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7^^ »UllM Musik r Farben lt die bsinKus». Grabe nseres - und m gner, tngen, Dank Herrn trost- ie und lenzig ahme, ür die Zenden letzten teurer ir ein - stille: 1914. aurr: mer, :rn. »HK, I» Rl>»»l. ein. 0-, vrt ion- !prl. sirrt» »«iso. -stsoäo» v. Wt ittwoch, attU letsch i« tebliche, !N i. Fra«. » liodt W» » S»I» nusik. il llsllsr. «tö ), O SO, io äsr «d«rg, or von vorder r 8t»<lt iock. Will. Ml. V, Birr wrt !mvat»I- er. »Int vn- >to unil K>,IK»I. mamten 4sr«n nach m der _^5!W.Ächl-^ g^M-W'^egramme r T«g-bl°tt Frankenbergs-chsen. 7S. Aahrgaug ittwoch, den W Februar 1914 Dresden^ am IS. Februar 1914. Ministerium de» Jnueru. ^ang der Stadt Frankenberg lnstalt Sachsenburg und die So»u«rS«xH> d««21. MSr^ für den und zwar die Militärpflichtigen von Orte Niederlichtenauund Jrbersdorf; sind bl» S Uhr °°rm, Neinere R«rand>,m>aen^ «»w - de» Ausgabetage» ausjuaeben. «ÄuLmevo« ««geige« an bestimmte« Tagen mid Pl»»« ^, nÄ7e «-w?»r üb?rn°mm-n werben, «nj-igenaufgabe durch « ... . . - - I» -dranknbera t. Sa. — Druck und «trlag von C. G. Roßberg in Frankenberg i. Sa. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Framenoerg » » «nzetaraprrt»: DI« 4» mm breite, einwattiaePetitzeil« oder deren Raum 1»4^««amtlichen Lell die Zelle »b g; .Eingesandt" im Redakttonitell die Zelle »s^. Für schwierigen und tabellarische« Ea^Aufschlaa, für Wtederhalungiabdruck «rmL-tgun, nach, fest stehendem Tarif. Für Nachweis und Offerten-Annahme werden »» Sonder,-dilbr be rechnet. — Die RabaUfld« und Nettopreise haben nur BMtigkeit bet varjahlung bmnen »»Tagen. Längere»Ziel, gerichtliche Änpehung, sowie gemeinsame«njeigenberschte»«« Inserenten bedingen die Berechnung de» Brutto-Zeil-nbrelle». Iasera»enLUnuahme auch durch alle deutschen Lnnonccn-Lxpeditionen. »rschwtwl^m teste«Mochpttag abend« fitr den folgend« Tag: Sonnabend und Mittwoch Mit der tlnterhaltungSbeilage .Frankenberger LrzMer". Bezugspreis vlertel- MrUch r numaUich d» 4 Tragerlohn besonder». — Einzelnummern laufende« «chohstna »pMämder Prell« mm allen P-ftanstalt, aenonunen. Nach dem Ausland« versand wSchentlb schMsWL», ausitqzcuden vrjllgrbedtngungen. MllfterMgsgeschilst im Aushebungsbezirk Mha. Die Musterung aller in dem Aushebungsbezirke Flöha aufhältlichen, im Jahre 1894 geborenen, Militärpflichtigen, sowie die Militärpflichtigen früherer Altersklasse«, über oerrn Dienstpflicht durch die Ersatz-Behörden noch keine mtgültige Entscheidung erfolgt ist, einschließlich der Ueberzähligen und der noch nicht Eingestellten, wird wie folgt abgehalten: 1 I» Vnünkniaivkvn im „R«G«I LM» po«V vo« 7 Uhr vormittags ab: Atenstag, de« 19. MLrz, für die Orte Borstendorf und Marbach; Aoimerstag, de« 12. März, für die Orte Bürnichen b. Gr. und Grünhainichen; 2 in 2»vkopau im vo« v,8 Uhr vormittags ab: 3kreitaa. de« 13. AlLri.für die Stadt Zschovau: So«aave«d, de« 14. März, für die Orte Dittersdorf, Gornau, Schlößchen-Porschen dorf und Weißbach; Me«1ag, de» 16. März, für die Orte Dittmannsdorf, Hohndors, Krumhermers- dorf, Waldkirchen und Witzschdorf; 3 in RKguLLusdung im „8vkiokM«»1auM0nK" vo« 7 Uhr Vormittags ab: Almstag, de» 17. MLrz, für die Orte Augustusburg, Leubsdorf, Hennersdorf, Hohenfichte und Kunpersdorf; Mittwoch; de»18, März, für die Orte Dorfschellenberg, Erdmannsdorf, Grünberg und Metzdorf; 4 in vnUnpnn im „Rviisnua" von 7«° Uhr vormittags ab: Aaaaerstag, de»r19. MLrz, für die Stadt Oederan und den Ort Gahlenz; Kreit«-, de« 2V. MLrz, für die Orte Bürnichen b. Oederan, Breitenau, Franken stein, GürberSdorf, Hartha, Hetzdorf, Kirchbach, Memmendorf, Schönerstadt, Thiemendorf und Wingendorf; v in fnnnirvndno« im „UfsdanmoioleMUnu»" vo« 8 Uhr vormittags ab: Me«tag, de« 23.,MLrz, für den jüngsten Jahrgang der Stadt Frankenberg, und zwar die Militärpflichtigen von öl bis 2 und alle