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Wochenblatt für für 1881 Rr. IN. Frcitag, dm 4. Februar Erscbe'nr wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag.) AbonncmentspreiS vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet IN Pf. Jnseratenannabme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. für die König!. Amtshcmptmannfchasl zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Einun-vierzigfter .Jahrgang. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag.) Nbvnnementspreis vierteljährlich l Mark. Eine einzelne Nummer kostet w Ps. Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Bekanntmachung, Beihilfen ans Staatsmitteln für Wolksbibliotheken betr. Die Gewährung von Beihilfen aus Staatsmitteln für Volksbibliotheken erfolgt unter der Voraussetzung, daß Seiten der betheiligten Gemeinden zur Unterhaltung und Erweiterung dieser Bibliotheken entsprechende Beiträge geleistet werden und daß die Eigenthumsverhältnisse bezüglich dieser Bibliotheken feststehen. Die Stadt- und Landgemeinden hiesigen Bezirks werden daher hierdurch veranlaßt, in den künftig von ihnen hier einzureichenden Unterstützungsgesuchen mit anzugeben, ob und resp. inwieweit die betheiligten Gemeinden sich an der Unterhaltung und Erweiterung dieser Bibliotheken pekuniär betheiligen, sowie in wessen Eigenthum sich die betreffende Bibliothek befindet. Unterbleibenden Falls würden die Unterstützungsgcsuche nicht befürwortet werden. Meißen, am 24. Januar 1881. Königliche Amtsbauptmannschaft. v. Bosse. Tagesgeschichte. Gutem Vernehmen nach haben die vorläufigen Aufstellungen im sächsischen Finanzministerium ergeben, daß Aussicht vorhanden ist, dem Landtag ein Budget ohne Deficit vorlegen zu können. Die Er höhung der Reichssteucr, wovon ein Theil an Sachsen kommt, sowie das Steigen der eigenen Staatseinsahmen, sind die Veranlassung der Wendung znm Besseren, die, wie die „Dr. Nachr." bemerken, beson ders Se. Excell. Herr von Könneritz, welcher in schwierigen Zeiten Finanzminister wurde, mit besonderer Genugthuung begrüßen wird. Dem Bundesralh ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbe-Ordnung behufs Neugestaltung des Jnnungs- wcjens vvrgelegt worden. Der alte gute Z 11 ist vielleicht der deutscheste und populärste aller Paragraphen, er wird aber künftig nicht nur mit Begeisterung, sondern auch mit großer Besonnenheit geübt und genossen werden müssen; denn wie em Gespenst erhebt sich wider ihn ein Gesetz wider die Trunkenheit und ihre Folgen. Dieses Gesetz liegt dem Bundes- rathc zur Annahme vor und zerfällt in der Hauptsache in zwei Theile. Es will I) die Trunkenheit an sich bestrafen und 2) die Straflosigkeit der in der Trmnkenheit begangenen Verbrechen aufheben oder doch die Milderungsgründc wegen Trunkenheit sehr beschränken. Die Trunken heit soll keinesfalls mehr ein Freibrief für Verbrechen sein. Und das ist, wenn man die Criminalfälle in den Schwurgerichtssälen hört, dringend geboten, ß 1 lautet: „Mit Geldstrafe bis zu 100 Mark oder mit Haft bis zu 2 Wochen wird bestraft, wer in einem nicht unverschuldeten Zustande ärgernißerregcnder Trunkenheit an öffentlichen Orten betroffen wird." Die Liste der aufgegriffucn Bettler in Berlin hat noch niemals eine solche Ausdehnung angenommen, wie