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4 räumen die fraglichen Nachrichten durch zuverlässige Boten, werke, bleiben die an den ejnzelnen Orten bcbufs,,dei soweit thunlich schriftlich, von den betreffenden Sratlonen mej,rmng drohender oder bereits entstandener Wallers —r- Freitag, den 8V. Januar 8. 6. ES werden nämlich nach Verschiedenheit der Fälle fol gende Signale angewandt: s) sobald überhaupt Vorsicht nöthig ist, 1 Schallsignal und daü Aufziehen einer rothen Flagge, welche bei eintretender Dunkelheit durch eine Fackel mit großer Flamme zu ersetzen ist; t>) beim -Eisaufbruch quf irgend zineni Punkte des Lan des 2 Schallsignale und 2 , laggen von rother und weißer Farbe, beziehentlich 2 Fackeln; o) bei bevorstehender.großer Gefahr 3 Schallsiggnale und 3 Flaggen,'von rother, weißer und gelber Färb«- beziehentlich 3 Fackeln. .Die ausgestellten optischen Signale müssen hinreichend lange Zeit hisidurch stehen bleiben und resp. unterhalten werden. . - > 8-7. - -. j Zu Signaistationen werden bestimmt: die Festung Kö nigstein und Dresden, von wo aus blvs Schallsignale durch Kanonenschüsse gegeben werden, ferner-die Bahnhöfe zn Krippen und Pirna, ingleichen Pillnitz und Kötzschenbroda, wo alienthalben blos Flaggen- oder Fackel-Signale gege ben werden, endlich die Anhöhen bei Hirschstein, Niesa und Strebia, sowie der Vogelberg bei Nünchritz, von welchem aus Flaggen- oder Faciel- und zugleich Schallsignake durch Raketen werden gegeben werden. 8- 8- Sofort nach Eingang der in 8- 2. erwähnte» ersten Nachricht wird feiten der Amtshauptmannschaft zu Pirna, Dresden und Meißen für Besetzung sämmtlicher Stationen^ für optische Signale mit den zur Bewachung und Signa- iisirung nötbigen Personen, sowie für Bereithaltung der er, forderlichen Utensilien gesorgt werden; wie denn auch di« sofortige Absendung der'nöthigen MilitSrmannschaft nach den, am Schluffe des vorigen 8-' bezeichneten ä Stationen erfolgen wird. - 8-S- Wann ein Signal und welches solchenfalls gegeben werden soll, hängt von der Bestimmung der Königlichen Wasscrbaudirection ab, die in Königstein, Pirna und Niesa durch die daselbst stationirten Wafferbaubeamten, tn Krip pen und Pillnitz durch die Telegrapbenbeamten und in Kötzschenbroda durch einen an dasiger Eisenbahnstation von hiesiger Amtshauptmannichaft, ausgestellten besondern Posten erfolgt. Das Signal von Niesa wird sodann jedesmal von den Stationen bet Hirschstein, Strehla und auf dem Vogelberg« s wiederholt. §. 10. . Abgesehen von de» zunächst den Wafferbaubeamten ob liegenden und von ihnen zu besorgenden Vorkehrungen zur Sicherung der eigentlichen Strom-, Ufer- rmd Dammbau-., werke, bleiben die an den ejnzelnen Orten bcbufs der Bezc»> ...7 7 7s: 7 7:.. 7— s-:77:kk entstandener Wnsseeschät^it zu ^betreffenden polizeilichen SicheruiigSanstakteq tzcn betriff lenden Polizeibehörden uwh/iiML^Localbeamten, beziehent lich unter Aussicht- der AmtövauLttziannschaften, überlassen. Riesa, Strebla und deren Umgegend. - 1857' 'Regulativ, die Reoöachiung des Llbeisga ns und die Ver breitung der hierauf bezüglichen Nachrichten betr. Um den'Aufbruch des Elbeises, sowie dessen Folgen, genau zu beobachten, und den Bewohnern der mir Ueber- jchwemmung bedrohten Ortschaften an den Elbufern die Füglichkeit der Veranstaltung rechtzeitiger Sicherkeilsmaaß- regcln zu geben, sind mit Genehmigung der Königlichen Ministerien des Innern, der Finanzen und des Kriegs, unter Aufhebung des hierauf bezüglichen Regulativs vom 16. Februar 1852, folgende Bestimmungen getrosten wor den, welche kraft des von dem Königlichen Ministerium des Innern der unterzeichneten Königlichen Kreisdirectiön und ter Amtshauptmannschaft Meißen hierunter nach Maaßgabe der im Gesetz- und Verordnungsblatte vom vorigem Jahre Seite ztzv befindlichen Bekanntmachung pom tl). Decembcr 1856 ertheilten Auftrags auch für die nunmehr zu dem Leipziger Regierungsbezirke und der Amtshauptmannschäst zu Grimma gehörige Elbuferstrecke im Gerichtsamisbezirke Strehla Anwendung zu leiden haben. 8- i- Die Sammlung von Nachrichten über die auf den Eis gang und das Hochwasser bezüglichen Ereignisse im Inland« sowohl, als in den beiden angrenzenden Elbufcrstaaten, ist der Königlichen Wasserbaudirection allhicr übertragen. - 8-2. . Sobald dieselbe aus diesen Nachrichten auf den baldigen Aufbruch des Eises schließt, wird sie sofort dtn Königlichen Ministerien.des Innern, der Finanzen und des Kriegs, der Königlichen Krcisdireetion zu Dresden, den AmtShaupt- mannschaflen zu Pirna, Dresden und Meißen, der Pviizei- dikcction und dem Stadlrathe allhier das Nöthige, be ziehentlich auf telegraphischem Wege, anzeigen und mitthei len, und diese Mittheilungen so lange fortsetz^n^, als noch Gefahr vorhanden ist. , ' tz. 3. . Während dieser Zeit werden die über das Verhalten des Strom« eingehenden Nachrichten in Krippen, Königstein, Pirna, Pillnitz, Dresden, Kötzschenbroda, Meißen und Niesa mittels eines, von eintretenter Dunkelheit an zu er leuchtenden Tafelanschlagcs zu Jedermanns Einsicht öffent lich bekannt gemacht werden.- st Diese Bekanntmachung erfolgt in Dresden und Meißen an den dasigcn Eibbrücken, in Pillnitz an der.Telearaphensta- . tion, und an den übrigen Orten auf den Eisenbahnstationen. 8- 4-' . Den Bewohnern der durch H.ochfluth gcfLbrdetcn.Hfeaen? den bleibt es überlassen, von diesen Veröffentlichungen.zu'.', ihrer eigenen Sicherung rechtzeitig Kenntniß zu nehmen, und haben die Porstände der ei tferntcren bedrohten Ge meindest dafür zu sorgen, daß tn angemessenen Zwischen-- crbolt und ihres Orts bekannt gemacht werden. Die näbern Bestimmü^en hierüber sind von dest Amtshauplmannschaf- " tz. S. Hiernach haben^AM, die es-angchl, sich gebührend, zu Außerdem «erden die Uferbewohner van -der eintreten-^ Vlichten. ' - ' - - > -' den und wachsenden Gefahr durch besondere Schall- uud. . Dresden, am 13. Janmtv 18S7. .... beziehenUich optische Signale — (Kanonenschüsse und Sig- KöIIissliche AzcelSdir.ecti0II. ., nalrakeken, -Flaggen uno- Fackeln oder Kicnkörbe) — lst M'ü l l e r — Knentniß gesetzt werden. . ' Lingke.