Militärpflichtigen des Jahr gangs 1893; Menstag de« 24. MLrz, für den Jahrgang 1892 und ältere der Stadt Franken berg und die Orte Altenhain, Auerswalde und Sachsenburg; Mittwoch, de» 25. MLrz, für die Orte Ebersdorf, Gunnersdorf, Lichtenwalde und Neudörfchen; Aormerstag» de» 26. MLrz, für die Orte Braunsdorf, Dittersbach, Garnsdorf, Hausdorf, Merzdorf, Mühlbach, Oberlichtenau und Ortelsdorf; 6 iw kiLim im l.oi-«n»'«okvn vo« 8 Uhr vormittags ab: Arettag, de» 27. MLrz, für die Orte Eppendorf und Falkenau; Sonnabend, de« 28. MLrz, für die Orte Flöha, Gückeleberg und Plaue-BernSdorf; Montag, de« 3«. MLrz, für den Ort Wiesa, Bez. Chemnitz. Die Militärpflichtigen haben sich, soweit sie nicht von der Gestellung zur Musterung ausdrücklich entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt worden sind, an den vorerwähnten Tagen und Stunden behufs ihrer Musterung in dem bestimmten Lokale pünktlich und in reine« Zustand vor der Ersatzkommission zu gestellen. Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Ersatzbehörden ohne genügende Ent- schuldiauna ausbleiben oder nicht pünktlich erscheinen, werden, sofern sie nicht sogleich eine Miere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Taaen bestraft Wer betrunken oder in schmutzigem Zustande zum Musterungstermin erscheint, desaleichen, wer sich im Musterungslokale ungebührlich benimmt, hat eine Geldstrafe vo» tt) Mark oder im Falle der Uneinbringlichkeit derselben eine Haftstrafe von 2 Tagen zu erw^tem -Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine behindert ist, hat ein ärztliche», Zeugck»;bejzubringen, welches wenn der ausstellende Arzt nicht an,Mch(M Be- ziW^MöAk, Polizei--, Awenayt u. dergl.) avgrstMtst, durch die OrtSbehörde beglaubigt Als Beiträge, der Besitzer von Pferden und Rindern zur Deckung der im Jahr« 1913 bestrittenen Verkäg« ») «« Biehfeucheu-EntschädigUNgeN^Verordnung vom 6. April 1912, Sesetz- und Verordnungsblatt S. 81 flg.), d) an E«ttchädtgn«ge» für «tchtgewerbliche Schlacht»«ge« (Gesetz vo« und AuSführungS-Verordnung vom 2. November 1906 Gesetze und Verordnungsblatt S. 74 und 364 flg ), sind nach der Biehauszeichnung vom 1. Dezember 1913 zu leisten für jedes im Privatvefitz befindliche Pferd -» »: 1 Mk. 20 Pfg., R»«V unter 3 Monaten z« »r KO Pfg., Ni«d von 3 Monaten und darüber z« «r VO Pfg., -« d: 1 Mk. 67 Pfg., zusammen 2 Mk. 17 Pfg., sowie für jedes im Reichs- oder Staatsbesitz befindliche Rind von 3 Monaten und darüber z« b: 1 Mk. 67 Pfg. Di« Erhebung di«ser Btikägr erfolgt demnächst durch die Gemeindebehörden. Wegen der Einhrlmyg . und Ablieferung der Beiträge verbleibt «S bei dem zeitherigen B«fahr«n. Frankenberger Tageblatt Bezirks- W Anzeiger M« ,»dMsch, >» >« Md« I> !.st Wer an Ehtlehsie leidet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Ebenso haben diejenigen Militärpflichtigen, welche schwerhörig, taubft«mm oder mit geistige« Gebreche« behaftet sind, bei ihrer Gestellung ärztliche Atteste oder Sch«lze«g«tsse vorzulegen. Militärpflichtige dürfen sich im Musterungstermine freiwillig z«m Die»ftei«tritt melde«. Durch die freiwillige Meldung gelangen sie in erster Linie zur Aushebung. Bezüglich der «eklamativ« wirdjauf fvlge«de Bestimm«»--« a«fmerk° Militä^flichtige oder deren Angehörige können unter den in 88 32 und 33 der Wchr- ordnung bezeichneten Voraussetzungen um A«rückstellu«g vom Militärdienst in Berück sichtigung bürgerlicher Verhältnisse nachsuchen. Die zur Begründung derartiger Vergünsti gungen bestehenden Verhältnisse sind vor der Musterung oder späteste«- im Mufter««gS» termine zur Sprache zu bringen. Diese Anträge sind durch Zeugnisse, welche von in Amt und Pflicht stehenden Personen ausgestellt sind, oder durch Stellung von Zeugen und Sach verständigen gehörig zu unterstützen und zu bescheinigen. Auf die Zusicherung eines nach träglich zu