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UM Tageblatt Mittwoch den 28. z«l>k«ar lSSl nachmittags »S. zahrgang sollen dem pfändenden Stouergläubiger gegenüber be ¬ tritt am 1. Januar 1934 in Kraft. Wird der wem die Pfändung nach dem 15. Tage eines 1. 8 18 des Gesetzes Aber den Ersatz der durch ^lsndermonat beziehen. in vor dem 1. Januar 1934 eingetreten ist. Das Gesetz über die Versorgung der Kämpfer' Gesetz zur Vaterland geopfert haben. unter entsprechender Anwendung der Vorschriften glaubigung der Fieberthermometer wer- bekundet hat, daß die Politik der nationalen darauf hingeMeien.datz zur 8 18 die ZuaPmg MM vollendet hat und wenn dem Unterhaltspflich- duftens 25 v. H. gemindert ist. Ferner ist Vor- emer Ausnahme nicht notwendig erichemt, »a iiffolge der GesunbheitsschSdrgumg besondere aussetzung, daß der Beschädigte zur Zeit der solchen Fallen, die bei den bereits bei den Der- s Aufwendungen erwachsen, 30 v. H., wenn er das j Schädigung satzungsgemätzes Mitglied der NS- idrgungs- oder Sprucybehorden anhängigen , 14 Lebensjahr vollendet hat, 60 v. H., wenn er DAP oder einer der genannten Gliederungen der nur insoweit wirksam sein, als sie sich auf den zur im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Fi- Zeit der Pfändung lausenden Kalsndermonat und einen Ausgleich gewahren-Das Besetz kehrs her und enthält Vereinfachungsmatznahmen aus dem Gebiete der Reichspost-- und Reichs- Das vom Reichsinnenministerium vorgelegte Gesetz über die Feiertage ändert die Bezeichnung des Volkstrauertages in „Helden ge denk lag" und sieht als weitere kirchliche Feiertags Sachen vorkommen können, die Bewilligung einer Versorgung durch Härteausgleich möglich ist. er das 16. Lebensjahr vollendet hat, und 100 0. § für sämtliche in Betracht kommenden Fälle die H., wenn er das 17. Lebensjahr vollendet hat.! Unterlagen besitzt, ist die Zustimmung der Hilfs- An die Stells der im Reichsversorgungsgesetz vor-' lasse bei der Gewährung einer Rente beziehungs- gesehensn Militärdienstzeit tritt bei dieser Verord- weise des Sterbegeldes bestimmt worden. vor dem 13. November 1933 im Zusammenhang mit dem politischen Kampf für die nationale Er hebung durch politische Gegner erlitten haben, sich aus den Vorschriften dieses Gesetzes besondere Härten ergeben, kann der Reichsarbeitsminister wenn die Voraussetzungen für die Gewährung der Versorgung an diesem Tage erfüllt sind. Sterbegeld wird auch gewährt, wenn der Tod In der Begründung des Gesetzes heitzt es: Die siegreiche Durchsetzung der von der NSDAP sicht auf die seitens der Deutschen Reichsbahn-, schriften des Absatzes 1 begründen Gesundheits- . geMchast durchgeführte Sanierung der Mün- schädigungen, die jemand als Angehöriger einer , MMMk flik die MMSMe EkyevMg chener Lokalbahnaktiengesellschaft notwendig ge- staatsfeindlichen Partei oder ihrer Hilfs- oder worden. - - . - - - - - — . der NSDAP sich rückhaltlos für dieses Ziel ein gesetzt hätten. Das deutsche Volk schuldet ihnen für ihre heroischen Leistungen in gleicher Weise Dank und Anerkennung wie den Volksgenossen, die im Kriege Gesundheit und Leben für das alle öffentlichen wie privaten Rechte und Ver bindlichkeiten der Deutschen Reichspost