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M«ttb»«tt EMmiLrtKvUchittn.Jo' errstadt, Eck««- »Stil' der k^tadträth« >»,i«lterltin, »rünhaln, 215. Dienstag, den 16. September. 1873. ZMbIMsfmmh Ersbemt täglich mit LuonahmeMo» wg» — Preis vrerte»r^»x lrch IS Rgr. — ZnH tionSaebühreu die gesp«» teue Zeile lovfenmae.- J«sera»enanuahneMr dir a« Abende effcheinend »Rümmer bi« Vormittag H Uhr. Bekanntmachung, -ie Reorgsnisation -er mit der Lehr- und Grziehrmgtz-Anstalt zn Kl-instruppen in BerdindunK stehenden UuterofstcisrS-Schnle betreffend. Mit Allerhöchster Genehmigung hat das Krieg-Ministerium beschlossen, unter dem I. Oktober dieses Jahre- die bisher mit der Lehr- und ErziehungS-r Anstalt zu Kleinstrnppen verbunden gewesene UnterofficierSschule von der obenerwähnten Lehranstalt zu trennen und nach Marienberg zu verlegen. i Für die nächsten Aufnahmen in die UnteroffizierSschule, welche am 15. Oktober diese- Jahre- und am 1. April 1874 stattfinden, wud Nachstehende- be kannt gegeben. 1. Die UnteroffizierSschule hat die Bestimmung, junge Leute, welche sich dem Militärstande widmen, zu Unteroffizieren heranzubilden, und erhalten die jungen Leute gründliche militärische Ausbildung und Unterricht in alle Dem, was sie befähigt, s. Z. bei sonstiger Qualifikation auch die bevorzugteren Stellen des Unteroffiziersstandes resp. des Militärverwaltungs-Dienste- zu erlangen. Der CursuS in der UnteroffizierSschule ist, sofern der Eintritt der Zöglinge nicht gleich jn eine höhere Classe der Schule erfolgt, ein dreijähriger. Der Aufenthalt in der UnteroifizierSschule an und für sich giebt den jungen Leuten keinen Anspruch auf die Beförderung zum Unterofkzür. Solche hängt lediglich von der guten Führung, dem dewicsenen Eifer und der erlangten Dienstkenntniß de-Einzelnen ab. Nach Beendigung des CursuS werden die betreffenden jungen Leute in die Armee vertheilt und zwar al-Gemeine, wobei jedoch nicht ausgeschlossen blecht, daß die Vor-- zültchsten, welche bereit- in der Anstalt zu Gefreiten, resp. zu überzähligen Unteroffizieren ernannt werden können, sogleich in etat-mäßige Gefreiten- resp. .Unter- -ffizter-stellen einrücken. In Bezug auf die Vertheilung der auSschetdenden jungen Leute an die resp. Truppentheile ist in erster Lime da- Bedürfnis in der Armee -maßgebend, in zweiter Linie sollen die Wünsche der Einzelnen in Betreff der Ueberweisung zu einem bestimmten Truppentheil nach Möglichkeit berücksichtigt werden. 2. UntcrosfizierSschüler, welche nicht die bestimmte Aussicht gewähren, die Qulificaiion zum Unteroffizier zu erlangen, werden vorbehältlich ihrer späteren gesetzlichen Militär-Dienstpflicht au- der UnteroffizierSschule entlassen. 's . 3. Der in die UnteroffizierSschule Aufzunehmende muß a) wenigsten- 14 Jahr alt und confirmirt sein, darf aber das 18. Lebensjahr noch nicht wesent lich überschritten haben, b) muß eine Körper-Constitution haben, die ihn als künftig befähigt zum Eintritt in die Armee erscheinen läßt, v) muß sich tadellos ge führt haben, S) muß zum Mindesten leserlich und richtig schreiben und lesen und die vier SperieS rechnen können, e) muß unter Zustimmung und unter Beitritt seiner Eltern bez. seines Vormunde» und der noch lebenden Mutter sich verpflichten, über den gesetzlich vorgeschriebenen 3jährigen aktiven Dienst im stehenden Heere hinaus, für die in der UnteroffizierSschule verbrachte Zeit noch einen gleichen Zeitraum activ weiter zu dienen. 