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Oes Reichenvmnd, Siegmar, Neustadt, Ravenstein nnd Rottluff Arbeitg-^ and. Sonnabend, den 16. März 1918 Einnahme Ausgabe 34 Summe: 1 212 533 33 Summe: Vermögens-Übersicht Aktiva Passiva 62 1 846 583 cht Hiervon ab: Zurückgezahlte Spareinlagen 1917 10 2 117 183 Summe: 72 2 117183 72 Reichenbrand, am 15. März 1918. N 5 sel, Sparkassen-Kassierer. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die Gemeindevorstünde zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 14. März 1918. Der Gemeindevorftand. niere, Dienstag, den 2. April »SL8, vormittag V48 Uhr Lhe-n' WM 88 98 73,— Mk. je Ztr. 78,50 Mk. je Ztr. 166 500 104 100 :rte en, rz, Die Sparkassen-Verwaltung. Vogel, Gemeindevorstand. 1. Beim Absatz durch die Hersteller, einschließlich Verpackung Zu diesem Preise ist die Ware frachtfrei Empfangsstation zu liefern. 2. Beim Absatz an den Kleinhändler (Großhandelspreis) Zu diesem Preise muß die Marmelade frei Haus des Kleinhändlers 2 214 675 50 368 091 „ 88 „ . tseur Weber in Reichenbrand und von Herrn Kaufmann Emil Winter me Freitags nachmittag 2 Uhr. — Fernsprecher Amt Siegmar 244. Vereinsinserate können nicht durch Fernsprecher ausgegeben werden. ms LV, geliefert werden. 3. Beim Absatz durch die Kleinhändler an die Verbraucher (Kleinhandelspreis) 92 Pf. je Pfund. 8 2. Wer Marmelade ohne die erforderliche Genehmigung oder zu höheren als den oben festgesetzten Preisen absetzt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mk. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Se. w. o. 1846 583 62 pflichtigen des Aushebungsbezirkes Chemnitz-Land Die Musterung und Aushebung findet statt: im Musterungsort Limbach. — Schweizerhaus. KM Restaur- im weil legunn s und Lö ¬ bach, Pii Musterung und Aushebung - der hpn ? 190V geborenen ungedienten Landsturmpflichtigen, sowie der noch eingestellten nicht kriegsverwendungsfähigen und der zurückgestellten Landsturmpflichtigen des Geburtsjahrganges 1899 und der noch nicht Angestellten nicht kriegsverwendungsfähigen und der zurückgestellten Militär- Ausgeliehene Kapitalien: a) gegen Hypothek b) gegen Bürgschaft . . Wertpapiere zum Kurswert vom 31. Dezember 1917 Nennwert: 487 300 ^ Ankausswert: 452 411 „ Zinsenreste von Hypotheken und Wertpapieren mventar tassenbestand Ende 1817 Schule Siegmar. Zur Entlassung der Fortbildungsschüler, Montag, den 18. März, nachm. S Uhr, sowie zur Entlassung der Volksschüler, Mittwoch, den 20. Mürz, vorm. 9 Uhr, ladet Lehrherren, Eltern und Freunde der Schule ergebenst ein -je Lehrerschaft. 2. V.: Overl. Krause. Iurückgezahlte Spareinlagen im Jahre 1817 Bar bezahlte Sparcinlagezinse« Ausgeliehene Kapitalien und angekaufte Wertpapiere Bankeinlagen Zurückgezahlte Lombarddarlehen Berwaltungsaufwand Sonstige Ausgaben Für Kriegsanleihezeichnungen Kassenbestand Ende 1817 illen mhüte EWsts-MW der MMe-WWe zu WMM aus das Zahl INI Rechnungs-Abschlutz. Die Zahl der bis zum Schlüsse des Rechnungsjahres ausgestellten Einlagebücher beziffert sich auf 4710. 2m Jahre 1917 sind neu hinzugekommen 388 und erloschen 159 Einlagebücher 31. Dezember 1917 befanden sich noch 2614 Bücher in Geltung. Tägliche Verzinsung. Spareinlagen werden an einem Geschäftstage in jeder Höhe bis zum Höchstbetrage von 5000 bezw. 10000 angenommen. Strengste Geheimhaltung. Zinsfuß 3Vs "/<> Heimsparbüchsen unentgeltlich l Geschäftszeit: Montag bis Freitag: vorm. 8—12 Ahr, nachm. 2—6 Uhr-; Sonnabend ununterbrochen vorm. 8 Uhr bis nachm. 3 Uhr. Durch die Post bewirkte Einlagen werden schnellstens und portofrei erledigt. Kostenloser Übertragungsverkehr von anderen Kassen. Fernruf: Amt Siegmar Nr. 26. Postscheckkonto Nr. 22738 Leipzig. Kassenbestand vom Jahre 1816 Spareinlagen im Jahre 1817 Zurückgezahlte Kapitalien Erhobene Bankeinlagen Aufgenommene Lombarddarlehen Zinsen von ausgeliehenen Kapitalien Für Einlage- und Zinsenquittungsbücher Sonstige Einnahmen Für Kriegsanleihezeichnungen . Montag, den 33. März LSI8, vormittag 7 Uhr INUk Ort Rabenstein mit Gutsbezirken; luu»' im Musterungsort Siegmar. — Gasthof Siegmar. Mittwoch, den 37. März ISL8, vormittag V48 Uhr die Ortschaften Neustadt und Reichenbrand; 76 88 25 24 33 staden, . Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. , tMgspreis: Vierteljährlich 30 Pf. — Anzeigen werden außer in der Geschäftsstelle Meichenbrand, Nevotgtstraße 11) von Herrn Fris Rabenstein entgegengenommen und die Ispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 20 Pf. berechnet. Schluß der Anzeigen-Annahm 368 091 1648 148 176 186 723 296 500 11392 11014 171 348 17 637 1 212 533 : entge- egmal Fleisch- und Eierkartenausgabe . ^9t Sonnabend, de« 16. März 1818, abends 7 — 8 Uhr in den bekannten Ausgabestellen IKvl -rch die Brotpfleger. , Der Gemetndeborstand zu Rabenstein, am 14. März 1918. Wochenblatt für Schulgeld. Der I. Termin Schulgeld ist fällig und bis spätestens den 30. Mürz 1918 an die hiesige Steuerkasse abzuführen. Siegmar, 15. März 1918. Guthaben der Einleger am 31. Dezember 1817 und zwar: Bestand am 1. Januar 1917 1677 734 41 Spareinlagen 1917 478 730 „ 38 „ 'Gutgeschriebene Zinsen 1917 58 210 „ 71 „ Neustadt. Wegen Reinigung bleiben Sonnabend, den 23. Marz d. I. die Berwaltungsraume einschl. Sparkasse und Standesamt geschlossen. Dringliche Standesamtsangelegenheiten können von 11—12 Ahr erledigt werden. Neustadt, am 15. März 1918. Der Gemeindevorstand. Nachstehende Bekanntmachungen werden hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die Gemeindevorstünde za Reichenbrand, Siegmar. Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 14. März 1918. Hausschlachtungen. Ausnahmen von dem nunmehr seit über Monatsfrist in Kraft befindlichen Schlachtverbot für Selbstversorgerschweine können nur noch insoweit bewilligt werden, als es sich um Schlachtungen solcher Schweine handelt, die mit Genehmigung des Kommunalverbandes in Anstalten, Lazaretten, Massenspeise, anstalten und dergleichen für deren eigene Zwecke weitergefüttert worden sind, oder um Ernteschlachtungen, die jedoch nur in beschränktem Umfange und nur dann zugelassen werden können, wenn der gesamte Schlachtanfall während der Erntezeit zur Versorgung der Erntearbeiter aufgebraucht wird. Zur Bewilligung solcher Ausnahmen werden die Vorstände der Kommunalverbände ermächtigt. 1536 II S III Dresden, am 5. März 1918. Ministerium bes Innern. Bekanntmachung. Auf Grund der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse und Obst vom 23. Januar 1918 (Reichsgesetzblatt S. 46) wird bestimmt: 8 1. Beim Absatz von Marmelade der Ernte 1917 dürfen folgende Preise nicht überschritten werden: in, Vors M 11 die Ortschaften Rottluff und Siegmar. - Besondere Vorladung ergeht nicht. r 4 gM Diejenigen Gestellungspflichtigen, die im Bezirke der Amtshauptmannschaft wohnen und ihren , Zugang oder ihren Wohnungswechsel zur Aufnahme in die Landsturmrolle oder Rekrutierungs-Stammrolle Tel Äv Mw- Berichtigung derselben nicht angezeigt haben, haben an den für ihren Ort bestimmten Tag an der Musterung teilzunehmen. Aufgenommene Lombarddarlehen Rücklagevermögen am 31. Dezember 1817 und zwar: Bestand am 31. Dezember 1916 .... 97205 42 O Reingewinn vom Rechnungsjahre . . 6 894 „ 68 „ Se. w. 0. 104100 10 Summe: Sie haben sich vor Beginn der Musterung im Musterungszimmer zu melden. * Wer zu spät kommt, wird nach 8 26 Ziffer 7 der Wehrordnung mit Geldstrafe bis zu 30 Mark Hast bis zu 3 Tagen bestraft. Wer betrunken oder in schmutzigem Zustande erscheint oder wer A im Musterungslokale ungebührlich benimmt, wird mit einer von der Amtshauptmannschaft hiermit gedrohten Ordnungsstrafe von 10 Mark oder zwei Tagen Haft bestraft. . Wer zur Musterung nicht erscheint, hat zwangsweise Vorsührung und nachträgliche außer- ^mtnliche Musterung, sowie Bestrafung zu gewärtigen. d, irv,. Chemnitz, den 13. März 1918. I« Zivilvorsitzende der Königlichen Ersatzkommission Ehemnitz Stadt I und II sowie Land, sämtlt' r Ab^ 3 943 92 478 730 38 38 350 — 186 723 34 243 000 — 89 050 96 41 90 426 11 172 266 72 1 641100 — 20 000 — 435 541 50 1 908 13 996 85 17 637 24