sind als Sondervermögen der Deutschen Reichspost von dem übrigen Vermögen des Reiches ans Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten. Der Voranschlag der Deutschen Reichspost bedarf der Genehmigung durch den Reichsminister der Fi nanzen. Z 3 sieht vor, datz die Reichspost je nach Höhe ihrer allgemeinen Betriebseinnahmen Ablieferun gen an das Deutsche Reich zu leisten hat. Es sind abzuliefern: Bei weniger als 2,2 Milliarden Reichsmark 6 v. H., bei 2,2 bis einschließlich 2,4 Milliarrden Reichsmark 61/2 v. H. und bei 2,4 Milliarden Reichsmark und mehr 6?/, v. H. finanzverwaltung. In einem Gesetz über die Prüfung und Be Vereinfachung und Verbilligung der Verwal tung. Einsparungen in der Verwaltung Berlin, 27. 2. Das Gesetz zur Verein fachung und Verbilligung der Verwaltung sieht vor, datz der Neichsverkehrsminister in allen Strei tigkeiten über das Jneinandergreifen der ver schiedenen Verkehrsarten und die Zusammenarbeit der einzelnen Verkehrszweige entscheidet und für die Einheitlichkeit der Verkehrspolitik verantwort lich ist. Grundsätzliche Matznahmen auf dem Ge biete der Tarifpolitik bedürfen der Zustimmung de» Reichsverkehrsministers. Der ß 2 bestimmt: Das Vermögen des Rei ches, das dem Betrieb der Deutschen Reichspost gewidmet ist und in ihm erworben wurde, und Var zranlenberger Tageblatt ist dar zur ««WM-ung der amtlichen Belanntmachangen der Bmtrhauptmannschast Flöha und de» Stadtrats zu Flankender- behördlicherseits deftimmte Matt A»z»ig»npr«>«: 1 Millimeter Höge etnsvalUg zz mm breit) 4 Pfennig, im RedaktionSteil (— re mm breit) eit Pfennig. Kleine Anzeigen sind bei Aufgabe zu bejahten. Mr Nachweis und Vermittlung 83 Pfennig Sondergeblthr. — Für schwierige Satzarten, bet Ankün digungen mehrerer Auftraggeber. In einer Anzeige und bei Platzvorschristen Aufschlag. Bei größeren Auftrögen und Im Wiederholungsabdruck Er mäßigung nach feststehender Staffel. desgesetzlicher Vorschriften. Der Reichsminister des Inneren ist ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Vokksaufklärung und Propaganda Vorschriften über den Schutz der Sonn- und Feiertage zu erlassen. Die Bestimmungen Wer die Gestaltung der nationalen Feiertage erläßt der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda im Ein vernehmen mit dem Reichsminister des Inneren. Tas Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkün dung in Kraft. Tas Gesetz Aber die Einführung eines Feiertages der nationalen Arbeit vom 10. April 1933 tritt gleichzeitig außer Kraft. Gesetz zur Aenderung des Kriegs- personenfKSdengesetzes der VersorgungspfliLt wird der November 1918 angeführt und zur Voraussetzung gemacht, daß die Erwerbsfähigkeit der Beschädigten um min- Gesetz über nationale Feiertage Berkin, 27. 