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KerKW»LMl-r Tageölaü firrZSijcßoßwerda Einzige Tageszeitung im Amtsgerichtsbezirk Bischofswerda und den angrenzenden Gebieten Der Sächsische Erzähler ist dar zur Veröffentlichung der amtlichen Bekannt- machuu-e» der Tlmtrhauntmannfchaft, der Arbeitsgericht» und de» Haupt« zollarnt» zu Bautzen, der Amtsgerichts, der Finanzamts. der Schuiiuspektion und der Stadtratr z» Btschosrwerdo behördlicherseits bestmuut» Blatt Aeukirch und Almgegend Unabhängige Zeitung für alle Stände in Stadt und Land. Dicht verbreitet in allen Volksschichten. Beilagen: Illustrierte» Sonntaasblatt/- Heimatkundliche BeUage Frau und Heim / Landwirtschaftliche Beilage. — Dmck und Verlag von Friedrich Mau, G. m. b. H. in Bischofswerda. — Postscheckkonto Amt Dresden Nr. 1521. Gemeindeverbandsgirokaffe Bischofswerda Konto Nr. 64 «nzeiyraprrl» (in Reichsmark): Di« 44 ww breit» «infpalti« MUlimeterzeii« 10 Pfg.. örtliche Anzeigen 8 Pfg. Sm Textte« Li» S0 ww breit« Milltmeierzeile SV Pfg. 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Da» erweiterte Präsidium der Abrüstuugakonferenz hat be- Ichlossen. seine Arbeit«» bl» zvu» 27. Juni zu unterbrechen. Die Arbeiten der Abrüstung»kouferenz werden inzwischen vollstöndig ruhen. * 3» Gereke-Prozetz beankagle der Staat»anwalt gegen vr. Vereke wegen Betrüge» «nd wegen fortgesetzten Betrug« An, Ge samtstrafe van S Jahren Vesliagni» «nd 100 000 RM. Geldstrafe, «ater Aberkennung der bürgerliche« Ehrenrechte auf die Dauer vou S Jahren. Der Haftbefehl soll aufrecht erhalten bleiben. * roaapiinl Hai infolge der deutschfeindlichen Hetze seine Teil nahme an den dieesährlgen Bayreuther Festspielen abgesagt. Den „Parsival' wird Richard Slrauh dirigieren. Ausführliche» an and«« Stell». Die Bedeutung -es Pakte». Der deutsche Standpunkt. Wie zum Diermächtepakt, der gestern abend paraphiert worden ist, verlautet, hat sich die Reichsregierung nach eingehender Prüfung entschlossen, dem Patt ihre Zustimmung zu geben. Im ganzen läßt sich verbeut sch e Standpunkt etwa folgendermaßen zusannnenfafsen: Der Patt erfüllt in seiner jetzigen verwässerten Form kei- nesweas alle Hoffnungen. Er enthält noch nicht die Eini gung über alle wesentlichen Punkte, aber er eröffnet Per spektiven einer stärkeren Friedensarbeit für die Zukunft. Das wesentliche ist die Tatsache, daß in dieser Zelt ein solcher diplomatischer Pakt überhaupt abgeschlossen werden konnte. Wie schwer es war, das Abkommen zustande zu brin gen, das zeigt sich am deutlichsten darin, daß voll« drei Mo nate diplomatischer Verhandlungen notwendig waren. Der Kerngedanke des Mussollni'schen Planes ist geblieben. Er findet feinen NiederseUag in Artikel 1, in dem ganz klar statuiert wird, daß die poli tische Führung der europäischen Politik inZukunkt in den Händen der vier Mächte liegen soll und daß ihr Ziel die Erhaltung des Frie den« durch Zusammenarbeit ist. Dieser Artikel wird noch erläutert in der Präambel. Es kommt in der Präambel deutlich die alte Idee Mill- solinis zum Ausdruck, daß der Völkerbund allein es nicht schafft, sondern die Zusammenarbeit der vier Mächte erfor derlich ist. Der Pakt verabredet nicht einen neuen Gottesfrieden, sondern den Willen zur Zusammenarbeit. Damit gibt er einen neuen Ausgangspunkt für die Behandlung der euro päischen politischen Probleme, wobei übrigens selbstverständ- lick ist, daß er sich nicht gegen aüdere Staaten richtet. Das gilt vom deutschen Standpunkt aus vor allem auch in Be ziehung auf Rußland und Amerika. Als eine recht wesentlich« Festlegung muß man übrigens die Tatsache an sehen, daß der Artikel IS des Dölkerbundspaktes, der die Revision des Versailler Vertrages behandelt, hier zum ersten Mal ausdrücklich in einen neuen Vertrag hineinge- nommen worden ist. Dahinter verliert die Beziehung auf Art. 10 (Aufrechterhaltung des Status auo) und 16 ihren praktischen Wert. In der Abrüstung«- und Gleichberechti gung s f r a g e ist eine formulierte Einigung leider nickt erreicht worden. Die Franzosen haben verlangt, daß wir uns mit den anderen drei Mächten über das Maß unserer Umrüstung und unsere Wehrmaßnahmen