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Amts- M AWWblntt für deu Abonnement oiertelj. 1 M. 20 Ps. einschließl. des „Jllustr. Unterhaltungsbl.-' u. der Humor. Beilage »Seifen blasen* in der Expedition, bei unfern Bolen sowie bei allen Reichspostanstalten. Gezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile lO Ps. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 2b Pf. 1SL Beranlwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. — 45. Zahrgaog Somiabcnd, den 22. Oktober L8V8 Verunreinigung der fließenden Wäfser bett. Die Königliche Amtshauptmannschast findet sich veranlaßt, die zuletzt unterm 17. Ok tober 1890 veröffentlichten, gegen die Verunreinigung der fließenden Wässer gerichteten Vorschriften erneut einzuschärfcn und Folgendes zu verordnen: 1) Das Einw«rf<n von Asche, Kohlcnrcsten und Schlacken aus den Feuerungen der Dampfkessel, Eisenwerke und Hausöfen, von zerbrochenem Thongcschirr, abgenutzten Mctallaegcnständen, Schutt und Steinen aus Steinbrüchen, Ziegeleien und Gebäuden, Eisenabfällen, Straßenkehricht, Thierkadavern, Sägespänen, erschöpfter Lohe und aus gebrachten Farbhölzern, sowie ähnlicher Stoffe, 2) das Zuführen nicht geklärter Betriebswässer mit festen Abfällen aus Berg werken und Aufbereitungsanstalten, Hütten- und Blaufarbenwerken, chemischen und Papierfabriken, Holzschleifereien, Gerbereien, Färbereien und Wollwäschereien, den Schlachthausabgängen usw. in die fließenden Wässer ist verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 500 Mark, eventuell mit entsprechen der Hast bestraft. Bei gleicher Strafe ist 3) in jedem Etablissement, dessen Abfallwässer mit festen Stoffen, insbesondere Holzstoff vermischt sind und den fließenden Wässern zugesührt werden — soweit noch nicht ge schehen — bis spätestens zum 1. Mai 1899 eine zweckentsprechende Klärvorricht ung mit Manteleiusatz anzulegen, auch ist 4) für gehörige Reinigung der vorhandenen Klärvorrichtungen zu sorgen. Die Besitzer sind gehalten, Tagebücher zu führen, in welche die Tage der bewirkten Reinigungen, die Menge des ausgehobenen Schlammes und der Ort der Ablagerung des letzteren einzutragen und welche den rcvidirenden Beamten auf Verlangen jederzeit zur Einsicht vorzulegen sind. Die Ortspolizeibehörden werden wiederholt angewiesen, die Befolgung dieser Vor schriften streng zu überwachen und Zuwiderhandlungen anher anzuzcigen. Besondere Re visionen werden ungeordnet werden. Schwarzenberg, am 16. Oktober 1898. Königliche AmtShailtztmamischast. Arhr. v. Wirsing. P Bekanntmachung. Die diesjährige Bürgerverpflichtnng findet Sonnabend, den 29. Oktober 1898, Vormittags 11 Mr im Rathhaussaale statt. Die bereits mittelst Patent eingeladencn Herren werden er sucht, sich zu dem vorgen. Termine pünktlich einzufinden. Gleichzeitig werden diejenigen Gcmcindemitglicder, welche das Bürgerrecht nut er werben wollen, sich aber noch nicht hierzu gemeldet haben, aufgeforderk, die Anmeldung nunmehr bis zum 27. Oktober dieses Jahres zu bewirken. Eibenstock, den 20. Oktober 1898. Der Rath der Stadt. Hesse. Gnüchtel. I-aschoda. Dieser Ort liegt am obern Nil, am sogenannten weißen Nil, zwischen Khartum (Omdurman) und dem Nordufer de« Vic toria Njansa. Dort wehen augenblicklich die französische und die cnglisch-eghptische Flagge friedlich neben einander; zwischen den Kabincten in Paris und in London aber ist ein scharfer diplo matischer Streit darüber entbrannt, welche Flagge zu weichen habe. Nach dem Rechte der