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Montag Nr 1«2. 11. Junius 184S eeipzia. DlcZcunug irickruil lä^ick. Zu dtpcbcn durch alle Poff, ümicr deS-Au- >ml> Slu-luu- de«: in Frankreich cnrch <v. Si. '.MsNuerc I» Slr.w- durg. und l>ei Demlrltc» in Paiid. dir. 23, in» di°u- Uinn« ff« K»L»r«>i>i Deutsche Allgemeine Zeitung. »Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» kinckWMiams k n« Veuki'u, 14 vinruikü. Lncek, l!o« vinl.^.irdkn. PrciS li.r kac« Bicrttljabr 2 rtilr. ^nscrtit'tt-zsilüt'r nlr keu -ttonui cmcr ZrUe 2 Ngr. Uebevbli». jveutschlanb. Frankfurt a. M. Notenwechsel der Kleinstaaten mit dem Reichsministerium. — Die Minorität der Reichsversammlung, die Reichs truppen. Erzherzog Stephan. Dresden. Der Kriegszustand. — Bür germeister Meyer von Treuen. ^Aus Baiern. Die deutsche Frage, in München. Das Frohnleichnamsfest. Das Ministerium. — Die bai rischen Abgeordneten zur Nationalversammlung. — Prof. Fallmerayer. . " Stuttgart. Die deutsche Nationalversammlung. Karlsruhe. Die con- stituircnde Versammlung; die großhcrzogl. Proelamation. — Der Fort- , schrittkelub. — Angriffe auf die provisorische Regierung. — Erklärung A. Dornstedt's. — Freiburger Wahlen. Mannheim. Die Rheinschiff fahrt. — Das preußische Zeitungsverbot. Heidelberg. Die Rüstungen, Wahlen. — DaS großherzogl. Ministerium. Darmstadt. Die Vorgänge an der badischen Grenze. — Gefangene,« das Hofgericht. Frankfurt a. M. Gerüchte von Feindseligkeiten; Prinz Emil. Mainz. Der Groß herzog von Baden. Wiesbaden. Die berliner Verfassung; der neue Mi- . nister. Braunschweig. Abgeordnetenkammer, Interpellation wegen der berliner Verfassung. Stade. Bekanntmachung. Oldenburg. Die Kö nigin von Griechenland. Schwerin. Abgeordnetenversammlung, die deut sche Frage/ Schleswig. Die Landesversammlung. Von der Königsau. Die Hekate, Fühnen, Friderieia. "Aus dem Sundewitt. Gefecht. Aus dem nördlichen Schleswig. Das Hauptquartier. Äurhat'cn. Die Blockade. Preußen. Berlin. DaS Ministerium, die Wehrzeitung; das literarische Cabinet; die Versammlung in Gotha; vr. Heilberg. — Das Bundes- schiedSgericht. — Die Gerüchte vom Ministerwechsel; v. Gagern. Berlin. Verurtheilung des Buchdruckers Fähndrich; die Waffenablieferung. — Neue Helme. Posen. Die Wahlen, politische Reife. — Iustizeommissar Schuchard in Iserlohn. — Die Westdeutsche Zeitung. — Die Operatio nen gegen Süddeutschland. Oesterreich. Wien. Das Frohnleichnamsfest. Die Zeitungen. Die Mi nister. Brünn. Die Garnisonen in Mähren und Böhmen. Myslo- witz. Fürst Paskewitsch. Deutsch!«»«-. Frankfurt a. M., 8. Jun. Folgende Aktenstücke sind uns, sagt die Frankfurter Zeitung, zur Veröffentlichung mjtgctheilt worden: 1. Sr. Durchs: dem Hrn. Ministerpräsidenten, Fürsten von Sayn-Wittgen- stein-Berleburg. Die letzten Ereignisse müssen die unterzeichneten Regie- rüngsbevollmächtigten veranlassen, über verschiedene Fragen von der höchsten Bedeutung eine offene Verständigung mit dem Ministerium der Cen- tralgewalt herbeigeführt zu sehen. Sie hatten gehofft, bei zwei mit dem Ministerium bevorstehenden Conferenzen Gelegenheit zu den deshalb nöthi- gen Erörterungen zu finden. Diese Hoffnung ist indeß durch das Absagen der anberaumten Konferenzen fehlgcschlagcn, und so bleibt es ihnen nur übrig., ihren Wunsch einer mündlichen Besprechung schriftlich vorzutragen und zugleich die Gegenstände dieser Besprechung anzudeuten. Es ist be kannt, daß die Centralgewalt durch die Entfernung der Nationalversamm lung von Frankfurt )0es in dieser Versammlung liegenden moralischen Ge wichts beraubt ist, und daß ihp von den größern deutschen Staaten die wünschenswerte Unterstützung nicht zu Theil wird. Jetzt haben außerdem