verständigen, ihnen also ein Vetorecht einraumen sollten. Wir haben ihnen zugestehen wollen, daß wir uns mit ihnen über diese Probleme zeweils unterhalten würden, konnten aber unter keinen Umständen auf die eigene Entschlußfreiheit verzichten. Da keine der Parteien mit ihrem Standpunkt durchdrang, ist das Ergebnis, daß Artikel 3 nicht viel besagt. Er enthält das Versprechen der Mächte, sich zu bemühen, um in Genf zu einer Einigung zu gelangen; es wird dann festgestellt, daß die Fragen, die offen bleiben, von den Paktteilnehmern untereinander im Geiste des Vertrages geprüft werden sollen, um einen geeigneten Weg zur Lösung zu finden. Wenn die Genfer Verhandlungen also unbe- Artikel 3 Die hohen vertragschließenden Teile verpflichten sich, alle Anstrengungen zu machen, um den Erfolg der Abrüstungsko nie renz sicherzustellen; sie be halten sich vor, falls Fragen, die sie besonders betreffen, bei Beendigung der Konferenz offengeblieben sein sollten, deren Prüfung in Anwendung dieses Vertrages unter sich wieder aufzunchmen, um sicherzustellen, daß sie auf geeig netem Wege gelöst werden. Artikel 4 Die hohen vertragschließenden Teile bestätigen ihre Absicht, sich im Hinblick auf eine im Rahmen des Völker bundes anzustrebende Lösung über alle Fraaen wirt schaftlicher Art ins Einvernehmen zu setzen, die für Europa, insbesondere für seinen wirtschaftlichen Wiederauf bau, von gemeinsamem Interesse sind. Artikel 5 Dieser Vertrag wird für eine Dauer von Jahren, gerechnet von seinem Inkrafttreten an, abge schlossen. Wenn keiner der hohen vertragschließenden Teile den anderen vor Ablauf des achten Jahres sein« Wsicht mitteilt, den Vertrag zu beendigen, gilt er als erneuert und bleibt ohne zeitliche Befristung in Kraft, wobei jeder der hohen vertragschließenden Teile die Befugnis hat, den Deo« trag durch eine zu diesem Zweck mit einer Frist von zwei Jahren abzugebende Erklärung zu beendigen. Artikel 6 Dieser Vertrag, der in deutscher, englischer, französischer und italienischer Sprache abgefaßt ist, wobei im Falle von Abweichungen der französische Wortlaut maßgebend ist, soll ratifiziert, und die Ratifikationsurkunden sollen so bald als möglich in Rom niedergelegt werden. Die königlich italie nische Regierung wird jedem der hohen vertragschließenden Teile ein« beglaubigte Abschrift der Protokolle über die Niederlegung übersenden. Dieser Vertrag tritt in Kraft, so bald alle Ratifikationsurkunden niedergelegt worden sind. Er soll im Sekretariat des Völkerbundes gemäß den Bestimmungen der Völkerbundssatzung eingetragen werden. Geschehen in Rom am in einem Exemplar, das im Archiv der königlich italienischen Regierung nieder gelegt bleibt und von dem jedem der hohen vertragschließen den Teil« eine beglaubigte Abschrift übersandt werden wird. Zu Urkund dessen haben die genannten Bevollmächtig ten diesen Vertrag unterzeichnet. Mussolini über das Abkommen. Rom. 7. Juli. Ministerpräsident Mussolini erschien gegen 18.30 Uhr im Senat, wo er über Yen Dier-MSchte- Pakt, seine politische und wirtschaftliche Funktion im inter nattonalen Leben sprach. Mussolini behandelte die Entwicklung und das Ergeb nis der Verhandlungen, indem er den ursprünglichen Text seines Entwurfes neben den heute paraphierten Text stellte, die in den beiden Hauptgrundsätzen einer wirksamen poli tischen Zusammenarbeit und einer Friedenspolitik überein- stimmen. Manche Opposition gegen den Pakt sei mehr die Folge einer sentimentalen Reaktion als einer wohlbedachten Überprüfung der Wirklichkeit gewesen. Das gelte insbeson dere in bezug auf den Einwand, es solle mit dem Vierer- Pakt eine Staaten-Hierarchie geschaffen werden. In Wirk lichkeit bestehe bereits eine derartige Hierarchie unter den vier westeuropäischen Mächten. Sie habe sich geschichtlich friedigend ausgehen, so besteht für uns jederzeit die Möglichkeit, die Abrüstungsfrage im Kreise der vier Mächte anhängig zu machen. Was die Frage der Gleichberechtigung anlangt, so gilt die bekannte Erklärung vom 5. Dezember weiter. Im ganzen läßt sich zu diesen Fragen der Abrüstung und der Gleichberechtigung feststellen, daß alles das, was der Reichs