führenden Beweises kann keine Rücksicht genommen werden. ES ist wünschenswert, daß, wenn Gesuche um Zurückstellung Militärpflichtiger al- einzige Ernährer angebracht werden, die Eltern der betreffenden Militärpflichtigen vor, der Ersatzkommission sich mit einfinden, da die behauptete Erwerbsunfähigkeit gegebenenfalls durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermin bestätigt werden muß. Der Reklamationstermin findet für den ganzen Bezirk Flöha am 30. März dieses Jahres von */,12 Uhr vormittags ab im Lorenz'schen Gasthofe in Flöha statt. Die Herren Gemei«vevorstä«de wollen für pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge tragen, auch persönlich die Gestellungspflichtigen zur Musterung begleiten. Flöha, am 17. Februar 1914. Der Ztvilvorfitzeude Der SSnigliche» Grsatzkommtsfwu He« A«Stzeb«ugSbezirk- Klöh«. Die Mannschaften der Reserve, der Landwehr I. und II. Aufgebots, sowie der Ersatzreserve haben, dafern sie auf Zurückstellung für den Fall der Einberufung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse auf Grund von K 64 des Reich-umitä» gesetzes Anspruch machen zu können glauben, ihre Gesuche nach Maßgabe von 88 118/ 3, 6, 120, S und 123 der Wehrordnung so zeitig wie möglich bei dem betreffenden Gtadtrate, Bürgermeister oder Gemeindevorstand anzubringen. Dieser hat die angebrachten Ge suche zu prüfen, und darüber eine an den mitUnterzeichneten Zivilvorsitzenden einzureichende Nachweisung aufzustellen, aus der nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögens- Verhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände ersichtlich sind, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann. Unter denselben Voraus setzungen können La«dft«rmpflichtige gemäß ß 120,5 der Wehrordnung hinter die letzte Klasse des Landsturmes zurückgestellt werden. Zurückstellungen dürfen erfolgen: a) wenn der Mann als der einzige Ernährer seines arbeitsunfähigen Vaters oder seiner Mutter bezw. seines Großvaters oder seiner Großmutter, mit denen er dieselbe Feuerstelle bewohnt, zu betrachten ist, und ein Knecht oder Geselle nicht gehalten werden kann, auch durch die der Familie bei der Einberufung gesetzlich zustehende Unterstützung der dauernde Niedergang des elterlichen Hausstandes nicht abgewendet werden könnte; d) wenn die Einberufung eines Mannes, der das dreißigste Lebensjahr vollendet hat und Grundbesitzer, Pächter oder Gewerbetreibender oder Ernährer einer zahlreichen Familie ist, den gänzlichen Verfall des Hausstandes zur Folge haben und die Angehörigen selbst bei dem Genüsse der gesetzlichen Unterstützung dem Elende preisgeben würde; o) wenn in einzelnen dringenden Fällen die Zurückstellung eines Mannes, dessen geeignete Vertretung auf keine Weise zu ermöglichen ist, im Interesse der all gemeinen Landeskultur und der Volkswirtschaft für unabweislich notwendig erachtet wird. Ueber die fraglichen Gesuche wird die unterzeichnete Ersatzkommission Montag, de» 30. März 1S14, Im „Loreuz'scheu Gasthofe" tn Flöha vo« V-12 Uhr vormittag« ab Entschließung fassen. Flöha, am 17. Februar 1914. Königliche Erfatzkommtffio« des AuSheburrg-bezirkS Flöha. Do«nerötag, den 2«. Februar 1S14, Vorm. V,T Uhr soll in Wiela 1 Baukantinr versteigert werden. ' Gammelort: Gasthaus „Brauhof". Frankenberg, den 24. Februar 1914. Der Gerichtsvollzieher. Bom 2. März d. Z. ab befinde« sich unsere 8eMstrrS««e Humboldtstratze S Part. Reichsbaukuevenstelle Frankenberg. Holzversteigeruug Pfarr- nnd Kirchenwald ;u Wiesa, Be». Chemnitz. Im Restaurant „Brauhof" zu Wi-fa kommen Donner-tag, de« S. März LS14, vo« vormittag« S Uhr ab 1 eichener Stamm und 157 weiche Stämme, 387 weiche Klötzer (7-13 am Oberstärke), 1020 Derbstangrn und 2910 Rei-stangen gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Wiesa, Bq. Chemnitz, am 23. Februar 1914. Der «trcheastorstand. k. TritSl.