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Sonnabend, ^127. S. Augu» IS«. Diese- Blatt erscheint täglich Abend« »ad ist' dnrch alle Poft- anAalte« de« I«- »ad »»«lande« z» be-iehen. Dresdner Aournal. Drei« für da« Liertelsah» Lhlr. Z»sertio»«gebi-. re« fftrdrnRa»» einer gespalreie» Seil« » Pf. Herold für sächsische und deutsche Interessen. Redigirt von Karl Biedermann. Anzeigen aller Art für da- Abend- erscheinende Blatt werden bi- 12 Uhr Mittag- angenommen. Inhalt. Viedermavns vierter Bericht an seine Wähler. — Die Aerztr al- Ko«m»m»algardisten. — ra-es-eschichter Dresb«: Da- Krirg-ministerium; Sitzung der ersten Kammer; Minister Oberländer Reichtkomiffar; Hauptversammlung de« deutsch« Barem«; Kirche und Schule. Berlin. Schweidnitz. Hamburg. Lübeck. Frankfurt. Wie«. Pesth. Mailand. — Geschäftskalender. —Drtskalender. — Angekommene Reisende. " - -- > > . — ->-> Bekanntumchung. Da ein Lheil der Armee auf den Kriegsfuß tritt und zum Marsch ins Feld in Bereitschaft gehalten werden muß, so es nothwendig, nicht nur alle auf Privat», Forst- und Flurschutz commandjrt stehende Mannschaft zu ihren resp. Truppen- abtheilungen einzuberufen, sondern auch alle dergleichen Gesuche bis auf Weiteres unberücksichtigt zu lassen. Das Kriegs-Ministerium bringt diese Anordnung hiermit zur Kenntniß aller derjenigen Gemeinden und Privatpersonen, bei denen dergleichen Commandirte dermalen aufgestellt sind. WaS die Abberufung der auf König!. Forsten und als HülfSgensd'armen commandirt Stehenden betrifft, so wird nach deshalb gepflogener Evmmunication mit den Ministerien der Finanzen und des Innern auch diese erfolgen. Dresden, den L. August 1848. Kriegs-Ministerium In interimistischer Verwaltung: Aster. Kollark. ----- ' - ' - - - - - > "" >7 Bekanntmachung. Zur Mobilmachung eines Lheiles des König!. Sächs. Bundes-Contingentes werden ohngefähr 70V Stück Zugpferde ge braucht. Dieselben würden in Gemäßheit der Ordonanz vom Jahre 1837 §. 19 rc. im Lande ausgehoben werden können. DaS 'Kriegsministerium beabsichtigt aber, diese Maaßreael so lange als möglich zu vermeiden und deshalb den Weg deS freien Einkaufs zu versuchen. Au diesem Zwecke sollen Remonte-Märkte, und zwar den 15, dieses Monats in Eisenberg, Oschatz und Zwickau, den 17. desselben Monats in Döbeln, Borna und Löbau abgehattrn werden. Alle inländische Pferdebefitzer und Händler, welche geeignete Pferde zum Verkaufe stellen wollen, werben hiermit au^eforvert, sich mit denselben auf den gedachten Märkten einzufinden und von nachstehenden Bestimmungen Kenntniß zu nehmen. . . . s 1. An den Tagen, wo die Märkte abaehalten werden, ist an den betreffenden Orten eine Commission, bestehend aus 3 Offi- , zieren und einem Roßarzte, von früh 7 Uhr bis Abends 7 Uhr anwesend und bereit, die zum Verkaufe angebotenen Pferbe zu mustern. 2. Die gedachte Commission entscheidet, welche von den vorgestellten Pferden brauchbar erscheinen und demzufolge ange nommen werden können. 3. Um angenommen zu werden, muß ein Pferd a) wenigstens 5 Jahr und nicht über 10 Jahr alt; d) mindesten-11 Viertel 2 Zoll (Bandmaaß, nach Dresdner Elle) hoch; e) Stute oder Wallach; ä)kein Gtrcmgfchläger; e) gesund, kräftig und regelmäßig gebaut, sowie frei von solchen Mängeln und Gebrechen sein, welche einen anstren genden Gebrauch hindern; endlich f) überhaupt die Eigenschaften besitzen, welche von einem tüchtigen Zugpferde verlangt werden, ohne dabei schwerfällig zu sein. Tragende Stuten werden nicht angenommen. Auf Schönheit und Farbe wird nicht gesehen. Auch werden Pferde mit abgeschlagenen Schweifen gekauft. Jedes Pferd muß, wenigstens auf den Vorderfüßen, beschlagen sein.