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Dienstag. Leipzig. Dir Z8««v, er. schein« mit Annahme »<« S«»»«»g< täglich Nachmittag« für »en folgenden Tag. Preis für da« Niertetjahr !>/, Thlr.; jede einzelne Nummer 2 Ngr. . - Nr. S. — Wscht Allgmtm M»g. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Erseh!» s. Januar 1858. Zn beziehen durch alle Post Sinter de« In - und Autlande». sowie durch die Erpedition in Leipzig (Querstraße Nr. 8). Insertionsgebühr für den Raum einer Zeile r Rgr. Deutschland. Frankfurt a. M., 2. Jan. In der Bundestagssitzung vom 31. Dec. v. I. erstattete der Ausschuß für Militärangelegenheiten Vortrag über die Voranschläge für den Unterhalt und die Verwaltung der Bundesfestung Landau; die Abstimmung über diesen Gegenstand wurde auf 14 Tage ver tagt. Infolge weitern Vortrags deö nämlichen Ausschusses gewährte die Ver sammlung einem vormaligen Bediensteten der deutschen Flotte eine nochma lige Unterstützung, und infolge Berichts der RcclamationScommission wurde eine wegen angeblicher Justizverweigcrung erhobene Beschwerde im Sinne deS Art. 29 der Wiencr-Schlußacte für nicht gegründet befunden. (Fkf. Bl.) Die Frankfurter Postzcitung schreibt aus Frankfurt a. M. vom 1. Jan., daß in einer Ausschußsttzung der bairische Bundestagsgesandte seinen Be richt in der Herzogthümcrangelegenheit erstattet habe. Die Ausarbeitung soll vollständig und umfangreich sein und gründlich, Wieman von dem Re ferenten erwarten konnte. Die Sache sei also in gutem Zuge. Preußen, r Serlin, 3. Jan. Der Gcheimrath Delbrück aus dem hiesi gen Handelsministerium hat sich vorgestern von hier nach Wien begeben, um den daselbst zu pflegenden Berathungen wegen weiterer Vcrkehrserlcichterungen zwi schen dem Zollverein und dem österreichischen Zollgebiet beizuwohncn. Der Zollverein wird bet diesen Verhandlungen durch den Geheimrath Del brück, den bairischen Ministerialrath Meirner und den sächsische» Geheim rath v. Schimpfs vertreten. Im verflossenen Sommer hat eine Verein barung zwischen den Zollvereinsregierungen über die von ihrer Seite vor- züschlagenden Verkehrserleichterungen stattgefunden. Die in Rede stehenden Verhandlungen werden in Wien sofort beginnen. Der Ministerialrath Meirner ist bekanntlich Generalzolladministrationsrath und Bevollmächtigter Baierns beim hiesigen Centralburcau deS Zollvereins. Von Seite» der deutschen Zollvercinöstaaten dürfte allem entgegengckommen werden, was auf die möglichsten und nur immer thunlichsten Verkehrserleichterungen zwi schen dem Zollverein und dem österreichischen Zollgebiet abzielt, indem das beiderseitige Interesse dadurch gefördert wird. Hingegen werden die Beden ken der Zollvercinsrcgierungcn da anfangen, wo daS offenbare Streben Oesterreichs nach einer Zolleinigung der beiden großen Gebiete hervortrete» wird, da der Zollverein sich nun und nimmer auf eine Revenucntheilung einlassen möchte. Die hier angedeutete bedeutungsvolle Frage wird aber erst im Jahre 1860 zur Verhandlung kommen. — In Bezug aus die große schwebende Frage hören wir andeuten, daß bei dem Stande der Dinge für die Regentschaft wenigee Aussicht vorhanden sein möchte, als für jede an dere Entwickelung. Ob durch eine Regentschaft die vielen Schwierigkeiten, welche in der jetzigen Stellung des Prinze» von Preußen ohne Zweifel lie gen, gehoben werden dürften, wird von Solchen, welche einen Einblick in die ganze Sachlage zu haben scheinen, in erheblichen Zweifel gezogen, und deshalb mit vollstem Vertrauen derjenigen Lösung entgegcngefehen, welche als die dem wirklichen Sachverhalt allein entsprechende betrachtet werden sollte.' Außer der Fortdauer der Stellvertreterschafl auf