ersten Besitz-Ergreifung hätten die Franzosen den bessern Anspruch; denn als Kitchencr, der Ober- Befehlshaber der cnglisch-eghptischen Armee gegen den Mahdi, nach seinem Siege bei Omdurman nach Faschoda eilte, fand er dort schon die Expedition des Franzosen Marchand vor, die dort zwei Monate früher eingetroffen war. Die Expedition ist aller dings nur klein, und e« wäre Kitchener ein Leichte« gewesen, sie mir Gewalt zu vertreiben. Er zog c» vor, seine Flagge neben der französischen zu hissen und die Entscheidung über den bessern Besitztitel den beiderseitigen Regierungen vorzubehalten. Trotzdem daß die Franzosen die ersten in Faschoda waren, hak doch England gute Gründe rechtlicher wie politischer Natur, die Entfernung der Expedition Marchand« au« Faschoda zu ver langen. Dieses gehört zu der alten eghptischen Aeguatorial-Pro- vinz, deren Wieder-Eroberung von den Mahdistcn der ganze im vorigen Jahre begonnene, kürzlich mit dem entscheidenden Siege bei Omdurman gekrönte eghptisch - englische Feldzug galt. Schon 1895 hatte die britische Regierung im Unterhause erklärt, jede« fremde Vordringen in das Nilthai al« unfreundliche Handlung zu betrachten. Die politische Bedeutung liegt darin, daß England eine ungestörte Verbindung zwischen Unter-Eghpten und den britischen Besitzungen am Victoria Njansa (Uganda) haben will, während da« Streben der Franzosen dahin geht, ihre Einfluß- Sphäre vom Eongo quer durch Afrika bi« zu der französischen Kolonie am Rothen Meere zu erweitern. Da« Londoner Kabinet hat in Uebereinstimmung mit der englischen Presse einen sehr entschiedenen Ton angeschlagen und da« Verbleiben Marchand« in Faschoda al« unzulässig bezeichnet. E« wird der mit schweren, innern Sorgen überhäuften franzö sischen Regierung kaum möglich sein, dem englischen Anspruch zu widerstehen, wenn sie e« nicht auf einen Krieg ankommen lassen will. Militärisch ist die Stellung in Faschoda nicht haltbar, politisch höchsten« dann, wenn c« gelänge, die ganze egyptischc Frage auszurollen, wa« nicht wahrscheinlich ist, da Rußland die Zeit dazu nicht für gekommen zu erachten scheint. SchulkasscnrcchnmMN bctr. Nach 20 der Ausführungs-Verordnung zum Volksschulgesetze vom 25. August 1874 sind die Schulkassenrechnungen im Monat Februar jeden Jahres, und falls das Schuljahr von Ostern zu Ostern läuft, im Monat Juni an die Königliche Bezirksschulinspeklion zur Prüfung einzurcichen. Da dieser Bestimmung vielfach nicht genügt worden ist, nimmt die Könial. Bczirks- schulinspektion daher Veranlassung, die ungezogene gesetzliche Bestimmung einzuschärfen. Schwarzenberg, am 18. Oktober 1898. Königliche Bczirksschuliuspcction. Arhr. v. Wirsing. Nr Hanns. Leschr. Bekanntmachung. Der am 30. September d. I. fällig gewesene 2. Termin der Einkommensteuer, sowie der zur Deckung des Aufwandes der Handels- und Gewerbekammer zu Plauen zu entrichtende Zuschlag, der 3. Termin der Landrenten und des Wasser zinses sind nunmehr bei Vermeidung der Einleitung des Zwangsvollstreckungsverfahrens unverzüglich anher zu bezahlen. Eibenstock, den 19. Oktober 1898. Dcr Rath der Stadt. Hesse. Bg. Rr. 77 des Verzeichnisses dcr unter das Schank- und Tanzstättenverbot gestellten Personen ist zu streichen. Stadtrath Eibenstock, den 20. Oktober 1898. Hesse. Gnüchtel. Herbst-Kontrol-Verjammluugcn betr. Die diesjährigen Hcrbst-Kontrol-Versammlungen in dem Amtsgcrichtsbezirke Eiben stock, zu welchen sämmtliche Mannschaften der Reserve, Dispositions-Urlauber und die zur Disposition der Ersatzbehörden Entlassenen zu erscheinen haben, werden abgehalten: 1. in Eibenstock, im Jeldtchkößchen Freitag, den 4. November 1888, Nachmittags 3 Uhr für die Beurlaubten aus Eibenstock, Hundshübel, Muldcnhammer, Ncidhardtsthal, Wolfs grün, Blauenthal, Sosa, Wildenthal und Carlsfeld. 