4. Die Anmeldungen zur UnteroffizierSschule müssen unter Beifügung L) des Geburtsscheines resp. Taufscheines, sowie des ConfirmationSscheineS, b) MeS Führungs-Atteste- seiner OrtSobrigkeit und seines Lehr- oder Brodherrn, o) eine- ärztlichen Zeugnisses über Gesundheit und Körper-Constitution, ä) eines Schulzeugnisses, v) der unter 3 kud e aufgeführten Zustimmung seine- Vater- oder Vormundes zum Eintritt in die UnterosfiuerSschule — dieselbe muß entweder gerichtlich oder durch die mündliche protokollarische Erklärung dieser Personen beim Landwehr-Bezirksrommando resp. bei dem Commandeur der betreffenden Unter- osfizteröschule erfolgen — spätesten- sür die zunächst bevorstehende Aufnahme bis zum 22. September dieses Jahres bei dem Commandanten der Lebr und Erziehungö Anstalt zu Kleinstruppen, für die zweite nächste Aufnahme bis zum I. Januar 1874 bei dcm Kommando der UnteroffizierSschule zu Marien berg oder bei dem heimathlichen Landwehr-BataillonS-Commando bewirkt werden. Die Angemcldeten weiden sodann, sowohl in köiperlicher als auch in geistiger Beziehung von dem Kommandeur der Anstalt, bez. dem Landwehr-Bataillon--Commandeur, unter Zuziehung eines Arztes einer Prüfung unterworfen, über dcrew Erfolg Bericht an das Kriegöministerium zu erstatten ist, welche- hierauf wegen der Aufnahme sämmtlicher Angemeldeten Entschließung faßt. 5. Der Einberufene muß mit ausreichendem Schuhzeug, 2 Hemden und mit 2 Thalern, zu Ankauf der nötigen Utensilien zur Reinigung der Armatur und Bekleidung versehen sein. Dresden, am 27. August 1873. Kriegs-Ministerium. v. Fabrice. Bekanntmachung, bie Wahl eines Landtags-Abgeordneten für die zweite Kammer im 35. WaMmse des platten Landes betreffend. Die Zusammenstellung der Ergebnisse der am 15. September diese-, Jahre- fiattfindenden BezirkSwahlen in dcm die Gerichtsamtsbezirke JÄH» gabt, Oberwiefeothal, Scheibenberg, Grünhain, Geyer, Ehrenfriedersdorf und Lößnitz umfassenden 3S. Wahlkrcife des Platze ten Landes erfolgt Freitag, den LS. September L 8 L S, Vormittags 10 Uhr, im kleinen Saale -es Hotels znm Museum in Annaberg. Unter Bezugnahme auf K. 46 flg. de- Gesetze- vom 3. Derember 186» wird Solches mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß dieser Wahlhand lung die Stimmberechtigten b-iwohnen können. Ehrenfriedersdorf, am 5. September 1873. Der Königliche Wahlcommissar im 35. Wahlkreise des platten Landes. Gerichtsamtmann He Venus. - DekanntmaHnng, Landtagswahl betreffend. Nachdem ich an Stelle de-Herm Bürgermeisters Böttcher in Reichenbach zum Wahlrommiffar für die Landtagswahl im 21. städtischen Wahlkreise «Wildenfels, Hartenstein, Kirchberg, Reichenbach) ernannt worden bin, habe ich, unter Wiederaufhebung de- von dem Ersteren auf Donnerstag, den 18. dieses Monat- hierzu anberaumten Termin- die Zusammenstellung der Bezirk-Wahlen, Freitag, den LV. dieses Monats, Vormittags LV Uhr, an GerrchtSamtSstelle zu Kirchberg vorzunehmen beschlossen, was ich vorschriftmäßig hierdurch zur öffentlichen Kentniß bringe. Kirchberg, den 12. September 1873. Der Wahlcommissar im 21. städtischen Wahlkreise. . Naupert. , , Holzuction aus Crottendorfer Staatssorstrevier. Im „Schießhaufe" zu Crottendorf sollen und VS. September L8LS, an jedem Tage von früh LV Uhr an, die in verschtedme» Abmessungen de» Crottendorfer Forstrevier- aufbereiteten Hölzer gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden, und zwar: " Montag, den SV. September: 5101 Stück weiche Stämme von 10 bi» 25 Cmtr. Mittenstärke, 9463 - - Klötzer - 12 - 82 - oberer Stärke, ISO . - Stangen, - 10 - 12 - stark;