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Mittwoch, den 11. Februar 1880 .V. 34 Grzgeb-HiolLssreund Versteigerung f Brückner. tick >ü" - kür die königlichen und städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. 3,, m. lang. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Preis vierteljährlich 1 Mark 80 Pfennige — Insertionsgebühren: die gespaltene Zeile 10 Pfennige, die zweispaltige Zeile amtlicher Inserate 25 Pfennige. — JnsertionSannahme für die am Abende erscheinende Nummer bis Bormittag« 10 Uhr. 4 m. lang. 3,, m. lang. einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung uud unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen, versteigert werden. Wer dicseHölzer vorher besehen will, hat sich am 19. oder 20. Februar ». o. an jedem Tage bis 9 Uhr früh, an den mitunterzeichneten Oberförster zu wenden oder ohne Weiteres in die betreffenden Waldorte zu begeben. Creditüberschreitungen sind verboten. Forstrentamt Schwarzenberg und Forstrevierverwaltung Mitweida zu Raschau, am 7. Februar 1880. Tagesgeschichte. Deutschland. Berlin, 6. Februar. Wir haben wiederholt da rauf aufmerksam gemacht, daß das Welfenthum in Hanno ver neuerdings nicht abgenommen, sondern das Treiben der Partei an Dreistigkeit und Zuversichtlichkeit sogar zu genommen habe. Das Organ der Partei, die Deutsche Volkszeitung, gibt soeben ein Pröbchen welfischen Ueber- muthcS, das kaum glaublich erscheint. Das OfficiercorpS in Hannover veranstaltete jüngst ein Reiterfest zum besten der Nothlcid-ndcn und hatte die Artigkeit, auch die Redac tion des Welfenblatteö zum Besuche einzuladcn. Was aber war die Antwort auf diese höflicke Einladung? Wir wol len die Deutsche Volkszeitung selbst reden lassen: „Die Redaction dieser Zeitung hat auf die an sie persönlich er gangene Einladung erwidert, daß sie nicht in der Lage sei, auf einem Feste zu erscheinen, welches von Königlich preußischen Ofsicieren gegeben werde, die nicht Gäste des Königlich hannoverschen Hofes seien. Die Hannove raner können nicht früher mit den Preußen in irgend welche Beziehungen treten, als letztere nicht auf Grund eines von uns anerkannten Rechtstitels sich hier aufhal len. Im übrigen ist es recht schön, wenn die Königlich preußische« Officiere zur Linderung der Noth etwas beitra gen wollen, denn wir nehmen an, daß sie zu der Erkennt- niß gekommen sind, wie diese Noth in der „preußischen Pro vinz Hannover" im wesentlichen durch die Behandlung her- vorgerufen ist, „welche Preußen Hannover hat angedeihen lassen." Eine solche Verbissenheit, ein solcher Fanatismus streift doch an das Unerlaubte. Unter diesen Umständen ist es gewiß ganz unmöglich, an die Errichtung eines WelfenthroneS in Braunschweig zu denken. Die Mängel in unserem neuen Gerichtsverfahren — so läßt sich die nat.-lib. „Ma gdeb. Ztg." unterm 26. Ja nuar aus Berlin schreiben — stellen sich von Tag zu Tag immer empfindsamer heraus. In einer großen An zahl von Orten, in denen Amtsgerichte sind, wohnen keine Rechtsanwälte. Auswärts wohnhafte Kläger und Ver klagte, wenn es sich um Wechsel-, JnterventionS- oder Processe um dringliche Rechte handelt, sind daher genö- thigt, einen Anwalt aus dem nächst, aber oft vier bis fünf Meilen entfernt gelegenen Orte mit ihrer Vertre tung zum anberaumten Termine zu betrauen. Abgesehen nun von den dadurch erwachsenen erheblichen Kosten kommt es nicht selten vor, daß der Rechtsanwalt das ihm über tragene Mandat ablehnt und daß der Partei keine Zeit mehr bleibt, einem anderen va« Mandat zu übertragen. Die Folge davon ist, daß gegen solche Parteien Versäu- mungSurtheile erlassen werden. Nach dem alten Verfah