längere Zei hin soll auch noch eine andere Entwickelung sich eingelcitet haben, aber noch kein Abschluß in dieser Beziehung zwischen den beide» betreffenden Stellen erfolgt sein. Würde sich diese letztere Entwickelung als Endergebniß der hohen Erwägungen herausstellen, so möchten Vie vorhandenen Schwierig keiten die einfachste Lösung durch einen hochherzigen Act finden. — Das neueste Preußische Wochenblatt enthält von sehr namhafter Feder Betrach tungen über die Gefahren, welche dem Staat und der Gesellschaft aus der den materiellen Interessen vorwiegend zugewendeten Richtung der Jetztzeit erwachsen können. Namentlich wird die Unhaltbarkeit und Unna türlichkeit von Zuständen geschildert, in denen das Capital fast nur dem Börsenspiel. diene und sich den gediegener» Richtungen menschlichen Schaf fens und Wirkens, die für die Wohlfahrt der gesammten Gesellschaft un entbehrlich seien und die feste Grundlage für ein gesundes Staatsleben bil deten, in vollster Verblendung hinsichtlich der unausbleiblichen Folgen ent ziehe. Die gegenwärtige HandelSkrisis sei ein warnender Fingerzeig, in welchen Abgrund solche Zustände schließlich den Staat und die Gesellschaft stürzen würden. Ltbrrfeld, 30. Dec. Die Elberfelder Zeitung meldet: „Gestern Nach mittag fand die Verhaftung der Frau H. statt, der Ehefrau des kürzlich auögrgrabenen Mannes, in dessen Magen bekanntlich Gift gefunden wurde." Baisrn. München, 1. Jan. Ministerialrath Frhr. v. Lerchen feld dahier ist zum 'Regierungspräsidenten von Schwaben und Neuburg, Regierungsdirector Frhr. v. Podewils in Würzburg zum Regierungsprä sidenten in Oberfranken ernannt worden. n (Allg. Z.) — Der Allgemeinen Zeitung schreibt man aus München von: 2. Jan.: „Nach hiesigen Blättern wäre der angebliche Zopfabschneider Augsburgs hier verhaftet und bereits gestern Morgen nach Augsburg abgcltefcrt wor den. Ist dies der Rechte?" Augsburg, 31. Dec. Diesen Morgen erfolgte am königlichen Be zirksgericht dahier die ttrtelspublieation in dem vielbesprochenen Eisenbahn bille t-Unterschlei füprocesse. Die Oberconducteure Bleicher, Och, Löff ler und Rösch, dann die Condueteurc Kreuz, Schuh, Hcfele, Staudinger, Jungbauer und Pfeiffer wurden von der gegen sic erhobenen Anklage we gen des fortgesetzten Verbrechens der Amtsuntreue zweiten GradcS, im Com- Plot begangen, freigcsprochen, dagegen die übrige» Angeklagten dieses Ver brechens für schuldig erkannt und die Eonducteure Blum zu zweijähriger, Samerdicner, Büchler, Schwaiger, Ortlieb und Müller zu ^/zjähriger, dann die Oberconducteure Federschmidt zu zweijähriger, Heimbuchner und Ludwig zu 2^jähriger und Hartung zu dreijähriger, dann die Erpedito- ren Freyinger zu zweijähriger, Friedrich Herold zu 2 ^jähriger, Karl He rold, Wiedemann und Neumärker zu dreijähriger Festungsstrafe dritten Gra des, endlich der vormalige Erpcditor Gustav Heinzelmaier zu drei Jahren Arbeitshaus und sowie alle übrigen Schuldigen zur Dienstentsetzung ver- urtheilt. (Augsb. Abdz.) Württemberg. Stuttgart, 1. Jan. Das Regierungsblatt enthält die königliche Verordnung, betreffend die Bekanntmachung der auf die Verhält nisse der katholischen Kirche imKönigreichc bezüglichen päpstlichen Bulle. Dieselbe lautet: Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Wir haben uns be wogen gefunden, behufs einer nähern Regelung der Verhältnisse der katholischen Kirche unsers Landes zu der Staatsgewalt mit dem Römischen Stuhle in Unter handlung zu treten, und es ist unterm 8. April b. I. eine Vereinbarung zu Stande gekommen, welcher wir, nach Vernehmung unsers Geheimraths, unter Vorbehalt der ständischen Zustimmung zu den eine Aenderung der Landcsgcsctzgebung in sich