2. Das Reichslabinett verab schiedet« in seiner Sitzung am Dienstag zunächst ein Gesetz über di« Feiertage. Danach ist der na tionale Feiertag des deutschen Rolkes der 1. Mai. Der 5. Sonntag vor Ostern (Reminiscere) ist Held eng «den klag. Der 1. S nntag nach Michaelis istErntedanltag. Auster den genannten natiiMltN Feiertagen und den Sonn tagen sind Feiertag« der Neujahrs tag, der Karfreitag, der Ostermontag, d«r Him- melfahrtstag, Pfingstmontag, der Vuhtag am Mittwoch vor dem letzten Trinita- tissonntag und der 1. und 2. Weihnachtstag. In Gegenden mit überwiegend evangelischer Be völkerung ist der Reformationstag (31. Oktobers in strichen mit überwkgmd katholischer Bevölkerung der Fronleichnamstag (Don- nerstag nach Trinitat-ss gesetzlicher Feiertag ent- wenn er TAP oder einer der genannten Gliederungen das 15. Lebensjahr vollendet hat, 80 v. H., wenn gewesen ist. Ta die Hikfskasse der NSDAP des Reichsversorgungsgesetze- Versorgung erhalten. Tas gleiche gilt für ihre Hinterbliebenen. Die Reichs regierung hat folgendes Gesetz, schlossen, das hiermit verkündet wird: ArtiM I. 2. Die Absätze 2 und 3 des 8 18 werden Absatz 3 und 4. Artikel ll. Nr. SV Gesetz zur VeremMGuNg und VerviMguug Ser Verwaltung Aufhebung von Laudesfinouzäulteru und Oberpostdirektiouen Aufhebung des Verwaltungsrntes der Reichspost Tags des Monats bewirkt ist, auch für den fol genden Kalendermonat wirksam. In der Begründung wird ausgeführt, datz diese gesetzliche Regelung ein Mittelweg dahin ist, datz dem aus der öffentlichen Last Berechtigten der Weg der Miet- und Pachtzinspfändung mit dem Vorrecht vor privaten dinglichen Gläubigern zwar offen stehen soll, aber nur wegen der letzten vor der Pfändung fällig gewordenen Steuerrate und bei monatlicher Fälligkeit auch wegen der vor letzten Rate. Der Schlutzabsatz des Gesetze; dient lediglich der Klarstellung. Er behandelt das Ver hältnis der von dem Cteuergläubiger wegen der fraglichen Raten ausgebrachten Pfändung zu vor ausgegangenen anderweitigen Verfügungen über den Miet- oder Pachtzins. Diese Verfügungen Neue Reichsgesetze Seftleauns der Feiertage / Der 1. SNai »ft Rational Feiertag »ersorgungSdereiytigung für die atten nationale« Kämpfer Vercinfaöhung und AZerviMgung der Verwaltung bestimmt, datz die Versorgung für Schäden an Deib und Leben, die jemand in Zusammenhang mit inneren Unruhen erlitten hat, nicht mehr i tattfkndet, soweit es sich um Angehörige staats- < eindlicher Parteien oder um Förderung ihrer Be- trebungen handelt. Im Gegensatz hierzu regelt «in Gesetz die Versorgung der Kämpfer für die nationale Erhebung die Wiedergutmachung kn diesem Kampfe erlittenen Schäden. Das Gesetz über die sprechend dir bisherig«, Hebung. Nach einem Beschlust des Kabinetts ist die Zu stimmung des Reiches zum Verzicht auf ein Heim sallrecht seitens des bayrischen und Württembergs- Soweit die Entziehung der Entschädigung in Betracht kommt, soll sie von den Verhältnissen des Einzelfalles abhängig gemacht werden. Auch darüber entscheidet der Reichsarbsitsmimster. Gesetz über die Pfändung osn Miet« und Pachlzlnsforderungen Nach dem vom Reichsjustizminifterium vorgs-s legten und vom Kabinett heute angenommenen Gesetz über die Pfändung von Miet- und Pacht zinsforderungen wegen Ansprüchen aus öffent lichen Erundstückslasten erstrecken sich die öffent lichen Lasten eines Grundstückes, die in wiederkeh- rendsn Leistungen bestehen, auf die Miet- und Pachtzrnsford erringen nach Matzgabe folgender Bestimmungen: Pfändung vost Miet- uns Pachtzins- fsrderungen wegen Ansprüchen aus öffentlichen Grundstücks lasten trifft eine Regelung dahin, datz dem aus der öffentlichen Last Berechtigten der Weg- der