dies in den jüngsten Tagen der Fall war. Während um dieselbe Zeit des Vorjahres 90 bis 100 Personen wegen Bettelns sistirt wurden, betrug die Zahl der zur Haft gebrachten am letzten Sonnabend 219. Man schreibt dem „Fr. Journ.": Die Antisemitenbewegung hat leider in einigen Orten der Rheinprovinz zu bedauerlichen Ausschreit ungen geführt. In der Gemeinde Partenheim werden bereits seit über 3 Wochen den dort wohnenden israelitischen Bewohnern die Fenster eingcworfen, und wo sich ein nichtchristlicher Einwohner dieses Ortes auf der Straße sehe» läßt, wird derselbe auf eine ganz gemeine Art befchimpft und verhöhnt. Abends ziehen junge Leute vor die Häuser der Juden und führen Katzenmusik auf. Auch in dem Orte Jugenheim haben sich ähnliche Ereignisse zugctragen, und ist dieserhalb bereits eine Beschwerde an das Kreisamt Bingen abgcgangen. Das Kreisamt hat sich hierauf veranlaßt gesehen, die Bürgermeisterei zu ersuchen, die jüdischen Einwohner der Gemeinde vor solchen Insulten zu schützen, im andern Falle die Gendarmerie die Betreffenden zu schützen wisse. Angesehene und wohlhabende israelitische Einwohner der beiden Orte haben ihr dortiges Eigenthum verkauft und haben, um den Ausschreit ungen aus dem Wege zu gehen, in Mainz und Bingen ihr Domieil gewählt. Die 1 r"" zö fische Deputirtenkammer hat in den letzten Tagen ein Werk zu Tage gefördert, an dem sie schon seit zwei Jahren arbeitet, das fränzösische P"ßgesetz. Dieses im liberalsten Sinne abgesaßte Gesetz besteht aus nicht weniger als 71 Artikel, von denen die kleinere Hälfte bereits erledigt ist. Dnrch das neue Gesetz wird die französische Presse hauptsächlich von zwei drückenden Bestimmungen befreit, von der Kautionshinterlegung und von der Censur bezüglich der Zeichnungen und Karrikaturen, doch auch in Hinsicht auf die eigentlichen Preßver gehen sind von der betreffenden Kommission eine ganze Anzahl von Strafbestimmungen gestrichen worden, so daß also das neue Preßgesetz der freien Meinungsäußerung die weitesten Grenzen zieht. Nach den Berechnungen der französischen Statistiker ist dieses Gesetz das 43., welches in Frankreich seit 1799 über die Presse erlassen wurde — gewiß ein Beweis, daß es an und für sich kein leichtes Ding ist, ein gutes Preßgesetz zu verfassen. An England rächen sich jetzt die Sünden seiner Politik, daß es sich stets ohne Weiteres für berechtigt gehalten hat, sich in die inneren Verhältnisse anderer Völker einzumischen. England hat stets den Splitter in den Augen seiner Nachbarn gesehen und über deren Zustände sich angemaßt, in seinem eigenen Parlamente zu Gericht zu sitzen. Jetzt hat der amerikanische Kongreß die abscheuliche Mißwirthschaft der Eng länder in Irland ernstlich gerügt. Die am 7. Decbr. erschienene „Australische Zeitung" aus Adelaide enthält interessante Details über die Betheiligung Deutschlands an der Melbourner Ausstellung. Es ist daraus zu ersehen, daß man den deutschen Namen und die deutsche Industrie in den maßgebenden Kreisen Australiens allerdings achtet, daß man aber den Deutschen weniger Sympathien entgegenträgt, als den Franzosen. Die Briten in den australischen Kolonien fürchten den deutschen Exporthandel mehr als den französischen, daher der Mangel an Entgegenkommen. Hamburg/ 1. Februar. Ein heute Morgen