2. in Sckönbeide. vor dem RaManle Sonnabend, den 5. November 1888, Vormittags 8 Uhr für die Beurlaubten aus Schönheide, Schönheiderhammer, Neuheide, Ober- u. Unterstützengrün. Die Militärpapiere sind mitzubringcn. Besondere Gestellungsbefehle oder öffentliche Anschläge werden nicht ausgcgeben. Unentschuldigtes Ausbleiben oder zu spätes Eintreffen aus dem Kontrolplatze wird mit Arrest bestrast. Gesuche um Befreiung von der Kontrolversammlung sind, gehörig begründet und behördlich beglaubigt, umgehend an den Bezirksfeldwebel einzureichen Königliches Bezirks-Kommando Schneeberg. steigert ist, da soll der Landwirth nicht theilnehmen? Womit soll denn der Landwirth die hohen Preise für seine Arbeiter und Bedürfnisse bezahlen ? Etwa mit dem billigen Vieh? Der Landmann kann jedoch nur sein Vieh und Korn verkaufen, der Fleischer jedoch kann sein Geschäft ausnutzen, wenn er sein Handwerk gelernt hat. Denn das Handwerk behält seinen goldenen Boden, aber es mich verstanden sein. Was nun den Mangel an Schlachtvieh betrifft, so hat es hier in Chemnitz noch nicht an Vieh gefehlt, so lange ich hier bin, und jetzt erst recht nicht. Jeden Montag, dem Hauptmarkttage der Woche, bleibt in allen Gattungen Vieh übrig, und so wird es im ganzen deutschen Reiche sein. Gelegentlich einer Erholungsreise nach der Westgrenze fand ich es überall so. Also Mangel herrscht nicht. Nur ist der Preis so, daß der Landwirth mal einigermaßen bestehen kann, und wenn die Regierung fest bleibt, wird die deutsche Landwirthschaft stets in der Lage sein, das Vaterland mit gutem Schlachtvieh zu versorgen, aber freilich lohnend muß es sein. Es ist doch besser, 10 Pf. für ein Pfund gutes deutsches Fleisch mehr zu geben und dabei den deutschen Bauernstand zu erhalten, als für weniger Geld schlechtes Fleisch zu bekommen und dabei den Nährvater des deutschen Reiches zu Grunde zu richten. Ja, im Auslande behalten die Händler das gute Vieh und das weniger gute, die „Ausputzer", kommen meist über die Grenze; es kommt auch etwas Gutes mit, um auch sagen zu können, es giebt auch gute Waare. Ja, ich behaupte noch mehr. Wenn infolge Grcnzeröffnung die Preise sinken würden, so ginge unser gutes deutsches Vieh ins Ausland und dafür erhielten wir die „Putzer". Das Ausland weiß deutsche Waare zu schätzen. Man denke nur an den Unterschied, deutsche Cervelatwurst und fremde, da läuft es einem kalt über den Rücken. Deutsche Waare bleibt eben die beste. Wir haben jetzt einen einigermaßen gesunden Viehstand im lieben Vaterlande und den behalten wir nur so lange, als die Grenzen geschlossen bleiben, und diese gesunden Zustände wollen wir behalten, damit der deutsche Bauer im Vaterlands im Stande bleiben kann, beste Schlachtthiere genug zu liefern, auf daß wir kein fremdes, minderwerthigeS Vieh einführen müssen." — OrtelSburg, 19. Oktober. Zn dem königlichen Forst Dzadken bemerkten zwei preußische Forstbeamte, daß mehrere russische Offiziere auf preußischem Gebiet jagten. Der Aufforder ung der beiden Förster, die Gewehre abzugeben, wurde nicht statt gegeben, die Offiziere verhöhnten vielmehr die beiden Beamten. Nachdem diese ihre Aufforderung noch mehrmals vergeblich