigen Äönigl. Gcricbtsämter und -st-^träthe, für welche der Voigtlandische Anzeiger Amtsblatt ist, bestehen die Geschäftsstellen in Baüsa bei Herrn Julius Guido rovm;, in Elsterberg bei Herrn F. W. Feustel, in Schöneck bei Herrn Eduard Meyer, in Mühltroff bei Herm, Ehauffeegewer-Einnehmer Holzu r? - >71 schied«» worden sei. E- soll nämlich, wie es heißt, das Theater unter Hin zuziehung des Platzes, worauf sich die städtische Reitbahn besitzet, die deshalb sawmt den dazu gehörigen Gebäuden abgebrochen werden, WÜßße^ ein«» Uochau unterworfen, und damit bereits im Monat Februar Mnstlgei: Jahres begönne» werden. Die Kosten dieses Umbaue- sollen auf 160,000 Thlr. veranschlagt worden fein. ' In Heeselicht bei Stolpen hat sich die Gm« de« Erbrichter- erhängt, au- Verzweiflung darüber, daß ihr Man», der früher . " nach dem Ausscheiden aus der Versicherung durch Feuer semer worden. hMtMßsder, w ffOrrdea >sMe