Miet- und Pachtzinspfändung mit dem Vorrecht vor Privat- und dinglichen Gläubigern zwar offen stehen soff, aber nur wegen der letzten vor der Pfändung fällig gewordenen Steuerrate und bei monatlicher Fälligkeit auch wegen der vor letzten Rate. Dies« gesetzliche Regelung war in folge einer uneinheitlichen Rechtsprechung auf die sem Gebiete notwendig- Schlietzlich verabschiedete das Reichskabinett ein Gesetz über die Abgabenerhebung bei der Neu ordnung des Stahloereinskonzerns, in dem eine Pauschalierung der Steuer und Gebühren fest gesetzt wird, die hei den umfangreichen Trans aktionen anlätzlich der Neuordnung entstanden sind. Zum Gesetz über dle nationalen Feiertage Das erscheint an l-d-m Werktag , M»>>a».«e»ug,preis: 1.00 M». Bei Abholung in den ilußgarestcllen de» Randgebiete» lo Pfg. mehr, bet Eintragung Im Stadtgebiet IS Pfg., Im Landgedlet so Pfg. Botenlohn. Wochenkarten «0 Pfg., Elnzelnununev IVPfg., Sonnabendnummer»« Pfg. Postscheckkonto: Leipzig rsrat. «emelndegirokonto: Frankenberg. Fernsprecher 31. — Telegramme: Tageblatt Frankenbergsachsen. nung der Zeitpunkt der Schädigung. Hinterblie benen von Personen, dis infolge einer Schädigung gestorben sind, steht Sterbegeld zu, auch wenn der Verstorbene nicht Rentenempfänger gewesen ist. Auf die nach diesem Gesotz Versorgungsberechtig ten finden die Vorschriften dos Gesetze; über di« Beschäftigung Schwerbeschädigter entsprechend An wendung. Wird wegen derselben Gesuudheitsschä- digung Versorgung oder Entschädigung nach 8 18 des Kriegspersonenschädengesetzes in der Fassung vom 22. 12. 1927 oder nach dem Besatzungs- personenschädengeseh vom 12. 4. 1927 gewährt, so ruht diese Versorgung oder Entschädigung in Höhe der nach diesem Gesetz gewährton Versor gung. Die Vorschriften des 8 112a »Absatz 1 102 und Absatz 2 und 3 ded Gesetzes über Arbeits vermittlung und Arbeitslosenversicherung finden auf die nach diesem Gesotz gewährten Versorgungs- gebüHmifse mit der Matzgabe Anwendung, daß ein Betrag bis zu 25 RM. im Monat von der Anrechnung ausgenommen ist. Die auf Grund dieses Gesetzes gewährte Ver sorgung kann entzogen werden, wenn der Ver sorgungsberechtigte aus der NSDAP oder dem Stahlhelm ausgeschlossen ist oder wenn nach sei nem Ausscheiden Tatsachen bekannt werden, die den Ausschluß zur Folg« gehabt hätten. Insofern giaumguni, oer § leoerry ° rm ° m e i e r wer- j E^nd des § zg Kriegspersonen ¬ den Kontmgentlerungsmatznahmen für ine Fieber- sLädenaelebes verkannte Derlorauna kann ent- thermEterindustrie vorgeschrieben -'m diesen:^ im" Zeit iJndustriezweig, der hauptsächlich im Thüringer! der Beschädigung Angehöriger einer staats- llebererzeugung und Kindlichen Partei oder ihrer Hkkfs- oder Ersatz- Preisschleuderei zu schützen. j Organisationen war, oder weim er die BeschSdi- Das Gesetz zur Aenderung des Kriegs- - . . — . . — - Personttt-Schiidengesetzes den Fronleichnamslag und das Refor- dem aus der öffentlichem Last Berechtigten, so- matronsfest vor. Die durch dieses Gesetz er. weit feine Pfändung das Vorrocht gen jetzt, nur schöpfend festgelegten Feiertag« sind Fest- oder für den zur Zeit der Pfändung laufenden Kalen allgemeine Feiertag« im Sinne reichs- oder lan- dermonat, und