wieder holt hatten, schossen sie und verletzten einen der Offiziere. Diese ergriffen nunmehr die Flucht und nahmen den verwundeten Ka meraden mit. Hinter dem Grenzgraben angelangt, befahlen sie dann den russischen Grenzsoldaten, auf die beiden Förster zu schießen, die Soldaten rhaten dies auch, trafen aber nicht. — Türkei. Konstantinopel. Am Dienstag Abend fand beim Sultan im Mdiz-Kio-k ein Prunkmahl zu Ehren des deut schen Kaiserpaares statt. Trinksprüche wurden nicht auSge- bracht, da der Sultan als Muselmann keinen Wein trinkt. Kaiser Wilhelm verlieh dem Äroßwesir den Schwarzen Adlerorden. DaS Kaiserpaar besuchte die deutsche Schule und das deutsche Kranken haus in Konstantinopel. Die Palais aller Botschaften und Ge- Taqesgeschichte. — Deutschland. Bezüglich de« in Egypten bestandenen Anarchistcnkomplott» wird aus Rom gemeldet: „Bisher wurden wegen de« Komplott« in Alexandria zwölf italienische Anarchisten verhaftet. Einer derselben legte ein volle« Gcständ- niß ab, welches Licht in da« Komplott bringt. Danach sollten zwei Anarchisten auf dem Dampfer, welcher da« deutsche Kaiser liche Paar nach Alexandria bringen sollte, als Matrosen Dienst nehmen u. die Bomben im Augenblicke der Landung de« Dampfer« in Alexandria werfen. Weitere Verhaftungen stehen bevor. Die Regierung erhielt eine Dankdepcsche de« deutschen Reichskanzler«, Fürsten zu Hohenlohe, wegen der Entdeckung de« Komplotts." — Zur Aufdeckung des Anarchistenanschlagc« in Eghpten schreibt die „National!. Korresp.": lieber die Einzelbeitcn dcr Untersuch ung und de» Verhörs werden die nächsten Tage, wie verlautet, wenig bringen, weil Bcrbindungen mit europäischen Städten auf gedeckt sind, die der Oefscntlichkeit vorläufig nicht mitgetheilt werden, damit man den Fäden de« ruchlosen Unternehmens un gestört nachgeben kann. — Al« Nachfolger de« in den Ruhestand tretenden bisheri gen Gesandten beim päpstlichen Stuhle, Otto v. Bülow ist, wie nunmehr offiziös bestätigt wird, dcr bisherige Gesandte de« Reiche« bei der schweizerischen Eidgenossenschaft Freiherr v. Rote nhan ausersehen. — Fleischnoth und Viehsperre. Zu diesem Kapitel geht der „Nordd. Allg. Ztg." von einem Groß-Schlächter in Chemnitz ein Schreiben zu, dem wir folgende Stellen entnehmen: „Ran liest in den meisten Blättern, der deutsche Landwirth sei nicht im Stande, den Bedarf an Schlachtvieh für sein Vaterland zu decken. Da muß man lachen, gleichzeitig aber sich kragen, wag diese Entstellung der wirklichen Thatsachen diesen Zeitungen einbringt. Auch von meinen Berus« genoffen wird viel gekehlt, indem sie in dasselbe Horn blasen, weil ja m° mentan di« Fleischpreise etwa« hoch sind. Nun. ich krage meine Kollegen: Arbeitet Ihr denn umsonst, ist es Euer Ernst, das, die Grenzen geöffnet werden sollen was gleichbedeutend wäre mit dem Ruin der ganzen Land wirthschast), um einige Zeit etwa« billiger« Fleischwaaren zu bekommen? Da« Ausland würde den Vortheil ziehen und wir im deutschen Baterlande hätten den Schaden. Di« Geschäfte würden stocken, denn da« kann doch blost ein Wahnsinniger behauplen, daß bei billigen Viehpreisen ein Landwirth feinen Verpflichtungen nachkommen kann. Wenn aber der deullche Bauer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt, dann stockt Alle«. Da« wäre der Anfang vom Ende, wa« der liebe Gott verhüten möge So weit wirk« wohl die Regierung nicht kommen lasten. Heule, wo Jeder mehr verdient, wo Handel und Industrie blühen und der geringste Arbetter im Lohn ge