schließenden Punkten unsere höchste Genehmigung ertheilt haben. Infolge dieser Vereinbarung hat der päpstliche Stuhl unterm 22. Juni 1857 die in der Beilage «»geschlossene Bulle erlassen, welche mit den Worten „Oum in 8ublimi Urinoipir-" beginnt und in 13 Artikeln das Hauptstück der getroffenen Vereinbarung genau und vollständig enthält. Da die in jenen Artikeln der katholischen Kirche eingc- räumtcn Rechte und Freiheiten theils in den, in besonder» Beilagen zu dem Haupt vertrage vereinbarten nähern Festsetzungen über deren Ausübung, theils in der Landesgcsetzgebung, so weit sie von der Vereinbarung unberührt bleibt, diejenige Umgrenzung finden, unter welcher die in der Berfassungsurkunde der katholischen Kirche zugestandcne Autonomie in ihren innern Angelegenheiten mit unserm eben falls verfassungsmäßigen und unveräußerlichen obersthohcitlichen Schutz- und Auf- fichtsrechte im Einklänge steht, so ist die genannte päpstliche Bulle von uns ange nommen worden und bringen wir nunmehr dieselbe andurch zur allgemeinen Kcnnt- niß. Hinsichtlich der Vollziehung der Vereinbarung sind die betheiligten Ministerien, jedes in seinem Geschäftskreise, beauftragt, das Erfoderlichc einzuleiten oder anzu ordnen. Gegeben Stuttgart, 21. Dec. 1857. rc. Baden. Aus dem Amtsbezirk Sork, 29. Dec. An zwei auf einander folgenden Tagen, gestern und heute, haben in der Nähe des Rhein bei Kehl Duelle zwischen französischen Offizieren von der Garnison Stras burg stattgefunden, wobei jeweilig leichtere Verwundungen durch Degenstiche erfolgten. Die mitgebrachtcn Aerzte leisteten indessen sogleich die nöthige Hülfe und Pflege, und die betreffenden Parteien begaben sich alsbald wie der auf das französische Gebiet zurück. In jüngster Zeit kamen auch in Strasburg mehrfach Duelle vor. (B. Ldsz.) Großhcrzogthum Hessen. Darmstadt, 28. Dec. Bezüglich der neuen Bestimmungen überall standeSherrlichen Verhältnisse ver dient noch besonders hervorgehoben zu werden, daß sie weder als ei» rei ner Ausfluß der gesetzgeberischen Gewalt erscheinen, noch zunächst allgemein verbindliche Kraft haben. Die Regierung ging vielmehr von dem Princip der Mercinbarung mjt den Standesherren aus, indem sic die Zustimmung derselben zu einer Beschränkung ihrer in der Bundesacte begründeten Rechte für erforderlich erachtete, und nachdem sie dieselbe von einer Anzahl Stan- dcsherren erlangt, legte sie den Ständen zwar die neuen Gesetzentwürfe, jedoch mit der ausdrücklichen Einschränkung vor, daß dieselben nur auf die consentirenden Standesherren Anwendung haben sollten. Diese sind die Fürsten zu Solms-Vraunfcls, Solms-Lich und zu Isenburg-Büdingen, so wie die Grafen zu Solms-Laubach, Solms-Rödelheim, Erbach-Schönberg, Erbach-Erbach, Stolberg-Ortenberg, Jsenburg-Mcerholz, Leiningen-Wcstcr- burg und Schlitz genannt Görtz. Für die andern fürstlichen und gräflichen Familien (drei fürstliche und vier gräfliche) treten daher die fraglichen Ge setze vorerst noch in Wirksamkeit. Wenn somit durch die von der Regie rung ergriffene Initiative allerdings zunächst nur eine thcilweisc Ordnung der standeSherrlichen Verhältnisse im Großherzogthum herbeigeführt wird, so ist doch die begründete Hoffnung vorhanden, daß sich dieselbe zu einer allgemeinen und definitiven gestalten werde, ifidem der Beitritt der nicht consentirenden Standesherren wol mit Sicherheit in Aussicht genommen werden darf. (Allg. Z.) Thüringische Staaten. ** Altenburg, 2. Jan. Die schnelle und regelmäßige Amort sation deö verhältnißmäßig so geringe» Betrags imscrS Staatöpapiergeldes und die prompte Besorgung der Auswechselung durch unsere solide Landesbank müssen demselben einen Credit sichern, dessen