um 8 Uhr ausge- brochencs und bis Nachmittags andauerndes Feuer zerstörte einen großen Theil des Seidenwaarenlagcrs von R. D. Warbnry und Co. An der Versicherungssumme von 1,490,000 Mark partizipiren meistens englische Gesellschaften. Das Feuer ist jetzt (5 Uhr 45 Min.) ge löscht, das Hintergebäude, woselbst große Waarenvorräthe sich befan den, ist gerettet. Vaterländisches. Wilsdruff. Bei der am 27. Januar statlgefundenen Prämiir- ung der hiesigen Geflügelausstellung des Geflügelzüchtervereins für Wilsdruff und Umgegend wurden uachgenannten Personen Preise und Anerkennungen zuerkannt. Es erhielten den Ehrenpreis für Hühner: Herr Gutsbes. Ohmann in Grumbach, » - - Tauben: Herr Fabrikant Wilhelm Krippenstapel in Wilsdruff. Den 1. Preis für Hühner resp. Tauben: C. F. Röhrborn in Riesa, Moritz Henker in Mohorn, Herrmann in Niederlößniß, W. Hamann in Wilsdruff, Grimmer in Oberstößwitz und Otto Buhlig in Wilsdruff. Den II. Preis für Hühner resp. Tauben: Frau Geh. Lcg.-Rath Keil auf Schloß Weistropp, Carl Barth in Wilsdruff, Ernst Mahler in Mahlitzsch, Osw. Thierbach in Lampersdorf, Carl Roßberg in Wilsdruff, Osw. Güldner in Taubenheim, Osw. Nollau in Grünaue, Kannegießer in Grumbach, Gänzel in Meißen, Martin Vogel in Wils druff, Lantzsch in Saultitz, jKube in Wernigerode, Julius Roßberg in Göltzscha, Franz Schulze in Saultitz, Wilhelm Brendel in Grum bach, Richard Vogel in Wilsdruff und Gust. Haupt in Lommatzsch. Anerkennungen erhielten folgende Personen: Pickelmann in Döh len, Gotthelf Starke in Wilsdruff, Carl Barth in Wilsdruff, Heinrich Uhlemann in Wilsdruff, Starke in Wilsdruff, Hähne in Unkersdorf, Brendel in Grumbach, Fischer in Wilsdruff, Ernst Lehmann in Wils druff, Richard Vogel in Wilsdruff, Julius Vogel in Wilsdruff, HcrrnSdvrf in Sachsdorf, Ed. Nöthling in Augustusberg, Herrmann Albrecht in Rotha, Carl Roßberg in Wilsdruff, Gänzel in Meißen, Güldner in Taubenheim, Hett in Meißen, Weigel in Niederlößnitz, Bock in Meißen, Gebauer in Prositz, Carl Hennig in Wilsdruff, M. Vogel in Wilsdruff, Ed. Knorr in Gröbern, Nagel in Nossen, Kühne in Grumbach, Güldner in Taubenheim, Winkler sin Neugersdorf und Frau Geh. Leg.-Rath Keil auf Schloß Weistropp. Lobende Anerkennungen erhielten folgende Personen: Frau Geh. Leg.-Rath Keil auf Schloß Weistropp und Herr Julius Vogel in Wilsdruff über eine Collection diverser Wellensitlige. Außerdem erhielt einen II. Preis auf Enten Herr Richard Wätzel in Wilsdruff und auf Truten Herr Thieme in Gauernitz. - Freiberg. Einen schönen Zug von der Wohlthätigkeit un serer Königin, welche eine hiesige schwer bedrängte Familie betrifft, thcilt der „Freib. Anzeiger" mit. Anfangs Juni des letzten Jahres wurde die Ehefrau des bereits seit sechs Jahren gelähmten Hütten schmied Jentzsch, welche selbst schon drei Jahre lang von einer schweren Krankheit hcimgesucht nnd wiederholt von hiesigen Aerzten operirt worden war, auf Vermittelung des Vorstandes des hiesigen Albert-Zweigvereins zur besseren Verpflegung in dem Dresdner Ka rolahause untergebracht. Durch die Gnade Ihrer Majestät der Königin wurde ihr dort eine Freistelle gegeben und durch nahezu 7 Monate bis zu ihrem Tode belassen. In der rührendsten Weise erzählte diese Kranke nicht blos von der ausgezeichneten Pflege nnd Abwartung