ren hatte em Gericht, an dessen Sitz ein Rechtsanwalt glicht, auf Antrag der Parteien einen Gericht-- rc. Beamten Secretär oder Referendar rc. ! —, al« Officialmondatar zu bestellen; nach dem jetzigen ist dies nicht vorgesehen, wiewohl die Nothwendigkeit einer > solchen Maßregel auf der Hand gelegen hätte. Es liegen uns heute zwei Fälle vor, in denen die betroffenen Par teien wegen des gerügten Mangels in großen Schaden gebracht worden sind. In dem ersten hatte das Amtsge richt in Jastrow die erbetent Bestellung eine» Official- mandatarS abgelehnt; ein Gleiches geschah, und zwar ! einen Tag vor dem am 23. v. M. anberaumten Ver- ! Handlungstermin, feiten des Rechtsanwalts Gäbler in Schneidenmühl. Kläger ist in Folge dessen durch Ver- säumnißurtheil mit seiner Klage kostenpflichtig abgewiesen worden. — In dem zweiten Falle handelt e» sich um einen in Neutomischl verhandelten Jnterventionsproceß, ! in welchem der Kläger in Berlin, der Verklagte in Lands- I berg a. d W. wohnen. Ersterer hatte seine Vertretung einem dort wohnhaften RechtSconsulenten übertragen, Letz terer um Bestellung eines OfficialmandatarS gebeten. Das Gericht lehnte diesen Antrag aus oben mitgetheiltcm Grunde ab, sandte aber aus Versehen Antrag nebst ur schriftlichem Bescheid an den Kläger nach Berlin. Der Verklagte, der nun der Meinung sein konnte, daß ihm ein Mandatar bestellt war, ist in dem anberaumten Ver handlungstermine nicht erschienen, und deshalb gegen ihn ein kostenpflichtiges vorläufig vollstreckbares Versäumniß- nrtheil erlassen wvrden. Stuttgart, 9. Februar. In der Abgeordneten kammer erklärt zu den Anträgen betreffs der Gerichts- kostensteuerermäßigung der Chef des JustizdcpartementS, Faber, seine Zustimmung; fall« der Zeitpunkt des Ein tretens dafür der Regierung überlassen und jetzt schon eintreten würde, dürfte die Regierung einen schweren Standpunkt haben. Die Antragsteller vereinigen sich auf den Antrag: Die Regierung möge auf baldige Ab änderung hinwirken. Der Antrag wurde einstimmig an genommen. , Italien. R o m, 3. Februar. Neber die Besitzergreifung der Bai von Affab durch Italien kann der hiesige Korrespondent der „P. C." folgende Mittheilungen machen: Gleich nach der Ankunft de« der italienischen Dampfschifffahrt-Gesellschaft Rubattino gehörigen mit Koh len beladenen Dampfers „Messina", also am 25. December, erschien der k. Kriegsdampfer „ESploratore" , in der Bai von Affab zur Besichtigung dieser bekanntlich von der Gesellschaft Rubattino ungekauften Bai. An! Bord des „Esploratore" befand sich der Professor Giuseppe Sopeto, welcher im Auftrage der erwähnten Gesellschaft die seit 10 Jahren unterbrochenen Beziehungen tnit den Sultanen von Danakil wieder anzukuüpfen hatte und sich daher nach Raheita begab, um von dem dortigen Sultan Bereham die nothwendige Bestätigung de« Kon trakte» über den Ankauf der Insel von Daverakich und einiger anderer kleinerer Inseln zu erlangen. Es handelte BärSkamm, Schlag in Abth. 55, Dürre Leithe und Schwarzer Waldberg" aufbereitete Hölzer, als: 109 weiche Stämme von 15 bis 29 cm. Mittenstärke 295 - Klötzer - 13 - 15 - Oberstärke- . Nächsten Sounabend, den 14. Februar 1880, von Vormittags 9 Uhr an sollen im Gasthause zum Schiff in Lößnitz . ein Dutzend Rohrstühle, eine kleine Partie Cigarren, fünf Faß altenbnrger Lagerbier, sowie verschiedene Spirituosen und Weine verkauft werden. Speciellere Verzeichnisse der zur Versteigerung kommenden Gegenstände sind den bezüglichen Anschlägen am Gerichtsbrete und im RathSkeller zu Lößnitz beigefügt. Lößnitz, am S. Februar 1880. - „ Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichtes daselbst. Richter. Holzauktion aus Mitweidaer Staatsforstrevier. Im Gasthause „zum Bade" in Raschau sollen Sonnabend, den 21. Februar 188O, von Vormittags 9 Uhr an, folgende auf Mitweidaer Forstrevier in den Bezirken: „Sechsersäure, Schlag in Ab- theilung 15 und 18, Oberer BärSkamm, Schlag in Abtheilung 50 und 51, Niederer Sinz. sich nun darum, einen kleinen Beitrag zu erlegen, welcher bei den Ankaufsverhandlungen der Gesellschaft Rubattino betreffs der Bai von Affab stipulirt worden war. Die bezüglichen Unterhandlungen führten bald zu einem Re sultate, so daß die italienische Flagge in Affab wieder aufgehißt werden konnte. Es wurde sofort zur Vornahme der nöthigen Bauten und sonstigen Arbeiten geschritten, um jenen Raum bewohnbar zu machen. Uebrigens muß hcrvorgehoben werben, daß die eigentliche Besitzer greifung der Bai von Affab von Seite der Gesellschaft Rubattino nicht erst jetzt, sondern schon vor mehreren Jahren erfolgte. Schon im Jahre 1869 hat die erwähnte Gesellschaft der italienischen Regierung bekannt gegeben, daß sie den Ankauf der Bai von Affab beschlossen habe und dieselbe aufgefordert, ein Kriegsschiff in jene Ge wässer abzusenden, um im Namen der Regierung von der erworbenen Bucht Besitz zu ergreifen. Ehe sich die damalige italienische Negierung dazu verstand, in dieser Angelegenheit zu interveniren, beauftragte sie ein nach jenen Gewässern sich begebendes italienisches Kriegsschiff nnd speziell den auf demselben sich einschiffenden General de Vechi, bei Affab anzulegen und sich von der Rentabili tät dieser Bucht zu überzeugen. Die bezüglichen Berichte lauteten nicht besonders günstig, und da indessen auch von der egyptischen Regierung einige Schwierigkeiten erhoben worden waren, da dieselbe SouveränetätSrechte auf einige der dortigen Inselgruppen geltend machte, so ließ die da malige italienische Regierung die Sache fallen. Als später die wichtigen Ereignisse der Jahre 1870 und 1871 ein traten, fiel dieselbe ganz in Vergessenheit und wurde erst unter dem ersten Ministerium Cairoli wieder in Angriff genommen. Nach den Versicherungen des italienischen Konsuls in Affab und anderer hervorragender Persönlich keiten kann nach ihrer persönlichen Erfahrung die prdjektirte Errichtung einer italienischen Kolonie nicht fehlschlagen, da die Abwesenheit eines italienischen Krieg-dampferS die Ruhe in jenen Gewässern garantire. Die Sultane und TribuS von Danakil bereiteten dem Kommandanten de» KriegSdampferS Kapitän de Amezaga und dem Professor Sopeto den herzlichsten Empfang und die Besitzergreifung oder eigentlich Wiederbesitzergreifung -der Bai stieß nicht auf den geringsten Widerstand, wie denn auch ganz un richtig ist, daß von Seite der englischen oder sonst einer anderen Regierung die geringste Einwendung gegen diese Besitzergreifung erhoben worden sei. Mailand, 9. Februar. Anläßlich des Jahresta ges der FebruaraufstandSbewcgung des Jahres 1853 zo gen gestern Mitglieder des republikanischen Arbeiterver eins auf den Friedhof, um auf dem Grab der damals Ge fallenen einen Kranz niederzulegen. Die Polizei forderte die Herausgabe des Kranze«, welcher die Inschrift - „Re publikanische Brüderlichkeit" trug, was die Theilnehmer der Feier verweigerten, in Folge dessen ein Zusammenstoß mit der Polizei erfolgte, wobei der Kranz zerrissen, der Hölzer, als: 109 weiche Stämme von 15 bis 29 cm. 295 s Klötzer - 13 - 15 - 799 L s s 16 - 2 - 463 s s s 23 - 29 - 210 s s s 30 - 36 - 114 s L 37 u. mehr - 131 s s s verschiedener - 171 s s s 16 - 29 - 139 L L s 30 - 51 - 191 - Stangenklötzer - 10 - 12 175 Rmm. weiche Scheite, 17 s - Knüppel, 525 L - Stöcke 851 s fichtenes Streureisig