Preußen, Sachsen und'Hannover ein besonderes Bündniß geschlossen, dessen gemeinsame Angelegenheiten von Preußen geleitet werden sollen, und eS ist endlich bekannt, daß Verhandlungen verschiedener Art über Veränderungen in der Centralgewalt stattgefunden haben. ES muß sich bei der bedrohten Lage Deutschlands somit die Frage aufwcrfen, ob die Centralgewalt unter diesen Umständen die Mittel zu einer genügenden Wahrnehmung ihrer Functionen besitze, und die unterzeichneten Bevollmächtigten müssen diese Frage mit einer um so ernstern Aufmerksamkeit insiAuge fassen, als ihnen über alle im Augenblicke schwebenden, so unendlich wichtigen gemeinsamen Angelegenheiten nicht die mindeste officielle Kunde gegeben und die nach dem Gesetze vom 28. Jun. v. I. nöthige Verständigung mit ihnen unterlassen ist. Die einzelnen Regierungen find, wie keines weitert, Nachweises bedarf, nicht nur. befugt, sondern auch verpflichtet, sich bestimmte Aufklärung über die gegenwärtige Lage der Centralgewalt zu verschaffen. Sie müssen wün schen, zu erfahren, wie sich dieselbe dem besonder» Bündnisse von Preußen, Sachsen und Hannover gegenüber zu verhalten denkt, was sie den im In nern und von außen drohenden Gefahren gegenüber zu thun gesonnen und im Stand ist, ob und welche Mittel sie überhaupt zur erfolgreichen Wahr nehmung ihrer Functionen besitzt, und wie sie endlich ihre Stellung zur Nationalversammlung nach dem Beschluß über die Verlegung derselben nach Stuttgart ansieht. Die Unterzeichneten richten daher an den Hrn. Mi nisterpräsidenten die eben so dringende als 'gehorsamste Bitte, ihnen in einer mit dem Reicheministerium so schleunig als irgend möglich zu ver anstaltenden Conferenz über die angedeuteten Punkte offenen Aufschluß zu geben. Frankfurt, den 3. Jun. 1819. (Gez.) Sternenfels. Dusch. Jor dan, Eigenbrodt. Liebe. Francke. Karsten. MoSle (für Weimar und Olden ¬ burg). Cruciger. Frhr. v. Holzhausen (für beide Schwarzburg). Viertha ler (für Dessau und Köthen). Elder. Smidt (für Bremen). Kirchenpauer. II. Der Präsident des Rcichsministerraths an die Herren Be vollmächtigten bei der provisorischen Centralgewalt: Frhrn. v. Sternenfels, Dusch, Jordan, Eigenbrodt, Liebe, Francke, Karsten, Mosle, Cruciger, Frhrn. v. Holzhausen, Kohlschütter, Vierthaler, Elder, Smidt und Kirchen pauer. (Zu Händen des Herrn Frhn. v. Sternenfels hier.) Von den Her ren Bevollmächtigten derjenigen deutschen Staaten, welche die von der Na tionalversammlung beschlossene Reichsverfassung anerkannt haben, ist in ih rer an den Unterzeichneten gerichteten Note vom 3. d. M. der Wunsch aus gesprochen, daß das Neichsministerium die in dieser Note bezeichneten Fra gen einer gemeinschaftlichen Besprechung mit ihnen unterziehe. Je ange nehmer dieser Wunsch dem Neichsministerium gewesen ist, um so lebhafter bedauert eö, daneben eine Andeutung zu finden, welche ihm rücksichtlich je ner Fragen eine Säumniß in der Herbeiführung der durch das Reichsgesetz vom 28. Jün. v. I. gebotenen Verständigung mit den Regierungen der deutschen Staaten zur Last zu legen scheint. Der Unterzeichnete erlaubt sich daher zunächst die ergebenste Bemerkung, daß das Reichsministerium jede bestimmte Maßregel, welche nach der Absicht jenes Gesetzes der ge meinschaftlichen Berathung mit den deutschen Regierungen bedarf, dieser in dem Augenblicke, wo sie dazu genügend,vorbereitet ist, unmangelhaft un terziehen wird, da dasselbe von ter lebhaften Ueberzeugung durchdrungen ist, daß nur ein bereitwilliges Zusammenwirken der Einzelregierungen mit der Centralgewalt das Wohl des Ganzen zu sichern und zu fördern ver mag. In dieser Ueberzeugung wird auch das Reichsministerium in allen andern Fällen dem Wunsche