kanzler in seiner großen Reichstagsrede erklärt hat, u n - eingeschränkt weiter gilt und auch durch den Diermächtepakt nicht geschmälert wird. Vom deutschen Standpunkt wird nichts aufgegeben. Bei der Beurteilung des Pattes muß auch die Tatsache in Rechnung gestellt werden, baß alle Versuche der Isoli«rung Deutschlands damit erledigt sind. Deutschland ist nicht mehr Objett, sondern mitbestim - mendes Subjekt der europäischen Politik. Der Pakt nimmt Frankreich auch jeden Vorwand, noch Schwierigkei ten in der Abrüstungsfrage zu machen. Diese Ergebnisse sind die wesentlichen Wertmesser des Erfolges, den die Reichs regierung mit dem Pakt erzielt hat. Er wird auch nicht dadurch behindert, daß Deutschland durch seine Bereitschaft zur Paraphierung ein verständ nisvolles Entgegenkommen an die Ziele einer gemeinsamen Politik, einer Zusammenarbeit, einer Politik des Friedens gemacht hat, obgleich die innerpolittschen Schwierigkeiten anderer Länder nicht in allen Punkten For- mulierungen zuließen, wie wir sie gewünscht hätten; sind nicht alle Hoffnungen erfüllt, so ist das nicht ein Schaden für Deutschland, sondern für alle Länder. Wir haben die Ge duld und den Mut, bis zur Verwirklichung eines wahren Friedens weiterzukämpfen. Die Wahrscheinlichkeit periodi scher Zusammenkünfte der vier Regierungen, die durch den Pakt eröffnet wird, bietet sicher Gelegenheit, in diesem Sinne weiterzuwirken. Der Wortlaut -es Paktes Der Dier-Mächtepatt, der am Mittwochabend durch die Botschafter von Deutschland, England und Frankreich und yurch Mussolini in Rom unterznchnet worden ist, hat fol genden Wortmut: Uertmg -er NerstSn-iaung un- Zusammenarbeit. Der deutsche Reichspräsident, der Präsident der fran zösischen Republik, Seine Majestät der König von Groß- britanien, Irland und der britischen überseeischen Gebiete, Kaffer von Indien, und Sein« Majestät der König von Italien im Bewußtsein ihrer besonderen Verantwortung, di« ihnen di« Tatsache ihrer ständigen Vertretung im Völ kerbundsrat gegenüber dem Völkerbund selbst und seinen Mitgliedern auferlegt und die sich aus ihrer gemeinsamen Unterzeichnung der Abmachungen von Locarno ergibt: in der Ueberzeugung, daß der Zustand des Un behagens, in dem sich die Wett befindet, nur durch eine Ver stärkung ihrer Solidarität beseitigt werden kann, die geeig net ist, in Europa da» Vertrauen auf den Frieden zu be festigen; getreu den Verpflichtung«», die sie durch die Völkerbundssatzung, die Verträge von Locarno und den Brkand-Kellogg-Pakt übernommen haben und bezugneh mend auf hie Erklärung über die Nichtanwendung von Ge willt, die als Grundsatz in der in Genf am 11. Dezember 1932 von ihren Bevollmächtigten auf der Abrüstungskorffe- renz unterzeichneten Erklärung verkündet und am 2. Marz 1933 von der politischen Kommission dieser Konferenz ange nommen worden ist; in dem Bestreben, allen Bestimmungen der Bölkerbundssatzung ihre volle Wirksamkeit zu verleihen un ter Beachtung der Methoden und Derfahrensarten, die darin vorgesehen sind und denen sie nicht zuwiderhandeln wollen; unter Beachtung der Rechte eines jeden Staates, über die nicht ohne Mitwirkung des Beteiligten verfügt werden kann, sind Lbereingekommen, zu diesem Zweck einen Vertrag zu schließen, und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt: die, nachdem sie ihr« Vollmachten ausgetauscht und in guter und gehöriger Form befunden haben, folgendes ver einbart haben: Artikel 1 Die hohen vertragschließenden Teile werden sich über alle Fragen, die sie angehen, ins Einvernehmen setzen. Sie verpflichten sich, alle Anstrengungen zu machen, um tm Rahmen de» Völkerbundes «in« Politik wirksamer Zusammenarbeit zwischen allen Mächten zur Erhaltung de» Friedens zur An- Wendung zu bringen. «Ekel 2 In Ansehung der Bölkerbundssatzung, insbesondere ihrer Artikel 10, 16 und 19. beschließen die hoben vertrag schließenden Teile unter sich und unter Vorbehalt der nur durch die ordentlichen Organ« de» Völkerbulcke, zu treffen den Entscheidungen, alle Vorschläge hinsichtlich -er Methoden und »«rfabrensartenzu prü fen, die geeignet sind, diesen Artikeln gehörige Wirksamkeit zu verleihen.