wenn die Pfändung nach dem 15. Werden Miet- oder Pachtzinsfordsrungen wegen des zuletzt fällig gewordenem Teilbetrages der öffentlichen Last gepfändet, so wird die Pfändung durch eine später von einem Hypotheken- oder Erundfchuldgläubiger bewirkte Pfändung nicht be rührt. Ist vor der Pfändung der Miet- oder Pachtzins eingezogen oder irr anderer Weise über ihn verfügt, so bleibt die Verfügung gegenüber Gerichte bindend ! Die Rente eines Beschädigten beträgt 20 v. H. D . < . ,. . . , i der nach dem Reichsversoraungsgeseh zu aewähren- . Begründung des Deiches wird noch den Gebührnisse, wenn er das 14. Lebensjahr noch Monatsbewirttist, auch auf den folgenden Ka- Antrag auf Versorgung vor dem l.^nuar 1935 - - i Durch dies« Vorschrift, so wird die nach diesE . .. . den Krieg verursachten Personenschaden ,n der «p« Ausschaltung de-Vorrechtes durch Vor- Versorgung vom 1. Januar 1934 ab gewahrt, s«'tens des bayns^n und Württemberg!- Fassung vom 22. Tedder 1^ > , ichen Staates für die Lokalbahnaktiengesellschaft Katt / Seite 515) erhält folgenden Absatz 2: i lüg - - - " nnt-Rück-j „Kernen Anspruch auf Versorgungen^ j Gesetz Wöt tzle Beks-MW , Miez uvsr WS neriorgung oer nampser ,,^)ie siegreiche Durchsetzung der von der NSDAP . I Ersatzorganisationen oder bei der Förderung der für die nationale Erhebung sieht vor, dah An- vertretenen Weltanschauung und die Niederrin- Das Reichskabmett verabschiedete ferner ein Bestrebungen einer staatsfeindlichm Partei in gehörige der NSDAP und des Stahlhelm sowie gung der kommunistischen Gefahr wäre nicht mög- " "" Zusammenhang mit inneren Unruhen erlitten hat. ihrer Gliederungen auf Antrag wegen der die Ee- sich gewesen, wenn nicht die politischen Kämpfer Ter Reichsarbeitsmrnister bestimmt im Einver- sundheit schädigenden Folgen von Körperrerletzun- ' "" nehmen mit dem Reichsminister des Innern,! gsn, die sie während der Zugehörigkeit zur NS- Dieses Gesetz stellt die Einheitlichkeit des Ver- welche Organisationen äls Hilfs- oder Ersatz-j DAP, zum Stahlhelm oder ihren Gliederungen ' .-tLLkt k.„.o—,! organisationen dieser Patteien anzusehen sind/' vor dem 13. November 1933 im Zusammenhang Df Lis. Im einzelnen wird bemerkt, datz der Entwurf der Versorgung nur für die Vergangenheit vor- , m sieht, denn er hat lediglich die Versorgung der Vorschriften fmdm auch^AE auf frühere Kämpfer für die nationale Erhebung und ihrer - Angehörige der NSDAP und des Stahlhelm so-. Hinterbliebenen sichermstellen. Dieser Kampf ist . wie ihrer Gliederungen, ferner auf Angehörige in-^ber nunmehr abgeschlossen. Als Zeitpunkt der zwischen aufgelöster nationaler Verbände und ihre Beendigung ist der 12. November 1933 deshalb -aunü bei der körderuna der Belttebunaen ei^ Antrag bedarfjedoch der festgesetzt worden, weil das deutsche Volk an ^ ftaatsfM^ ZEÄL H«-ptabte-lung der diesem Tage durch seine Abstimmung einmütig , paaissnnouaM parrei rm ^usammenyang mir Reichsleitunq der NSDAP. Der Antrag kann bekundet bat datz die Politik der nationalen inneren Unruhen erlitten hat. Trs Entscheidung' ,^/ r-inn trifft der Re chsärbeitsminrster^ sie ist für di« i van der Hrlsskasse selbst gestellt werden. Regierung seinem Willen ent,pricht. Als Beginn