nach einer Mittheilung seiner Ansichten mit dem größten Vergnügen entsprechen, und der Unterzeichnete beeilt sich, dies zu bethätigen, indem ex sofort über die in der gefälligen Note vom 3.d.M. bezeichneten Fragen sich äußert. Die erste derselben betrifft das Verhalten, welches die Centralgewalt den neuesten Schritten der Kronen Preußen, Sachsen und Hannover gegen über zu beobachten gedenkt. Ihre Beantwortung dürfte sich aus den be stehenden staatsrechtlichen Normen ohne wesentliche Schwierigkeit ergeben. Die drei genannten Regierungen haben einestheilS, veranlaßt durch die gegenwärtigen Zeitvcrhältnisse, ein vorläufiges Schutzbündniß geschlossen, anderntheils den übrigen deutschen Regierungen den Entwurf einer Reichs verfassung put der Absicht vorgelegt, darüber eine Einigung zu Stande zu bringen: Die Befugniß zu jenem Bündniß ist aus dem Art. II der Bun- deöacte abgeleitet und kann von der provisorischen Centralgewalt, welche an Stelle des Bundestags getreten ist,.eben so wenig angefochten werden als von dem letzter», da erst mit ihrem Aufhören das neue deutsche StaatS- recht in Wirksamkeit tritt und bis dahin nvthwendig das bisherige gelten muß, ivenn nicht inzwischen jedes rechtliche Band zwischen den deutschen Staaten wegfallen soll. Was aber die erwähnten Vorschläge in Beziehung auf die künftige Reichsverfaffung betrifft, so bedarf es rücksichtlich derselben wol nur der Bemerkung, daß die Centralgewalt nach dem Gesetze vom 8. Jun. v. I. der Errichtung dieser Verfassung völlig fremd ist und daher auch durch jene Vorschläge nur insofern berührt wird, als sie zu einem Desinitivum und damit zum Aufhören ihrer Functionen führen. Ob aber dieses der Fall sein wird, hängt von dem Verhalten ab, welches die übri gen deutschen Staaten auf die Anträge der drei genannten Königreiche be obachten, weshalb der Unterzeichnete sich die ergebenste Bitte erlauben muß, daß die Herren Unterzeichner der Note vom 3. d. M. ihn von den Absich ten, welche ihre Regierungen in der fraglichen Beziehung hegen, nach vor gängiger Anfrage bei denselben geneigtes! in Kenntniß setzen wollen. Eine zweit« Krage richtet die eben erwähnte Note auf das Verfahren, wozu die Centralgewalt durch die Verlegung der Nationalversammlung nach Stuttgart sich veranlaßt sehen wird. Hierauf kann der Unterzeichnete die sofortige Erklärung ertheilen, daß das Reichkministerium die Befugniß' der Nationalversammlung zu der fraglichen Maßregel nicht anerkennen kann, da in den Bundesbeschlüffen vom 39. März und 7. April v. I. Frankfurt ausdrücklich als der Sitz der Nationalversammlung bezeichnet ist, und eben deshalb, weil aus diesen Beschlüssen die legalen Befugnisse, der- 'elben entspringen, diese nicht über ihre Quelle hinausgchen und dahin füh ren können, letztere selbst zu alteriren. Indem der Unterzeichnete kein Be denken trägt, diese Erklärung abzugeben, verbindet er damit den Wunsch, über die Ansichten der hohen Regierungen Ew. Hochwohlgeb. auch über diese Frage in Kenntniß gesetzt zu werden, und zwar um so mehr, als biß jetzt nur die andern, die Verfassung vom 28. März nicht anerkennen den Regierungen sich über ihre Stellung zur Nationalversammlung ausge- 'prochen haben. Wenn endlich aber noch eine Auskunft darüber gewünscht wird, ob die Centralgewalt gesonnen und im Stande sei, die ihr übertra genen Functionen auszuüben, so glaubt das Reichsministerium, daß die Centralgewalt zu keiner Zeit eine Veranlassung gegeben habe, den festen Willen zu Erfüllung ihrer Pflichten in Zweifel zu ziehen. Auch die Mit tel dazu hat sie bisher stets gefunden, und es liegt bis jetzt kein Grund zu der Annahme ^vor, daß dies künftig nicht mehr der Fall sein werde. Die-